• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Recht im Internet

Informationspflichten für SaaS-Anbieter: Blockchain und KI im rechtlichen Kontext

13. August 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
informationspflichten fuer saas anbieter blockchain und ki im rechtlichen kontext
Wichtigste Punkte
  • Wettbewerbsrecht gewährleistet fairen Wettbewerb und schützt Unternehmen sowie Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken.
  • Das UWG präventiv gegen irreführende Geschäftspraktiken von Unternehmen.
  • Fehlende Richtlinien zu Blockchain und KI im UWG stellen potenzielle Regelungslücken dar.
  • DSGVO schützt personenbezogene Daten und fördert Transparenz in der Datenverarbeitung.
  • Unternehmen müssen ihre Datenschutzerklärung klar gestalten, insbesondere bei neuen Technologien.
  • Das KI-Gesetz von 2021 regelt den Informationsbedarf bei hohen Risiken durch KI-Systeme.
  • Unternehmen sollten Technologien im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und dem Verbraucherschutz einsetzen.

Wettbewerbsrecht

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Wettbewerbsrecht
2. Datenschutzrecht
3. Urheberrecht
4. Anforderungen des KI-Gesetzes
5. Fazit

Das Wettbewerbsrecht, ein fundamentaler Pfeiler des Wirtschaftsrechts, wurde ins Leben gerufen, um einen ausgewogenen und fairen Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern zu gewährleisten. Es dient als Schutzschild für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen, indem es unlautere Geschäftspraktiken verhindert und einen fairen Markt fördert. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) spielt hierbei eine Schlüsselrolle. Es dient als Leitfaden und Regelwerk, das sicherstellt, dass Unternehmen ihre Geschäftspraktiken so gestalten, dass sie weder irreführend noch unlauter gegenüber ihren Kunden sind.

In der sich ständig weiterentwickelnden technologischen Landschaft, in der Innovationen wie Blockchain und Künstliche Intelligenz (KI) immer häufiger zum Einsatz kommen, bietet das UWG jedoch keine spezifischen Richtlinien. Es gibt keine explizite Vorschrift, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Kunden über den Einsatz dieser fortschrittlichen Technologien zu informieren, insbesondere wenn sie im Hintergrund ihrer Dienste oder Produkte arbeiten. Dies könnte für einige als eine Lücke im Gesetz angesehen werden, da die Verwendung solcher Technologien oft tiefgreifende Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und Verbrauchererfahrungen haben kann.

Dennoch bedeutet das Fehlen einer direkten Anleitung im UWG nicht, dass Unternehmen einen Freifahrtschein haben, um Technologien nach Belieben und ohne Rücksicht auf die Auswirkungen auf ihre Kunden einzusetzen. Das Kernprinzip des UWG bleibt bestehen: Unternehmen dürfen ihre Kunden nicht irreführen. Wenn also der Einsatz einer Technologie, sei es Blockchain, KI oder eine andere, dazu führt, dass Kunden getäuscht werden – sei es absichtlich oder unbeabsichtigt – und diese Täuschung ihre Kaufentscheidungen oder Vertragsbindungen beeinflusst, kann dies sehr wohl als Verstoß gegen das UWG gewertet werden. Es liegt in der Verantwortung jedes Unternehmens, sicherzustellen, dass es im besten Interesse seiner Kunden handelt und die Integrität des Marktes wahrt.

Datenschutzrecht

In einer Ära, in der die Digitalisierung nahezu jeden Aspekt unseres Lebens durchdringt, hat das Datenschutzrecht eine entscheidende Rolle übernommen, um die Rechte und Freiheiten der Einzelpersonen zu schützen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt in diesem Kontext einen Meilenstein dar. Als ein umfassendes europäisches Regelwerk zielt sie darauf ab, den Schutz personenbezogener Daten in der gesamten Europäischen Union zu harmonisieren und zu stärken. Sie legt nicht nur fest, welche Daten gesammelt werden dürfen, sondern auch, wie diese Daten gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden dürfen. Dabei steht das Prinzip der Transparenz im Vordergrund.

In der rasanten technologischen Entwicklung, in der fortschrittliche Technologien wie Blockchain und Künstliche Intelligenz (KI) immer häufiger Anwendung finden, stellt sich die Frage nach ihrer Vereinbarkeit mit den Datenschutzbestimmungen. Diese Technologien haben das Potenzial, Datenverarbeitungsprozesse zu revolutionieren, bieten aber auch neue Herausforderungen in Bezug auf den Datenschutz. Unternehmen, die solche Technologien nutzen, stehen in der Pflicht, in ihrer Datenschutzerklärung klar und verständlich darzulegen, wie und warum sie diese Technologien einsetzen. Dies dient nicht nur der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern auch dem Aufbau von Vertrauen bei den Verbrauchern.

Es ist jedoch von zentraler Bedeutung zu verstehen, dass die DSGVO primär den Schutz personenbezogener Daten im Blick hat. Das bedeutet, dass Technologien, die keine solchen Daten verarbeiten oder speichern, nicht zwangsläufig denselben strengen Anforderungen unterliegen. Dennoch sollten Unternehmen stets bestrebt sein, die Privatsphäre und Sicherheit ihrer Nutzer zu respektieren und sicherzustellen, dass alle eingesetzten Technologien im Einklang mit den geltenden Datenschutzstandards stehen.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt die Rechte von Kreativen und Künstlern an ihren Werken. Es gibt klare Regeln darüber, wie Werke reproduziert, verteilt und öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.

In Bezug auf Technologien wie Blockchain und KI gibt es im Urheberrecht keine spezifischen Vorschriften. Unternehmen sind nicht verpflichtet, ihre Kunden über den Einsatz solcher Technologien zu informieren, es sei denn, sie verwenden urheberrechtlich geschützte Werke Dritter. In solchen Fällen könnten Unternehmen verpflichtet sein, Lizenzen zu erwerben oder die Rechteinhaber zu informieren.

Anforderungen des KI-Gesetzes

Das im Jahr 2021 vorgestellt KI-Gesetz ist ein bedeutender Schritt in Richtung Regulierung von KI-Technologien. Es legt klare Richtlinien fest, unter welchen Umständen Unternehmen ihre Kunden über den Einsatz von KI informieren müssen.

Das Gesetz konzentriert sich hauptsächlich auf KI-Systeme mit hohem Risikopotenzial. Das bedeutet, dass nicht alle KI-Systeme unter das Gesetz fallen. Nur solche, die eine Zertifizierung benötigen, weil sie als potenziell gefährlich eingestuft werden, müssen den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.

Fazit

Die rechtliche Landschaft rund um Technologien wie Blockchain und KI ist komplex und ständig im Wandel. Während es derzeit keine direkte rechtliche Verpflichtung gibt, solche Technologien offenzulegen, ist es aus Gründen der Transparenz und des Verbraucherschutzes ratsam, dies zu tun. Unternehmen sollten immer den Zweck und das Risikopotenzial der von ihnen eingesetzten Technologien berücksichtigen und sicherstellen, dass sie im besten Interesse ihrer Kunden handeln.

 

Tags: AIDatenschutzrechtKITransparenzUrheberrechtWettbewerbsrecht

Beliebte Beträge

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?
26. Dezember 2022

Für viele Menschen ist Discord ein unverzichtbares Werkzeug, um online zu kommunizieren und Inhalte auszutauschen. Aber wer ist für die...

Mehr lesenDetails

Kommerzielle Nutzung von Discord: Ein juristischer Leitfaden

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?
18. Oktober 2023

Einleitung Discord hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2015 zu einer beliebten Plattform für Gamer, Communities und zuletzt auch...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Schritte bei gesperrten Instagram-Accounts: Deine Optionen und Präzedenzfälle

Instagram-Sperrung? Angemessene Wartefrist beachten!
20. Juli 2023

Wenn dein Instagram-Account gesperrt wird, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die du ergreifen kannst, um deine Rechte zu wahren...

Mehr lesenDetails

Podcasts und Recht: Was du beachten musst!

Podcasts und Recht: Was du beachten musst!
7. Februar 2023

In diesem Blogpost geht es um den richtigen Umgang mit Podcasts aus rechtlicher Sicht. Ich versuche zu erklären, was du...

Mehr lesenDetails

Management für OnlyFans-Künstler: Was zu beachten ist und wie es sich von traditionellem Influencer-Management unterscheidet

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
24. Oktober 2023

Das Management im Influencer-Bereich ist längst kein Neuland mehr. Mit Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok wurden bereits zahlreiche Erfolgsgeschichten...

Mehr lesenDetails

Impressumspflicht: Kann auf eine externe Webseite verlinkt werden?

Social Media Accounts und Impressum
3. Dezember 2019

Rund um die Impressumspflicht von Social Media Profilen, aber auch von Profilen auf Twitch oder von YouTube-Kanälen gibt es immer...

Mehr lesenDetails

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
13. September 2024

OnlyFans hat sich in den letzten Jahren zu einer der führenden Plattformen für Content Creator entwickelt. Immer mehr Künstler nutzen...

Mehr lesenDetails

Impressum auf Twitch/YouTube: Bußgeld nach § 11, 5 TMG?

Social Media Accounts und Impressum
20. Juli 2023

Einleitung zur Pflicht eines Impressums Die Impressumspflicht ist ein zentrales Element des deutschen Rechts, das zur Gewährleistung der Transparenz und...

Mehr lesenDetails

Die unterschätzten rechtlichen Risiken von Reaction-Videos: Ein Leitfaden für Streamer, Influencer und Agenturen

Die unterschätzten rechtlichen Risiken von Reaction-Videos: Ein Leitfaden für Streamer, Influencer und Agenturen
17. Juni 2023

Einführung: Reaction-Videos und ihre Beliebtheit Reaction-Videos sind ein beliebtes Format in der Online-Welt, insbesondere auf Plattformen wie YouTube und Twitch....

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

🚀 SLAs clever gestalten: Rechtssicher und kundenorientiert!
🚀 SLAs clever gestalten: Rechtssicher und kundenorientiert!
Podcasting, was sollte man rechtlich beachten?
Podcasting, was sollte man rechtlich beachten?
Influencer-Werbung im Wandel: Von versteckter Promotion zur transparenten Partnerschaft
Influencer-Werbung im Wandel: Von versteckter Promotion zur transparenten Partnerschaft
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

24. Juni 2023

Einleitung Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, ist das zentrale Gesetzeswerk des deutschen Zivilrechts. Es trat am 1. Januar 1900 in...

Mehr lesenDetails
Earn-Out

Earn-Out

15. Oktober 2024
Elektronische Vertragsschlussformen im Softwarebereich

Elektronische Vertragsschlussformen im Softwarebereich

15. Oktober 2024
Auslegung von Verträgen

Auslegung von Verträgen

2. Juli 2023
Gerichtsstandsvereinbarung

Gerichtsstandsvereinbarung

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024

In this captivating episode, lawyer Marian Härtel takes listeners on an exciting journey through the dynamic world of influencers and...

8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

First test episodeDear readers, I am delighted to present the first test run of our brand new IT Media Law...

c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024

This insightful podcast episode takes an in-depth look at the startup and innovation landscape in Germany and Europe. The discussion...

9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024

In this captivating podcast episode, I dive deep into the world of legal challenges associated with innovative business models as...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung