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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw > Sonstiges > YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?

31. Januar 2019
in Sonstiges
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Kriminelle nutzen YouTube Content-ID für Erpressung durch Urheberrechtsverstöße.
  • Erpressungsbeträge liegen zwischen 75-150 Euro oder Dollar, abhängig von der Region.
  • Zahlungen werden oft über PayPal, Bitcoin oder Vbucks akzeptiert.
  • Nachgeben führt zu Unterstützung von Erpressung und schadet dem YouTube Ökosystem.
  • Richtige Reaktion ist die Strafanzeige gegen Unbekannt und direkte Kommunikation mit YouTube.
  • Erpresser drohen auch mit Meldungen an andere Social Media Kanäle wie Twitter.
  • Bei weiteren Informationen oder Beispielen sollte man Kontakt aufnehmen.

Eine neue Masche bei Kriminellen wird wohl gerade beliebt und basiert auf den automatischen Content-ID Funktionen von YouTube bzw. auf den automatischen Funktionen zur Sperrung von Werbeeinnahmen bzw. ganzen Channels bei Urheberrechtsverstößen. Das ganze erinnert ein wenig an Verschlüsselungstrojaner, scheint jedoch aktuell keinen hohen Automatisierungsgrad zu haben.

Verlangt werden relativ moderate 75-150 Euro bzw. Dollar (wohl je nach Region der Betrüger), um keine Urheberrechtsbeschwerden einzureichen bzw. diese zurückzunehmen. Diese Summe können sich natürlich auch deutlich erhöhen, wenn die Täter Erfolg haben. Gefordert werden Zahlungen via PayPal (hierüber könnte man im Zweifel sogar Täter fassen), Bitcoin und – vereinzelt bei Gamingchannels – wohl sogar Vbucks für Fortnite.

Trotz dieser vielleicht geringen Summe für einige YouTuber ist es keine gute Idee, diesen Forderungen nachzugeben. Zum einen unterstützt man klare Straftaten im Bereich der Erpressung, zum anderen ist auch nicht im Ansatz garantiert, dass die Kriminellen die Beschwerden zurücknehmen bzw. tatsächlich nicht einreichen. Auch schädigt man natürlich potenziell das ganze Ökosystem YouTube, wenn sich die Erpressungen als erfolgversprechend erweisen. Die einzige richtige Handlung ist, Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen und sich, gegebenenfalls mit einem Rechtsanwalt, mit YouTube direkt auseinanderzusetzen. Die Erpresser scheinen übrigens auch andere Social Media Kanäle zu kennen bzw. zu überwachsen und drohen bei Informationen beispielsweise auf Twitter auch mit der Meldung/Sperrung der Twitter-Accounts. Besser ist also eine stille Kommunikation mit den jeweiligen Betreiberfirmen und/oder Rechtsanwalt.

Wer mehr weiß oder Beispiele hat, kann mir diese gerne via E-Mail schicken.

Für Fragen dazu stehe ich gerne bereits. Schreibt mir einfach über mein Kontaktformular, Chat, WhatsApp oder Discord.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ChatDiscordE-MailFortniteGamingInformationMailRechtsbeschwerdeTwitterUrheberrechtWhatsAppYouTubeYouTuber

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