• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Piratenserver für Onlinegames und Strafrecht?

26. August 2019
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
pirate 47705 1280
Wichtigste Punkte
  • Der Betrieb von Piratenservern birgt strafrechtliche Risiken, insbesondere in Deutschland.
  • Rechtliche Fragen sind komplex, vor allem wegen internationaler Aspekte.
  • Strafbarkeit erfolgt meist durch Urheberrecht und Markenrecht Normen, z.B. § 106 I UrhG.
  • Ein gewerbsmäßiger Betrieb erhöht den Strafrahmen, auch ohne Gewinn.
  • Im Markenrecht ist eine Verletzung nur bei geschäftlichem Handeln relevant.
  • Konsequenzen umfassen Einziehung von Taterträgen und Vernichtung von Geräten.
  • Rechtsberatung ist entscheidend, um Risiken zu minimieren.

Da das Thema gerade in Deutschland aktuell ist, heute einmal ein kurze Ausführung zur strafrechtlichen Verantwortung beim Betrieb von Piratenservern. Bereits im Februar dieses Jahres ist einem Betreiber das Thema auf die Füße gefallen (siehe dazu diesen Post).

Neben dem Strafrecht hat der Betrieb von Piratenserver, oder oft auch Privat-Server genannt, natürlich auch eine urheberrechtliche Komponente. Diese lasse ich jetzt aber einmal außer Betracht, denn die Rechtsfragen dahinter können im Detail äußert kompliziert und vor allem auch mit internationalen Rechtsfragen gespickt sein.

Diese Details sind es aber auch, die die strafrechtliche Aspekte kompliziert machen. Da hier zudem auch unangenehme Dinge, wie Untersuchungshaft, drohen, sollte damit nicht gespaßt werden.

Die Strafbarkeit ergibt sich aber in der Regel aus Strafnormen im Urheberrecht und im Markenrecht, so z.B. § 106 I UrhG. Noch höher ist der Strafrahmen im Falle des § 108b UrhG, der auch schnell einschlägig sein kann, da der besondere Schutz nach § 95a UrhG (Umgehung von Schutzmaßnahmen), der bei Software nach § 69a V UrhG eigentlich nicht gilt, bei Computerspielen, aufgrund der Kombination von Grafiken, Videos und Code, nach verbreiteter Meinung, nicht geltend soll. Für mich persönlich ist dies zwar eine sehr fragwürdige Rechtsprechung, denn ich persönlich kennen kaum eine Software, inklusive des Betriebssystem Windows, das keine Grafiken, Sounds und/oder Videos enthält. Es ist aber aktuelle Rechtsprechung, sicher auch forciert durch gute Lobbyarbeit, die bis zum Bundesgerichtshof (zuletzt in der World of Warcraft I Entscheidung), leider vertreten wird.

Sowohl in Fällen des § 106 UrhG als auch des § 108b UrhG ist es übrigens irrelevant, ob man den Private-Server privat betreibt und damit kein Geld verdient. Vielmehr ist das gewerbsmäßige Handeln ein Qualifizierungstatbestand und erhöht den Strafrahmen sogar noch.

Anders sieht es dabei nur im Markenrecht aus, beispielsweise nach § 143 I Nr. 1 MarkenG, denn eine Markenrechtsverletzung kann grundsätzlich nur bei geschäftlichen Handeln vorliegen. Darauf dürfte es aber letzten Endes nicht mehr ankommen.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen, die sich auch auf eigene spätere Bewerbungen, Tätigkeiten als Selbständiger und viele weitere Bereiche auswirken können, sind natürlich regelmäßig die Einziehung der Taterträge, die Einziehung von Gegenständen, die Beschlagnahme von Servern und PC’s und Vernichtungs- sowie Schadensersatzansprüche im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens als Nebenkläger sehr wahrscheinlich.

Der Betriebs eines solchen Servers, wenn er denn überhaupt eine gute Idee ist, ist daher sicherlich nicht ratsam, ohne dass die urheberrechtlichen und strafrechtlichen Aspekte geklärt sind und Dinge wie eventuelle internationale Bezüge geprüft werden. Der Betrieb ist durchaus denkbar, es ist aber eine Grauzone und sollte nicht ohne anwaltliche Beratung erfolgen. Gleiches gilt natürlich, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und die Polizei oder Staatsanwaltschaft „neugierig“ geworden ist. Hier ist schnell Beratung durch einen Rechtsanwalt anzuraten, um den „Schaden“ zu minimieren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungBundesgerichtshofComputerComputerspielComputerspieleKIMarkenrechtRechtsfrageRechtsfragenRechtsprechungSchadensersatzServerSoftwareUrheberrechtWarcraftWorld of Warcraft

Weitere spannende Blogposts

16 Jahre Innovation und Leidenschaft im IT-Recht: Ein persönlicher Rückblick

16 Jahre Innovation und Leidenschaft im IT-Recht: Ein persönlicher Rückblick
10. Januar 2024

Manchmal braucht es eine kleine Erinnerung, um uns die Bedeutung eines langen Weges bewusst zu machen. Gestern hat mich LinkedIn...

Mehr lesenDetails

EuGH verschärft Anforderungen bei DSGVO-Auskünften

Datenschutz: „Targeted Advertising“ durch „berechtigtes Interesse“ am Ende? EDPB vs. Meta
19. Januar 2023

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Verantwortliche bei einer DSGVO-Auskunftsanfrage grundsätzlich die Identität der Empfänger, gegenüber denen sie Daten...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Herausforderungen für Startups

Rechtliche Herausforderungen für Startups
2. Oktober 2024

Rechtliche Grundlagen für Startups Als Gründer eines Startups sehen Sie sich mit einer Vielzahl rechtlicher Fragestellungen konfrontiert, die von entscheidender...

Mehr lesenDetails

Wie Startups finanziert werden: Eine Übersicht von Seed bis Venture Kapital

Wie Startups finanziert werden: Eine Übersicht von Seed bis Venture Kapital
28. April 2023

Jedes Startup braucht finanzielle Unterstützung, um zu wachsen und seine Ideen umzusetzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Startups zu finanzieren,...

Mehr lesenDetails

15 häufige Irrtümer bei Begrifflichkeiten im Startup-Bereich

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
12. August 2024

Als Rechtsanwalt, der viele Startups und junge Unternehmer berät, fallen immer wieder Irrtümer bei der Verwendung von Fachbegriffen auf. Hier...

Mehr lesenDetails

Axel Springer gegen Eyeo: Dieses mal Urheberrecht

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
8. April 2019

Nachdem Axel Springer mit der eignen Klage, basierend auf wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen, am Bundesgerichtshof gescheitert ist (ein paar Informationen dazu hier),...

Mehr lesenDetails

Datenleck kann teuer werden, DSGVO Verstoß mal anders

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
8. Juli 2019

Im letzten Jahr gab es bei British Airways ein Datenleck von dem über 250.000 Kunden und dabei hochsensible Daten wie...

Mehr lesenDetails

Darknet bald strafrechtlich relevant?

Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind strafbar
3. April 2019

Wie es aktuell aussieht, wird wohl bald ein § 126a in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Dieser soll wie folgt lauten:  ...

Mehr lesenDetails

Geoblocking: EU-Kommission verhängt Bußgeld gegen Spieleanbieter

Valve + 5 Spielepublisher und Verstoß gegen Geoblocking/Kartellrecht
21. Januar 2021

Für meinen Originalpost siehe hier. Hintergrund Die Europäische Kommission hat gegen Valve, den Eigentümer der Online-PC-Spieleplattform "Steam", und die fünf...

Mehr lesenDetails
DPMA

Urheberrecht

24. Juni 2023

Was ist Urheberrecht? Einleitung Das Urheberrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit dem Schutz von Werken der Literatur, Wissenschaft und...

Mehr lesenDetails
Limited (Ltd.)

Limited (Ltd.)

16. Oktober 2024
Medienintermediär

Medienintermediär

15. Oktober 2024
Feststellungsklage

Feststellungsklage

28. Juni 2023
Laufzeitklausel

Laufzeitklausel

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

In dieser Episode werfen Anna und Max einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen rund um den Einsatz von Open-Source-Software in...

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024

In dieser spannenden Folge unseres Podcasts tauchen wir tief in die Welt der innovativen Geschäftsmodelle ein. Unser Host Marian Härtel,...

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung