• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Warenkorb
Plugin Install : Cart Icon need WooCommerce plugin to be installed.
  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
Kurzberatung
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Recht und Computerspiele

AG Heidelberg verurteilt Betreiber von Metin2-Server

6. Februar 2019
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Wichtigste Punkte
  • Das Amtsgericht Heidelberg verhängte eine Geldstrafe gegen den Betreiber von Metin2-Piraterie-Servern.
  • Der Hauptangeklagte wurde wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung verurteilt.
  • Zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten fand eine Verständigung statt.
  • Der Angeklagte betrieb von 2014 bis 2016 zwei beliebte Privatserver für Metin2.
  • Er erzielte zusammen mit Komplizen sechsstellige Gewinne durch In-Game-Käufe.
  • Die Informationen des Angeklagten führten zu einem weiteren Ermittlungserfolg im Jahr 2018.
  • Das Urteil ist nicht allgemein verallgemeinerbar, da viele rechtliche Details zu beachten sind.

Das Amtsgericht Heidelberg hat gegen den Betreiber mehrerer Piraterie-Server für das Online-Spiel Metin2 eine Geldstrafe verhängt. Dem Urteil war eine Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten und der GVU vorausgegangen.

Im Verfahren gegen den Betreiber der beliebten Piraterie-Server „Cyperia“ und „Hardcore Reloaded“ ist ein Urteil gefallen: Das Amtsgericht Heidelberg verurteilte den Hauptangeklagten wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von jeweils 20 Euro. Dem Urteil vorausgegangen war eine Verständigung zwischen der Staatsanwaltschaft Heidelberg, dem Anwalt des Beschuldigten und dem Finanzamt. Auch die GVU nahm als Vertreterin des geschädigten Mitglieds Gameforge an diesen Gesprächen teil.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, von 2014 bis 2016 zwei der beliebtesten Piraterie-Server (auch Private-Server, kurz P-Server) für das Online-Rollenspiel „Metin2“ betrieben zu haben, auf denen zeitweise mehre Hunderttausend Spieler angemeldet waren. Über den Verkauf virtueller Gegenstände und Fähigkeiten innerhalb des Spiels (sog. In-Game-Käufe), mit denen die Nutzer ihre Spielfiguren aufrüsten konnten, wurden durch den Täter und seine Helfer sechsstellige Gewinne erzielt. Bei der Durchsuchung konnten neben diversen PCs, Notebooks und Speichermedien insgesamt rund 110.000 Euro beschlagnahmt werden.

Der Angeklagte hatte vor seiner Verurteilung seine Kooperationsbereitschaft erklärt und intensiv mit der GVU und den zuständigen Behörden zusammengearbeitet. Dabei lieferte er wertvolle Informationen über Strukturen, Hintermänner und Finanzierung der illegalen P-Server-Szene, aus denen sich neue Ermittlungsansätze ergaben. Im Gegenzug wurde ihm eine verhältnismäßig milde Strafe in Aussicht gestellt, zusätzlich musste er eine Spende in Höhe von 3.000 Euro an den gemeinnützigen Verein Gaming Aid zahlen.

Die Zusammenarbeit zahlte sich aus, denn die Informationen des Angeklagten führten unmittelbar zu einem weiteren Ermittlungserfolg: Im März 2018 wurde der Berliner Betreiber eines weiteren Metin2-P-Servers von der Polizei durchsucht, nachdem die GVU entsprechende Hinweise an die Beamten weitergegeben hatte. Der Beschuldigte wurde in Untersuchungshaft genommen. Er soll durch den von ihm betriebenen P-Server, auf dem bis zu 2.500 Spieler gleichzeitig aktiv waren, ebenfalls Gewinne im sechsstelligen Bereich erzielt haben.

Das Urteil ist aber nicht wirklich verallgemeinerbar, denn bei der Beurteilung von Privatserver kommt es im Zweifel auf viele Details aus dem Urheberrecht, verwandten Rechtsgebieten und den genauen Tatbestand an. Dies beginnt mit der genauen Struktur der Programmierung der Privatserver, geht über Fragen des Marken- und Wettbewerbsrechts und endet mit Fragen der Territorialität der urheberrechtlichen Handlungen. Hier muss genau geprüft und subsumiert werden, denn die zivilrechtlichen Urteile sind noch rar gesät. Entscheidend ist dabei ein großes Maß der Erfahrung im internationalen Urheberrecht sowie potenziell die notwendige Prozesserfahrung. Beides kann ich anbieten und prüfen, ob sich eine Verteidigung gegen eine mögliche Klage lohnt oder wie Aktivitäten gestaltet werden müssen, um weder gegen Urheberrecht, noch gegen Wettbewerbs- oder Markenrecht zu verstoßen.

Tags: FinanzierungGamingInformationKlageMarkenrechtRechtsgebietServerTestUrheberrechtUrheberrechtsverletzungUrteileWettbewerbsrechtZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

OLG Brandenburg: Elektronische Daten sind keine Sachen!

OLG Brandenburg: Elektronische Daten sind keine Sachen!
19. November 2019

Das Problem Ein für ITler interessantes, wenn auch nicht allzu überraschendes Urteil hat das OLG Brandenburger gefällt und dabei das...

Mehr lesenDetails

Urheberrecht und Vereinslogos – Ein Urteil mit Implikationen z.B Esport-Vereine

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
14. Juli 2023

Worum geht es? Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) könnte weitreichende Auswirkungen auf Vereine und Organisationen...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zur Zulässigkeit von Gebühren für Paypal/Sofortüberweisung

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
25. März 2021

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Unternehmen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Bewertung von “swatten” im Esport/bei Streamern

Rechtliche Bewertung von “swatten” im Esport/bei Streamern
31. Oktober 2019

Was ist Swatting? Das Swatten ist inzwischen in den USA zu einer Unart geworden, die vor allem berühmte Streamer trifft....

Mehr lesenDetails

Videos von Youtube herunterladen = Urheberrechtsverletzung?

YouTuber/Influencer: Achtung bei Prank-Videos
27. Juni 2023

Einleitung In der schier unendlichen Weite der digitalen Welt sind wir ständig von einer Fülle an Inhalten umgeben. Eine der...

Mehr lesenDetails

Keyselling strafbar und wettbewerbswidrig?

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
9. September 2016

Zum Thema Keyselling gibt es zwei aktuelle Urteile, die Unruhe in die Branche bringen. Am meisten Unruhe, und daher auch...

Mehr lesenDetails

Warum Ideen nicht schützbar sind: Ein paar Anmerkungen zu den juristischen Grundlagen

Warum Ideen nicht schützbar sind: Ein paar Anmerkungen zu den juristischen Grundlagen
12. Juni 2023

Einleitung: Die Unschützbarkeit von Ideen Wir leben in einer Welt, die von Ideen angetrieben wird. Egal ob es sich um...

Mehr lesenDetails

Die Mysteriöse Welt des IT-Rechts in EU ;-)

Datenschutzerklärung
24. Juli 2023

Es ist Montag morgen und mir fällt gerade eine Grafik in die Hand, die zeigt, dass man als IT-Unternehmen wohl...

Mehr lesenDetails

BGH: NetzDG auch auf Messengerdienste und ähnliche Angebote anwendbar

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
27. November 2019

Ein interessantes Urteil kommt heute vom Bundesgerichtshof in Sachen Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Dieser hat im Rahmen einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des...

Mehr lesenDetails
Pre-Seed / Seed-Finanzierung

Pre-Seed / Seed-Finanzierung

27. Juni 2023

Einleitung In der Welt der Start-ups und Unternehmensgründungen sind Finanzierungsrunden entscheidend für das Wachstum und die Entwicklung eines Unternehmens. Pre-Seed...

Mehr lesenDetails
Spielervertrag (Esport)

Spielervertrag (Esport)

27. Juni 2023
Telekommunikationsgesetz (TKG)

Telekommunikationsgesetz (TKG)

27. Juni 2023
Publishingvertrag

Publishingvertrag

27. Juni 2023
Mehr Verbraucherschutz beim Kauf von Apps und Software

Abschlussschreiben

25. Juni 2023

Podcast Folgen

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

In dieser spannenden Podcast-Episode tauchen wir ein in die faszinierende Welt der IT-Startups und erfahren, warum ein erfahrener Rechtsanwalt für...

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024

In dieser spannenden Folge unseres Podcasts tauchen wir tief in die Welt der innovativen Geschäftsmodelle ein. Unser Host Marian Härtel,...

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

In dieser faszinierenden Episode tauchen wir tief in die rechtlichen Aspekte des Metaverse ein. Als Rechtsanwalt und Technik-Enthusiast beleuchte ich...

“Digitales Recht Entschlüsselt” mit Rechtsanwalt Marian Härtel

“Digitales Recht Entschlüsselt” mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024

In diesem spannenden 30-minütigen Podcast entschlüsselt Rechtsanwalt Marian Härtel die komplexe Welt des digitalen Rechts für Selbstständige, Startups und Solopreneure....

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung