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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw > Recht im Internet > Influencer und Werbeverträge

Influencer und Werbeverträge

9. September 2019
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Streamer und Influencer benötigen professionelle Verträge für Werbevereinbarungen zur Vermeidung von Streitigkeiten.
  • Wichtige Aspekte beinhalten Veröffentlichungsinhalte, Zeitrahmen und Garantien der Kampagnen.
  • Reporting-Pflichten und Wettbewerbsausschlüsse sind essentielle Vertragsbestandteile.
  • Verträge sind auch für große Influencer wichtig, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Professionalisierung kann Rechtsstreitigkeiten und Prozessrisiken erheblich reduzieren.
  • Beratung durch einen Rechtsanwalt ist entscheidend für einen soliden und effektiven Vertrag.
  • Professionelles Auftreten und verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten führen zu mehr Verdienst.

Hier auf dem Blog berichte ich ja regelmäßig darüber das Streamer und Influencer professionell erstellte Verträge für die eigenen Werbevereinbarungen nutzen sollen. In aller Regel beginnt der Streit in der konkreten Abwicklung der Werbekampagne.

Was soll der Influencer genau veröffentlichen? Wann soll er es veröffentlichen? Auf welche Art und Weise soll die Veröffentlichung geschehen? Was wird garantiert? Was wird gerade nicht garantiert? Wer muss das Reporting liefern und wie muss das Reporting aussehen? Gibt es Wettbewerbsausschlüsse?

Gleiches gilt natürlich bei gemischten Kampagnen wie in Verbindung mit Affiliate-Links. Wer muss ein Reporting über die erzielten Verkäufe erstellen? Wie müssen diese Reportings belegt werden? Wie lange gelten die Vereinbarung?

Die Vielzahl der Regelungsinhalte ist immens und über die letzten Jahre habe ich mir bei der Erstellung für meine Agenturmandanten, Esport-Teams oder Streamer natürlich einiges an Erfahrung angesammelt.

Übrigens sind auch große Influencer vor diesen Problemen nicht gefeit. Wie das Handelsblatt berichtet, verklagt eine Dresdener Online-Handelsfirma den Rapper Kollegah auf 250.000 Euro Schadensersatz, weil dieser sich angeblich nicht an Vereinbarungen gehalten haben soll. Wenn man dabei alleine den Artikel liest, dass man sich anscheinend nicht einmal einig sein kann, wie lang die Kündigungsfrist war oder mit welchem Unternehmen von Kollegah genau die Vereinbarung geschlossen wurde, dann weiß ich aus eigener Erfahrung jetzt schon, wie stümperhaft der Vertrag (wenn es denn überhaupt etwas großartig Schriftliches gegeben hat) ausgesehen hat.

Die fehlende Professionalisierung in diesen Bereichen führt zu unnötigen Rechtsstreitigkeiten und Prozessrisiken sowohl aufseiten der Werber als auch der Streamer/Influencer, die mit einem Mustervertrag von einem Rechtsanwalt und eine kurzen individuellen Beratung verhindert werden kann. Am Ende spart man in der Regel nicht nur Geld, sondern verdient durch professionelleres Auftreten und verbesserten Abrechnungsmöglichkeiten auch noch mehr Geld.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zunächst unverbindlich für ein Gespräch zu Verfügung!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungBlogDresdenEsportInfluencerKündigungSchadensersatzVerträge

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