Aufgrund der Rückmeldung eines Mandanten von mir möchte ich aktuell vor neuen betrügerischen Zahlungsaufforderungen nach Anmeldung einer EU-Marke warnen.
Im Rahmen von Anmeldungen zum Handelsregister sind Zahlungsaufforderungen normal und selbst das Handelsregister warnt vor derartigen Schreiben. Die meisten Anmelder dürfte hier somit gewarnt sein. Im Rahmen von Anmeldungen einer EU-Marke sind diese Schreiben jedoch noch nicht allzu häufig, scheinen aber aktuell wieder zuzunehmen. Beispielhaft sei hierfür das aktuelle Schreiben eines ungarischen Anbieters genannt, welches sehr perfide gestaltet ist, sodass schon sehr genau aufgepasst werden muss, dass es sich hierbei NICHT um eine Zahlungsaufforderung des Markenamtes der EU handelt.
Selbstständige und Gründer sollten immer genau schauen, bevor Beträge überwiesen werden. Für Mandanten stehe ich im Rahmen meiner umfassenden Gründungsberatung auch für genau solche Fälle immer über E-Mail, Telefon oder Skype zur Verfügung.
Aber auch etablierte Unternehmen müssen hier im Rahmen von Aufgabenverteilungen darauf achten, dass Mitarbeiter geschult und sensibilisiert werden. Allzu oft muss man erleben, wie derartige Rechnungen von Mitarbeitern der Buchhaltung und dergleichen, ohne unternehmerischer Erfahrung, kurz und schmerzlos ausgeglichen werden. Ein Zurückholen einer derartigen Summe aus dem EU-Ausland ist in aller Regel nur unter großen Aufwand möglich.