• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • in**@********aw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Spieleentwicklung: Risiken durch Code- und Assetproduktion mittels KI

18. Januar 2023
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
spieleentwicklung risiken durch code und assetproduktion mittels ki
Wichtigste Punkte
  • KI-gesteuerte Entwicklung revolutioniert die Softwareentwicklung, indem sie Maschinenlernen zur Optimierung von Code und Benutzeroberflächen nutzt.
  • Entwickler müssen rechtliche Risiken wie Urheberrechtsverletzungen und unerlaubte Nutzung in Betracht ziehen, insbesondere bei SaaS-Diensten.
  • Fehler und Hintertüren im automatisierten Code schaffen potenzielle Risiken, die Entwickler sorgfältig prüfen müssen.
  • Haftungsrisiken bei KI-Entwicklung verlangen präzise Entwicklerverträge, um Verantwortung und Rechte klarzustellen.
  • Risiken durch Kreuzverwendung von Daten können dazu führen, dass Spiele eintönig erscheinen und Spieler verlieren.
  • Eine strenge Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften ist notwendig, um zukünftigen juristischen Problemen vorzubeugen.
  • Der Effizienzgewinn durch KI bietet Chancen, erfordert jedoch transparente Kommunikation mit allen Beteiligten.

In den letzten Wochen habe ich bereits einige Artikel zum Thema KI und Recht veröffentlicht. Auch wenn ich davon überzeugt bin, dass KI in der einen oder anderen Form bald nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken sein wird, möchte ich immer auch auf die rechtlichen Risiken hinweisen: Heute ein kurzer Ausflug in die Spieleentwicklung, mit der ich mich als Anwalt seit 15 Jahren und als Unternehmer seit 25 Jahren beschäftige.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist KI-gesteuerte Entwicklung von Software?
2. Welche allgemeinen Risiken gibt es?
3. Und juristische Risiken?
4. Und Entwicklerverträge?
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel

Was ist KI-gesteuerte Entwicklung von Software?

Der Einsatz von KI in der Softwareentwicklung ist eine aufregende neue Möglichkeit für Unternehmen, Software schneller und effizienter zu entwickeln. Durch den Einsatz von maschinellem Lernen und anderen KI-Technologien können Entwickler neue Anwendungsfälle vorhersehen und die Software optimieren, bevor sie auf den Markt kommt. Dies ist eine revolutionäre Entwicklung, die das Potenzial hat, die Art und Weise, wie Entwickler ihre Arbeit erledigen, zu verändern. Doch was genau ist mit KI-gesteuerter Softwareentwicklung gemeint?

KI-gesteuerte Entwicklung ist ein Prozess, der maschinelles Lernen nutzt, um die Qualität von Software zu verbessern und den Code zu optimieren. Maschinelles Lernen wird eingesetzt, um die Benutzeroberfläche anzupassen und Vorhersagen über ihr Verhalten zu treffen. Dadurch können Programme intelligenter gestaltet werden und mehr Funktionen bieten als herkömmliche Programme. KI-gesteuerte Entwicklung kann aber auch Spieleentwicklern helfen, schneller bessere Software zu entwickeln, insbesondere bei Aspekten, die nicht unbedingt mit „Kreativität“ zu tun haben, wie Backend, Serverarchitektur etc. Darüber hinaus bietet KI-gesteuerte Entwicklung einen viel größeren Spielraum für das Experimentieren mit verschiedenen Technologien und Designansätzen. Eine solche Entwicklung kann auch dazu beitragen, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten, insbesondere in Teams mit begrenzten Ressourcen. Da maschinelles Lernen viele Aufgaben – einschließlich der Testautomatisierung – automatisiert, können einige Aufgaben ohne menschliches Eingreifen erledigt werden. Dadurch sparen die Teams Zeit und können sich auf die kreativen Aspekte der Spieleentwicklung konzentrieren.

Es besteht daher kein Zweifel, dass KI-gesteuerte Softwareentwicklung in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Viele Unternehmen haben bereits damit begonnen, KI in ihre Produktionsprozesse zu integrieren, und dies ist erst der Anfang. Es besteht kein Zweifel daran, dass sich die Technologie weiter verbessern wird, sowohl in Bezug auf die Genauigkeit als auch auf die Effizienz der Codegenerierung.

Welche allgemeinen Risiken gibt es?

Eines der größten Risiken bei der Entwicklung von Computerspielen mit KI besteht darin, dass die Entwickler nicht in der Lage sind, die Erwartungen der Spieler zu erfüllen. Die meisten Menschen haben eine Vorstellung davon, wie ein bestimmtes Spiel funktionieren sollte, bevor sie es spielen. Wenn die KI in diesem Spiel diese Erwartungen nicht erfüllt, kann dies dazu führen, dass viele Spieler das Spiel sofort abbrechen und kein Interesse mehr an der Marke haben. Ein weiteres Risiko bei der KI-gesteuerten Entwicklung von Computerspielen ist die Gefahr der Kreuzverwendung von Daten. Wenn ein Unternehmen versucht, dieselben Daten für mehrere verschiedene Spiele zu verwenden, kann dies dazu führen, dass die Spiele alle gleich aussehen und sich nur in Nuancen unterscheiden. Dies könnte potenzielle Kunden abschrecken und dazu führen, dass sie kein Interesse an den anderen Spielen des Entwicklers haben.

Und juristische Risiken?

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Computerspielen wird immer beliebter. Es ist nicht verwunderlich, dass KI-gesteuerte Entwicklung zu einem der heißesten Trends in der Softwareentwicklung geworden ist. Obwohl die Technologie viele Vorteile bietet, gibt es auch einige juristische Risiken, die berücksichtigt werden müssen. Unerlaubte Nutzung und Urheberrechtsverletzung sind die Hauptrisiken bei KI-gesteuerter Entwicklung von Computerspielen. So ist gerade bei der Verwendung von SaaS-Diensten oft nicht auszuschließen, dass urheberechtlich geschützte Bestandteile der Spiele von den KI Anbietern kopiert und eventuell für zukünftige Kunden genutzt werden. Dies könnte zu einem Problem werden. Die Details sind aber kompliziert. Dies bedeutet, dass Entwickler, die KI-Software entwickeln, äußerst vorsichtig sein müssen, um zu verhindern, dass ihr Code unbefugt genutzt oder verändert wird. Das Risiko könnte also darin bestehen, Spiele, die mit Hilfe von KI-Tools entwickelt wurden, in komplexe Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden können. In solchen Fällen kann eine Partei behaupten, dass ihr geistiges Eigentum ohne Erlaubnis genutzt oder illegal abgeschrieben wurde. Gerade international könnte dies zu Problemen führen, da beispielsweise in den USA Patente auf Software möglich sind bzw. das Urheberecht an reinem Code strenger beurteilt wird, als dies in Deutschland der Fall wäre. Daher müssen Entwickler sicherstellen, dass ihre Software alle relevanten Rechtsvorschriften einhält und der Vertrieb zu keiner Urheberrechtsverletzungen führt.

Ein weiteres Risiko könnte sein, dass die KI Codebestandteile entwickelt, die der Entwickler selbst nicht genug nachvollzieht. Das Risiko von Fehlern oder gar Hintertüren im Code könnte somit stetig und immanent sein. Nur welcher Entwickler prüft Code, den er automatisiert hat erstellen lassen noch einmal gründlich? Dann könnte man diesen gleich selbst entwickeln?

Und Entwicklerverträge?

Die Einführung der KI-gesteuerten Entwicklung von Computerspielen birgt eine Reihe von Haftungsrisiken, die es zu beachten gilt. Entwickler, die die Chancen nutzen wollen, müssen aber auch bei der Gestaltung ihrer Entwicklerverträge sehr sorgfältig vorgehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Details korrekt formuliert sind. Ein ungenau formulierter Vertrag kann sowohl den Entwickler als auch andere Beteiligte einem immensen Haftungsrisiko aussetzen. Ein Beispiel für eine solche Haftung ist das Risiko von Bugs. Je nach Formulierung haftet der Entwickler für alle Schäden, die durch Bugs entstehen, oder er muss umfangreiche Nacharbeiten durchführen, die zu finanziellen Einbußen führen. Darüber hinaus können bei der KI-gesteuerten Entwicklung von Computerspielen besondere urheberrechtliche Probleme auftreten. Da KI eingesetzt wird, um bestimmte Elemente in Spielen zu generieren, kann es schwierig sein festzustellen, wem genau diese Elemente gehören und ob der Entwickler überhaupt die Rechte an diesen Elementen (seien es Grafiken, Sounds oder Code) besitzt und ob und in welchem Umfang er sie an den Publisher lizenzieren kann oder darf. Entwickler sollten daher darauf achten, dass alle notwendigen Rechte und Genehmigungen im Vorfeld geklärt und alle relevanten Informationen stets in den Vertrag aufgenommen werden. Um all diese Haftungsrisiken effektiv zu minimieren und unnötige Streitigkeiten zu vermeiden, ist es für Entwickler unerlässlich, ihre Entwicklerverträge gründlich und detailliert auszugestalten und alle damit verbundenen Haftungsrisiken explizit anzusprechen und Maßnahmen zu deren Vermeidung festzulegen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Beteiligten über ihre jeweilige Verantwortung und die genauen Umstände informiert sind und drohende Streitigkeiten oder Klagen vermieden werden.

Da dieser Bereich der Spieleentwicklung noch in den Kinderschuhen steckt, gibt es zu all diesen Fragen noch keine Rechtsprechung oder gar Best-Practice-Ansätze.

Fazit

Die Chancen sind groß, vor allem in Fragen der Effizienz, aber natürlich auch bei der Integration von Technologien und Fähigkeiten in Spiele, für die der Entwickler keinen Zugang zu „Human Resources“ hat, sei es, weil die Kosten für einen Indie-Entwickler zu hoch sind oder weil es nicht genügend Mitarbeiter gibt, die man einstellen könnte. Es gibt aber auch Risiken, und es ist ratsam, nicht nur professionelle juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, sondern auch transparent mit potentiellen Vertragspartnern umzugehen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComputerComputerspielComputerspieleEntwicklungHaftungInformationKIKlageLizenzPatentPatenteRechtsprechungRessourceSaasServerSoftwareSpieleentwicklerTestUrheberrechtUrheberrechtsverletzungVerträge

Weitere spannende Blogposts

Verletzung von Regelungen eines Lizenzvertrags verletzt Urheberrechte

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
18. Dezember 2019

Der EuGH hat heute eine Entscheidung zur Enforcement-Richtline veröffentlicht, die sich mit Verhaltensregeln in Lizenzverträgen beschäftigt. Die Entscheidung des EuGH...

Mehr lesenDetails

Mandantenportal im Test

Mandantenportal im Test
18. Januar 2021

Wie angekündigt habe ich am Wochenende das Mandantenportal für meine Mandanten freigeschalten und es läuft jetzt stabil im Testmodus. Die...

Mehr lesenDetails

Keine Abmahnungen mehr wegen fehlerhaftem Impressum?

Social Media Accounts und Impressum
1. Februar 2021

Gerade von meinen Influencer-Mandanten oder Streamern, die auf Twitch, YouTube oder ähnlichen Social Media Plattformen tätig sind, bekomme ich immer...

Mehr lesenDetails

Deepfakes: Eine juristische Betrachtung

Deepfakes: Eine juristische Betrachtung
15. Juni 2023

Was sind Deepfakes? Deepfakes sind mittels künstlicher Intelligenz generierte Fälschungen von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen. Grundlage der Technik ist sogenanntes...

Mehr lesenDetails

Telekommunikationsanbieter und Widerruf

Telekommunikationsanbieter und Widerruf
8. Februar 2019

Regelmäßig habe ich es mit Mandanten zu tun, die Probleme mit ihrem Telekommunikationsanbieter zu tun haben, wobei es ehrlich gesagt...

Mehr lesenDetails

Haftungsfalle BFH-Urteile zur Umsatzsteuer bei Abmahnungen

Steuerliche Behandlung von Upwork in Deutschland?
16. Mai 2019

Bevor es heute für mich zur Uni-Augsburg zum Esport-Recht Institut geht, um Morgen an der ersten Tagung mit anderen Experten...

Mehr lesenDetails

Esport-Teams? Freelancer? Minijobber? Achtung Mindestlohn steigt!

Esport-Teams? Freelancer? Minijobber? Achtung Mindestlohn steigt!
2. Januar 2019

Zu Beginn dieses Jahres gab es zahlreiche Neuigkeiten in der deutschen Juristerei. Zu einer gehört die Anhebung des Mindestlohns. Gerade...

Mehr lesenDetails

Kostenlose Ersteinschätzung, via Chat oder Audio

Kostenlose Ersteinschätzung, via Chat oder Audio
3. September 2020

Wie man sehen kann habe ich mit über 1000 Artikeln in den letzten knapp 3 Jahren durchaus eine große Menge...

Mehr lesenDetails

Vertragsgestaltung für SaaS-Unternehmen: Tipps vom IT-Rechtsexperten

Vertragsgestaltung für SaaS-Unternehmen: Tipps vom IT-Rechtsexperten
8. Oktober 2024

Software as a Service (SaaS) hat sich als dominantes Geschäftsmodell in der IT-Branche etabliert. Für SaaS-Unternehmen ist eine sorgfältige und...

Mehr lesenDetails
Thesaurierungsbegünstigung

Thesaurierungsbegünstigung

16. Oktober 2024

Definition und rechtliche Grundlagen: Die Thesaurierungsbegünstigung ist eine steuerliche Regelung, die es Personengesellschaften und Einzelunternehmen ermöglicht, nicht entnommene Gewinne zu...

Mehr lesenDetails
law 447487 1280

UWG

24. Juni 2023

Selbstorganschaft

10. November 2024
Lizenzvertrag

Lizenzvertrag

27. Juni 2023
Menge der Einträge

Special Purpose Vehice (SPV)

26. Juni 2023

Podcast Folgen

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode meines IT-Medialaw Podcasts teile ich, Marian Härtel, meine persönliche Reise als leidenschaftlicher IT-Rechtsanwalt. Ich erzähle von...

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

In der letzten Folge der ersten Staffel des ITmedialaw.com Podcasts werfen wir einen Blick in die Zukunft des Rechts im...

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024

In dieser spannenden Folge unseres Podcasts tauchen wir tief in die Welt der innovativen Geschäftsmodelle ein. Unser Host Marian Härtel,...

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

In dieser Episode erörtern wir die rechtlichen Herausforderungen, denen Spieleentwickler bei der Finanzierung durch Crowdfunding gegenüberstehen. Wir beleuchten die Verpflichtungen...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung