Folgender Artikel wurde ursprünglich von Andrea Rizzi von www.insightlegal.it erstellt und wird nach Absprache von mir hier in Deutsch und in angepasster Version veröffentlicht.
Die italienische Kartell- und Verbraucherbehörde (AGCM) hat sich kürzlich mit Verbraucherschutz in der Videospielindustrie beschäftigt.
Mit der Ernennung eines neuen AGCM-Beauftragten (d.h. eines der drei Beamten, die die Behörde effektiv verwalten) im Jahr 2014, d.h. der ehemaligen IP-Richterin Gabriella Muscolo, hat sich das Bewusstsein des AGCM für die Videospielbranche deutlich und schrittweise erhöht und die Behörde veranlasst, eine Reihe von Durchsetzungsmaßnahmen nach dem italienischen Verbraucherkodex durchzuführen.
Die von AGCM behandelten Fälle, in denen Akteure der Videospielindustrie betroffen sind, sind immer noch nur einige wenige, decken aber ein recht breites Spektrum von Aspekten ab, von unlauteren Geschäftspraktiken bis hin zu unlauteren Klauseln in EULA/ToS-Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Die bisherigen Entscheidungen von AGCM sind wichtig, da sie einen – oft sehr klaren Hinweis darauf geben, wie die Vorgehensweise und Erwartungen von AGCM in Bezug auf die in seinen Entscheidungen behandelten Themen sind.
So prüft die Behörde derzeit Lootboxes und neue Monetarisierungsmodelle, aber es liegen keine öffentlich zugänglichen Informationen oder Aufzeichnungen über dieses Verfahren vor. Bisher gab es nur eine AGCM-Entscheidung, die sich speziell mit In-Game-Mikrotransaktionen befasst. Der Fall betraf das Gameloft-Spiel “Littlest Pet Shop” in den Appstores von Google, Apple und Amazon.
Konkret endete das AGCM-Durchsetzungsverfahren damit, dass AGCM die von allen Parteien angebotenen Zusagen annahm, die unter anderem dazu führten, dass (i) der Begriff “kostenlos” nicht im Zusammenhang mit Spielen verwendet wurde, die In-App-Käufe zur Verfügung stellten, (ii) direkte Werbung an Kinder vermieden wird, die diese zu Einkäufen im Spiel drängen; (iii) keine Mehrfachkäufe mit der gleichen Passworteingabe zugelassen wird; (iv) mehr Informationen über die Monetarisierungsmodelle bereitgestellt wurden, die in Verbindung mit diesem Videospiel und jedem anderen Videospiel, das mit der gleichen Altersfreigabe (PEGI 3) entwickelt bzw. verbreitet wird.
Eine weitere Entscheidung gab es im August 2017 zu Pokémon GO und der Verwendung von missbräuchlichen Klauseln. Der Fall wurde eingeleitet, nachdem ein Bericht einer Verbraucheraufsichtsbehörde über missbräuchliche Klauseln veröffentlicht wurde. Insbesondere vertrat die Behörde die Auffassung, dass eine Reihe von Begriffen, die in der EULA enthalten sind, gegen den italienischen Verbraucherkodex verstoßen, einschließlich (i) der allgemeinen Haftungsbeschränkungen und Garantieausschlüsse, (ii) des Rechts von Niantic, seine Dienstleistungen nach eigenem und vollständigem Ermessen zu unterbrechen oder einzustellen, und (iii) der Schiedsklausel. AGCM stellte fest, dass diese Klauseln tatsächlich missbräuchlich waren, und ordnete an, dass die entsprechenden Klauseln wie vereinbart geändert werden, um die Einhaltung des Verbraucherkodexes zu gewährleisten, und dass die Entscheidung von AGCM über den missbräuchlichen Charakter einiger EULA-Bedingungen von Niantic für 30 aufeinander folgende Tage auf der Homepage von Pokémon GO veröffentlicht werden sollte. Es wurde jedoch keine Geldbuße verhängt, da ein ähnlicher Verstoß nicht mit direkten Geldbußen nach dem italienischen Verbraucherkodex geahndet wird, sondern nur Verstöße gegen die Anordnung der Behörde, die Bedingungen zu ändern Sanktionen auslösen könnten.
Schließlich gab es im September und November letzten Jahres eine Entscheidung zu Xbox Live Gold und Sony Playstation Plus, ebenfalls wegen der Verwendung unlauterer Geschäftspraktiken. AGCM erließ zwei Entscheidungen, an denen Microsoft und Sony Interactive Entertainment beteiligt waren, und stellte fest, dass die den Verbrauchern vor dem Kauf eines Spiels (sowohl Online- als auch On-Back-of-Box-Produkte) zur Verfügung gestellten Informationen über die Anforderung eines kostenpflichtigen Abonnementdienstes (d.h. Xbox Live Gold und Sony Playstation Plus), damit der Spieler die Online-Komponente von Videospielen spielen kann, nach italienischem Verbraucherrecht unzureichend waren. Während das Verfahren gegen Microsoft ohne Geldbuße endete und AGCM die von Microsoft angebotenen Zusagen annahm, war Sony Interactive Entertainment nicht bereit, die Argumente von AGCM anzunehmen oder Zusagen zu machen, die für AGCM akzeptabel waren, und das Verfahren endete mit einer Geldstrafe von 2 Millionen Euro gegen Sony.