Einleitung
Geoblocking ist ein komplexes, aber äußerst relevantes Thema, das nicht nur Onlineshops, sondern auch eine Vielzahl anderer Akteure wie Esportteams, Gamesanbieter, Streamer und Influencer betrifft. Es ist ein Thema, das ich bereits in der Vergangenheit ausführlich behandelt habe. Insbesondere hat die EU-Kommission kürzlich ein Bußgeld gegen Spielehersteller wegen Verstößen gegen die Geoblocking-Verordnung verhängt. Mehr dazu in diesem Artikel. Interessant ist, dass ich bereits 2019 über den Fall berichtet habe, wie Sie hier nachlesen können.
Der Fall im Detail
Nach einer eingehenden Untersuchung der Europäischen Kommission wurde festgestellt, dass Steam, die von Valve betriebene Plattform, und fünf PC-Videospielverleger (Bandai, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax) gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union verstoßen haben. Die Verstöße fanden im Zeitraum zwischen 2010 und 2015 statt und konzentrierten sich vor allem auf Länder des Baltikums sowie bestimmte mittel- und osteuropäische Länder.
Das Geoblocking wurde eingesetzt, um Paralleleinfuhren zu verhindern. Das bedeutet, dass Spiele, die in einigen Ländern zu niedrigen Preisen verkauft wurden, nicht von Nutzern in Ländern gekauft werden konnten, in denen die Preise höher sind. Diese Praxis führte zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes und stand im Widerspruch zu den Grundsätzen der Europäischen Union.
Valve hatte gegen den Beschluss der Kommission geklagt, jedoch wurde die Klage vom EuGH abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die Kommission ausreichende Beweise für die wettbewerbswidrigen Vereinbarungen vorgelegt hatte.
Dieses Urteil ist besonders bemerkenswert, da es eines der ersten ist, das sich direkt mit der Frage des Geoblockings im Kontext von digitalen Gütern befasst. Es könnte als Richtschnur für zukünftige Fälle dienen, in denen ähnliche Praktiken zur Anwendung kommen.
Rechtliche Perspektive und Urheberrecht
Interessant ist, dass das Gericht feststellte, dass das Geoblocking nicht dem Schutz der Urheberrechte diente, sondern lediglich dazu, die hohen Lizenzgebühren und Margen von Valve und den Verlegern zu schützen. Das Gericht betonte, dass das Urheberrecht nicht dazu dient, künstliche Preisunterschiede zwischen abgeschotteten nationalen Märkten zu schaffen, was im Widerspruch zum Ziel eines einheitlichen Binnenmarktes steht. Diese Feststellung könnte weitreichende Implikationen für die Interpretation des Urheberrechts in der digitalen Welt haben.
Es stellt auch die Frage, wie weit die Rechte von Urheberrechtsinhabern wirklich gehen, insbesondere im Kontext der digitalen Distribution. Das Urteil macht deutlich, dass Urheberrechtsinhaber ihre Rechte nicht dazu nutzen können, den Markt zu segmentieren und dadurch höhere Preise in bestimmten Regionen durchzusetzen.
Darüber hinaus könnte dieses Urteil als Grundlage für zukünftige Fälle dienen, in denen das Spannungsverhältnis zwischen Urheberrecht und Wettbewerbsrecht erneut auf dem Prüfstand steht. Es legt nahe, dass die Interessen der Verbraucher und die Prinzipien des freien Marktes in solchen Fällen möglicherweise Vorrang vor den Interessen der Urheberrechtsinhaber haben könnten.
Auswirkungen auf Gamer
Für Gamer könnte dieses Urteil bedeuten, dass Spiele in Zukunft in der gesamten EU zum gleichen Preis angeboten werden müssen. Das klingt zunächst positiv, könnte jedoch auch dazu führen, dass die Preise insgesamt steigen, um die Differenz auszugleichen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Preise entwickeln und ob es zu einer Preisanpassung kommt, die für alle EU-Länder fair ist.
Auswirkungen auf Entwickler
Für Spieleentwickler stellt sich die Frage, wie sie ihre Preisstrategien anpassen müssen. Die unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedingungen in den EU-Ländern machen es schwierig, einen einheitlichen Preis festzulegen, der für alle fair ist. Entwickler müssen nun überlegen, wie sie ihre Geschäftsmodelle anpassen können, um den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
Die Tragweite des Urteils für die digitale Landschaft
Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf andere digitale Dienste und Plattformen haben, darunter nicht nur PC-Spieleplattformen wie Steam, sondern auch SaaS-Anbieter, Mobile-Spieleanbieter und sogar Streaming-Dienste. Es stellt einen Präzedenzfall dar, der die Art und Weise, wie digitale Produkte und Dienstleistungen in der EU vertrieben werden, grundlegend verändern könnte.
Dieses Urteil sendet eine klare Botschaft an den Markt: Geoblocking-Praktiken, die den grenzüberschreitenden Verkauf von digitalen Produkten und Dienstleistungen innerhalb der EU beschränken, werden nicht toleriert. Andere Plattformen könnten ähnliche rechtliche Herausforderungen erwarten, wenn sie ähnliche Geoblocking-Praktiken anwenden.
Besonders betroffen könnten SaaS-Anbieter sein, die ihre Dienste in verschiedenen EU-Ländern anbieten. Sie müssen nun sorgfältig prüfen, ob ihre aktuellen Geschäftspraktiken mit dem EU-Wettbewerbsrecht in Einklang stehen. Ebenso sollten Mobile-Spieleanbieter und andere digitale Dienstleister ihre Geoblocking-Strategien überdenken, um potenzielle rechtliche Risiken zu minimieren.
Fazit
Geoblocking ist ein komplexes Thema, das eine Vielzahl von Akteuren betrifft und potenzielle rechtliche Fallstricke birgt. Die Geoblocking-Verordnung der EU hat das Ziel, ungerechtfertigte Diskriminierung bei Online-Käufen auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit, des Wohnortes oder des Ortes der Niederlassung zu beenden. Sie trat bereits am 23. März 2018 in Kraft und wird seitdem angewendet. Das durch die Verordnung verbotene Verhalten ist als Marktverhaltensregel anzusehen und somit durch Konkurrenten abmahnbar. Weitere Details finden Sie in diesem Artikel.