BGH stärkt Rechte von Spielern bei ausländischen Online-Sportwetten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung die Rechte von Spielern gestärkt, die an ausländischen Online-Sportwetten teilgenommen haben. In dem Beschluss vom 22.03.2024 (Az.: I ZR 88/23) stellte der BGH klar, dass Spieler ihre verlorenen Einsätze zurückfordern können, wenn der Anbieter in Deutschland nicht über die erforderliche Lizenz verfügte. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Sportwetten-Branche haben und den Druck auf ausländische Anbieter erhöhen, sich um eine Lizenzierung in Deutschland zu bemühen. Gleichzeitig schafft das Urteil mehr Klarheit für Verbraucher und stärkt ihre Position gegenüber Anbietern, die ohne gültige Lizenz agieren. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Branche in Reaktion auf diese Entscheidung entwickeln wird und ob es zu einer Konsolidierung des Marktes kommen könnte.
Hintergrund des Falls
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger bei einem österreichischen Anbieter an Online-Sportwetten teilgenommen und verlangte nun die Erstattung seiner Einsätze. Das Oberlandesgericht Dresden gab dem Kläger in der Vorinstanz Recht, woraufhin der Anbieter Revision beim BGH einlegte. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von nationalem Glücksspielrecht und der Dienstleistungsfreiheit in der EU auf. Während Anbieter sich oft auf Lizenzen aus anderen EU-Staaten berufen, bestehen in Deutschland eigene Regelungen zum Schutz der Spieler und zur Eindämmung von Spielsucht. Der BGH musste nun entscheiden, ob die deutschen Vorschriften mit dem EU-Recht vereinbar sind und welche Konsequenzen sich daraus für die Beteiligten ergeben.
Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag
Der BGH stellte in seinem Hinweisbeschluss fest, dass der österreichische Anbieter gegen die Regelungen des damals geltenden Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) von 2012 verstoßen habe. Dies führe zur Nichtigkeit des Spielvertrages, sodass die geleisteten Einsätze an den Kläger zurückzuzahlen seien. Konkret habe der Anbieter gegen das Veranstaltungsverbot aus § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 sowie das Internetverbot aus § 4 Abs. 5 GlüStV 2012 verstoßen, indem er ohne deutsche Erlaubnis Sportwetten über das Internet angeboten habe. Diese Regelungen seien als gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB zu werten und führten daher zur Unwirksamkeit des Vertrages. Der BGH bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen im Internet ohne behördliche Erlaubnis nach dem GlüStV verboten ist.
Folgen der BGH-Entscheidung
Die Entscheidung des BGH hat das Potential, die Sportwetten-Branche nachhaltig zu verändern. Experten rechnen mit einer Klagewelle von Spielern, die ihre Verluste aus der Vergangenheit zurückfordern wollen. Insbesondere Anbieter, die sich zwischen 2012 und 2021 in einer rechtlichen Grauzone bewegten, als der deutsche Sportwettenmarkt schrittweise liberalisiert wurde, könnten nun mit Rückforderungsansprüchen konfrontiert werden. Für Spieler bedeutet die Entscheidung mehr Rechtssicherheit und bessere Möglichkeiten, sich gegen unseriöse Anbieter zur Wehr zu setzen. Gleichzeitig dürfte der Druck auf Politik und Behörden steigen, die Regulierung des Glücksspielsektors voranzutreiben und für fairen Wettbewerb zu sorgen. Dabei gilt es, die berechtigten Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen und einen angemessenen Ausgleich zwischen Spielerschutz, Marktfreiheit und fiskalischen Zielen zu finden.