• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Künstliche Intelligenz im Unternehmen

Rechtliche Aspekte und Risikomanagement

9. Oktober 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
1 0
A A
0
Künstliche Intelligenz im Unternehmen: Rechtliche Aspekte und Risikomanagement
Wichtigste Punkte
  • Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) bietet Chancen für Effizienzsteigerungen und Innovation.
  • Das KI-Gesetz der EU tritt am 1. August 2024 in Kraft und schafft einen Rechtsrahmen.
  • Datenschutzrecht: Die DSGVO ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme zu beachten.
  • Haftungsfragen: Unternehmen müssen klare Verantwortlichkeiten und Versicherungslösungen für KI-Systeme definieren.
  • Urheberrecht: KI-generierte Werke werfen Fragen der Schutzfähigkeit und Urheberschaft auf.
  • Diskriminierungsrisiken durch verzerrte Datensätze sind zu vermeiden; regelmäßige Audits sind notwendig.
  • Ein effektives Risikomanagement für KI-Einsatz umfasst Governance, Schulungen und Notfallpläne.

Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmensprozesse bietet enorme Chancen für Effizienzsteigerungen und Innovationen. Gleichzeitig stellt der Einsatz von KI Unternehmen vor neue rechtliche Herausforderungen und Risiken. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten juristischen Aspekte und gibt Hinweise zum effektiven Risikomanagement beim Einsatz von KI im Unternehmenskontext.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Rechtlicher Rahmen für KI in Deutschland und der EU
2. Datenschutzrechtliche Herausforderungen
3. Haftungsfragen beim Einsatz von KI
4. Urheberrechtliche Aspekte von KI
5. Diskriminierungsrisiken und Ethik
6. Risikomanagement und Compliance
7. Praxistipps für Unternehmen
7.1. Author: Marian Härtel

Rechtlicher Rahmen für KI in Deutschland und der EU

Am 1. August 2024 ist in der EU das KI-Gesetz (Artificial Intelligence Act) in Kraft getreten, das einen umfassenden Rechtsrahmen für KI schafft. Dieses Gesetz wird ab dem 1. August 2026 vollständig anwendbar sein, mit einigen Ausnahmen für bestimmte Bestimmungen. Neben diesem spezifischen KI-Gesetz sind auch verschiedene bestehende Rechtsgebiete für den Einsatz von KI relevant:

  1. Datenschutzrecht: Die DSGVO ist insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme zu beachten.
  2. IT-Sicherheitsrecht: Das IT-Sicherheitsgesetz und die NIS-Richtlinie stellen Anforderungen an die Sicherheit von IT-Systemen, einschließlich KI.
  3. Haftungsrecht: Die Produkthaftungsrichtlinie und nationale Haftungsregeln sind bei KI-gestützten Produkten und Dienstleistungen relevant.
  4. Urheberrecht: Fragen des Urheberrechts stellen sich insbesondere bei KI-generierten Werken.

Das EU-KI-Gesetz verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der KI-Anwendungen in verschiedene Risikokategorien einteilt und entsprechende Anforderungen festlegt. Dies ergänzt die bestehenden Rechtsvorschriften und schafft einen spezifischen Rahmen für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen.

Datenschutzrechtliche Herausforderungen

Der Einsatz von KI wirft spezifische datenschutzrechtliche Fragen auf:

1. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme muss auf einer der in Art. 6 DSGVO genannten Rechtsgrundlagen basieren.

2. Zweckbindung und Datenminimierung: KI-Systeme neigen dazu, große Datenmengen zu verarbeiten. Dies kann mit den Prinzipien der Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO) und Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) in Konflikt geraten.

3. Transparenz und Informationspflichten: Die Komplexität von KI-Systemen kann die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erschweren.

4. Automatisierte Entscheidungen: Bei KI-gestützten automatisierten Entscheidungen sind die Vorgaben des Art. 22 DSGVO zu beachten, der betroffenen Personen das Recht einräumt, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, empfiehlt sich die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO für KI-Projekte sowie die Implementierung von Privacy-by-Design-Konzepten.

Haftungsfragen beim Einsatz von KI

Der Einsatz von KI wirft neue Haftungsfragen auf, insbesondere wenn KI-Systeme autonom Entscheidungen treffen:

1. Produkthaftung: Bei KI-gestützten Produkten stellt sich die Frage, inwieweit der Hersteller für Schäden haftet, die durch autonome Entscheidungen der KI verursacht werden.

2. Verschuldenshaftung: Die Bestimmung eines Verschuldens kann bei KI-Systemen, die selbstlernend sind und deren Entscheidungsprozesse nicht immer nachvollziehbar sind, schwierig sein.

3. Beweislastverteilung: Die Komplexität von KI-Systemen kann es für Geschädigte erschweren, einen Kausalzusammenhang zwischen dem Einsatz der KI und einem eingetretenen Schaden nachzuweisen.

Unternehmen sollten klare Verantwortlichkeiten für KI-Systeme definieren und gegebenenfalls spezifische Versicherungslösungen in Betracht ziehen.

Urheberrechtliche Aspekte von KI

KI-Systeme können kreative Werke wie Texte, Bilder oder Musik generieren. Dies wirft urheberrechtliche Fragen auf:

1. Schutzfähigkeit: Sind KI-generierte Werke urheberrechtlich schutzfähig? Nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland ist ein menschlicher Schöpfungsakt für den Urheberrechtsschutz erforderlich.

2. Urheberschaft: Wem stehen die Rechte an KI-generierten Werken zu? Dem Entwickler der KI, dem Nutzer oder der KI selbst?

3. Trainingsmaterial: Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training von KI-Systemen kann urheberrechtliche Probleme aufwerfen.

Unternehmen sollten bei der Nutzung von KI-generierten Inhalten vorsichtig sein und gegebenenfalls vertragliche Regelungen zur Rechteeinräumung treffen.

Diskriminierungsrisiken und Ethik

KI-Systeme können unbeabsichtigt diskriminierende Entscheidungen treffen, wenn sie mit verzerrten Datensätzen trainiert wurden. Dies kann zu Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) führen, insbesondere im Bereich der Personalauswahl oder der Kreditvergabe.

Unternehmen sollten:
1. KI-Systeme auf mögliche Verzerrungen (Bias) überprüfen
2. Diverse und repräsentative Trainingsdaten verwenden
3. Regelmäßige Audits der KI-Entscheidungen durchführen
4. Ethische Richtlinien für den Einsatz von KI entwickeln

Risikomanagement und Compliance

Ein effektives Risikomanagement für den KI-Einsatz umfasst:

1. KI-Governance: Etablierung klarer Strukturen und Verantwortlichkeiten für KI-Projekte
2. Risikobewertung: Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen für KI-Anwendungen
3. Dokumentation: Umfassende Dokumentation von KI-Systemen, einschließlich Trainingsdaten und Entscheidungslogiken
4. Schulungen: Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter zum rechtssicheren Umgang mit KI
5. Monitoring: Kontinuierliche Überwachung und Evaluation von KI-Systemen
6. Notfallpläne: Entwicklung von Notfallplänen für den Fall von Fehlfunktionen oder unerwarteten Ergebnissen der KI

Praxistipps für Unternehmen

Basierend auf der Erfahrung als IT-Rechtsexperte lassen sich folgende Praxistipps für Unternehmen ableiten:

1. Rechtliche Due Diligence: Führen Sie vor der Implementierung von KI-Systemen eine umfassende rechtliche Prüfung durch.

2. Datenschutz by Design: Integrieren Sie Datenschutzanforderungen von Beginn an in die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen.

3. Transparenz und Erklärbarkeit: Streben Sie nach möglichst transparenten und erklärbaren KI-Systemen, um rechtliche und ethische Anforderungen zu erfüllen.

4. Vertragsgestaltung: Achten Sie bei der Beschaffung von KI-Systemen oder -Dienstleistungen auf eine klare vertragliche Regelung von Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen.

5. Ethik-Richtlinien: Entwickeln Sie unternehmensinterne Ethik-Richtlinien für den Einsatz von KI.

6. Interdisziplinäre Teams: Setzen Sie bei KI-Projekten auf interdisziplinäre Teams, die technische, rechtliche und ethische Expertise vereinen.

Der Einsatz von KI im Unternehmenskontext bietet enorme Chancen, erfordert jedoch ein sorgfältiges Management der damit verbundenen rechtlichen und ethischen Risiken. Eine proaktive Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und die Implementierung eines robusten Risikomanagements sind entscheidend, um die Potenziale von KI voll auszuschöpfen und gleichzeitig Compliance sicherzustellen.

Angesichts der Komplexität und der sich ständig weiterentwickelnden rechtlichen und technologischen Landschaft ist es für Unternehmen ratsam, bei der Implementierung von KI-Systemen spezialisierte rechtliche und technische Expertise hinzuzuziehen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComplianceDatenschutzDatenschutzrechtDeutschlandDSGVOEntscheidungenEntwicklerEntwicklungEUKIKünstliche IntelligenzManagementMitarbeiterRechtRechtliche HerausforderungenRisikomanagementSicherheitTransparenzUrheberrechtVertragsgestaltung

Weitere spannende Blogposts

Landgericht Köln bleibt bei strenger Influencer-Rechtsprechung

Werbung mit Selbstverständlichkeiten
6. August 2020

Rund um die Frage, ob und wann Influencer und Streamer ihre Inhalte kennzeichnen  müssen, gibt es bei mir auf dem...

Mehr lesenDetails

Warum eine Text-KI bei der Vertragsgestaltung nicht zu 100% zuverlässig ist!

Warum eine Text-KI bei der Vertragsgestaltung nicht zu 100% zuverlässig ist!
2. Februar 2023

Kann man einer Maschine vollstes Vertrauen in rechtlich relevante Fragen schenken? Die Frage stellen sich seit dem "Boom" von ChatGPT...

Mehr lesenDetails

Einzelbuchstaben als Marken

Check24 darf HUK Coburg nicht mehr ohne Preise auflisten
8. Juli 2024

Einzelbuchstaben als Marken - Schutz mit Einschränkungen Einzelne Buchstaben können grundsätzlich als Marken eingetragen und geschützt werden. Allerdings ist der...

Mehr lesenDetails

Zukunft der Influencer-Regulierung in Deutschland: Ein Blick auf das französische Modell und die Änderungen von 2022

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
9. Juni 2023

Einleitung: Influencer sind Personen, die aufgrund ihrer starken Präsenz und ihres Einflusses in sozialen Medien eine bedeutende Rolle in der...

Mehr lesenDetails

Schon ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt?

Schon ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt?
6. November 2019

Pflicht seit Geltung der DSGVO Bei vielen ist in seit letztem Mai das Bewusstsein dafür geschärft worden, dass man auf...

Mehr lesenDetails

Risiko Sozialversicherungs / Steuerprüfung für Streamer, Esportler u.a.

Risiko Sozialversicherungs / Steuerprüfung für Streamer, Esportler u.a.
18. Februar 2019

Streamer/Influencer und Steuern Schon des Öftern habe ich darauf hingewiesen, dass für zahlreiche neue Nutzer von Social Media Kanälen wie...

Mehr lesenDetails

Warum sind seriöse Verträge wichtig?

Warum sind seriöse Verträge wichtig?
7. Dezember 2022

Vertrauen ist ein wichtiger Bestandteil jedes erfolgreichen Geschäfts. Es schafft eine Grundlage für eine langanhaltende Kundenbeziehung und ist essentiell für...

Mehr lesenDetails

Keine Telefonnummer mehr in der Widerrufserklärung?

Keine Telefonnummer mehr in der Widerrufserklärung?
16. Juli 2019

Der EuGH hat vor kurzem eine wegweisende Entscheidung zu Frage der Angabe einer Telefonnummer im Impressum gefällt (siehe diesen Beitrag)....

Mehr lesenDetails

Esport: Was gehört in einen Spielervertrag?

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig
3. September 2020

Zum Thema Spielerverträge habe ich bereits hier auf dem Blog sehr viele geschrieben, z.B. zum Thema Angestellter oder Auftragnehmer. In...

Mehr lesenDetails
Q&A: Legal issues for game developers
Recht und Computerspiele

5-day guide: Founding a game development studio

5. August 2025

As a support for young studios, this series summarizes the essential steps for founding a game development company. The guide...

Mehr lesenDetails
EU Inc: Why Europe needs a unified startup society now

EU Inc: Why Europe needs a unified startup society now

22. Juli 2025
BGH considers Uber Black to be anti-competitive

BGH shakes up the coaching industry – What applies now?

21. Juli 2025
Growth hacking and viral marketing – legal requirements

Games funding 2025 – back at last!

20. Juli 2025
Ownership of software – Who actually owns the code?

Ownership of software – Who actually owns the code?

14. Juli 2025

Produkte

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

In this fascinating episode, we dive deep into the legal aspects of the metaverse. As a lawyer and tech enthusiast,...

Mehr lesenDetails
092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024
da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025
4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung