• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Ablösesummen im Esport?

12. Februar 2019
in Recht und Esport
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
clause 2220818 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Ablösesummen sind ein verzicht auf Vertragsrechte, vergütet durch einen Dritten.
  • Verträge müssen wirksam sein, um einen Spieler langfristig zu binden.
  • Eine Vertragsauflösung erfordert klare Bedingungen und sollte rechtlich abgesichert sein.
  • Ohne angemessene Entlohnung kann eine Bindungswirkung entfallen.
  • Leistungszentren können Spieler ausbilden und an Teams „verkaufen“.
  • Verträge dürfen nicht zu Lasten Dritter abgeschlossen werden.
  • Rechtliche Kenntnisse sind entscheidend bei der Vertragserstellung im Esport.

Bei der Erstellung von Spielerverträgen im Esport oder dem Beraten von Teams bekomme ich immer wieder die Frage nach Ablösesummen gestellt. Aber was sind Ablösesummen überhaupt und welche Rechtsgrundlagen gelten für diese?

Bei Ablösesummen denken viele immer gleich an die Traum-Summen, die beispielsweise im professionellen Fußball gezahlt werden. Aber in Wirklichkeit, rein juristisch, sind Ablösesummen etwas sehr Langweiliges.

Eine Ablösesumme ist im Prinzip nichts anderes als ein freiwilliger Verzicht auf die Rechte aus einem Vertrag (egal ob Arbeitsvertrag oder Freelancer), wobei eben dieser Verzicht durch einen Dritten vergütet wird.

Hat Esport Team A also einen Spieler unter Vertrag und bindet ein solcher Vertrag den Spieler über einen längeren Zeitraum – wirksam – an das Team, kann der Spieler unter Umständen nicht einen gleichen Vertrag mit Team B abschließen und beispielsweise für diese spielen, als Manager oder Berater auftreten oder ähnliche Verpflichtungen eingehen. Da wir in der Bundesrepublik Deutschland und eigentlich in allen Ländern dieser Welt, Vertragsfreiheit haben, können Verträge natürlich ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden, wenn das Gesetz, oder der Vertrag, den Parteien dazu ein Recht einräumt. Fehlt dieses Recht, kann man sich als Vertragsparteien auf eine Vertragsauflösung einigen, die – unter bestimmten Bedingungen – die gegenseitigen Verpflichtungen beendet. Eben solche Vertragsauflösungsvereinbarungen enthalten oft Ablösesummen oder zumindest einen Bezug zu einer Ablösevereinbarung mit einem Dritten. Im Prinzip sind hier ja drei Parteien involviert und juristisch gilt es aufzupassen, dass keine Verträge zu „Lasten Dritter“ abgeschlossen werden.

Aber was sind die Voraussetzungen, damit eine Vertragsauflösung überhaupt notwendig ist und ein Spieler nicht einfach regulär kündigen kann oder den aktuellen Vertrag, mangels Sanktionierungsmöglichkeiten, nicht einfach ignoriert? Nun, die wohl wichtigste Bedingung dazu ist, dass der Spielervertrag derart sicher gestaltet ist, dass dieser einen Spieler, einen Manager oder eine andere Person wirklich über einen längeren Zeitraum binden kann. Infrage kommen hier meist nur Arbeitsverträge mit entsprechend langen Laufzeiten und/oder Kündigungsfristen. Rein theoretisch sind auch Dienstleisterverträge denkbar (dabei sollten aber an all die andere sozialversicherungsrechtlichen Probleme gedacht werden). Dabei muss aber dringend auf die Wirksamkeit und Bindungskraft solcher Verträge geachtet werden. Verträge, die Spieler an ein Team binden, ohne dass es eine angemessene Gegenleistung gibt, sind meist unzulässig und entfalten dann keine Bindungswirkung mehr. Gleiches gilt für Verträge mit Wettbewerbsauschlussklauseln, die sich nicht an die umfassende Rechtsprechung zu Fragen des Wettbewerbsverbotes halten.

In der Erstellung solcher Verträge sollte daher unbedingt jemand mit Rechtskenntnissen involviert sein. Zudem muss die wirtschaftliche Situation (Sponsoren, sonstigen Einnahmen) eine regelmäßige Entlohnung der Spieler, Manager etc. ermöglichen, da eine fehlen Entlohnung wiederum zu einer unangemessenen Beeinträchtigung und somit entfallen der Bindungswirkung oder zu einem Kündigungsrecht des Spielers führen würde.  Ist man nicht in der Lage, ein Team/Spieler langfristig zu entlohnen bzw. eine Gegenleistung zu bieten, muss man in aller Regel über Dinge wie Ablösesummen gar nicht erst nachdenken.

Auch im Esport sind Dinge wie Leistungszentren denkbar, die junge Spieler aufbauen und dann daran verdienen, dass große professionelle Teams diese Spieler gegen eine Ablösesumme übernehmen. Mit eine solchen Leistungszentrum könnten sich auch Startups, Teams oder sonstige Anbieter durchaus finanzieren. Aber auch gilt, auf eine genaue juristische Konstruktion zu achten. Tritt ein Leistungszentrum nämlich rein  als Vermittler auf, kann ein Spieler wahrscheinlich auch ohne jede Vergütung für das Leistungszentrum/Teams des aufnehmenden Teams wechseln. Provisionen durch den Spieler sind nur in sehr begrenzen Ausmaß möglich. Während bei Profisportler nämlich bis zu 14 % des Bruttojahresgehaltes als Provision vereinbart werden können, ist dies bei Esportlern nach § 296 Abs. 3 SGB III auf 2.000,00 Euro (bzw. 1.500 Euro) begrenzt. Hier spielt tatsächlich ebenso die Rollen, dass der DOSB den Esport nicht anerkennt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EsportFreelancerKündigungProvisionRechtsprechungSanktionSozialversicherungSponsorStartupsVerträge

Weitere spannende Blogposts

Der Schlüssel zum Erfolg in der Tech-Welt: Ein IT-versierter Rechtsanwalt mit Unternehmenserfahrung

shutterstock 1889907112 scaled
16. Februar 2024

Einleitung: Die rasante Entwicklung im Technologiebereich stellt Unternehmen vor ständig neue Herausforderungen und Chancen. Als Rechtsanwalt, der nicht nur juristische...

Mehr lesenDetails

EuGH soll entscheiden, ob Verbraucherschützer Datenschutz abmahnen dürfen

EuGH soll entscheiden, ob Verbraucherschützer Datenschutz abmahnen dürfen
29. Mai 2020

Der BGH hat aktuell darüber zu entscheiden, ob ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die...

Mehr lesenDetails

Impressum und soziale Medien: Ein paar Stolpersteine

Impressum und soziale Medien: Ein paar Stolpersteine
5. März 2019

Was ist bei der Integration des Impressums zu beachten? Nach dem gestrigen Artikel zum Thema Impressum in Social-Media-Konten habe ich...

Mehr lesenDetails

Cheating im Esport: Darf ich Mitarbeiter überwachen?

Cheating im Esport: Darf ich Mitarbeiter überwachen?
6. Dezember 2019

Aus zahlreichen Gründen ist das Thema Cheaten im Esport gerade sehr heiß und kontrovers diskutiert. Aber darf ich eigentlich meine...

Mehr lesenDetails

Der rechtliche Schutz eines Businessplans

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen
5. Juli 2024

Ein Businessplan ist ein unverzichtbares strategisches Dokument für Startups und Unternehmensgründer. Er dient als Fahrplan für die Geschäftsentwicklung und als...

Mehr lesenDetails

Bundestagsrede von Johannes Steiniger (CDU) zu eSport am 8./9.11.18

Bundestagsrede von Johannes Steiniger (CDU) zu eSport am 8./9.11.18
9. November 2018

Die Rede des Bundestagsabgeordneten Johannes Steiniger (CDU) aus Rheinland-Pfalz zum Antrag “Die Entwicklung des eSports fördern und gestalten.”

Mehr lesenDetails

Ich wünsche ein frohes Jahr 2020

Ich wünsche ein frohes Jahr 2020
30. Dezember 2019

Allen Lesern des Blogs und allen Mandanten wünsche ich ein frohes Neues Jahr 2020. Gerade im Bereich Esport und Streamer...

Mehr lesenDetails

AirBNB ist kein Immobilienmakler

Nur nicht den Rechtsanwalt beleidigen
27. Dezember 2019

Eine wichtige Entscheidung, die Signalwirkung für ähnliche Vermittlungsplattformen haben könnte, kam kurz vor Weihnachten vom EuGH. Danach darf Frankreich von...

Mehr lesenDetails

Datenschutz im digitalen Zeitalter: Wegweisendes Urteil des Landgerichts Köln zur Nutzung von Google Analytics

Datenschutz im digitalen Zeitalter: Wegweisendes Urteil des Landgerichts Köln zur Nutzung von Google Analytics
11. Mai 2023

Einführung: Ein erwartetes Urteil und seine Auswirkungen Das Landgericht Köln hat mit einem Urteil, das von vielen Datenschutzjuristen, einschließlich mir,...

Mehr lesenDetails
Q&A: Legal issues for game developers
Recht und Computerspiele

5-day guide: Founding a game development studio

5. August 2025

As a support for young studios, this series summarizes the essential steps for founding a game development company. The guide...

Mehr lesenDetails
EU Inc: Why Europe needs a unified startup society now

EU Inc: Why Europe needs a unified startup society now

22. Juli 2025
BGH considers Uber Black to be anti-competitive

BGH shakes up the coaching industry – What applies now?

21. Juli 2025
Growth hacking and viral marketing – legal requirements

Games funding 2025 – back at last!

20. Juli 2025
Ownership of software – Who actually owns the code?

Ownership of software – Who actually owns the code?

14. Juli 2025

Produkte

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024

In this exciting episode of our podcast, we take a deep dive into the world of innovative business models. Our...

Mehr lesenDetails
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025
AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024
d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024
3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung