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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Achtung Brexit und GDPR

10. Februar 2020
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 1 min lesen
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Ein wichtige Meldung kommt aktuell im Zuge des Brexit aus Großbritannien. Zwar ist vieles, das in diesem Jahr noch passieren wird (oder eben nicht) unklar, eine potentielle Änderung ab nächstem Jahr könnte aber für viele IT-Unternehmen relevant werden.

Wichtigste Punkte
  • Brexit-Entwicklungen in Großbritannien betreffen IT-Unternehmen und privatwirtschaftliche Datenverarbeitung.
  • Boris Johnson plant eigene Regelungen zur GDPR nach Brexit.
  • Ab nächstem Jahr könnte der Datenfluss zwischen der EU und Großbritannien eingeschränkt werden.
  • IT-Firmen sollten Vorkehrungen treffen, um Probleme beim Datentransfer zu vermeiden.
  • Die EU-Kommission muss das Schutzniveau für Datenübertragungen prüfen.
  • Frühe technische und vertragliche Maßnahmen können erforderlich sein.
  • Weitere Informationen werden bereitgestellt, sobald sie verfügbar sind.

Boris Johnson, aktuell noch britischer Premierminister, hat nämlich angekündigt, dass man in Sachen GDPR, also dem europäischen Datenschutz, in Zukunft eigene Weg gehen wolle, auch wenn man weiterhin hohe Standards einhalten wollen würde.
Johnson löst sich auch damit von seiner Vorgängerin Theresa May, die die GDPR nach dem Brexit gleichwertig in nationales britisches Recht umwandeln wollte. Siehe dazu noch diesen fast genau eine Jahr alten Beitrag.

Dies könnte Problematisch für IT-Unternehmen wie Spieleentwickler sein, die unter Umständen nach diesem Stichtag keine Daten aus der EU mehr nach Großbritannien transferieren dürfen, beispielsweise wenn diese dort ihren Sitz oder eine Niederlassung haben. Gleiches gilt dann auch für Spielerentwickler und einem britischen Publisher.

Die GDPR lässt einen freien Datenaustausch mit Drittstaaten nur zu, wenn dort ein vergleichbares Schutzniveau besteht. Dies muss die EU-Kommission in einem Angemessenheitsverfahren prüfen und offiziell bestätigen. Ob dies der Fall sein wird, lässt sich aktuell seriös wohl kaum beurteilen, weswegen Anbieter, die von diesem Problem betroffen sein könnten, so früh wie möglich Vorkehrungen technischer und vertraglicher Natur schaffen sollte.

Sobald zu diesem Thema mehr bekannt ist, wird man es hier nachlesen können. Gerne stehe ich natürlich für Mandanten auch für Rückfragen zur Verfügung.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DatenschutzSpieleentwicklerUrteile

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