• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

AGB und verbotene Klauseln

1. März 2019
in Recht im Internet, Recht und Computerspiele
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
agree 1728448 1280 384x192 1 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • Verträge müssen als AGB betrachtet werden, wenn sie nicht verhandelbar sind und zur mehrfachen Verwendung bestimmt sind.
  • Klauseln dürfen nicht gegen geltendes Recht oder zentrale Normen des deutschen Rechts verstoßen.
  • Das Aufrechnen nicht rechtskräftiger Schulden zwischen Vertragspartnern ist nicht erlaubt.
  • Pauschale Schadenersatzansprüche sowie Vertragsstrafe bei Nichterfüllung sind nichtig.
  • Rücktritts- und Widerrufsrechte dürfen nicht ausgeschlossen werden.
  • Einstufung als AGB begrenzt die Laufzeit von Dienstleistungsverträgen auf 2 Jahre.
  • Eine gesamte Klausel wird unwirksam, ohne Möglichkeit zur Umdeutung.

Verbotene Klauseln in Spielerverträgen von Esport Teams

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Verbotene Klauseln in Spielerverträgen von Esport Teams
2. Welche Klausel darf man nicht verwenden bzw., welche sind unwirksam?
3. Wichtige Klauseln
4. Weitere Problematische Klauseln
4.1. Author: Marian Härtel

Vor ein paar Tagen habe ich berichtet, wie viele Vertragstypen in Wirklichkeit als AGB anzusehen zu sind. Neben den dort erwähnten Arbeitsverträgen, Spielerverträgen oder Mietverträgen können auch Dinge wie Verträge für Streamer von Streaming-Netzwerken, Kooperationsverträge für Influencer genauso gehören wie ein Vertrag für einen Freelancer, Sponsoringverträge für Esport-Teams als AGB angesehen werden. Voraussetzung ist dabei eigentlich nur, dass die Verträge, oder auch nur einige der Klausel, zur mehrfachen Verwendung vorgesehen waren und dass die einzelnen Klauseln und Inhalte nicht wirklich verhandelbar waren. Für diesen Umstand ist der Steller der Verträge/AGB im Zweifel beweispflichtig. Oft dürfte, schlicht von den Geschäftsabläufen, sogar schwer bis unmöglich sein, keine AGB zu verwenden. Das ist auch okay. Das bedeutet nur, dass man sich, als Verwender einer AGB, über die Konsequenzen bewusst sein sollte und sei es nur, dass Verträge vielleicht doch nicht so einfach zu formulieren sind, wie es Mandanten oftmals denken. Ich gehe sogar davon aus, dass den allermeisten Rechtsanwälten es schwerfallen dürfte, alle Probleme des AGB-Rechtes, vollständig zu umschiffen. Als derjenige, der einen Vertrag abgeschlossen hat und der mit einer Konsequenz daraus nicht einverstanden ist oder davon überrascht ist, sollte man ebenfalls eine Prüfung bei einem Rechtsanwalt in Betracht ziehen. Denn oft genug könnten Klauseln eben unwirksam sein, ob man es selber nicht dachte und obwohl der Vertragspartner oft zuerst schreit „Wieso? Das hast du doch unterschrieben? Dann gilt das auch!“.

Welche Klausel darf man nicht verwenden bzw., welche sind unwirksam?

Sind Verträge oder Abschnitte aus Verträge als AGB anzusehen, bedeutet dies, dass diese Klauseln dem AGB-Recht des BGB unterliegen und grob zusammengefasst in aller Regel nicht benachteiligend für den Empfänger sein dürfen. Aber was für Arten von Klauseln sind ein besonderes No-Go?

Klauseln, die geltendes Recht widersprechen bzw. davon abweichen, sowie die gegen Grundideen zentraler Normen deutschen Rechtes verstoßen, sind nicht zulässig und unwirksam.  Dazu gibt es natürlich eine schier unüberschaubare Menge an Gerichtsentscheidungen. Und oft kommt es auf extreme Details in der Formulierung an. Klauseln dürfen auch nicht überraschend sein (also irgendwo versteckt und mit dem eigentlichen Vertragszweck nicht verbunden).

Wichtige Klauseln

Besonders wichtig für die Bereiche, die ich als Medienrechtsanwalt betreue, sind zudem

  • Das Aufrechnen von noch nicht rechtskräftig festgestellten Schulden und Forderungen zwischen den Vertragspartnern ist nicht erlaubt.
  • Die Festlegung von pauschalen Schadenersatzansprüchen ist nicht erlaubt.
  • Die Festlegung einer Vertragsstrafe bei Nichterfüllung des Vertrags durch den Verbraucher ist nichtig
  • Das Rücktrittsrecht bei mangelhafter Lieferung oder das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen kann nicht außer Kraft gesetzt werden.

Zudem ist es nicht möglich vorzugeben, dass Erklärungen in einer bestimmten Form abzugeben sind.

Weitere Problematische Klauseln

Gerade bei Verträgen, die Startups machen, und die eventuell ihr Projekt irgendwann an Investoren verkaufen möchten, ist zu beachten, dass ein automatischer Austausch des Vertragspartners nicht erlaubt ist.

Auch ist zu beachten, dass bei der Einstufung als AGB Verträge über Dienstleistungen und regelmäßige Lieferungen maximal eine Laufzeit von 2 Jahren haben dürfen. Ebenfalls kann nicht geregelt werden, dass der ordentliche Gerichtsweg ausgeschlossen ist.

Viele weitere Klauseln können unwirksam sein oder es kommt auf die genaue Formulierung an. So kann beispielsweise eine sogenannte doppelte Schriftformklausel unwirksam sein, zumindest so lange nicht beide Seiten Kaufleute sind, was wiederum nicht zwingend gleichzusetzen damit ist, dass beide Seiten gewerblich handeln!

Im Zweifel ist eine gesamte Klausel unwirksam und es gilt das Recht, als ob es gar keinen Vertrag gegeben hätte. Besonders wichtig ist zu wissen, dass keine Umdeutung einer Klausel auf ein eventuell zulässige Maß möglich ist. Hier gilt Hopp oder Topp. Im Zweifel fehlen also wichtige Normen, mit denen man gerechnet hat. Im Prinzip ist es zudem natürlich möglich, wenn die Verträge Wettbewerbern bekannt werden, dass ein Konkurrent eine Abmahnung verschickt. Schuld daran, sind durchaus auch oft offensichtliche Klauseln, wie eine Verwendung einer salvatorischen Klausel!

Es gibt natürlich noch eine große Menge weiterer Klauseln, die untersagt sind, beispielsweise in der Beziehung Händler und Kunde bezüglich Fragen der Lieferungen, Preisanpassungen und sonstiger Verbraucherrechte.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungAGBAnpassungDienstleistungEntscheidungenEsportFreelancerInfluencerInvestorMedienrechtSchriftformSponsorStartupsVerbraucherVerträgeVertragsstrafe

Weitere spannende Blogposts

VerpackG: Affiliates, Merchshops, Dropshipping betroffen?

VerpackG: Affiliates, Merchshops, Dropshipping betroffen?
30. Dezember 2018

Passend zu meinem Post von gestern möchte ich noch ein paar Fallbeispiele bringen, die typische Situationen meiner Mandanten wie Streamer,...

Mehr lesenDetails

Soundboard für bekannte YouTuber? Meist rechtswidrig!

Soundboard für bekannte YouTuber? Meist rechtswidrig!
18. Februar 2020

Große YouTuber haben oft eine große Fangemeinde. Dementsprechend bilden sich um diese herum oft Drittmärkte. Dazu gehören "Soundboard" genannte Apps....

Mehr lesenDetails

EU vereinbart neue Richtline für Internethandel

Arbeiten im EU-Ausland? A1 Bescheinung nicht vergessen!
17. April 2019

Aktualisierungen der EU-Verbraucherschutzvorschriften zur Verbesserung der Rangfolgetransparenz auf Online-Marktplätzen und zur Bekämpfung der doppelten Qualität von Produkten wurden am Mittwoch...

Mehr lesenDetails

Mit professionellen Verträgen nachhaltiges Vertrauen aufbauen

Mit professionellen Verträgen nachhaltiges Vertrauen aufbauen
13. März 2023

Vertrauen ist ein zentraler Faktor in jeder Geschäftsbeziehung. Mit professionellen Verträgen können Unternehmen nachhaltiges Vertrauen zwischen sich und ihren Partnern...

Mehr lesenDetails

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
15. Juli 2019

Das Landgericht Frankfurt am Main hat sich gegen die überwiegende Mehrheit deutscher Land- und Oberlandesgerichte gestemmt und einen einstweiligen Verfügungsantrag...

Mehr lesenDetails

LG München: Affiliate Links müssen ausreichend kenntlich gemacht werden!

LG München: Affiliate Links müssen ausreichend kenntlich gemacht werden!
29. Juli 2019

Wichtiges Urteil Vor kurzem hatte das Oberlandesgericht ein hochinteressantes Urteil zur Frage der Kenntlichmachung von Affiliate-Links gefällt (siehe meinen Beitrag...

Mehr lesenDetails

Bundeskartellamt und Bewertungen im Internet

Bundeskartellamt und Bewertungen im Internet
27. Juni 2019

Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet eingeleitet. Untersuchungen und Medienberichte weisen immer wieder darauf hin, dass Nutzerbewertungen...

Mehr lesenDetails

Mein erster Podcast ist online – Experimente mit einem neuen Medium

cropped LogoHeader 1
26. August 2024

Liebe Leserinnen und Leser, ich freue mich, euch heute von meinem neuesten Projekt zu berichten: Ich experimentiere gerade mit Podcasting!...

Mehr lesenDetails

NXT_APRIL Gründungsbooster #2 – „Rechtliche Grundlagen“

NXT_APRIL Gründungsbooster #2 – „Rechtliche Grundlagen“
17. April 2024

Liebe Leserinnen und Leser,morgen, am 18. April 2024, habe ich die Ehre, beim NXT_APRIL Gründungsbooster #2 - "Rechtliche Grundlagen" in...

Mehr lesenDetails
EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht
Gesellschaftsrecht

EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht

22. Juli 2025

Bürokratie-Frust: Ein Praxisbeispiel aus Deutschland Stellen Sie sich vor, Sie schließen eine Series-A-Finanzierungsrunde für Ihr Startup in Deutschland ab –...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH erschüttert Coachingbranche – Was gilt nun?

21. Juli 2025
Growth Hacking und virales Marketing – Juristische Anforderungen

Games-Förderung 2025 – endlich zurück!

20. Juli 2025
Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

14. Juli 2025
Startup ohne Entwickler?

Startup ohne Entwickler?

8. Juli 2025

Produkte

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

Podcastfolge

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

In dieser Episode werfen Anna und Max einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen rund um den Einsatz von Open-Source-Software in...

Mehr lesenDetails
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024
Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung