• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Startup / IT-Recht
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Recht im Internet

Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten bei Influencer-Verträgen

Die Tücken der §§ 627 und 628 BGB

27. September 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
influencer 4202697 1280
Wichtigste Punkte
  • Influencer-Marketing erfordert sorgfältige Vertragsgestaltung für stabile Kooperationen.
  • Die Paragraphen 627 und 628 BGB sind entscheidend für rechtliche Rahmenbedingungen.
  • § 627 BGB ermöglicht fristlose Kündigung bei erschüttertem Vertrauensverhältnis.
  • § 628 BGB regelt den finanziellen Ausgleich bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.
  • Klar definierte Kündigungsgründe schaffen Transparenz und schützten vor rechtlichen Problemen.
  • Verträge müssen individuell auf die Risiken und Bedürfnisse der Zusammenarbeit zugeschnitten sein.
  • Eine professionelle Vertragsgestaltung ist essentiell für den Erfolg im Influencer-Marketing.

In meiner Praxis als Rechtsanwalt für IT- und Medienrecht begegne ich täglich den Herausforderungen des digitalen Zeitalters. Besonders im Bereich des Influencer-Marketings zeigt sich immer wieder, wie wichtig eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist. Kaum ein Tag vergeht, an dem ich nicht mit Fragen zu Kündigungsfristen, Sunset-Klauseln oder vorzeitigen Beendigungsmöglichkeiten konfrontiert werde. Diese Themen beschäftigen Influencer und Unternehmen gleichermaßen – und das aus gutem Grund. Denn in der schnelllebigen Welt der sozialen Medien kann sich eine Zusammenarbeit von heute auf morgen als problematisch erweisen. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen. Zwei Paragrafen des BGB spielen dabei eine besondere Rolle: die §§ 627 und 628. Sie mögen auf den ersten Blick unscheinbar wirken, entfalten in der Praxis jedoch eine enorme Sprengkraft. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick darauf werfen, wie diese Vorschriften die Welt des Influencer-Marketings beeinflussen und welche Fallstricke es zu beachten gilt.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Influencer-Verträge: Mehr als nur ein Handschlag im digitalen Raum
2. § 627 BGB: Der Notausgang im Vertrags-Labyrinth
3. § 628 BGB: Wenn der Geldbeutel mit dem Vertragsende schrumpft
4. Fazit: Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Vertragsgestaltung

Influencer-Verträge: Mehr als nur ein Handschlag im digitalen Raum

In meiner täglichen Arbeit erlebe ich immer wieder, wie unterschätzt die rechtliche Komplexität von Influencer-Verträgen wird. Viele meiner Mandanten sind überrascht, wenn ich ihnen erkläre, dass wir es hier nicht mit simplen Werbedeals zu tun haben, sondern mit Dienstverträgen höherer Art. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Influencer verkaufen nicht einfach nur Werbefläche, sie bringen ihre ganz persönliche Note, ihr Charisma und ihre Expertise mit ins Spiel. Dies schafft ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Influencer und Auftraggeber – und genau hier kommen die §§ 627 und 628 BGB ins Spiel. Diese Paragrafen berücksichtigen den speziellen Charakter solcher Zusammenarbeiten und räumen beiden Seiten besondere Rechte ein. In meiner Praxis habe ich gelernt, dass die sorgfältige Anwendung dieser Vorschriften entscheidend für den Erfolg und die Stabilität von Influencer-Kooperationen sein kann. Es geht darum, einen Rahmen zu schaffen, der Flexibilität ermöglicht, aber gleichzeitig Sicherheit bietet. Dabei muss man die Besonderheiten des Influencer-Marketings berücksichtigen: die Schnelllebigkeit des Marktes, die Bedeutung von Reputation und die oft sehr persönliche Natur der Zusammenarbeit. All diese Faktoren müssen in die Vertragsgestaltung einfließen, um beiden Seiten gerecht zu werden. Es ist eine Gratwanderung, die juristisches Fingerspitzengefühl erfordert und bei der die §§ 627 und 628 BGB als Kompass dienen.

§ 627 BGB: Der Notausgang im Vertrags-Labyrinth

In meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich schon oft erlebt, wie wertvoll § 627 BGB sein kann – er ist sozusagen die Notbremse im Zug der Zusammenarbeit. Stellen Sie sich vor, ein Top-Influencer postet plötzlich fragwürdige Inhalte oder ein Unternehmen entpuppt sich als schwarzes Schaf der Branche. In solchen Fällen ermöglicht § 627 BGB eine fristlose Kündigung, wenn das Vertrauensverhältnis erschüttert ist. Doch Vorsicht: Diese Notbremse darf nicht leichtfertig gezogen werden. Ich erinnere mich an einen Fall, in dem ein Unternehmen kurz vor dem Launch einer großen Kampagne kündigen wollte, weil der Influencer nicht die erwarteten Followerzahlen lieferte. Hier musste ich deutlich machen, dass eine solche Kündigung zur Unzeit erfolgen und saftige Schadensersatzforderungen nach sich ziehen würde. Der Teufel steckt oft im Detail, und die Auslegung des „wichtigen Grundes“ für eine Kündigung kann komplex sein. In meiner Praxis rate ich daher stets dazu, klare Kündigungsgründe im Vertrag zu definieren. Dies schafft Transparenz und verhindert, dass aus dem Rettungsring ein juristischer Mühlstein wird. Gleichzeitig muss man flexibel genug bleiben, um auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können. Es ist ein Balanceakt, bei dem juristische Expertise und ein tiefes Verständnis für die Dynamiken des Influencer-Marketings gleichermaßen gefragt sind.

§ 628 BGB: Wenn der Geldbeutel mit dem Vertragsende schrumpft

Die finanzielle Seite einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ist oft ein heikles Thema, das in meiner Kanzlei regelmäßig für Diskussionen sorgt. Hier kommt § 628 BGB ins Spiel, der sozusagen die finanzielle Nachlese regelt. Grundsätzlich hat der Influencer Anspruch auf einen Teil des Honorars, wenn seine bisherigen Leistungen für den Auftraggeber von Wert sind. Doch was genau bedeutet „von Wert“? Ich erinnere mich an einen Fall, in dem ein Influencer nach einer Kontroverse in den sozialen Medien gekündigt wurde. Das Unternehmen argumentierte, seine bisherigen Posts seien nun wertlos geworden. Hier mussten wir tief in die Materie eintauchen und analysieren, welchen konkreten Wert die Leistungen zum Zeitpunkt ihrer Erbringung hatten. Solche Fälle zeigen, wie wichtig es ist, detaillierte Vergütungsregelungen und Sunset-Klauseln in den Vertrag aufzunehmen. In meiner Praxis empfehle ich oft, Mechanismen zur Bewertung der erbrachten Leistungen zu vereinbaren. Dies kann beispielsweise die Festlegung von KPIs oder die Einbeziehung unabhängiger Experten umfassen. Auch die Frage, wie lange ein Unternehmen nach Vertragsende noch von den Leistungen des Influencers profitieren darf, sollte klar geregelt sein. Es geht darum, faire Lösungen zu finden, die beiden Seiten gerecht werden und gleichzeitig rechtlich wasserdicht sind. Dies erfordert oft kreative Ansätze und ein tiefes Verständnis sowohl für die rechtlichen als auch für die wirtschaftlichen Aspekte des Influencer-Marketings.

Fazit: Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Vertragsgestaltung

Nach Jahren der Erfahrung in diesem Bereich kann ich mit Überzeugung sagen: Die §§ 627 und 628 BGB sind wie ein zweischneidiges Schwert im Influencer-Recht. Sie bieten Flexibilität und Schutz, können aber auch gehörig ins Auge gehen, wenn man sie falsch handhabt. In meiner täglichen Arbeit sehe ich immer wieder, wie wichtig es ist, diese Vorschriften zu kennen und richtig anzuwenden. Für Influencer und Unternehmen gleichermaßen gilt: Unterschätzen Sie nicht die Tücken dieser Paragrafen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist das A und O, um später nicht vor einem Scherbenhaufen zu stehen. Klare Kündigungsklauseln, durchdachte Vergütungsregelungen und clevere Sunset-Klauseln sind kein juristischer Firlefanz, sondern Ihr Rettungsanker in stürmischen Zeiten. In meiner Praxis erlebe ich immer wieder, wie wichtig es ist, die Verträge individuell auf die Bedürfnisse und Risiken der jeweiligen Zusammenarbeit zuzuschneiden. Dabei geht es nicht nur darum, rechtliche Fallstricke zu vermeiden, sondern auch darum, eine solide Basis für eine erfolgreiche und langfristige Kooperation zu schaffen. In der schnelllebigen Welt des Influencer-Marketings, wo Trends kommen und gehen wie das Wetter im April, bieten gut durchdachte Verträge einen wertvollen Kompass. Sie geben beiden Seiten die nötige Sicherheit, um kreativ und erfolgreich zusammenzuarbeiten, ohne ständig juristische Stolperfallen fürchten zu müssen. Mein Rat an alle, die im Influencer-Marketing tätig sind: Investieren Sie Zeit und Ressourcen in eine professionelle Vertragsgestaltung. Es mag auf den ersten Blick aufwendig erscheinen, zahlt sich aber langfristig aus. Denn am Ende des Tages sind es die gut gemachten Verträge, die den Unterschied zwischen einer erfolgreichen Kooperation und einem kostspieligen Rechtsstreit ausmachen können.

Tags: BewertungInfluencerKündigungMarketingMedienrechtRechtRechtsanwaltSicherheitTransparenzVerträgeVertragsgestaltung

Beliebte Beträge

Kommerzielle Nutzung von Discord: Ein juristischer Leitfaden

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?
18. Oktober 2023

Einleitung Discord hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2015 zu einer beliebten Plattform für Gamer, Communities und zuletzt auch...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Schritte bei gesperrten Instagram-Accounts: Deine Optionen und Präzedenzfälle

Instagram-Sperrung? Angemessene Wartefrist beachten!
20. Juli 2023

Wenn dein Instagram-Account gesperrt wird, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die du ergreifen kannst, um deine Rechte zu wahren...

Mehr lesenDetails

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?
26. Dezember 2022

Für viele Menschen ist Discord ein unverzichtbares Werkzeug, um online zu kommunizieren und Inhalte auszutauschen. Aber wer ist für die...

Mehr lesenDetails

Podcasts und Recht: Was du beachten musst!

Podcasts und Recht: Was du beachten musst!
7. Februar 2023

In diesem Blogpost geht es um den richtigen Umgang mit Podcasts aus rechtlicher Sicht. Ich versuche zu erklären, was du...

Mehr lesenDetails

Management für OnlyFans-Künstler: Was zu beachten ist und wie es sich von traditionellem Influencer-Management unterscheidet

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
24. Oktober 2023

Das Management im Influencer-Bereich ist längst kein Neuland mehr. Mit Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok wurden bereits zahlreiche Erfolgsgeschichten...

Mehr lesenDetails

Impressumspflicht: Kann auf eine externe Webseite verlinkt werden?

Social Media Accounts und Impressum
3. Dezember 2019

Rund um die Impressumspflicht von Social Media Profilen, aber auch von Profilen auf Twitch oder von YouTube-Kanälen gibt es immer...

Mehr lesenDetails

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
13. September 2024

OnlyFans hat sich in den letzten Jahren zu einer der führenden Plattformen für Content Creator entwickelt. Immer mehr Künstler nutzen...

Mehr lesenDetails

Impressum auf Twitch/YouTube: Bußgeld nach § 11, 5 TMG?

Social Media Accounts und Impressum
20. Juli 2023

Einleitung zur Pflicht eines Impressums Die Impressumspflicht ist ein zentrales Element des deutschen Rechts, das zur Gewährleistung der Transparenz und...

Mehr lesenDetails

Die unterschätzten rechtlichen Risiken von Reaction-Videos: Ein Leitfaden für Streamer, Influencer und Agenturen

Die unterschätzten rechtlichen Risiken von Reaction-Videos: Ein Leitfaden für Streamer, Influencer und Agenturen
17. Juni 2023

Einführung: Reaction-Videos und ihre Beliebtheit Reaction-Videos sind ein beliebtes Format in der Online-Welt, insbesondere auf Plattformen wie YouTube und Twitch....

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ 9 months ago
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ 11 months ago
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ 9 months ago
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Influencer Merchandise: Neue EU-Regeln & Was Du Wissen Musst
Influencer Merchandise: Neue EU-Regeln & Was Du Wissen Musst
Handwerker aufgepasst: Widerrufsbelehrung oder Zahlungsausfall?
Handwerker aufgepasst: Widerrufsbelehrung oder Zahlungsausfall?
IT/IP Recht erklärt: Rechtsanwalt Marian Härtel gibt Einblicke
IT/IP Recht erklärt: Rechtsanwalt Marian Härtel gibt Einblicke
Altersverifikationssysteme (AVS)

Altersverifikationssysteme (AVS)

15. Oktober 2024

Altersverifikationssysteme (AVS) sind technische Lösungen zur Überprüfung des Alters von Nutzern digitaler Dienste. Sie dienen dazu, den Zugang zu altersbeschränkten...

Mehr lesenDetails
98b343eb e2c4 445a 93ee 0358fd3c6da6 20245689

Abstraktionsprinzip

29. März 2025
IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG)

IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG)

15. Oktober 2024
Aktiengesellschaft (AG)

Aktiengesellschaft (AG)

25. Juni 2023
Non-Fungible Token (NFT)

Non-Fungible Token (NFT)

23. Mai 2025

Podcast Folgen

Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

In dieser spannenden Episode des itmedialaw-Podcasts tauchen wir tief in die rechtlichen Entwicklungen ein, die die Startup-Welt im Jahr 2025...

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024

In dieser fesselnden Folge nimmt Rechtsanwalt Marian Härtel die Zuhörer mit auf eine spannende Reise durch die dynamische Welt der...

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

In dieser Episode sprechen Anna und Max über die rechtlichen Herausforderungen von Blitzskalierung und disruptiven Geschäftsmodellen. Am Beispiel von Plattformen...

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

In dieser Episode werfen Anna und Max einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen rund um den Einsatz von Open-Source-Software in...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • Meinung/Glosse
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung