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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Bald Schluss mit „Black Friday“ als Marke?

19. September 2019
in Sonstiges
Lesezeit: 1 min lesen
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Am 26. September 2019 wird das Bundespatentgericht in München über die Löschung der umstrittenen Marke „Black Friday“ verhandeln (Aktenzeichen: 30 W (pat) 26/18) und somit der Frage nachgehen, ob es sich bei dem Begriff „Black Friday“ um eine allgemein gebräuchliche Bezeichnung handelt, der die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Siehe dazu auch diesen Artikel.

Wichtigste Punkte
  • Am 26. September 2019 verhandelt das Bundespatentgericht über die Löschung der Marke "Black Friday".
  • Die Entscheidung soll klären, ob "Black Friday" eine allgemein gebräuchliche Bezeichnung ist.
  • Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte bereits am 28. März 2018 die Löschung beschlossen.
  • Das DPMA stellte fest, dass "Black Friday" nicht die notwendige Unterscheidungskraft für Markenschutz hat.
  • Die Marke wird als Hinweis auf jährliche Rabatt-Aktionen wahrgenommen, nicht als geschützte Marke.
  • Die Markeninhaberin legte Beschwerde ein, wodurch die Entscheidung des DPMA noch nicht rechtskräftig ist.
  • Am 26. September wird das Gericht entscheiden, ob die Löschung rechtens war.

Am 28. März 2018 hatte das Deutsche Patent- und Markenamt die Löschung der Wortmarke „Black Friday“ beschlossen. Mit der Entscheidung bestätigte das DPMA die Rechtsauffassung, dass der Begriff „Black Friday“ nicht als Marke geschützt werden kann. Das DPMA erkannte an, dass die Marke niemals hätte eingetragen werden dürfen, da der Begriff „Black Friday“ lediglich als Hinweis auf einmal im Jahr Ende November stattfindende Rabatt- oder Angebotsaktionen von insbesondere Online-Shops wahrgenommen werde und ihm daher die für den Schutz einer Marke erforderliche Unterscheidungskraft fehle.

Gegen die Entscheidung des DPMA legte die Markeninhaberin Beschwerde zum Bundespatentgericht ein, weshalb die Löschung bisher keine Rechtskraft erlangen und die Marke noch nicht aus dem Markenregister gelöscht werden konnte. In der mündlichen Verhandlung am 26. September wird das Bundespatentgericht nun darüber verhandeln, ob die vom DPMA beschlossene Löschung der Marke „Black Friday“ zu Recht ergangen ist oder nicht.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: PatentRabatt

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