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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Black Friday-Marke wird vollständig gelöscht

17. Juli 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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black friday g5571c01cd 1920
Wichtigste Punkte
  • Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Marke „Black Friday“ zurückgewiesen.
  • Die umstrittene Marke muss aus dem Register des DPMA gelöscht werden.
  • Die Marke wurde 2016 von Super Union Holdings Ltd. aus Hongkong eingetragen.
  • Eine Löschung wurde 2017 durch BlackFriday.de beantragt.
  • Der BGH erkennt an, dass „Black Friday“ ein Gattungsbegriff ist.
  • Datenclaration: „Black Friday“ ist kein Herkunftshinweis für die Markeninhaberin.
  • Diese Entscheidung fördert die Rechte von Verbrauchern und Unternehmen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 29. Juni 2023 die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision der Markeninhaberin zurückgewiesen. Damit ist das Löschungsurteil des Kammergerichts rechtskräftig und die umstrittene Marke „Black Friday“ muss endgültig aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) gelöscht werden.

Die Marke „Black Friday“ war im Jahr 2016 von der Super Union Holdings Ltd. aus Hongkong eingetragen worden. Im Jahr 2017 hatte das Portal BlackFriday.de die Löschung der Marke beantragt. Das Landgericht Düsseldorf hatte die Marke im Jahr 2018 für alle Waren und Dienstleistungen gelöscht. Die Markeinhaberin hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Berufung im Jahr 2020 zurückgewiesen. Die Markeinhaberin hatte gegen das Urteil Revision eingelegt.

Der BGH hat die Revision der Markeinhaberin nun zurückgewiesen. Der BGH hat entschieden, dass die Marke „Black Friday“ für alle Waren und Dienstleistungen verfallen ist. Der BGH hat dabei insbesondere berücksichtigt, dass die Marke „Black Friday“ ein Gattungsbegriff ist, der für jede Art von Rabattaktionen verwendet werden kann. Der BGH hat zudem entschieden, dass die Marke „Black Friday“ nicht als Herkunftshinweis für die Waren und Dienstleistungen der Markeinhaberin geeignet ist.

Die Löschung der Marke „Black Friday“ ist ein wichtiger Sieg für die Rechte von Verbrauchern und Unternehmen. Die Markeinhaberin hatte in der Vergangenheit versucht, Unternehmen abzumahnen, die den Begriff „Black Friday“ in ihrer Werbung verwendet hatten. Die Entscheidung des BGH stellt klar, dass der Begriff „Black Friday“ keine Marke ist und von jedem frei verwendet werden kann.

Die Entscheidung des BGH ist auch ein wichtiger Sieg für das Portal BlackFriday.de. Das Portal hatte sich seit Jahren gegen die Marke „Black Friday“ gewehrt. Die Entscheidung des BGH stellt klar, dass das Portal BlackFriday.de den Begriff „Black Friday“ frei verwenden darf.

Die Entscheidung des BGH ist ein wichtiger Schritt für die Stärkung der Rechte von Verbrauchern und Unternehmen. Die Entscheidung stellt klar, dass Marken nicht dazu verwendet werden dürfen, den Wettbewerb zu behindern.

 

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BGHBundesgerichtshofMarkenrecht

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