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*Breaking?* Erste Entscheidung des BGH zu KI

Künsttlische Intelligenz kann kein Erfinder sein

4. Juli 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
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BGHurteil 1 1

Der Bundesgerichtshof bestätigt: KI kann kein Erfinder sein

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Kernaussagen des BGH
2. Implikationen für die Urheberschaft
2.1. Der Fall DABUS und internationale Perspektiven
2.2. Auswirkungen auf Entwickler und Kreative
3. Fazit und Ausblick
3.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Der Bundesgerichtshof entscheidet: Nur natürliche Personen können als Erfinder im Patentrecht anerkannt werden.
  • Künstliche Intelligenz ist keine rechtsfähige Entität und kann nicht als Erfinder agieren.
  • Die Benennung einer KI als Erfinder führt zur Zurückweisung der Patentanmeldung.
  • Der menschliche Entwickler kann als Erfinder benannt werden, wenn er einen wesentlichen Beitrag leistet.
  • Die Entscheidung passt zu der Auffassung, dass KI auch kein Urheber im Urheberrecht sein kann.
  • Die Nutzung von KI-Tools ändert nichts an der Urheberschaft des menschlichen Entwicklers.
  • Generative KI bietet trotz rechtlicher Einschränkungen Produktivitätssteigerung in kreativen Bereichen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner jüngsten Entscheidung X ZB 5/22 vom 11. Juni 2024 ein klares Statement gesetzt: Künstliche Intelligenz (KI) kann nicht als Erfinder im Sinne des Patentrechts anerkannt werden. Diese wegweisende Entscheidung reiht sich nahtlos in die bisherige Rechtsprechung ein und bestätigt die vorherrschende Meinung, dass nur natürliche Personen als Erfinder gelten können.

Kernaussagen des BGH

Der BGH hat in seinem Urteil mehrere wichtige Leitsätze formuliert:

1. „Als Erfinder im Sinne des Patentgesetzes kann nur eine natürliche Person benannt werden.“

2. „Eine künstliche Intelligenz erfüllt nicht die Voraussetzungen, um als Erfinder anerkannt zu werden, da sie keine rechtsfähige Entität ist.“

3. „Die Benennung einer KI als Erfinder führt zur Zurückweisung der Patentanmeldung.“

4. „Der menschliche Entwickler oder Anwender einer KI kann als Erfinder benannt werden, wenn er einen wesentlichen kreativen Beitrag zur Erfindung geleistet hat.“

Diese Leitsätze unterstreichen die Position des BGH, dass der menschliche Geist nach wie vor im Zentrum des Erfindungsprozesses steht.

Implikationen für die Urheberschaft

Die Entscheidung des BGH steht im Einklang mit der Auffassung, dass KI auch kein Urheber im Sinne des Urheberrechts sein kann. Beide Rechtsgebiete setzen eine menschliche, geistige Schöpfung voraus, die eine Maschine – so intelligent sie auch sein mag – nicht leisten kann. Dies hat weitreichende Konsequenzen für Kreative und Entwickler, die generative KI in ihren Arbeitsprozessen einsetzen.

Der Fall DABUS und internationale Perspektiven

Im Zentrum der Debatte steht das KI-System DABUS (Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience), entwickelt von Dr. Stephen Thaler. DABUS wurde als „Erfinder“ für Patentanmeldungen in verschiedenen Ländern genannt, darunter ein neuartiger Lebensmittelbehälter und ein Blinklicht für Notfälle. Diese Anmeldungen haben weltweit für Aufsehen gesorgt und die Frage aufgeworfen, ob KI als Erfinder anerkannt werden kann.

Patentämter und Gerichte weltweit haben die Anmeldungen mit DABUS als Erfinder zurückgewiesen. Das Europäische Patentamt (EPA) hat in seiner Entscheidung bestätigt, dass der in einer Patentanmeldung genannte Erfinder nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) ein Mensch sein muss. Ähnliche Entscheidungen wurden in den USA und Großbritannien getroffen.

Auswirkungen auf Entwickler und Kreative

Für Spieleentwickler, Softwareentwickler und Autoren, die generative KI in ihren kreativen Prozessen einsetzen, hat diese Rechtsprechung wichtige Implikationen:

1. Urheberschaft und Erfindertum: Die Nutzung von KI-Tools ändert nichts an der Tatsache, dass der menschliche Entwickler oder Autor als Urheber oder Erfinder gilt. Die KI bleibt ein Werkzeug, ähnlich wie ein Textverarbeitungsprogramm oder eine Grafiksoftware.

2. Verantwortung für Output: Entwickler und Autoren tragen die Verantwortung für den von der KI generierten Output. Sie müssen sicherstellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und dass der Output den gewünschten Qualitätsstandards entspricht.

3. Dokumentation des kreativen Prozesses: Es kann ratsam sein, den Einsatz von KI-Tools im kreativen Prozess zu dokumentieren, um im Zweifelsfall den menschlichen Beitrag nachweisen zu können.

4. Neue Testmethoden: Insbesondere in der Softwareentwicklung erfordert der Einsatz generativer KI neue Ansätze beim Testen, um die Qualität und Zuverlässigkeit des generierten Codes sicherzustellen.

5. Produktivitätssteigerung: Trotz rechtlicher Einschränkungen bietet generative KI ein enormes Potenzial zur Steigerung der Produktivität in kreativen Bereichen.

Fazit und Ausblick

Die Entscheidung des BGH und ähnliche Urteile weltweit unterstreichen, dass der menschliche Geist nach wie vor im Zentrum des Innovations- und Schöpfungsprozesses steht. Generative KI ist ein mächtiges Werkzeug, das die Arbeit von Entwicklern und Kreativen unterstützen und bereichern kann, aber sie ersetzt nicht die menschliche Kreativität und Erfindungsgabe.

Für die Zukunft bleibt es spannend zu beobachten, wie sich die Rechtsprechung weiterentwickeln wird, insbesondere angesichts der rasanten Fortschritte in der KI-Technologie. Vorerst jedoch bleibt klar: KI kann weder Erfinder noch Urheber sein – diese Rollen bleiben dem Menschen vorbehalten. Entwickler und Kreative sollten dies bei der Nutzung von KI-Tools stets im Hinterkopf behalten und ihren eigenen kreativen Beitrag entsprechend dokumentieren und hervorheben.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BGHBundesgerichtshofEntscheidungenEntwicklerKIKünstliche IntelligenzNatürliche PersonPatentRechtsprechungSpieleentwicklerTechnologieUrteilUrteile

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