Die Entscheidung des Bundeskartellamt gegen Facebook sammelte einige Kritik, die bereits bei der Frage nach der Zuständigkeit des Bundeskartellamtes beginnt. Aber auch elementare Fragen des neuen Datenschutzes der Ära DSGVO wie das Verhältnis zwischen Einwilligung und sonstigen Genehmigungsgrundlagen, sind in diesem Fall sehr relevant.
Wem meine kurze Zusammenfassung nicht genug ist, der findet hier ein wenig mehr Informationen oder kann sich direkt beim Bundeskartellamt den Volltext der Entscheidung online durchlesen. Aber Achtung: Es wird mehr als nur eine abendliche Lektüre, denn die Entscheidungsbegründung ist schlanke 303 Seiten lang.
Viel Spaß beim Lesen!
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