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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Bundeskartellamt vs. Facebook: Volltext

29. März 2019
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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privacy policy 3415417 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Die Entscheidung des Bundeskartellamts gegen Facebook wurde kritisiert, besonders bezüglich der Zuständigkeit.
  • Wichtige Datenschutzfragen der DSGVO betreffen das Verhältnis zwischen Einwilligung und anderen Genehmigungsgrundlagen.
  • Das Volltext-Dokument umfasst 303 Seiten, was es zu einer umfangreichen Lektüre macht.

Die Entscheidung des Bundeskartellamt gegen Facebook sammelte einige Kritik, die bereits bei der Frage nach der Zuständigkeit des Bundeskartellamtes beginnt. Aber auch elementare Fragen des neuen Datenschutzes der Ära DSGVO wie das Verhältnis zwischen Einwilligung und sonstigen Genehmigungsgrundlagen, sind in diesem Fall sehr relevant.

Wem meine kurze Zusammenfassung nicht genug ist, der findet hier ein wenig mehr Informationen oder kann sich direkt beim Bundeskartellamt den Volltext der Entscheidung online durchlesen. Aber Achtung: Es wird mehr als nur eine abendliche Lektüre, denn die Entscheidungsbegründung ist schlanke 303 Seiten lang.

Viel Spaß beim Lesen!

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DatenschutzFacebookInformation

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