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Bundesregierung und Esport: Kein eigene Gutachten zur Anerkennung als Sport

25. August 2020
in Esport und Politik, Recht und Esport
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Die Bundesregierung hat keine gesonderten Gutachten zur Anerkennung von Esport in Auftrag gegeben.
  • Sie verfolgt rechts- und sportwissenschaftliche Gutachten sowie die gesellschaftspolitische Diskussion in Deutschland.
  • Besondere Aufmerksamkeit gilt den Positionen der Parteien im Bundestag und des Internationalen Olympischen Komitees.
  • Die Anerkennung von Esport unterliegt der Autonomie des organisierten Sports.
  • Es besteht kein Anlass für zusätzliche Gutachten der Bundesregierung.
  • Anerkennung von Esport als Sportart ist keine staatliche Aufgabe.
  • Die Rechtslage wird weiter durch Esport-Anwälte analysiert.

Die Bundesregierung hat laut eigener Aussage keine gesonderten Gutachten zur Frage der Anerkennung von  Esport in Auftrag gegeben. Hinsichtlich der möglichen Anerkennung des Esports verfolge die Bundesregierung die rechts- und sportwissenschaftlichen Gutachten und Publikationen, die Rechtsprechung, die Entwicklungen in anderen Staaten und die unter anderem durch die Medien transportierte gesellschaftspolitische Diskussion in Deutschland aufmerksam. Dies gilt insbesondere für Beschlüsse und Positions- und Argumentationspapiere der im Bundestag vertretenen Parteien, des Internationalen Olympischen Komitees, des Deutschen Olympischen Sportbundes, des eSport Bundes Deutschland e.V. und des Verbandes des „game“-

Für zusätzliche Gutachten der Bundesregierung bestehe daher kein Anlass. Das gelte insbesondere, da die Rahmenbedingungen der Anerkennung von Esport der Autonomie des organisierten Sports unterfallen würden und die Anerkennung von Esport als Sportart keine staatliche Aufgabe sei.

Die gesamt Antwort auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion findet man hier. Wen die aktuell Rechtslage aus Sicht eines Esport-Anwaltes interessant findet zwei meiner Beiträge hier und hier.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BundestagEntwicklungEsportEsportsRechtsprechung

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