• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Co-Produktionsverträge in der Gamesbranche: Ein Leitfaden für Entwickler

7. Juni 2023
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
agree 1238964 1280
Wichtigste Punkte
  • Co-Produktionsverträge bieten jungen Entwicklerteams eine Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung und kreativen Mitgestaltung.
  • Sie ermöglichen eine Ressourcenteilung zwischen Partnern, was die Entwicklung von Videospielen verbessert.
  • Zusätzliche Fördermittel in Europa reduzieren die finanzielle Belastung für Co-Produktionen.
  • Rechte und Vermarktung des Endprodukts sind zentrale Aspekte solcher Verträge.
  • Co-Produktionsverträge fördern die Wissensgenerierung und den Austausch von Fachwissen unter Entwicklern.
  • Sie sind auch in anderen Branchen wie Film und Musik verbreitet und fördern kreative Zusammenarbeit.
  • Der Unterschied zu Work-For-Hire Verträgen liegt in der Partnerschaft und Verteilung der Rechte am Werk.

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Was sind Co-Produktionsverträge?
3. Vorteile von Co-Produktionsverträgen
4. Rechte und Vermarktung in Co-Produktionsverträgen
5. Wissensgenerierung durch Co-Produktion
6. Co-Produktionsverträge in anderen Branchen
7. Unterschied zu Work-For-Hire Verträgen
8. Fazit
8.1. Author: Marian Härtel

Die Gamesbranche ist ein dynamisches und komplexes Feld, das ständig neue Herausforderungen und Möglichkeiten bietet. Eine dieser Möglichkeiten ist die Co-Produktion. Co-Produktionsverträge können insbesondere für junge Entwicklerteams eine hervorragende Möglichkeit sein, um notwendiges Funding zu generieren. Sie bieten eine attraktive Alternative zu reinen Auftragsarbeiten, da sie nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch die Chance zur kreativen Mitgestaltung und zur Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten bieten. In diesem Artikel werden wir uns mit den Co-Produktionsverträgen in der Gamesbranche befassen und darauf eingehen, was Entwickler von Computerspielen dabei beachten sollten.

Was sind Co-Produktionsverträge?

Co-Produktionsverträge sind rechtliche Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Parteien, die sich darauf einigen, gemeinsam ein Projekt zu entwickeln und zu produzieren. In der Gamesbranche bezieht sich dies typischerweise auf die gemeinsame Entwicklung und Produktion eines Videospiels. Oftmals gibt es einen größeren und einen kleineren Partner, wobei dies nicht zwingend der Fall sein muss.

Insbesondere wenn ein Partner eine weniger große wirtschaftliche Bedeutung hat oder beispielsweise ein Indie-Studio ist, kann es von entscheidender Bedeutung sein, auf einen fairen Vertrag mit gerechten Konditionen zu achten. Diese Art von Vertrag ermöglicht es den beteiligten Parteien, Ressourcen, Talente und Fähigkeiten zu bündeln, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Es kann sich dabei um Entwicklerstudios, Publisher oder auch unabhängige Entwickler handeln, die zusammenarbeiten, um ein Spiel zu kreieren, das größer und besser ist, als es eine einzelne Partei alleine schaffen könnte. Co-Produktionsverträge können auch dazu dienen, die finanziellen Risiken zu verteilen, die mit der Entwicklung eines neuen Spiels verbunden sind, und sie können den Zugang zu neuen Märkten und Technologien ermöglichen.

Vorteile von Co-Produktionsverträgen

Einer der Hauptvorteile von Co-Produktionsverträgen ist die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel zu erhalten. Einige Länder in Europa bieten zusätzliche Förderungen für Co-Produktionen an, was die finanzielle Belastung für Entwickler erheblich reduzieren kann. Darüber hinaus ermöglichen Co-Produktionsverträge den Zugang zu neuen Märkten, die Zusammenarbeit mit internationalen Teams und den Austausch von Fachwissen und Ressourcen.

Rechte und Vermarktung in Co-Produktionsverträgen

Ein wichtiger Aspekt, der in einem Co-Produktionsvertrag geklärt werden muss, ist die Frage der Rechte und der Vermarktung des Endprodukts. In der Regel wird in dem Vertrag festgelegt, wer das Recht hat, das Spiel zu vermarkten und zu verkaufen. Dies kann eine der Parteien sein oder beide Parteien gemeinsam.

Darüber hinaus ist es entscheidend, die Eigentumsrechte an der geistigen Eigentumsrechte (Intellectual Property, IP) zu klären. Die IP umfasst alle kreativen Aspekte des Spiels, einschließlich Charakterdesigns, Storylines, Musik, Artwork und mehr. In einigen Fällen kann die IP vollständig einem Partner gehören, während in anderen Fällen die Rechte geteilt werden können.

Es ist wichtig, diese Details im Vertrag klar zu definieren, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. Ein gut ausgearbeiteter Co-Produktionsvertrag sollte sowohl die kommerziellen Interessen als auch die kreativen Rechte aller beteiligten Parteien schützen. Es ist daher ratsam, bei der Ausarbeitung eines solchen Vertrags juristischen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte angemessen berücksichtigt werden.

Wissensgenerierung durch Co-Produktion

Ein weiterer Vorteil von Co-Produktionsverträgen ist die Möglichkeit zur Wissensgenerierung. Durch die Zusammenarbeit mit anderen Entwicklern und Teams können Sie neue Fähigkeiten erlernen, neue Technologien entdecken und von den Erfahrungen anderer profitieren. Dies kann dazu beitragen, die Qualität Ihres Spiels zu verbessern und Ihre Fähigkeiten als Entwickler zu erweitern.

Co-Produktionsverträge in anderen Branchen

Co-Produktionsverträge sind nicht nur in der Gamesbranche üblich. Sie sind auch in der Film- und Fernsehindustrie weit verbreitet, wo sie dazu dienen, die Kosten und Risiken der Produktion zu teilen und Zugang zu internationalen Märkten und Fördermitteln zu ermöglichen.

In der Film- und Fernsehindustrie ermöglichen Co-Produktionsverträge oft die Zusammenarbeit zwischen Produzenten, Regisseuren und Studios aus verschiedenen Ländern. Dies kann dazu führen, dass ein Film oder eine Fernsehserie ein breiteres Publikum erreicht und mehr kulturelle Perspektiven einbezieht. Ähnlich wie in der Gamesbranche können diese Verträge auch dazu beitragen, die finanziellen Risiken zu verteilen und den Zugang zu zusätzlichen Ressourcen und Fachwissen zu ermöglichen.

Darüber hinaus sind Co-Produktionsverträge auch in anderen kreativen Branchen wie der Musikindustrie und der Literaturbranche zu finden. Sie ermöglichen Künstlern und Autoren die Zusammenarbeit an gemeinsamen Projekten und können dazu beitragen, neue Werke zu schaffen, die ein breiteres Publikum ansprechen.

Unabhängig von der Branche ist es wichtig, dass alle Parteien, die an einem Co-Produktionsvertrag beteiligt sind, die Bedingungen des Vertrags vollständig verstehen und sich darüber im Klaren sind, welche Rechte und Pflichten sie haben. Dies kann dazu beitragen, zukünftige Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Parteien von der Zusammenarbeit profitieren.

Unterschied zu Work-For-Hire Verträgen

Im Gegensatz zu Co-Produktionsverträgen, bei denen beide Parteien gleichberechtigte Partner sind, handelt es sich bei Work-For-Hire Verträgen um eine Vereinbarung, bei der eine Partei (der Auftragnehmer) ein Werk für eine andere Partei (den Auftraggeber) erstellt. In diesem Fall behält der Auftraggeber in der Regel die Rechte an dem Werk und der Auftragnehmer erhält eine festgelegte Vergütung für seine Arbeit.

Fazit

Co-Produktionsverträge können eine hervorragende Möglichkeit für Spieleentwickler sein, ihre Ressourcen zu erweitern und Zugang zu neuen Märkten und Fördermitteln zu erhalten. Sie ermöglichen auch den Austausch von Wissen und Fähigkeiten, was zur Verbesserung der Qualität des Spiels und zur Erweiterung der Fähigkeiten des Entwicklers beitragen kann. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen sorgfältig zu prüfen und sich über die möglichen Risiken im Klaren zu sein. Mit der richtigen Planung und Vorbereitung können Co-Produktionsverträge eine wertvolle Ressource in der dynamischen Welt der Spieleentwicklung sein.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EntwicklungFundingRessourceSpieleentwicklerVerträge

Weitere spannende Blogposts

Preisanpassungsklauseln in AGB: Ein kritischer Blick am Beispiel des Netflix-Urteils

Preisanpassungsklauseln in AGB: Ein kritischer Blick am Beispiel des Netflix-Urteils
24. November 2023

Einleitung: Das Kammergericht in Berlin hat kürzlich in einem Urteil die Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netflix für unzulässig...

Mehr lesenDetails

Was ist „Digitales Eigentum“ und wie kann ich davon profitieren?

Was ist „Digitales Eigentum“ und wie kann ich davon profitieren?
8. Dezember 2022

Achtung Der Begriff "Digitales Eigentum" bezieht sich auf digitale Inhalte, die von einer Person erstellt oder erworben wurden und die...

Mehr lesenDetails

BGH: Es gibt keine Negativzinsen

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
15. Mai 2023

Der u.a. für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 9. Mai 2023 über...

Mehr lesenDetails

OLG Köln: Cloudflare haftet als Täter

OLG Köln: Cloudflare haftet als Täter
9. November 2023

Einleitung Das Oberlandesgericht Köln hat in einer richtungsweisenden Entscheidung die Haftung von Dienstleistern im Bereich des Urheberrechts neu justiert. Im...

Mehr lesenDetails

Gesetz über künstliche Intelligenz (KI): Rat gibt endgültig grünes Licht für die ersten weltweiten Regeln für KI

Gesetz über künstliche Intelligenz (KI): Rat gibt endgültig grünes Licht für die ersten weltweiten Regeln für KI
22. Mai 2024

Der Europäische Rat hat den AI Act, das erste umfassende Regelwerk für künstliche Intelligenz (KI) weltweit, verabschiedet. Dieses Gesetz zielt...

Mehr lesenDetails

Dänemark: Sportanerkennung des Esport irrelevant; Vorbild für Deutschland?

Dänemark: Sportanerkennung des Esport irrelevant; Vorbild für Deutschland?
11. September 2019

Wer hin und wieder meinen Blog verfolgt, der dürfte inzwischen mitbekommen haben, dass ich ein Gegner davon bin, in der...

Mehr lesenDetails

Mehr Verbraucherschutz beim Kauf von Apps und Software

Mehr Verbraucherschutz beim Kauf von Apps und Software
4. November 2020

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat für einen verbesserten Verbraucherschutz beim Kauf von Software und Apps sowie auf...

Mehr lesenDetails

Bald ermäßigter Umsatzsteuersatz auch für E-Books

Bald ermäßigter Umsatzsteuersatz auch für E-Books
31. Juli 2019

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen. Er enthält zahlreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Unter anderem wird mit...

Mehr lesenDetails

Referentenentwurf zum FinmadiG

Referentenentwurf zum FinmadiG
10. Januar 2024

Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) markiert einen Wendepunkt in der Regulierung digitaler Finanzmärkte in Deutschland. Es ist eine Antwort auf die wachsende...

Mehr lesenDetails
Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?
Urheberrecht

Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

14. Juli 2025

Während ich an meinem eigenen WordPress-Plugin code, taucht immer wieder eine Frage auf: Gehört mir diese Software wirklich? Im Alltagsverständnis...

Mehr lesenDetails
Startup ohne Entwickler?

Startup ohne Entwickler?

8. Juli 2025
Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

7. Juli 2025
So langsam nimmt der Shop Form an

So langsam nimmt der Shop Form an

3. Juli 2025
Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

2. Juli 2025

Produkte

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

Podcastfolge

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

In dieser faszinierenden Episode tauchen wir tief in die rechtlichen Aspekte des Metaverse ein. Als Rechtsanwalt und Technik-Enthusiast beleuchte ich...

Mehr lesenDetails
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024
Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung