• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

DSGVO und Pseudonymisierung: Ein überraschendes Urteil des EuG

5. Juni 2023
in Datenschutzrecht, EU-Recht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
dsgvo 3589608 1280 384x192 1

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Was ist Pseudonymisierung?
3. Kernpunkte des Urteils
4. Auswirkungen und Empfehlungen
5. Fazit und Ausblick: Datenschutz und Pseudonymisierung in der Praxis
5.1. Author: Marian Härtel

Die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf pseudonymisierte Daten ist ein kontroverses Thema, das in der Rechts- und Datenschutzgemeinschaft viel Diskussion hervorruft. Pseudonymisierte Daten sind solche, bei denen Identifizierungsmerkmale entfernt oder ersetzt wurden, um die Identifizierung der betroffenen Personen zu verhindern oder erheblich zu erschweren. Die Frage, ob diese Daten als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO gelten, ist jedoch umstritten.

Wichtigste Punkte
  • Das Europäische Gericht entschied, dass DSGVO nicht für pseudonymisierte Daten gilt, die keinen direkten Personenbezug haben.
  • Pseudonymisierte Daten müssen ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer identifizierbaren Person zugeordnet werden können.
  • Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und deren Datenschutzpraktiken haben.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikominderung sind notwendig, um auf Datenschutzbestimmungen zu reagieren.
  • Der EDSB entschied, keine Abhilfebefugnisse zu nutzen, da der SRB Maßnahmen zur Daten-Schutzgewährleistung ergriffen hatte.
  • Empfehlung an den SRB: Datenschutzerklärungen sollten alle potenziellen DateneinEmpfänger und die Datenverarbeitung abdecken.
  • Das Urteil betont die Notwendigkeit, Transparenz hinsichtlich der Datenverarbeitung und der Identität der Empfänger zu gewährleisten.

Kürzlich hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) ein überraschendes Urteil gefällt, das die bisherige Rechtspraxis in Frage stellt und für Aufsehen sorgt. In einer Entscheidung, die viele als unerwartet betrachten, hat das Gericht entschieden, dass die DSGVO nicht anwendbar ist, wenn es sich um pseudonymisierte Daten handelt, die einen relativen Personenbezug haben. Dies bedeutet, dass die Daten in einer Weise verarbeitet wurden, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr direkt einer bestimmten Person zugeordnet werden können.

Das Gericht ging noch weiter und stellte fest, dass die DSGVO auch dann nicht anwendbar ist, wenn der Datenempfänger keine Mittel zur Rückidentifizierung hat. Mit anderen Worten, wenn der Empfänger der Daten nicht in der Lage ist, die pseudonymisierten Daten einer bestimmten Person zuzuordnen, fallen diese Daten nicht unter die DSGVO. Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Wandel in der Interpretation und Anwendung der DSGVO dar und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Datenschutzpraktiken von Unternehmen und Organisationen haben.

Was ist Pseudonymisierung?

Pseudonymisierung ist ein Prozess, bei dem personenbezogene Daten so verarbeitet werden, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können. Dies wird oft durch die Ersetzung identifizierender Elemente in den Daten durch künstliche Identifikatoren oder Pseudonyme erreicht. Diese zusätzlichen Informationen, die zur Identifizierung benötigt werden, müssen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Ein gutes Beispiel für eine solche Praxis ist die Verwendung von gekürzten IP-Adressen in Tools wie Google Analytics. In diesem Fall wird die IP-Adresse, die eine direkte Verbindung zu einem bestimmten Benutzer herstellen könnte, gekürzt oder „maskiert“, um die Identifizierung des Benutzers zu verhindern. Während dies die Privatsphäre des Benutzers schützt, stellt es auch eine Herausforderung für die Anwendung der DSGVO dar.

Die Frage ist, ob solche pseudonymisierten Daten, wie die gekürzten IP-Adressen, als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO betrachtet werden sollten. Das kürzlich ergangene Urteil des EuG deutet darauf hin, dass dies nicht der Fall ist, wenn der Empfänger der Daten keine Möglichkeit zur Rückidentifizierung hat. Dies könnte bedeuten, dass Unternehmen, die Techniken wie die IP-Maskierung verwenden, möglicherweise nicht die vollen Anforderungen der DSGVO erfüllen müssen.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass dies ein komplexes und sich schnell entwickelndes Rechtsgebiet ist. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie sich regelmäßig über die neuesten Entwicklungen und Urteile informieren und ihre Datenschutzpraktiken entsprechend anpassen.

Kernpunkte des Urteils

Das Gericht stellte fest, dass die vom SRB mit Deloitte geteilten Daten als pseudonymisierte Daten angesehen werden können, da die Stellungnahmen der Konsultationsphase personenbezogene Daten waren und der SRB den alphanumerischen Code geteilt hat, anhand dessen die während der Registrierungsphase eingegangenen Antworten mit denen der Konsultationsphase verknüpft werden konnten.

Es wurde auch festgestellt, dass Deloitte im Sinne von Art. 3 Nr. 13 der Verordnung 2018/1725 Empfängerin personenbezogener Daten der Beschwerdeführer war. Die Tatsache, dass Deloitte in der Datenschutzerklärung des SRB nicht als potenzielle Adressatin der im Rahmen des Anhörungsverfahrens vom SRB als Verantwortlichem erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten genannt wird, stellt einen Verstoß gegen die in Art. 15 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung 2018/1725 vorgesehenen Informationspflicht dar.

Auswirkungen und Empfehlungen

Trotz des festgestellten Verstoßes beschloss der EDSB, keinen Gebrauch von seinen Abhilfebefugnissen nach Art. 58 Abs. 2 der Verordnung 2018/1725 zu machen, da der SRB technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikominderung für das Recht der Personen auf Schutz ihrer Daten im Rahmen des den Anspruch auf Anhörung betreffenden Verfahrens ergriffen hatte.

Der EDSB empfahl jedoch dem SRB, in künftigen den Anspruch auf Anhörung betreffenden Verfahren sicherzustellen, dass seine Datenschutzerklärungen die Verarbeitung personenbezogener Daten sowohl während der Registrierungs- als auch während der Konsultationsphase abdecken und dass sie alle potenziellen Empfänger der erhobenen Daten einschließen, um der gemäß Art. 15 der Verordnung 2018/1725 gegenüber den betroffenen Personenbestehenden Informationspflicht nachzukommen.

Fazit und Ausblick: Datenschutz und Pseudonymisierung in der Praxis

Dieses Urteil des EuG unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes in allen Aspekten der Datenverarbeitung, einschließlich sensibler Bereiche wie der Bankabwicklung. Es betont die Notwendigkeit, dass alle beteiligten Parteien, einschließlich externer Berater, die Datenschutzbestimmungen einhalten und die Transparenz gegenüber den betroffenen Personen hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und der Identität der Empfänger dieser Daten gewährleisten.

Das Urteil zeigt auch, dass der EDSB bereit ist, pragmatische Entscheidungen zu treffen, wenn Organisationen Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, auch wenn sie gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen haben. Es ist jedoch klar, dass solche Verstöße ernst genommen und vermieden werden sollten, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten.

Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Urteil auf die zukünftige Anwendung der DSGVO auswirken wird. Es unterstreicht jedoch die Notwendigkeit, die Datenschutzbestimmungen in allen Aspekten der Datenverarbeitung einzuhalten und die Rechte der betroffenen Personen zu respektieren.

Insgesamt zeigt dieser Fall, dass das Thema Datenschutz und insbesondere die Anwendung der DSGVO auf pseudonymisierte Daten weiterhin ein dynamisches und komplexes Feld ist, das ständige Aufmerksamkeit und Anpassung erfordert. Es ist ein wichtiger Hinweis für alle Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, und unterstreicht die Notwendigkeit, die Datenschutzbestimmungen in allen Aspekten der Datenverarbeitung einzuhalten und die Rechte der betroffenen Personen zu respektieren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnpassungDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungEntscheidungenGoogleIP-AdressePersonenbezogene DatenRechtsgebietUrteileVerordnung

Weitere spannende Blogposts

10 Fragen & Antworten zum Thema Homeoffice

10 Fragen & Antworten zum Thema Homeoffice
15. April 2020

Homeoffice ist definitiv ein nicht aufzuhaltender Trend für viele Berufe und Unternehmen. Dieser Artikel soll einen kleinen Überblick über zehn...

Mehr lesenDetails

Rechtswahlklausel: Vorsicht bei der Formulierung

Arbeiten im EU-Ausland? A1 Bescheinung nicht vergessen!
19. Februar 2019

Immer wieder sehe ich unsauber formulierte Rechtswahlklauseln in AGB von Onlineshops oder anderen Diensten. Viele von denen sind nicht nur...

Mehr lesenDetails

Österreichisches Gerichtsurteil gegen „Counter-Strike“-Lootboxen: Ein Präzedenzfall für Deutschland?

Österreichisches Gerichtsurteil gegen „Counter-Strike“-Lootboxen: Ein Präzedenzfall für Deutschland?
18. Dezember 2023

Österreichisches Gerichtsurteil gegen "Counter-Strike"-Lootboxen: Ein Präzedenzfall für Deutschland? Ein kürzlich in Österreich gefälltes Gerichtsurteil hat in der Videospielbranche für Aufsehen...

Mehr lesenDetails

Schadensersatz wegen Scraping gegen Facebook – LG Paderborn lässt die Bombe platzen

Datenschutz: „Targeted Advertising“ durch „berechtigtes Interesse“ am Ende? EDPB vs. Meta
16. Januar 2023

Das Landgericht Paderborn hat in den Fällen des "Datenklaus" bei Facebook faktisch eine Bombe platzen lassen und einem "Geschädigten" nicht...

Mehr lesenDetails

Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung? Die Gefahren von Inhalteproduzenten

Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung? Die Gefahren von Inhalteproduzenten
2. August 2019

Das Problem Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut in der Bundesrepublik Deutschland und wir allen können unseren Eltern/Großeltern dankbar dafür...

Mehr lesenDetails

Landgericht Bonn bestätigt Bußgeld wegen mangelhafter Kundenverifizierung

Schon ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt?
18. November 2020

Die 9. Kammer für Bußgeldsachen des Landgerichts Bonn hat heute entschieden, dass das Bußgeld, welches der Bundesbeauftragte für den Datenschutz...

Mehr lesenDetails

AGB und verbotene Klauseln

AGB und verbotene Klauseln
1. März 2019

Verbotene Klauseln in Spielerverträgen von Esport Teams Vor ein paar Tagen habe ich berichtet, wie viele Vertragstypen in Wirklichkeit als...

Mehr lesenDetails

Onlinehändler: Alkoholverkauf auch Online erst ab 18/16!

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
14. März 2019

Das Landgericht Bochum hat Ende Januar diesen Jahres entschieden, dass die Altersbeschränkung für alkoholische Getränke auch beim Onlineverkauf gilt. Dies...

Mehr lesenDetails

Ich wünsche ein frohes Jahr 2020

Ich wünsche ein frohes Jahr 2020
30. Dezember 2019

Allen Lesern des Blogs und allen Mandanten wünsche ich ein frohes Neues Jahr 2020. Gerade im Bereich Esport und Streamer...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation
Sonstiges

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025

Softwareentwicklung verändert sich radikal. Was über Jahrzehnte das präzise Schreiben von Code war, wird zunehmend durch Kommunikation ersetzt. „Vibecoding“ beschreibt...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025

Produkte

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

Podcastfolge

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

In dieser faszinierenden Episode tauchen wir tief in die rechtlichen Aspekte des Metaverse ein. Als Rechtsanwalt und Technik-Enthusiast beleuchte ich...

Mehr lesenDetails
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung