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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Esport-Teams? Freelancer? Minijobber? Achtung Mindestlohn steigt!

2. Januar 2019
in Recht und Esport
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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2018 10 31 graphic minimum wage
Wichtigste Punkte
  • Anhebung des Mindestlohns: von 8,84 Euro auf 9,19 Euro, künftig 9,35 Euro.
  • Wichtige Regelungen für Softwareentwicklerteams und Esport-Teams zu prüfen.
  • Erhöhte Stundenlöhne bis zu 15,20 Euro für Fachwerker möglich.
  • Änderungen müssen bei Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsbehörden beachtet werden.
  • Änderungen für 450 Euro Jobber betreffen Arbeitsstunden und Dokumentation.
  • Alte Arbeitszeiten könnten Anspruch auf höhere Sozialversicherung auslösen.
  • Für Fragen und Crashkurse zu diesen Themen stehe ich zur Verfügung.

Zu Beginn dieses Jahres gab es zahlreiche Neuigkeiten in der deutschen Juristerei. Zu einer gehört die Anhebung des Mindestlohns. Gerade auch kleinere Softwareentwicklerteams, Esport-Teams etc. sollten überprüfen, ob diese Regelungen auf sie zutreffen.

Der Mindestlohn stieg nämlich von 8,84 Euro und auf 9,19 Euro, nächstes Jahr dann auf 9,35 Euro. In verschiedenen anderen Bereichen, die ich jetzt nicht alle aufzählen will, kann dieser noch deutlich höher liegen, wie beispielsweise bis zu bis 15,20 Euro für Fachwerker.

Diese Summe müssen bei den Gehaltsabrechnungen und bei Meldungen an die Sozialversicherungsbehörden beachtet werden.

Wichtig ist auch, diese Änderungen für 450,00 Euro Jobber zu beachten. Aufgrund des geänderten Lohnes müssen diese Mitarbeiter entsprechend weniger arbeiten, um 450,00 Euro zu verdienen und dies muss auch beim Arbeitgeber dokumentiert werden. Dies gilt beispielsweise auch für Esport-Teams, die meinen Spielervertrag für geringfügig Beschäftigte, nutzen.

Das ist sehr wichtig zu beachten, nicht nur für die ordnungsgemäße Dokumentation des Mindestlohnes.

Arbeiten die entsprechenden Mitarbeiter nämlich die alte Zeit (laut Dokumentation) würden diese ab diesen Monat Anspruch auf mehr als 450 Euro haben und fallen automatisch in den normalen Sozialversicherungsbereich. Die Mitarbeiter wären dann vom Arbeitgeber zur Rentenversicherung anstatt zur Minijobzentrale anzumelden und müssten auch mit entsprechenden Abzügen rechnen. Hier ist also äußerste Vorsicht zu walten.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und biete auch entsprechende Crashkurse für diese und andere Frage über Skype oder Teamspeak an.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EsportFreelancerSkypeSoftwareSozialversicherung

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