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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Esport und der Sportbegriff – lasst es bleiben

21. Februar 2019
in Recht und Esport
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
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Spielervertrag (Esport)

Gestern fand die Anhörung im Sportausschuss des Bundestages statt und mit wenigen Ausnahmen wollte keiner so richtig den Forderungen des ESBD folgen und sich dahin bewegen, den Esport als Sport anzuerkennen. Eine Mischung aus Ignoranz, Verblendung und ja, sicher auch, auch guter Lobbyarbeit des DOSB, der seine eigenen Interessen schützen will, führt zu Statements wie diesen von der SPD

Wichtigste Punkte
  • Die Hörersitzung im Sportausschuss des Bundestages zeigte, dass eSport nicht als Sport anerkannt wird.
  • Die Lobbyarbeit des DOSB spielt eine entscheidende Rolle in der Verweigerung der Anerkennung des eSports.
  • Der ESBD verfolgt eine fehlerhafte Strategie, die auf PR und Stellungnahmen basiert.
  • Die >eSportbranche sollte Begrifflichkeiten hinterfragen und die rechtliche Gleichstellung anstreben.
  • Wichtige Aspekte sind gesetzliche Rahmenbedingungen, die eSport als eigenständigen Tatbestand anerkennen.
  • Die Anwendung bestehender Gesetze könnte für Gleichberechtigung im eSport sorgen.
  • Ein Diskurs zur Thematik wäre sinnvoll, bestenfalls beim German Esport Summit.

In der heutigen Anhörung des Sportausschusses sind die Dynamiken und Entwicklungen des eSports in Deutschland deutlich geworden. Dazu gehört auch die Erkenntnis, dass eSport bis auf wenige Ausnahmen nicht den Ansprüchen einer Sportart genügt.

Ich kann dazu nur wieder mein Statement vom letzten Jahr wiederholen: Hört endlich auf dem DOSB hinterherzurennen.

So ehrenwert ich das Engagement des ESBD und seiner Beteiligten finde, so fehlerhaft halte ich weiterhin die Strategie, dem Sportbegriff als solchem mit Stellungnahmen, Anhörungen und anderer PR auf den Grund zu gehen. Das wird in einer Politikumgebung, die nicht von digitalisierten Politikern bestimmt wird, ebenso wenig funktionieren, wie in einer Welt, die von Sportlobbyisten kontrolliert wird. Viel mehr wird den Beteiligten, allen voran so engagierten Leuten wie Hans Jagnow vom ESBD, dessen persönliches Engagement ausdrücklich zu loben ist, irgendwann die Luft ausgehen. Erreichen wird man, zumindest nicht in den nächsten Monaten, wahrscheinlich auch nicht in den nächsten Jahren, irgendetwas Sinnvolles. Man wird sich von einer politischen Niederlage zur anderen hetzen, sich erfreuen über positive Berichte wie auf Spiegel Online und am Ende doch einen tatsächlichen Bruch des Koalitionsvertrages zwischen SPD und CDU, der ausdrücklich besagt, dass man Esport als eigene Sportart anerkennen wird, hinnehmen müssen. Im schlimmsten Fall wird der Esport am Ende noch Schaden nehmen.

Ich finde, der Zug ist abgefahren. Die Esportbranche sollte aufhören über Begrifflichkeit zu diskutieren und sich davon verabschieden, dass man den klassischen Sport brauchen würde. Das habe ich schon hier und hier abgelehnt. Ich bleibe dabei, dass der klassische Sport viel mehr den Esport bzw. Digitalisierung brauchen wird, um die eigene Nutzergruppe langfristig zu halten. Das muss der Sport bzw. deren Funktionäre aber selber merken. Das kann man ihnen nicht indoktrinieren.

Wie wäre es stattdessen damit, Beteiligte davon zu überzeugen, dass nicht der Sportbegriff als solcher wichtig ist, den kann der DOSB gerne behalten. Wichtig ist die rechtliche und politische Gleichstellung. Dann wird Esport eben in den § 52 AO Esport als eigenständiger Tatbestand mitaufgenommen. Dass nämlich Esportvereine im Breitensegment auch für Jugendliche und Politik etwas Gutes tun können, wird durchaus anerkannt, und daher gibt es auch einige Vereine, die sich auf die Jugendförderung berufen können. Am Ende hat man den Sportbegriff verloren (und keiner in der Branche wird deswegen traurig sein!) aber die rechtliche Gleichstellung gewonnen. Gleiches gilt für andere Normen, die u.a. auf den Sportbegriff aufsetzen, wie Regelungen zur Visaerteilung oder zur Sportlervermittlung. Auch hier gibt es durchaus rechtliche Fortschritte, von Behörden und Institutionen, die nicht unbedingt ein „JA“ von sterbenden Volksparteien brauchen.

Andere Ziele und Gleichberechtigungen könnten unter Umständen auch durch konsequente Rechtsanwendung beispielsweise unter Verweis auf Artikel 3 des Grundgesetzes und der entsprechenden Rechtsprechung erreicht werden. Vielleicht sind dazu jedoch Gerichtsverfahren notwendig…

Wie wäre es, ein solches Thema auf dem kommenden German Esport Summit zu diskutieren?Ich persönlich halt die Vorgehensweise, konsequent bestehendes Recht anzuwenden und die Politik zu einem Minimalkonsens zu überzeugen, der aber den Beteiligten vielleicht  Vorteile bringt, besser, als regelmäßig weiter mit dem Kopf gegen Wände zu laufen.

Eine Diskussion dazu fände ich spannend.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BundestagDigitalEntwicklungEsportEsportsGesetzeRechtsprechung

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