Das EU Parlament hat der mehr als umstrittenen Urheberrechtsreform zugestimmt. Dies inkludiert Artikel13 und #Artikel11 und macht somit die, wenn auch nicht ausdrücklich benannten, aber von vielen befürchteten Uploadfilter möglich.
Änderungsanträge zur Urheberrechtsreform wurden gar nicht erst zugelassen. Eine gute Zusammenfassung zu allen Punkten findet sich z.B. hier.
Das finale Abstimmungsergebnis: 348 dafür, 274 dagegen
Ebenso wird es somit europaweit zu einem Leistungsschutzrechts für Presseverleger kommt. Das Setzen von Links, wodurch kurze Ausschnitte der Pressebeiträge z.B. in sozialen Medien veröffentlicht werden, kann in Zukunft entweder abgemahnt werden oder schlicht kostenpflichtig sein.
Der endgültig letzte Schritt ist dann die Verabschiedung im Rat, die vermutlich für den 9. April angesetzt wird. Ob hier unsere Justizministerin noch ein Zünglein an der Waage sein kann oder nicht, bleibt abzuwarten.