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Europaparlament stimmt Urheberechtsreform zu

26. März 2019
in Urheberrecht, EU-Recht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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urheberrecht 384x192 2

Das EU Parlament hat der mehr als umstrittenen Urheberrechtsreform zugestimmt. Dies inkludiert Artikel13 und #Artikel11 und macht somit die, wenn auch nicht ausdrücklich benannten, aber von vielen befürchteten Uploadfilter möglich.

Wichtigste Punkte
  • EU Parlament hat der Urheberrechtsreform zugestimmt, einschließlich Artikel 13 und Artikel 11.
  • Uploadfilter werden möglich, was viele kritisch sehen.
  • Änderungsanträge zur Reform wurden nicht zugelassen.
  • Abstimmungsergebnis: 348 dafür, 274 dagegen.
  • Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird europaweit eingeführt.
  • Das Setzen von Links könnte abgemahnt oder kostenpflichtig sein.
  • Verabschiedung im Rat für den 9. April angesetzt.

Änderungsanträge zur Urheberrechtsreform wurden gar nicht erst zugelassen. Eine gute Zusammenfassung zu allen Punkten findet sich z.B. hier.

Das finale Abstimmungsergebnis: 348 dafür, 274 dagegen

Ebenso wird es somit europaweit zu einem Leistungsschutzrechts für Presseverleger kommt. Das Setzen von Links, wodurch kurze Ausschnitte der Pressebeiträge z.B. in sozialen Medien veröffentlicht werden, kann in Zukunft entweder abgemahnt werden oder schlicht kostenpflichtig sein.

Der endgültig letzte Schritt ist dann die Verabschiedung im Rat, die vermutlich für den 9. April angesetzt wird. Ob hier unsere Justizministerin noch ein Zünglein an der Waage sein kann oder nicht, bleibt abzuwarten.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ReformUrheberrecht

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