Der Fachanwalt fĂŒr Sportrecht kommt: Die 6. Satzungsversammlung der Rechtsanwaltskammer beschloss in ihrer 7. Sitzung am 26. November 2018 die 24. Fachanwaltschaft.
- Die Rechtsanwaltskammer beschloss die EinfĂŒhrung des Fachanwalts fĂŒr Sportrecht in der 6. Satzungsversammlung am 26. November 2018.
- Die Ănderung der Fachanwaltsordnung tritt voraussichtlich nicht vor dem 1. Juli 2019 in Kraft.
- Die Entscheidung beruht auf der VielfÀltigkeit rechtlicher Fragestellungen im Sport.
- Rechtsberatungsbedarf besteht nicht nur im Spitzensport, sondern auch im Breitensport.
- Die EinfĂŒhrung könnte Esport nicht umfassen, was als nachteilig angesehen wird.
- Die Idee eines Fachanwalts fĂŒr Verbraucherrecht stieĂ auf umfangreiche Diskussionen im Ausschuss.
- Ausschuss 1 entschied, sich nicht weiter mit dem Fachanwalt fĂŒr Verbraucherrecht zu beschĂ€ftigen.
Die Ănderung der Fachanwaltsordnung (FAO) wird vermutlich nicht vor dem 1. Juli 2019 in Kraft treten, da der Beschluss erst ausgefertigt und zur PrĂŒfung dem Bundesjustizministerium vorgelegt werden muss.
Hauptargument fĂŒr die EinfĂŒhrung war die VielfĂ€ltigkeit rechtlicher Fragestellungen im Sport, die sich aus dem Zusammenwirken von Sport- und Spielregeln der SportverbĂ€nde mit den Normen des staatlichen Rechts ergeben. Bei der Entscheidung wurde auch berĂŒcksichtigt, dass sich der Rechtsberatungsbedarf keineswegs auf Spitzensportler oder den Profisport beschrĂ€nkt, sondern auch im heutigen Breitensport eine Vielzahl von Rechtsfragen zu klĂ€ren ist.
Allerdings ist die Meldung â fĂŒr mich â eher ein Gag am Abend, denn Esport wird diese Ănderungen wohl nicht umfassen.
WĂ€hrend der Fachanwalt fĂŒr SportÂrecht glatt durchging, löste die Idee eines FachanÂwalts fĂŒr VerbrauÂcherÂrecht mehr Diskussion aus. Der Ausschuss 1 teilte mit, dass er sich mit dem Fachanwalt fĂŒr VerbrauÂcherÂrecht nicht weiter befassen wolle.












































