Der Fachanwalt für Sportrecht kommt: Die 6. Satzungsversammlung der Rechtsanwaltskammer beschloss in ihrer 7. Sitzung am 26. November 2018 die 24. Fachanwaltschaft.
Die Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) wird vermutlich nicht vor dem 1. Juli 2019 in Kraft treten, da der Beschluss erst ausgefertigt und zur Prüfung dem Bundesjustizministerium vorgelegt werden muss.
Hauptargument für die Einführung war die Vielfältigkeit rechtlicher Fragestellungen im Sport, die sich aus dem Zusammenwirken von Sport- und Spielregeln der Sportverbände mit den Normen des staatlichen Rechts ergeben. Bei der Entscheidung wurde auch berücksichtigt, dass sich der Rechtsberatungsbedarf keineswegs auf Spitzensportler oder den Profisport beschränkt, sondern auch im heutigen Breitensport eine Vielzahl von Rechtsfragen zu klären ist.
Allerdings ist die Meldung – für mich – eher ein Gag am Abend, denn Esport wird diese Änderungen wohl nicht umfassen.
Während der Fachanwalt für Sportrecht glatt durchging, löste die Idee eines Fachanwalts für Verbraucherrecht mehr Diskussion aus. Der Ausschuss 1 teilte mit, dass er sich mit dem Fachanwalt für Verbraucherrecht nicht weiter befassen wolle.