• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Filesharing-Abmahnung: So reagieren Sie richtig

Was man bei Briefen von Frommer Legal, Daniel Sebastian, Yussof Sarwari oder RKA Rechtsanwälte tun sollte.

8. Juli 2024
in Urheberrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
law 447487 1280
Wichtigste Punkte
  • Ruhe bewahren: Eine Abmahnung ist keine gerichtliche Entscheidung, sondern eine Aufforderung zur Stellungnahme.
  • Nicht vorschnell unterschreiben: Die Unterlassungserklärung kann langfristige rechtliche Folgen haben.
  • Keinen direkten Kontakt aufnehmen: Kommunizieren Sie nur über einen spezialisierten Anwalt, um Ihre Position zu schützen.
  • Vergleichsangebote nicht sofort annehmen: Analysieren Sie Angebote sorgfältig und lassen Sie sie anwaltlich prüfen.
  • Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen: Ein Anwalt kann Ihre Rechte wahren und Forderungen erheblich reduzieren.
  • Rechtsprechung beachten: Aktuelle Urteile können Ihre Verteidigung stärken und Chancen verbessern.
  • Strategisch vorgehen: Professionelles Handeln kann zu einer deutlichen Milderung der Abmahnfolgen führen.

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing von Kanzleien wie Frommer Legal, Daniel Sebastian, Yussof Sarwari oder RKA Rechtsanwälte erhalten? Bleiben Sie ruhig und handeln Sie überlegt. Diese Abmahnungen können erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben, wenn Sie nicht angemessen darauf reagieren. Es ist wichtig, die Situation ernst zu nehmen, aber nicht in Panik zu geraten. Dieser Artikel erklärt, wie Sie sich bei einer Filesharing-Abmahnung verhalten sollten und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen. Mit dem richtigen Vorgehen können Sie oft die Forderungen reduzieren oder sogar ganz abwehren.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Aktuelle Rechtsprechung zum Filesharing
2. Die wichtigsten Punkte im Überblick
3. Wie Sie sich bei einer Filesharing-Abmahnung verhalten sollten
3.1. 1. Ruhe bewahren
3.2. 2. Nicht vorschnell unterschreiben
3.3. 3. Keinen direkten Kontakt aufnehmen
3.4. 4. Vergleichsangebote nicht sofort annehmen
3.5. 5. Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel

Aktuelle Rechtsprechung zum Filesharing

Die Rechtsprechung zum Thema Filesharing entwickelt sich ständig weiter. Einige wichtige aktuelle Urteile haben die Rechtslage für Betroffene teilweise verbessert. Der BGH entschied 2023, dass Eltern für volljährige Kinder beim Filesharing nicht haften, wenn sie diese über die Rechtswidrigkeit belehrt haben (Az. I ZR 120/22). Das OLG Frankfurt urteilte 2022, dass die bloße Kenntnis eines WLAN-Passworts nicht für eine Täterschaft beim Filesharing ausreicht (Az. 11 U 95/21). Das LG München I stellte 2021 klar, dass für eine Haftung als Täter konkrete Anhaltspunkte für eine Tatbegehung vorliegen müssen (Az. 37 O 15821/20). Der BGH entschied 2024, dass der Betreiber eines Tor-Exit-Nodes und offenen WLAN-Zugangs für Rechtsverletzungen wie z.B. illegalem Filesharing nicht mehr haftet (Az. I ZR 19/23). Das LG Frankenthal urteilte 2024 zur Berechnung des Schadensersatzes für Filesharing von Filmen (Az. 6 S 12/23). Das OLG Köln entschied 2023, dass die Streitwertdeckelung auf 1000 Euro bei urheberrechtlichen Abmahnungen weiterhin zulässig ist (Az. 6 U 123/22). Das AG München urteilte 2023, dass Anschlussinhaber nicht haften, wenn sie nachweisen können, dass Dritte den Anschluss genutzt haben (Az. 142 C 65/23).

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf
  • Akzeptieren Sie keine Vergleichsangebote ohne anwaltliche Prüfung
  • Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt prüfen
  • Oft können die Forderungen erheblich reduziert oder abgewehrt werden

Wie Sie sich bei einer Filesharing-Abmahnung verhalten sollten

 

1. Ruhe bewahren

Geraten Sie nicht in Panik, wenn Sie eine Abmahnung erhalten. Eine Abmahnung ist zunächst nur eine außergerichtliche Aufforderung und kein Gerichtsurteil. Sie haben Zeit, angemessen zu reagieren und sich beraten zu lassen. Überstürzte Handlungen können Ihre Position verschlechtern. Nehmen Sie sich die Zeit, die Situation gründlich zu analysieren und die richtigen Schritte einzuleiten. Bedenken Sie, dass viele Abmahnungen unberechtigt oder überzogen sind und es oft Möglichkeiten gibt, die Forderungen zu reduzieren oder abzuwehren.

2. Nicht vorschnell unterschreiben

Unterschreiben Sie auf keinen Fall ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung. Diese kann weitreichende rechtliche Folgen haben und Ihre Rechte dauerhaft einschränken. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ist in der Regel lebenslang bindend. Lassen Sie die Erklärung unbedingt von einem spezialisierten Anwalt prüfen, bevor Sie irgendwelche Schritte unternehmen. Oft ist es möglich, eine modifizierte Erklärung abzugeben, die Ihre Rechte besser schützt. Bedenken Sie auch, dass Sie mit einer Unterschrift möglicherweise Taten eingestehen, die Sie gar nicht begangen haben und sich so unnötig selbst belasten könnten.

3. Keinen direkten Kontakt aufnehmen

Kontaktieren Sie die abmahnende Kanzlei nicht selbst. Jede Äußerung könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden und Ihre Position in möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen schwächen. Lassen Sie die Kommunikation ausschließlich über einen spezialisierten Anwalt laufen. Dieser weiß, wie er mit der Gegenseite kommunizieren muss, ohne Ihre Rechte zu gefährden. Auch telefonische Kontaktaufnahmen sollten Sie vermeiden, da diese oft nur dazu dienen, Sie unter Druck zu setzen. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf und dokumentieren Sie den gesamten Vorgang.

4. Vergleichsangebote nicht sofort annehmen

Akzeptieren Sie keine Vergleichsangebote ohne anwaltliche Prüfung. Oft sind diese nicht in Ihrem Interesse und können langfristige negative Folgen haben. Ein erfahrener Anwalt kann die Angebote bewerten und gegebenenfalls bessere Konditionen aushandeln. Bedenken Sie, dass die ersten Angebote der Gegenseite oft überhöht sind und Spielraum für Verhandlungen besteht. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, sondern nehmen Sie sich die Zeit für eine gründliche Prüfung. In vielen Fällen können die Forderungen erheblich reduziert werden, wenn man professionell und strategisch vorgeht.

5. Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen

Lassen Sie die Abmahnung von einem auf Filesharing spezialisierten Anwalt prüfen. Dieser kann Ihre Rechte wahren und oft die Forderungen reduzieren. Ein erfahrener Anwalt kennt die aktuellen Gerichtsentscheidungen und weiß, wie er Ihre Position am besten verteidigen kann. Er kann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und gegebenenfalls Einwände erheben. Die Investition in fachkundige Beratung kann sich langfristig auszahlen, da sie oft zu einer deutlichen Reduzierung der Forderungen führt. Zudem gibt Ihnen ein Anwalt Sicherheit im Umgang mit der Situation und kann Ihnen viel Stress ersparen.

Fazit

Bei einer Filesharing-Abmahnung ist überlegtes Handeln gefragt. Unterschreiben Sie nichts vorschnell und nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch. Mit der richtigen Strategie lassen sich die Folgen einer Abmahnung oft deutlich abmildern. Behalten Sie einen kühlen Kopf und lassen Sie sich von einem Experten beraten. Die Rechtsprechung in diesem Bereich entwickelt sich ständig weiter, oft zugunsten der Abgemahnten. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, von diesen Entwicklungen zu profitieren und Ihre Rechte bestmöglich zu wahren. Mit einer Pauschale kann ich Ihnen bei der außergerichtlichen Kommunikation effektiv helfen und oft gute Ergebnisse erzielen. Denken Sie daran: Eine Abmahnung ist keine endgültige Verurteilung, sondern der Beginn eines rechtlichen Prozesses, in dem Sie durchaus gute Chancen haben, Ihre Position zu verteidigen.

 

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBeratungBGHFilesharingFrankfurtHaftungInvestitionolgOLG FrankfurtRechtsprechungSicherheitUnterlassungserklärungUrteile

Weitere spannende Blogposts

BGH zu Schadensersatz wegen US-Klage bei deutschem Gerichtsstand

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
17. Oktober 2019

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Vertragspartner ein Anspruch auf Ersatz der Kosten zustehen kann, die ihm entstanden sind, weil...

Mehr lesenDetails

Doppelte Holdingstruktur: Sinnvoll für Startups?

shutterstock 1889907112 scaled
19. Juli 2024

Für Startups und junge Unternehmen stellt sich oft die Frage nach der optimalen Unternehmensstruktur. Eine Option, die viele Vorteile bieten...

Mehr lesenDetails

Influencer-Merchandise und die neue EU-Produktsicherheitsverordnung

Datenschutzerklärung
3. Juli 2024

Der Influencer-Markt boomt, und immer mehr Content-Creator entdecken das lukrative Geschäft mit eigenem Merchandise. Die Möglichkeit, eigene Produkte zu entwickeln...

Mehr lesenDetails

BGH: Bereitschaft zur Schlichtung löst keine Hinweispflicht aus

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
2. Dezember 2019

Die Frage wie und auf welche Weise auf die Streitschlichtungsplattform der EU hingewiesen werden muss, ist bei Abmahnungen eigentlich ein...

Mehr lesenDetails

Smart Contracts, DeFi und KI: Innovative Geschäftsideen und ihre rechtlichen Herausforderungen im IT-Recht

Blockchain in der Lieferkette: Rechtssichere Implementierung von Smart Contracts für Logistik-Startups
17. Oktober 2023

In einem kürzlich veröffentlichten LinkedIn-Beitrag wurde angekündigt, sich intensiver mit der Schnittstelle zwischen Smart Contracts, Dezentrale Finanzsysteme (DeFi) und Künstlicher...

Mehr lesenDetails

Drohung mit Veröffentlichung von Nacktbildern ist strafbar

Besser keine Dickpicks per Social Media schicken!
30. September 2019

Das OLG Hamm hat entschieden, dass es eine sexuelle Nötigung im Sinne von § 177 StGB darstellen würde, wenn man...

Mehr lesenDetails

Bootcamps und Talentförderung im Esport?Spielerverkauf möglich?

Bootcamps und Talentförderung im Esport?
Spielerverkauf möglich?
27. April 2020

Vor ein paar Monaten habe ich einen Artikel zum Thema Ablösesummen im esport veröffentlicht . Inzwischen bekomme ich bei der...

Mehr lesenDetails

Fortnite Fanartikel: Achtung Abmahngefahr!

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
30. November 2018

Aktuell kann ich nur davor warnen, unauthorisierte Fan-Artikel von Fortnite, des Herstellers Epic Games, wie beispielsweise die Replik des Loot-Lamas,...

Mehr lesenDetails

EuGH: Die bloße Lagerung von Waren stellt keine Markenrechtsverletzung dar

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
8. April 2020

Die bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon im Rahmen ihres Online-Marktplatzes (Amazon-Marketplace) stellt keine Markenrechtsverletzung durch Amazon dar. Ein...

Mehr lesenDetails
Consumer Protection Act

Consumer Protection Act

16. Oktober 2024

The Consumer Protection Act is not an independent law in Germany, but a collective term for various legal regulations that...

Mehr lesenDetails
Hosting contract

Hosting contract

16. Oktober 2024
Key Learnings from my presentation: Navigating the Complex World of AI and Law

Service Information Obligations Ordinance (DL-InfoV)

10. November 2024
Material Adverse Change (MAC) Clause

Material Adverse Change (MAC) Clause

16. Oktober 2024
Sole proprietor / sole proprietorship

Sole proprietor / sole proprietorship

25. Juni 2023

Podcast Folgen

Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025

In dieser kurzen Episode diskutieren Anna und Max die Bedeutung der Rechtekette im Game Development – ein zentraler Aspekt für...

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

In dieser Episode werfen Anna und Max einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen rund um den Einsatz von Open-Source-Software in...

8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

Erste TestfolgeLiebe Leserinnen und Leser,ich freue mich, heute den ersten Testlauf unseres brandneuen IT Media Law Podcasts zu präsentieren! In diesem Podcast...

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung