• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Recht und Computerspiele

Spieleentwicklung: Risiken durch Code- und Assetproduktion mittels KI

18. Januar 2023
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
spieleentwicklung risiken durch code und assetproduktion mittels ki
Wichtigste Punkte
  • KI-gesteuerte Entwicklung revolutioniert die Softwareentwicklung, indem sie Maschinenlernen zur Optimierung von Code und Benutzeroberflächen nutzt.
  • Entwickler müssen rechtliche Risiken wie Urheberrechtsverletzungen und unerlaubte Nutzung in Betracht ziehen, insbesondere bei SaaS-Diensten.
  • Fehler und Hintertüren im automatisierten Code schaffen potenzielle Risiken, die Entwickler sorgfältig prüfen müssen.
  • Haftungsrisiken bei KI-Entwicklung verlangen präzise Entwicklerverträge, um Verantwortung und Rechte klarzustellen.
  • Risiken durch Kreuzverwendung von Daten können dazu führen, dass Spiele eintönig erscheinen und Spieler verlieren.
  • Eine strenge Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften ist notwendig, um zukünftigen juristischen Problemen vorzubeugen.
  • Der Effizienzgewinn durch KI bietet Chancen, erfordert jedoch transparente Kommunikation mit allen Beteiligten.

In den letzten Wochen habe ich bereits einige Artikel zum Thema KI und Recht veröffentlicht. Auch wenn ich davon überzeugt bin, dass KI in der einen oder anderen Form bald nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken sein wird, möchte ich immer auch auf die rechtlichen Risiken hinweisen: Heute ein kurzer Ausflug in die Spieleentwicklung, mit der ich mich als Anwalt seit 15 Jahren und als Unternehmer seit 25 Jahren beschäftige.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist KI-gesteuerte Entwicklung von Software?
2. Welche allgemeinen Risiken gibt es?
3. Und juristische Risiken?
4. Und Entwicklerverträge?
5. Fazit

Was ist KI-gesteuerte Entwicklung von Software?

Der Einsatz von KI in der Softwareentwicklung ist eine aufregende neue Möglichkeit für Unternehmen, Software schneller und effizienter zu entwickeln. Durch den Einsatz von maschinellem Lernen und anderen KI-Technologien können Entwickler neue Anwendungsfälle vorhersehen und die Software optimieren, bevor sie auf den Markt kommt. Dies ist eine revolutionäre Entwicklung, die das Potenzial hat, die Art und Weise, wie Entwickler ihre Arbeit erledigen, zu verändern. Doch was genau ist mit KI-gesteuerter Softwareentwicklung gemeint?

KI-gesteuerte Entwicklung ist ein Prozess, der maschinelles Lernen nutzt, um die Qualität von Software zu verbessern und den Code zu optimieren. Maschinelles Lernen wird eingesetzt, um die Benutzeroberfläche anzupassen und Vorhersagen über ihr Verhalten zu treffen. Dadurch können Programme intelligenter gestaltet werden und mehr Funktionen bieten als herkömmliche Programme. KI-gesteuerte Entwicklung kann aber auch Spieleentwicklern helfen, schneller bessere Software zu entwickeln, insbesondere bei Aspekten, die nicht unbedingt mit „Kreativität“ zu tun haben, wie Backend, Serverarchitektur etc. Darüber hinaus bietet KI-gesteuerte Entwicklung einen viel größeren Spielraum für das Experimentieren mit verschiedenen Technologien und Designansätzen. Eine solche Entwicklung kann auch dazu beitragen, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten, insbesondere in Teams mit begrenzten Ressourcen. Da maschinelles Lernen viele Aufgaben – einschließlich der Testautomatisierung – automatisiert, können einige Aufgaben ohne menschliches Eingreifen erledigt werden. Dadurch sparen die Teams Zeit und können sich auf die kreativen Aspekte der Spieleentwicklung konzentrieren.

Es besteht daher kein Zweifel, dass KI-gesteuerte Softwareentwicklung in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Viele Unternehmen haben bereits damit begonnen, KI in ihre Produktionsprozesse zu integrieren, und dies ist erst der Anfang. Es besteht kein Zweifel daran, dass sich die Technologie weiter verbessern wird, sowohl in Bezug auf die Genauigkeit als auch auf die Effizienz der Codegenerierung.

Welche allgemeinen Risiken gibt es?

Eines der größten Risiken bei der Entwicklung von Computerspielen mit KI besteht darin, dass die Entwickler nicht in der Lage sind, die Erwartungen der Spieler zu erfüllen. Die meisten Menschen haben eine Vorstellung davon, wie ein bestimmtes Spiel funktionieren sollte, bevor sie es spielen. Wenn die KI in diesem Spiel diese Erwartungen nicht erfüllt, kann dies dazu führen, dass viele Spieler das Spiel sofort abbrechen und kein Interesse mehr an der Marke haben. Ein weiteres Risiko bei der KI-gesteuerten Entwicklung von Computerspielen ist die Gefahr der Kreuzverwendung von Daten. Wenn ein Unternehmen versucht, dieselben Daten für mehrere verschiedene Spiele zu verwenden, kann dies dazu führen, dass die Spiele alle gleich aussehen und sich nur in Nuancen unterscheiden. Dies könnte potenzielle Kunden abschrecken und dazu führen, dass sie kein Interesse an den anderen Spielen des Entwicklers haben.

Und juristische Risiken?

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Computerspielen wird immer beliebter. Es ist nicht verwunderlich, dass KI-gesteuerte Entwicklung zu einem der heißesten Trends in der Softwareentwicklung geworden ist. Obwohl die Technologie viele Vorteile bietet, gibt es auch einige juristische Risiken, die berücksichtigt werden müssen. Unerlaubte Nutzung und Urheberrechtsverletzung sind die Hauptrisiken bei KI-gesteuerter Entwicklung von Computerspielen. So ist gerade bei der Verwendung von SaaS-Diensten oft nicht auszuschließen, dass urheberechtlich geschützte Bestandteile der Spiele von den KI Anbietern kopiert und eventuell für zukünftige Kunden genutzt werden. Dies könnte zu einem Problem werden. Die Details sind aber kompliziert. Dies bedeutet, dass Entwickler, die KI-Software entwickeln, äußerst vorsichtig sein müssen, um zu verhindern, dass ihr Code unbefugt genutzt oder verändert wird. Das Risiko könnte also darin bestehen, Spiele, die mit Hilfe von KI-Tools entwickelt wurden, in komplexe Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden können. In solchen Fällen kann eine Partei behaupten, dass ihr geistiges Eigentum ohne Erlaubnis genutzt oder illegal abgeschrieben wurde. Gerade international könnte dies zu Problemen führen, da beispielsweise in den USA Patente auf Software möglich sind bzw. das Urheberecht an reinem Code strenger beurteilt wird, als dies in Deutschland der Fall wäre. Daher müssen Entwickler sicherstellen, dass ihre Software alle relevanten Rechtsvorschriften einhält und der Vertrieb zu keiner Urheberrechtsverletzungen führt.

Ein weiteres Risiko könnte sein, dass die KI Codebestandteile entwickelt, die der Entwickler selbst nicht genug nachvollzieht. Das Risiko von Fehlern oder gar Hintertüren im Code könnte somit stetig und immanent sein. Nur welcher Entwickler prüft Code, den er automatisiert hat erstellen lassen noch einmal gründlich? Dann könnte man diesen gleich selbst entwickeln?

Und Entwicklerverträge?

Die Einführung der KI-gesteuerten Entwicklung von Computerspielen birgt eine Reihe von Haftungsrisiken, die es zu beachten gilt. Entwickler, die die Chancen nutzen wollen, müssen aber auch bei der Gestaltung ihrer Entwicklerverträge sehr sorgfältig vorgehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Details korrekt formuliert sind. Ein ungenau formulierter Vertrag kann sowohl den Entwickler als auch andere Beteiligte einem immensen Haftungsrisiko aussetzen. Ein Beispiel für eine solche Haftung ist das Risiko von Bugs. Je nach Formulierung haftet der Entwickler für alle Schäden, die durch Bugs entstehen, oder er muss umfangreiche Nacharbeiten durchführen, die zu finanziellen Einbußen führen. Darüber hinaus können bei der KI-gesteuerten Entwicklung von Computerspielen besondere urheberrechtliche Probleme auftreten. Da KI eingesetzt wird, um bestimmte Elemente in Spielen zu generieren, kann es schwierig sein festzustellen, wem genau diese Elemente gehören und ob der Entwickler überhaupt die Rechte an diesen Elementen (seien es Grafiken, Sounds oder Code) besitzt und ob und in welchem Umfang er sie an den Publisher lizenzieren kann oder darf. Entwickler sollten daher darauf achten, dass alle notwendigen Rechte und Genehmigungen im Vorfeld geklärt und alle relevanten Informationen stets in den Vertrag aufgenommen werden. Um all diese Haftungsrisiken effektiv zu minimieren und unnötige Streitigkeiten zu vermeiden, ist es für Entwickler unerlässlich, ihre Entwicklerverträge gründlich und detailliert auszugestalten und alle damit verbundenen Haftungsrisiken explizit anzusprechen und Maßnahmen zu deren Vermeidung festzulegen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Beteiligten über ihre jeweilige Verantwortung und die genauen Umstände informiert sind und drohende Streitigkeiten oder Klagen vermieden werden.

Da dieser Bereich der Spieleentwicklung noch in den Kinderschuhen steckt, gibt es zu all diesen Fragen noch keine Rechtsprechung oder gar Best-Practice-Ansätze.

Fazit

Die Chancen sind groß, vor allem in Fragen der Effizienz, aber natürlich auch bei der Integration von Technologien und Fähigkeiten in Spiele, für die der Entwickler keinen Zugang zu „Human Resources“ hat, sei es, weil die Kosten für einen Indie-Entwickler zu hoch sind oder weil es nicht genügend Mitarbeiter gibt, die man einstellen könnte. Es gibt aber auch Risiken, und es ist ratsam, nicht nur professionelle juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, sondern auch transparent mit potentiellen Vertragspartnern umzugehen.

Tags: ComputerComputerspielComputerspieleEntwicklungHaftungInformationKIKlageLizenzPatentPatenteRechtsprechungRessourceSaasServerSoftwareSpieleentwicklerTestUrheberrechtUrheberrechtsverletzungVerträge

Beliebte Beträge

Urheberrecht & Computerspiele: Welche Regeln gelten wirklich?

Urheberrecht & Computerspiele: Welche Regeln gelten wirklich?
19. Dezember 2022

Die folgende Auflistung soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte des Urheberrechts bei Computerspielen geben. Dabei ist zu beachten,...

Mehr lesenDetails

AG Heidelberg verurteilt Betreiber von Metin2-Server

6. Februar 2019

Das Amtsgericht Heidelberg hat gegen den Betreiber mehrerer Piraterie-Server für das Online-Spiel Metin2 eine Geldstrafe verhängt. Dem Urteil war eine...

Mehr lesenDetails

YouTube/Twitch und Hakenkreuze in Streams/Videos?

Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind strafbar
29. Juli 2019

Aktuell gibt es eine ausdauernde Diskussion dazu, ob Videos vom Spiel "Wolfenstein: Youngblood" in der englischen Fassung auf YouTube oder...

Mehr lesenDetails

Urteil zu World Of Warcraft & Accountsperrung wegen AGB-Verstoß

Urteil zu World Of Warcraft & Accountsperrung wegen AGB-Verstoß
12. August 2019

In einem von mir vertretenen Fall hat das Amtsgericht Neukölln entschieden, dass ein Account im Spiel World of Warcraft nur...

Mehr lesenDetails

Sind sogenannte Private-Server „illegal“?

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
27. September 2016

Vor kurzem machte die GVU in der Szene der Private-Server Betreiber, also derjenigen, die Spieleserver außerhalb des Originalanbieters, für Onlinespiele...

Mehr lesenDetails

Der Digital Services Act und seine Auswirkungen auf die Spielebranche

Der Digital Services Act und seine Auswirkungen auf die Spielebranche
18. Juni 2023

Der Digital Services Act (DSA) stellt eine signifikante Veränderung im europäischen digitalen Rechtsrahmen dar und hat einen starken Einfluss auf...

Mehr lesenDetails

Worauf muss man beim Unterzeichnen eines Games-Publishing-Vertrags achten?

Worauf muss man beim Unterzeichnen eines Games-Publishing-Vertrags achten?
6. Februar 2023

Wenn Sie sich dazu entschließen, ein Spiel zu veröffentlichen, müssen Sie alle möglichen Aspekte und Bedingungen berücksichtigen, die mit der...

Mehr lesenDetails

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
1. Januar 2018

Dies ist ein Archiv-Post eines Blogartikels von vor 2018, aus der Webseite www.rahaertel.com. Das eingestellte Datum entspricht nicht dem Datum...

Mehr lesenDetails

Generalanwalt beim EuGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
13. Juni 2024

Generalanwalt beim EuGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software Über viele Jahre hinweg hatte ich die Gelegenheit, einen der bekanntesten Automationsbots für...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Vertragsschluss im E-Commerce: Wann der Deal wirklich steht
Vertragsschluss im E-Commerce: Wann der Deal wirklich steht
Willkommen bei "6 Fragen an RA Marian Härtel"!
Willkommen bei „6 Fragen an RA Marian Härtel“!
KI in der Rechtsberatung: Revolution oder Risiko?
KI in der Rechtsberatung: Revolution oder Risiko?
Schutzklausel

Schutzklausel

15. Oktober 2024

Eine Schutzklausel, auch als Salvatorische Klausel bekannt, ist eine vertragliche Bestimmung, die die Wirksamkeit des gesamten Vertrages sicherstellen soll, falls...

Mehr lesenDetails
Up Round

Up Round

15. Oktober 2024
DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?

Datenschutzrecht

25. Juni 2023

Buy-out-Verträge

10. November 2024
98b343eb e2c4 445a 93ee 0358fd3c6da6 20245689

Geschäftsfähigkeit

29. März 2025

Podcast Folgen

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

In dieser spannenden Episode des itmedialaw-Podcasts tauchen wir tief in die rechtlichen Entwicklungen ein, die die Startup-Welt im Jahr 2025...

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

In dieser persönlichen und fesselnden Episode taucht der erfahrene IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Grauzone seiner beruflichen Tätigkeit ein....

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung