• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Bots in Telegram, Twitch oder Discord: Verantwortung und Rechtsprobleme

Bots in Telegram, Twitch oder Discord: Verantwortung und Rechtsprobleme

8. September 2023
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Bots in Telegram, Twitch oder Discord: Verantwortung und Rechtsprobleme

8. September 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
robots 3338504 1280

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Rechtsprobleme
3. Haftung: Nutzer, Channelbetreiber oder Botprogrammierer?
4. Bots mit Bezahlfunktionen
5. Bots, die Inhalte ausgeben
6. Bots, die Inhalte moderieren und Nutzer sperren
7. Fazit
7.1. Author: Marian Härtel

Bots sind in der heutigen Zeit genauso allgegenwärtig wie Smartphones und soziale Medien. Sie nehmen verschiedene Rollen ein und sind insbesondere auf Plattformen wie Telegram und Discord nicht mehr wegzudenken. Obwohl sie oft als harmlose digitale Helfer gesehen werden, bergen sie eine Fülle von rechtlichen Herausforderungen. In meinen bisherigen Beiträgen habe ich mich intensiv mit der Rechtslage von Automatisierungsbots befasst, insbesondere im Umfeld von Spielen wie World of Warcraft. Dabei habe ich eine Reihe von Gerichtsverfahren begleitet, die es bis zum Bundesverfassungsgericht geschafft haben. Außerdem habe ich umfassend zu den rechtlichen Aspekten der künstlichen Intelligenz geschrieben. Was jedoch noch fehlt, ist ein genauer Blick auf die rechtlichen Fragestellungen, die sich im Kontext von Bots in Chatprogrammen ergeben. In Deutschland, einem Land mit einem komplexen Rechtssystem – von Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bis hin zum Telemediengesetz (TMG) – bleibt die Frage der Haftung für solche Bots oft unklar. Mit diesem Beitrag möchte ich diese Grauzone näher beleuchten und sowohl Nutzern als auch Entwicklern und Channelbetreibern einen rechtlichen Leitfaden an die Hand geben.

Wichtigste Punkte
  • Bots sind allgegenwärtig und spielen vielfältige Rollen auf Plattformen wie Telegram und Discord.
  • Die Haftung für Bot-Handling bleibt oft unklar, speziell im Kontext von Urheberrecht und Datenschutz.
  • Nutzer, Channelbetreiber und Botprogrammierer können je nach Einsatz unterschiedlich haftbar sein.
  • Bots, die Zahlungsfunktionen anbieten, benötigen möglicherweise Lizenzen gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG).
  • Die Verbreitung von Inhalten durch Bots kann schnell zu Urheberrechtsverletzungen führen.
  • Moderierende Bots betreffen die Persönlichkeitsrechte und werfen Fragen nach Zensur und Verantwortung auf.
  • Ein interdisziplinärer Ansatz aus Recht und Technologie ist notwendig, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Rechtsprobleme

Die Einsatzmöglichkeiten für Bots sind vielfältig: Sie können Texte generieren, Inhalte teilen, automatische Antworten bereitstellen oder sogar Spiele hosten. In jedem dieser Fälle gibt es rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Urheberrechtsverletzungen, Datenschutzverstöße und andere rechtliche Probleme können schnell zum Fallstrick werden. Besonders hervorzuheben ist das deutsche Urheberrecht. Gemäß § 97 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) könnten hier Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz relevant werden. Datenschutz spielt ebenfalls eine große Rolle, mit Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die es zu beachten gilt. Das Telemediengesetz (TMG) ist ein weiterer wichtiger Regelungsrahmen, da es die Haftung für Internetdiensteanbieter absteckt. Doch vor allem die Frage, wer für Bots haftet, die in Chatprogrammen wie Telegram und Discord oder in anderen Online-Communities eingesetzt werden, bleibt spannend. In diesen spezifischen Kontexten können Bots nicht nur nützlich sein, sondern auch Risiken bergen, die über die allgemeinen rechtlichen Fragen hinausgehen.

Haftung: Nutzer, Channelbetreiber oder Botprogrammierer?

Wer genau für die Handlungen eines Bots verantwortlich ist, ist eine komplizierte Frage und die Antwort darauf hat weitreichende Implikationen. Im Kontext des Strafrechts könnten für Nutzer, die Bots für illegale Aktivitäten einsetzen, die Paragrafen § 303a StGB (Datenveränderung) und § 303b StGB (Computersabotage) anwendbar sein. Bei Channelbetreibern sieht die Lage wieder anders aus. Gemäß § 7 und § 8 des Telemediengesetzes (TMG) könnten diese als Diensteanbieter haften, vor allem, wenn sie Kenntnis von rechtswidrigen Handlungen haben und nicht handeln. Botprogrammierer wiederum könnten im Extremfall gemäß § 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder § 202c StGB (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten) belangt werden, sollte der Bot dazu programmiert sein, sensible Daten abzugreifen.

Die Unterscheidung, wer als „Betreiber“ gilt, ist besonders relevant, wenn es um Datenschutz und unangemessene Inhalte geht. Zum Beispiel stellt sich die Frage, ob Discord selbst als Anbieter der Plattform, der Channelbetreiber, der die AGB von Discord einhalten muss, oder der Botprogrammierer, der eventuell Daten auf eigenen Systemen zwischenspeichert oder externe Daten mittels KI aggregiert, in der Haftung steht. In Sachen Datenschutz hat diese Frage entscheidende Bedeutung, da unterschiedliche Regelungen und Pflichten für die verschiedenen Beteiligten gelten können. DSGVO und BDSG würden hier ins Spiel kommen und könnten, abhängig vom jeweiligen Fall, unterschiedliche Verpflichtungen für den jeweiligen „Betreiber“ schaffen.

Dabei wird es umso komplizierter, wenn der Bot als Software-as-a-Service (SaaS) angeboten wird. Hier könnte der Bothersteller Daten auf eigenen Servern zwischenspeichern, was zusätzliche Verantwortlichkeiten nach sich ziehen könnte. Oder er aggregiert Daten von externen Quellen und gibt diese auf Discord aus. In solchen Fällen könnte die Frage der Haftung des Botprogrammierers im Vordergrund stehen, vor allem wenn sensible oder personenbezogene Daten betroffen sind.

Bots mit Bezahlfunktionen

Wird ein Bot eingesetzt, der Zahlungstransaktionen ermöglicht, wird die Lage erheblich komplexer. In Deutschland ist die Anbietung von Finanzdienstleistungen streng reguliert. Wer solche Dienste anbietet, muss in der Regel eine Lizenz gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) besitzen. Daher könnte bei einem Bot mit Bezahlfunktionen dieser Paragraph relevant werden. Es kommt aber noch komplizierter: Auch Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) könnten zur Anwendung kommen. Sowohl Channelbetreiber als auch Botprogrammierer sollten sich also bewusst sein, dass sie in solchen Fällen nicht nur zivilrechtlich, sondern auch aufgrund von regulatorischen Vorgaben in der Pflicht stehen.

Neben den klassischen Zahlungsmöglichkeiten nimmt auch die Relevanz von Blockchain-Technologien zu, etwa in Form von Tokenisierung. Wer einen Bot programmiert, der mit Tokens oder Kryptowährungen handelt, bewegt sich in einem rechtlichen Graubereich. Je nach Ausgestaltung könnten sogar regulatorische Anforderungen an die Emission von Token bestehen, etwa gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) oder dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Dies wiederum kann Auswirkungen auf die Haftung der Channelbetreiber und Botprogrammierer haben.

Die Tokenisierung kann insbesondere auch Gegenstand von Smart Contracts sein. In diesem Kontext könnten die §§ 705 ff. BGB zur Anwendung kommen, die den Vertrag als solchen definieren. Das Spektrum der möglichen rechtlichen Herausforderungen ist groß, und die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften wird damit zu einer komplexen Aufgabe, die Expertise in mehreren Rechtsgebieten erfordert.

Bots, die Inhalte ausgeben

Die Verteilung von Inhalten durch Bots kann vielfältige rechtliche Implikationen haben, auch wenn es sich dabei um scheinbar „einfachere“ Bots handelt. Urheberrechtsverletzungen könnten hier gemäß § 97 UrhG geahndet werden. Das Verbreiten von Fake News oder hetzerischen Inhalten könnte nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) strafrechtlich relevant sein. Darüber hinaus könnten gemäß § 5 des Telemediengesetzes (TMG) Informationspflichten bestehen, die durch den Bot eventuell nicht erfüllt werden. In der komplexen Rechtslandschaft Deutschlands ist es unerlässlich, dass sowohl Botprogrammierer als auch Channelbetreiber die möglichen rechtlichen Fallstricke genau kennen.

Auch bei scheinbar harmlosen Funktionen können rechtliche Tücken lauern. Ein Bot, der etwa Tweets oder Artikel teilt, könnte schnell Urheberrechte verletzen, wenn dabei nicht ordnungsgemäß zitiert oder lizenziert wird. Das kann nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Ferner könnten durch die automatische Generierung und Verteilung von Inhalten Persönlichkeitsrechte verletzt werden, etwa durch die unerlaubte Veröffentlichung von Fotos oder persönlichen Informationen. Hier könnten Ansprüche gemäß § 823 BGB (Haftung bei unerlaubten Handlungen) relevant werden.

Es ist auch möglich, dass die KI hinter solchen Bots problematische Inhalte erstellt. Dies könnte eine ganze Reihe von rechtlichen Problemen nach sich ziehen, die von Diskriminierung über Diffamierung bis hin zu unerlaubten Handlungen reichen könnten. Daher ist es für Entwickler und Betreiber entscheidend, die Funktionalität ihrer Bots genau zu verstehen und die möglichen rechtlichen Konsequenzen zu berücksichtigen.

Bots, die Inhalte moderieren und Nutzer sperren

Ein Bot, der die Rolle des Moderators übernimmt, wirft eine Fülle weiterer rechtlicher Fragen auf. Wann ist eine Sperre oder das Löschen von Inhalten gerechtfertigt und wann handelt es sich um Zensur? In diesem Kontext könnten die allgemeinen Persönlichkeitsrechte gemäß Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes berührt werden. Auch die Frage nach der Verantwortlichkeit für falsche oder unangemessene Entscheidungen des Bots bleibt ein ungelöstes Rätsel. Das Telemediengesetz (TMG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) könnten ebenfalls eine Rolle spielen, insbesondere im Hinblick auf die automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO.

Vertragliche Aspekte sollten hier nicht außer Acht gelassen werden. In der Rechtsprechung hat sich zunehmend eine klare Linie abgezeichnet, wann die Sperre eines Nutzers als konkludente Kündigung eines Vertrags zu werten ist. Dabei werden unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Dienstes, aber auch gesetzliche Bestimmungen wie § 314 BGB (außerordentliche Kündigung bei Vertrauensverlust) herangezogen.

Es ist also nicht nur eine Frage der unmittelbaren rechtlichen Verantwortung, sondern auch eine vertragsrechtliche Angelegenheit mit potenziell langfristigen Auswirkungen für alle beteiligten Parteien. Bei einem Verstoß gegen die AGB durch den Bot könnten nicht nur der Bot-Betreiber, sondern auch der Channelbetreiber haftbar gemacht werden. Die Kombination aus zivil-, datenschutz- und vertragsrechtlichen Aspekten macht die rechtliche Einschätzung von moderierenden Bots zu einem komplexen Unterfangen, das sorgfältige Überlegung erfordert.

Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass die rechtlichen Herausforderungen rund um Bots in Chatprogrammen und sozialen Plattformen wie Telegram, Discord oder Twitch weitreichend und komplex sind. Wir bewegen uns hier in einer Grauzone, die nicht nur fundiertes juristisches Wissen erfordert, sondern auch ein gewisses Maß an technischem Verständnis oder, um es salopp auszudrücken, „Nerdtum“. Die Schnittstellen zwischen Zivilrecht, Strafrecht, Datenschutz und sogar Vertragsrecht sind vielfältig und oft unklar.

Durch die Verwicklung verschiedener Rechtsgebiete wie dem TMG, UrhG, StGB und auch dem KWG bei Bots mit Finanztransaktionen ist die Rechtslage nicht selten undurchsichtig. Hinzu kommt, dass es nicht nur eine, sondern gleich mehrere Akteure gibt, die potenziell haftbar gemacht werden könnten: vom Nutzer über den Channelbetreiber bis hin zum Botprogrammierer.

Gerade weil viele Rechtsfragen nicht abschließend geklärt sind, ist ein pragmatischer Ansatz vonnöten, um potenzielle rechtliche Risiken einzuschätzen und zu minimieren. Dies kann in der Praxis bedeuten, dass man über den juristischen Tellerrand hinausschauen und sich mit den technischen Details der Bot-Funktionalität auseinandersetzen muss.

Eine rein akademische oder theoretische Auseinandersetzung mit den rechtlichen Fragestellungen wäre in diesem dynamischen und technisch anspruchsvollen Feld kaum ausreichend. Hier braucht es sowohl juristische Expertise als auch technisches Know-how, um die vielschichtigen und oft verwobenen Fragen zu entwirren. Daher sollten alle Beteiligten – ob Juristen, Entwickler oder Betreiber – sich der Komplexität dieser Thematik bewusst sein und gegebenenfalls interdisziplinäre Teams für die Bewertung und Umsetzung rechtlicher Anforderungen bilden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBewertungBlockchainBundesverfassungsgerichtContractsDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDeutschlandDiscordDSGVOEntscheidungenEntwicklerGesetzeHaftungKIKündigungLizenzNetzwerkdurchsetzungsgesetzPersonenbezogene DatenRechtsfragenRechtsprechungRechtssystemSaasSchadensersatzserviceSoftwareTokenTwitchUrheberrechtVertragsrechtWarcraftWorld of WarcraftZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

OLG Braunschweig bestätigt Influencer-Rechtsprechung

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
3. Juni 2020

Das OLG Braunschweig bestätigte gerade die zahlreichen Urteile rund um Influencer und Werbung, die man vor allem im letzten Jahr...

Mehr lesenDetails

Was ist neu in 2024?

Was ist neu in 2024?
4. Januar 2024

Im Jahr 2024 treten in Deutschland zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher von Bedeutung...

Mehr lesenDetails

BGH zur Kündigung einer Unterlassungserklärung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
23. April 2019

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich eine interessante Entscheidung zur Frage der Kündigung einer Unterlassungserklärung getroffen. Eigentlich sollte man mit dem Unterschreiben...

Mehr lesenDetails

Der ‚Blue Pencil Test‘ im Deutschen Recht – Anwendung und Bedeutung aus der Perspektive eines IT-Rechtsanwalts

Der ‚Blue Pencil Test‘ im Deutschen Recht – Anwendung und Bedeutung aus der Perspektive eines IT-Rechtsanwalts
13. Mai 2023

Was ist der "Blue Pencil Test"? In meiner täglichen Arbeit als IT-Rechtsanwalt ist es nicht ungewöhnlich, dass ich auf komplexe...

Mehr lesenDetails

Arbeitsrecht für Startups

Arbeitsrecht für Startups: Wichtige Regelungen beim Aufbau des Teams
2. Oktober 2024

Der Aufbau eines kompetenten und motivierten Teams ist für den Erfolg eines Startups von entscheidender Bedeutung. Dabei müssen Gründer jedoch...

Mehr lesenDetails

Sternebewertung ohne Kundenrezensionen = UWG Verstoß

Sternebewertung ohne Kundenrezensionen = UWG Verstoß
3. Juli 2023

Das Landgericht Berlin hat entschieden, das die Verwendung von Sternebewertungen in Online-Shops betrifft. Es wurde entschieden, dass die Bewerbung von...

Mehr lesenDetails

Umsatzsteuerpflicht bei Aufsichtsräten

Kleines Spiel, Große Regeln – Ein Sieg fürs Prinzip im Umsatzsteuerrecht
27. Februar 2024

Einleitung Als Rechtsanwalt mit einem Fokus außerhalb des Steuerrechts finde ich es dennoch wichtig, relevante Rechtsfragen, die Unternehmen betreffen, zu...

Mehr lesenDetails

BaFin und die Regulierung von E-Geld (auch bei Computerspielen)

BaFin und die Regulierung von E-Geld (auch bei Computerspielen)
11. Dezember 2022

Was ist die BaFin? Die BaFin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und ist die deutsche Aufsichtsbehörde für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleister...

Mehr lesenDetails

Vorbereitungen auf den Brexit?

Vorbereitungen auf den Brexit?
10. Oktober 2019

Auch wenn man es nie genau wissen kann, aber so langsam schaut es aus, als ob das Vereinigte Königreich die...

Mehr lesenDetails
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?
Sonstiges

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Gewinnspiele sind eines der beliebtesten Marketinginstrumente im Internet. Influencer, E-Commerce-Shops, SaaS-Unternehmen oder Agenturen nutzen sie, um Reichweite zu erhöhen, Newsletter-Listen...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026

Produkte

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauche ich als IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Welt der rechtlichen Herausforderungen ein, die mit...

Mehr lesenDetails
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung