• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Haftung von Website-Betreibern für Nutzerkommentare – Wann und wie Betreiber für Inhalte ihrer Nutzer verantwortlich sind

15. März 2025
in Recht im Internet
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
7ea4e7c2 5426 4530 9505 15c40e2e0832 172626378
Wichtigste Punkte
  • Website-Betreiber haften für nutzergenerierte Inhalte gemäß Telemediengesetz und müssen rechtswidrige Inhalte schnell entfernen.
  • Das Haftungsprivileg schützt Betreiber, jedoch erst bei konkreter Rechtsverletzung und zügiger Reaktion auf Hinweise.
  • Unterscheidung zwischen Content-Providern und Host-Providern ist entscheidend für die Haftungsfrage.
  • Schäden durch unzureichendes Beschwerdemanagement können für Betreiber erheblich sein, deshalb klare Prozesse einführen.
  • Regelmäßige Schulungen und Compliance-Maßnahmen sind für Betreiber unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren.
  • Ein proaktiver Umgang mit Nutzerfeedback und transparente Richtlinien stärken die Vertrauensbasis in der Community.
  • Zusammenarbeit mit Rechtsberatern hilft, Plattformrichtlinien effektiv zu gestalten und rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten.

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Rechtlicher Rahmen und Grundlagen der Betreiberhaftung
3. Haftungsprivilegien und Abgrenzung zwischen reinen Host-Providern und Content-Providern
4. Grenzen der Haftungsbeschränkung und Pflichten zur Löschung bzw. Sperrung
5. Praktische Empfehlungen für Startups und Online-Dienste zur Minimierung des Haftungsrisikos
6. Fazit
6.1. Author: Marian Härtel

Die Verantwortung von Website-Betreibern für nutzergenerierte Inhalte hat in den letzten Jahren sowohl in der Rechtsprechung als auch in der öffentlichen Diskussion deutlich an Bedeutung gewonnen. Ein einziger Kommentar mit rechtswidrigem Inhalt kann erhebliche Folgen für den Betreiber einer Plattform haben und zu Unterlassungs-, Schadensersatz- oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen. In Deutschland spielen hierbei das Telemediengesetz (TMG) und die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz sowie zur Meinungsfreiheit eine zentrale Rolle. Gerade im Spannungsverhältnis zwischen freier Meinungsäußerung und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten zeigt sich, wie wichtig eine klare und rechtssichere Handhabung von Online-Kommentaren ist. Verschiedene Gerichte, unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH), haben entscheidende Urteile zu der Frage gefällt, wann ein Anbieter für fremde Inhalte einstehen muss. Diese Urteile betonen, dass die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbaren Beleidigungen oder Verleumdungen genau zu beachten ist. Darüber hinaus werden Website-Betreiber zunehmend mit Forderungen konfrontiert, Inhalte zu löschen, die angeblich rechtswidrig sind, obwohl ihnen oft der Überblick über alle Äußerungen fehlt. Für Gründerinnen und Gründer von Startups sowie Betreiber von SaaS- oder Onlinediensten ist es daher essenziell, ihre Rechte und Pflichten zu kennen, um juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden und das Vertrauen ihrer Nutzerinnen und Nutzer zu stärken. In diesem Blogpost werden die wesentlichen Aspekte der Betreiberhaftung beleuchtet, um einen umfassenden Überblick zu geben. Zudem wird aufgezeigt, welche Maßnahmen umsetzbar sind, um das Risiko für rechtliche Streitigkeiten zu minimieren und den hohen Anforderungen an eine professionelle Plattform gerecht zu werden.

Rechtlicher Rahmen und Grundlagen der Betreiberhaftung

Die Frage der Haftung von Website-Betreibern für Nutzerkommentare richtet sich in Deutschland maßgeblich nach den §§ 7 ff. Telemediengesetz (TMG). Demnach sind Betreiber grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Nutzern bereitgestellten Informationen aktiv zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Dieses sogenannte Haftungsprivileg stammt aus der europäischen E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG), die den Grundstein für die weitreichende Haftungsbeschränkung von Host-Providern gelegt hat. Dennoch bedeutet das Haftungsprivileg nicht, dass Betreiber völlig frei von Verantwortung sind: Sobald sie Kenntnis von einer konkreten Rechtsverletzung erhalten, müssen sie unverzüglich reagieren und den rechtswidrigen Inhalt entfernen oder den Zugang zu diesem sperren. Unterlassen sie dies, kann eine Störerhaftung entstehen, die zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führt. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen, wie etwa im „Blogspot-Urteil“ (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 – VI ZR 93/10), klargestellt, dass Anbieter sich nicht allein auf die automatisierte Kontrolle verlassen dürfen, wenn sie erst einmal auf eine konkrete Verletzung hingewiesen worden sind. Für Betreiber bedeutet dies eine Gratwanderung: Einerseits sollen sie nicht zu einer generellen Vorabkontrolle gezwungen werden, andererseits dürfen sie nach Kenntniserlangung nicht untätig bleiben. Gerade Plattformen mit großen Nutzerzahlen geraten hier rasch in Haftungsrisiken, wenn sie keine wirksamen Mechanismen zur Löschung rechtswidriger Inhalte implementieren. Im Bereich der Persönlichkeitsrechtsverletzungen spielt auch das allgemeine Zivilrecht eine Rolle, da hier schnell Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Darüber hinaus können strafrechtliche Bestimmungen greifen, wenn es sich etwa um Volksverhetzung, Beleidigung oder Verleumdung handelt. So sieht der Gesetzgeber in § 185 ff. StGB empfindliche Strafen für Beleidigung und Üble Nachrede vor. Nicht nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmen, die in ihrem wirtschaftlichen Ruf beeinträchtigt werden, können gegen den Betreiber vorgehen. In der Praxis führt diese verzweigte Rechtslage dazu, dass Betreiber sich frühzeitig beraten lassen sollten, um passgenaue Schutzmaßnahmen aufzubauen. Eine solide Kenntnis der jeweiligen Gesetze und der einschlägigen Rechtsprechung ist für jedes Unternehmen, das nutzergenerierte Inhalte anbietet, essentiell.

Haftungsprivilegien und Abgrenzung zwischen reinen Host-Providern und Content-Providern

Das deutsche Telemediengesetz unterscheidet zwischen Content-Providern und Host-Providern, was für die Frage der Verantwortlichkeit von erheblicher Bedeutung ist. Ein Content-Provider stellt selbst Inhalte bereit und kann daher für rechtswidrige Aussagen oder Darstellungen haftbar gemacht werden, während ein Host-Provider in erster Linie die technische Infrastruktur bereitstellt. Die Rechtsprechung hat jedoch klargestellt, dass die Unterscheidung keineswegs immer klar ist, da beispielsweise Betreiber sozialer Netzwerke oder Foren teils redaktionell agieren, teils nur Hosting-Funktionen übernehmen. Sobald der Betreiber redaktionell in die Inhalte eingreift oder eigene Kommentare hinzufügt, kann er als Content-Provider eingestuft werden. Die Privilegien für Host-Provider greifen hingegen, wenn der Betreiber die Inhalte grundsätzlich nur speichert und nicht aktiv steuert. Diese Einstufung wirkt sich auch auf die Prüfungspflichten aus: Reine Host-Provider sind nicht verpflichtet, alle Inhalte vor Veröffentlichung zu kontrollieren. Erst wenn ihnen eine konkrete Verletzung gemeldet wird, müssen sie handeln. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrfach bestätigt und ist in Deutschland bereits in zahlreichen Urteilen umgesetzt worden. Für Startups und SaaS-Anbieter, die ein Portal mit vielen nutzergenerierten Inhalten betreiben, ist die Einordnung in diese Kategorien von großer praktischer Relevanz. Da sich das Geschäftsmodell häufig um die Bereitstellung von Online-Plattformen dreht, ist es wichtig, die Prozesse so zu gestalten, dass man sich im Zweifel auf das Haftungsprivileg berufen kann. Allerdings müssen Betreiber im Hinblick auf automatisierte Filtersysteme und Meldemechanismen professionell aufgestellt sein, um bei Bekanntwerden einer konkreten Rechtsverletzung umgehend reagieren zu können. Vernachlässigen sie diese Pflicht, entfällt das Haftungsprivileg und sie haften unter Umständen wie ein Content-Provider. Für das eigene Risikomanagement empfiehlt es sich daher, alle Punkte sauber zu dokumentieren und einen klaren Prozess für die Bearbeitung gemeldeter Verstöße zu etablieren. Schließlich ist es ratsam, in den Nutzungsbedingungen transparente Regeln zur Kommentarkultur festzulegen, sodass sich Nutzerinnen und Nutzer von Anfang an an einen rechtlich sicheren Rahmen halten können.

Grenzen der Haftungsbeschränkung und Pflichten zur Löschung bzw. Sperrung

Obwohl die Haftungsprivilegien das Ziel verfolgen, Innovation und Meinungsfreiheit zu schützen, sind sie in ihrer Reichweite begrenzt. Ein Website-Betreiber, der trotz eines konkreten Hinweises rechtswidrige Inhalte nicht zügig entfernt, kann sich nicht länger auf die Haftungsbeschränkungen berufen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung eine tatsächliche Prüfungspflicht besteht. Bleibt diese Prüfungspflicht ungenutzt, droht eine Inanspruchnahme als Störer oder sogar als Mitstörer, wenn man rechtswidrige Aussagen fortgesetzt duldet. Darüber hinaus können einstweilige Verfügungen schnell zur finanziellen Belastung werden, wenn Betreiber die Kommentare nicht unverzüglich sperren oder löschen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass Betreiber sich nicht aktiv in jeden Streit einmischen müssen, sondern allein den rechtswidrigen Inhalt entfernen sollen. Allerdings ist auch die vollständige Untätigkeit keine Option, da sie die Haftung nach sich ziehen kann. Das sogenannte „Notice-and-Takedown“-Verfahren, bei dem ein Rechtsinhaber oder eine betroffene Person den Betreiber über eine Rechtsverletzung informiert und die Entfernung beantragt, hat sich international als Standard etabliert. Für Foren und Blogs bedeuten diese Vorgaben, dass ein funktionierendes Beschwerdemanagement essenziell ist. Dabei sollten Betreiber sorgfältig abwägen, wann eine Meldung plausibel ist und wann möglicherweise eine Meinungsäußerung vorliegt, die durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt ist. Zur Minimierung von Missbrauch und Vortäuschung rechtswidriger Inhalte empfiehlt es sich, klare Richtlinien zur Meldung von Kommentaren und eine faire Überprüfung einzuführen. Auch die DSGVO kann an dieser Stelle Bedeutung erlangen, wenn personenbezogene Daten in Kommentaren offengelegt werden oder unberechtigt verarbeitet werden. Wer dieses Zusammenspiel von Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrechten und Telemediengesetz beachtet, kann seine Plattform im Rechtsrahmen halten und das Risiko von Abmahnungen spürbar verringern. Letztlich besteht die Herausforderung darin, eine praktikable Balance zwischen Freiheit der Nutzer und rechtlicher Absicherung des Betreibers zu finden.

Praktische Empfehlungen für Startups und Online-Dienste zur Minimierung des Haftungsrisikos

Gerade für junge Unternehmen und SaaS-Dienstleister, die sich häufig auf innovative Geschäftsmodelle stützen, ist es entscheidend, sich frühzeitig mit den rechtlichen Anforderungen bei nutzergenerierten Inhalten auseinanderzusetzen. Ein erster Schritt besteht darin, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie in einer gesonderten Kommentarrichtlinie klare Vorgaben und Verhaltensregeln aufzustellen. Dadurch wissen die Nutzerinnen und Nutzer genau, welche Inhalte zulässig sind und welche Konsequenzen drohen, wenn gegen die Richtlinien verstoßen wird. Empfehlenswert ist es, ein internes Moderationsteam oder zumindest eine Person zu benennen, die im Zweifel schnell eingreifen kann, sobald ein rechtswidriger Kommentar gemeldet wird. Technische Filtersysteme, die bestimmte Schimpfwörter oder diffamierende Ausdrücke im Vorfeld abfangen, können ein nützliches Hilfsmittel sein, ersetzen jedoch keine juristische Prüfung im Einzelfall. Darüber hinaus sollten Betreiber regelmäßig Schulungen zum Thema Compliance und Digitalrecht durchführen, um sicherzustellen, dass alle Teammitglieder die Bedeutung ihrer Verantwortung verstehen. Eine zentrale Rolle spielt das „Notice-and-Takedown“-Verfahren, das klar strukturiert und unkompliziert zugänglich sein sollte, damit Betroffene schnell und effektiv Rechtsverletzungen melden können. Transparenz in der Kommunikation mit den Meldenden ist ebenfalls wichtig, um Eskalationen zu vermeiden und ein professionelles Image zu wahren. Zudem ist die Dokumentation jeder Meldung inklusive der getroffenen Maßnahmen ratsam, um im Ernstfall nachweisen zu können, dass man seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für Startups lohnt sich oft die Zusammenarbeit mit externen Rechtsberatern, die bei der Gestaltung der Plattformrichtlinien und der Implementierung effektiver Beschwerdeverfahren unterstützen. Darüber hinaus sollten sich Jungunternehmen über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung informieren, um ihre Prozesse laufend anpassen zu können. Es kann sinnvoll sein, ein regelmäßiges Monitoring zu betreiben, bei dem auffällige Diskussionen oder Inhalte identifiziert und rechtzeitig überprüft werden. Ein proaktiver Umgang mit Feedback und Kritik zeigt Verantwortung und stärkt das Vertrauen der Community in das Startup oder den Dienst. Auch wenn es mit Aufwand verbunden ist, kann eine durchdachte und rechtskonforme Strategie zur Kommentarmoderation das Unternehmen langfristig vor teuren Auseinandersetzungen schützen und zugleich ein positives Nutzererlebnis gewährleisten.

Fazit

Die Haftung für Nutzerkommentare ist ein vielschichtiges Themenfeld, das eng mit Persönlichkeitsrechten, Datenschutz- und Medienrecht verknüpft ist. Wer als Betreiber einer Plattform von Anfang an klare Strukturen und Richtlinien schafft, minimiert nicht nur das rechtliche Risiko, sondern sorgt auch für ein professionelles Erscheinungsbild. Gerade Startups und Anbieter innovativer SaaS-Modelle profitieren davon, ihre Plattform verantwortungsbewusst zu gestalten, da dies ihre Glaubwürdigkeit und Marktposition stärkt. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung und Vertragsgestaltung im Bereich digitaler Geschäftsmodelle biete ich maßgeschneiderte Lösungen an, um den individuellen Anforderungen von Online-Diensten gerecht zu werden. Durch praxisorientierte Beratung und eine vorausschauende Planung lassen sich Haftungsrisiken deutlich reduzieren und Reputationsschäden vermeiden. Auf diese Weise schaffen Plattformbetreiber eine sichere Umgebung für ihre Nutzerinnen und Nutzer und positionieren sich zugleich als seriöse Marktteilnehmer. Sollten Sie Fragen zu konkreten Fällen oder zu Ihrem Geschäftsmodell haben, stehe ich Ihnen gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Pokergewinne und Cashgames = gewerbliche Einkünfte?

Pokergewinne und Cashgames = gewerbliche Einkünfte?
27. November 2018

Das Finanzgericht Münster hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Pokerturnieren, Internet-Poker­veranstaltungen und Cash-Games zu einer gewerblichen...

Mehr lesenDetails

Haftung bei ungesicherten WLAN/Tor-Exit-Node

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
19. März 2019

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines Tor-Exit-Nodes nach der seit dem 13. Oktober...

Mehr lesenDetails

OLG Köln zu heimlichen Videoaufnahmen von Wallraff

OLG Köln zu heimlichen Videoaufnahmen von Wallraff
24. Juli 2019

Verdeckt erlangtes Ton- und Filmmaterial kann einen Unterlassungsanspruch begründen, auch wenn es nicht gesendet wird. Bereits die Weitergabe an Dritte...

Mehr lesenDetails

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
24. Juli 2019

Artikel 17 DSGVO konstituiert ein Recht auf Löschung bzw. Recht auf Vergessenwerden. Dazu hat das Landgericht Frankfurt am Main vor...

Mehr lesenDetails

„Gesetz über digitale Dienste und Märkte“ tritt in Kraft

EuGH soll entscheiden, ob Verbraucherschützer Datenschutz abmahnen dürfen
16. November 2022

Heute ist das Gesetz über digitale Dienste in Kraft getreten und gilt ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten. Der Digital...

Mehr lesenDetails

Warum eine Geschäftsordnung für Geschäftsführer in einer GmbH sinnvoll sein kann

Warum eine Geschäftsordnung für Geschäftsführer in einer GmbH sinnvoll sein kann
21. Juli 2023

Einleitung Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftslebens. Sie arbeiten in fast allen Branchen, von kleinen...

Mehr lesenDetails

BGH zu irreführenden Google-Anzeigen

Internationale Markenanmeldung beim WIPO
25. Juli 2019

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass sich ein Markeninhaber der Verwendung...

Mehr lesenDetails

Fortnite Schuld an Scheidungen?

Fortnite Schuld an Scheidungen?
26. November 2018

Laut dem Portal "Divorce Online" soll Fortnite von Epic Games bereits an ca. 200 registrierten Scheidungen nur in diesem Jahr...

Mehr lesenDetails

EU-Komission zieht positive Bilanz zur DSGVO

EU-Komission zieht positive Bilanz zur DSGVO
24. Juli 2019

Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung hat die Europäische Kommission heute einen Bericht veröffentlicht, in dem sie die Auswirkungen...

Mehr lesenDetails
law 1898974 1280

Medienrecht / Social Media Recht

25. Juni 2023

Medienrecht Definition und Umfang Das Medienrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Regulierung von Medieninhalten befasst. Es umfasst eine...

Mehr lesenDetails
Infrastructure-as-a-Service-Vertrag (IaaS)

Infrastructure-as-a-Service-Vertrag (IaaS)

15. Oktober 2024

Kunsturhebergesetz (KUG)

10. November 2024
Klauselverbote

Klauselverbote

28. Juni 2023
Leistungsschutzrecht

Leistungsschutzrecht

28. Juni 2023

Podcast Folgen

7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024

In dieser aufschlussreichen knapp 20-minütigen Podcast-Episode von und mit mir wird das komplexe Thema des Urheberrechts im digitalen Zeitalter beleuchtet....

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

In dieser Episode des Itmedialaw Podcasts nimmt euch Rechtsanwalt und Unternehmer Marian Härtel mit auf eine Reise durch den rechtlichen...

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode meines IT-Medialaw Podcasts teile ich, Marian Härtel, meine persönliche Reise als leidenschaftlicher IT-Rechtsanwalt. Ich erzähle von...

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

In dieser spannenden Episode des itmedialaw.com Podcasts tauchen wir tief in das hochaktuelle Thema der digitalen Souveränität ein. Vor dem...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung