• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Influencer: LG Frankfurt zur Frage der geschäftlichen Handlung

30. April 2019
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
influencers 3151032 1920 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Frankfurt entscheidet über die geschäfteliche Handlung von Influencern und widerspricht dem Landgericht Hagen.
  • Eine geschäfteliche Handlung erfordert mehr als nur Verlinkungen; objektive Umstände müssen vorliegen.
  • Das Gericht lehnte eine einstweilige Verfügung für den Verband Sozialer Wettbewerb ab.
  • Der Einzelfall entscheidet, ob ein geschäftliches Handeln vorliegt; Follower-Zahl allein reicht nicht.
  • Bezahlung ist nicht zwingend notwendig; Wille und Absicht sind ausreichend.
  • Gerichtliche Prozesse entwickeln sich derzeit eher einschränkend bezüglich der Rechtsauffassung zu Influencern.
  • Influencer sollten rechtlichen Rat suchen, um Abmahnrisiken zu minimieren.

Der Reigen der Entscheidungen zum Influencer-Marketing reist nicht ab und nach dem Landgericht München gestern, wurde nun eine Entscheidung des Landgericht Frankfurt bekannt. In beiden Fällen dreht es sich auch um die Frage, ab wann ein bei einem Influencer eine geschäftliche Handlung vorliegt. Nur dann kann das UWG einschlägig sein.

Dabei widerspricht das LG Frankfurt ausdrücklich dem Landgericht Hagen, dessen Urteil ich hier besprochen habe.

Eine geschäftliche Handlung ist daher  […] nicht alleine in der bloßen Verlinkung zu Webseiten dritter Markeninhaber bzw. Unternehmen zu sehen; […] Hinzutreten müssen vielmehr weitere objektive Umstände, die mit einem rein privaten Handeln nicht mehr erklärbar ssind und deshalb auf ein geschäftliches Handels des Antragsstellers selbst schließen lassen.

Unter anderem deswegen lehnte das Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung zugunsten des Verband Sozialer Wettbewerb vorliegend ab.

Allerdings ist dies durchaus ein Rechtsauffassung, die wohl eher einer instanzgerichtlichen Prüfung nicht standhalten wird. Zwar ist es richtig, dass die Prüfung, ob ein geschäftliches Handeln vorliegt, stets eine Frage des Einzelfalls ist. Vorliegend hatte der Antragsgegner aber mehr als 5.000 Follower. Diesen Umstand allein wollte das Landgericht Frankfurt am Main, im Lichte der Rechtsprechung bzgl. Ebay und den Verkauf gleichartiger Gegenstände, jedoch nicht geltend lassen. Insofern irrt das Gericht tendenziell auch, dass eine Bezahlung benötigt wird, um geschäftlich zu handeln. Der Wille und die Absicht genügen bereits. Ebenso (hier vorliegend) wird oft genug übersehen, dass auch ein Gewinn durch eine Handlung nicht Voraussetzung für die geschäftliche Natur ist.

Es scheint sich jedoch eine Front zu von Gerichten zu entwickeln, die eher einschränkend bzgl. der Frage, ob § 5a Absatz 6 UWG der neue Schrecken der Influencer wird, entscheiden. Allerdings ist die Menge von Gerichten, die Influencer sehr an die Kandare nehmen, deutlich größer. Da der VSW bekannt dafür ist, die Verfahren durchaus bis zum Bundesgerichtshof zu führen, bleibt zu hoffen, dass es hier irgendwann Klärung gibt. Bis dahin, sollten Influencer aller Arten, ob bei Twitter, Instagram, YouTube oder Twitch auf jeden Fall anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, um das Risiko einer Abmahnung zu verringern. Der VSW und andere Verbände sind aktuelle SEHR aktiv in dieser Frage.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBundesgerichtshofEBayEntscheidungenFrankfurtInfluencerInstagramLandgericht Frankfurt am MainMarketingRechtsprechungTwitchTwitterYouTube

Weitere spannende Blogposts

Esport Teams: Chance auf einen Investor?

Lassen sich Esport Teams bootstrappen?
22. Januar 2019

Gestern habe ich einen Artikel zum Thema Investoren und Sponsoren in Esport-Teams veröffentlicht. Wie zugesagt, möchte ich mich in folgenden...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Bewertung von „swatten“ im Esport/bei Streamern

Rechtliche Bewertung von „swatten“ im Esport/bei Streamern
31. Oktober 2019

Was ist Swatting? Das Swatten ist inzwischen in den USA zu einer Unart geworden, die vor allem berühmte Streamer trifft....

Mehr lesenDetails

Die Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit bei B2B-Klagen gegen US-Social-Media-Dienste

Die Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit bei B2B-Klagen gegen US-Social-Media-Dienste
6. Dezember 2023

In einem spanenden Urteil hat das Landgericht Lübeck entschieden, dass deutsche Gerichte nicht zuständig sind, wenn es um vertragliche Streitigkeiten...

Mehr lesenDetails

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht zur Übermittlung von IP-Adressen

Gerichtsprozess via Internet-Chat
29. Januar 2019

Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass der Anbieter eines E-Mail-Dienstes im Rahmen einer ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikationsüberwachung verpflichtet ist, den...

Mehr lesenDetails

Vertragsgestaltung für SaaS-Unternehmen: Tipps vom IT-Rechtsexperten

Vertragsgestaltung für SaaS-Unternehmen: Tipps vom IT-Rechtsexperten
8. Oktober 2024

Software as a Service (SaaS) hat sich als dominantes Geschäftsmodell in der IT-Branche etabliert. Für SaaS-Unternehmen ist eine sorgfältige und...

Mehr lesenDetails

Keine Löschung von YouTube-Videos bei Unterlassungspflicht

YouTube-Logo auf grünem Hintergrund mit Unterlassungspflicht.
30. Januar 2020

Der BGH hat eine interessante Entscheidung zum Äußerungsrecht und Youtuber gefällt. Unter dem Aktenzeichen Az. I ZB 86/17 entschied der...

Mehr lesenDetails

ITMediaLaw keine Markenrechtsverletzung ;-)

Internationale Markenanmeldung beim WIPO
27. September 2019

Da ich als Rechtsanwalt mich vor allem mit Fragen des IT-Rechts und des Medienrechts beschäftige und dabei neben der Beratung...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Herausforderungen für Startups

Rechtliche Herausforderungen für Startups
2. Oktober 2024

Rechtliche Grundlagen für Startups Als Gründer eines Startups sehen Sie sich mit einer Vielzahl rechtlicher Fragestellungen konfrontiert, die von entscheidender...

Mehr lesenDetails

OLG Stuttgart zu den Ansprüchen einer Influencerin als ehemalige Geschäftsführerin einer GmbH

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
13. März 2020

Das Oberlandesgerichts Stuttgart hat ein Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt, mit der die GmbH zur Auskunft über die von ihr...

Mehr lesenDetails
Nichtzulassungsbeschwerde

Nichtzulassungsbeschwerde

30. Juni 2023

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ein Rechtsmittel im deutschen Prozessrecht, das eine wichtige Rolle im Rechtsschutzsystem spielt. In diesem Artikel werden wir...

Mehr lesenDetails
Künstlersozialkasse (KSK) und KSK Abgabe

Künstlersozialkasse (KSK) und KSK Abgabe

28. Juni 2023
Completion Bond

Completion Bond

15. Oktober 2024
Filmförderungsgesetz (FFG)

Filmförderungsgesetz (FFG)

15. Oktober 2024
Legal framework for crowd-sensing projects: Data protection and remuneration models for participatory sensor networks

Verbraucher und Unternehmer

11. April 2025

Podcast Folgen

d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

In this fascinating episode, we dive deep into the legal aspects of the metaverse. As a lawyer and tech enthusiast,...

7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025

This insightful 20-minute podcast episode by and with me explores the complex topic of copyright in the digital age. The...

43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024

This episode of the ITmedialaw.com podcast is all about the importance of legal advice for startups. Host Marian Härtel talks...

fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024

In this captivating episode of the podcast "The Unconventional Lawyer", we delve into the world of a lawyer who is...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung