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ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel

ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel > Jugendschutzrecht > KJM und Jugendschutzentwicklungen in der Gamesbranche

KJM und Jugendschutzentwicklungen in der Gamesbranche

27. August 2019
in Jugendschutzrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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kommission für jugendmedienschutz logo
Wichtigste Punkte
  • Jusprog-Problematik führt zu Einschränkungen bei Computerspielen, die ab 16 Jahren eingestuft sind, in Streams.
  • Dr. Wolfgang Kreißig betont die Notwendigkeit eines konvergenten Regulierungsrahmens für den Jugendmedienschutz.
  • Der Regulierungsrahmen muss sich am tatsächlichen Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen orientieren.
  • Risiken in Games beinhalten exzessives Spielverhalten und Geschäftsmodelle mit In-Game-Käufen.
  • Es bestehen Schutzlücken durch die dynamische Entwicklung von Spiele-Apps und mobilen Geräten.
  • Fehlende wirksame Instrumente zur Rechtsdurchsetzung im Netz benachteiligen inländische Anbieter.
  • Gesetzgeber und Aufsicht haben eine verfassungsrangige Pflicht, Kinderschutz sicherzustellen.

Die KJM macht zuletzt vor allem aufgrund der Jusprog-Problematik über sich reden (siehe diesen Artikel), die aktuell dazu führt, dass man Computerspiele, die ab 16 Jahren eingestuft sind, theoretisch in Streams erst ab 22 Uhr eigen dürfte (siehe diesen Post).

Anlässlich der gamescom appelliert Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz, an die Gesetzgeber von Bund und Ländern nun, dass man dringend einen aufeinander abgestimmten konvergenten Regulierungsrahmen für den Jugendmedienschutz brauchen würde. Dieser müsse auf dem tatsächlichen Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen basieren und damit auch neuartige Risiken abbilden.

Bei Games seien dies etwa die Förderung exzessiven Spielverhaltens oder die Zunahme von Geschäftsmodellen, die auf In-Game-Käufe und -Werbung setzen. Angesichts einer dynamischen Entwicklung etwa bei Spiele-Apps, Plattformen oder mobilen Endgeräten seien Schutzlücken entstanden, die es zu schließen gelte.

Leider besteht auch noch kein angemessenes Level-Playing-Field gegenüber Anbietern mit Sitz im Ausland – auch weil wirksame Instrumente zur Rechtsdurchsetzung im Netz fehlen,“

kommentiert Dr. Kreißig die derzeitige Rechtslage.

Dies dürfe aber kein Grund für ein Absenken der eigenen Standards sein. Kinder und Jugendliche effektiv zu schützen sei eine Aufgabe mit Verfassungsrang, der Gesetzgeber, Aufsicht und Selbstkontrolleinrichtungen verpflichtet wären.

Ob dies eine Reaktion auf die Jusprog-Problematik ist, die aktuell gerichtlich angegriffen wird, bleibt abzuwarten.

Tags: ComputerComputerspielComputerspieleEntwicklungJugendschutzKIModelRegulierung

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