• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Landgericht Hildesheim: Achtung bei der Beschriftung von Bestellbuttons!

19. Juni 2023
in Onlinehandel
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
e commerce 402822 1280
Wichtigste Punkte
  • Urteil des Landgerichts Hildesheim kritisiert Bestellbutton-Beschriftungen wie „Mit Kreditkarte bezahlen“ für fehlende Eindeutigkeit.
  • Bestellbuttons müssen mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder klaren Formulierungen gekennzeichnet sein, um gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
  • Unzureichende Informationen über Abonnements und Gesamtkosten vor Bestellabgabe führen ebenfalls zu Rechtsverletzungen.
  • Urteil betont die Wichtigkeit der genauen Gestaltung von Bestellbuttons im Online-Handel.
  • Unternehmen müssen regelmäßig ihre Bestellbuttons überprüfen, um Wettbewerbsverstöße zu vermeiden.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband initiierte das Verfahren gegen Digistore24, was Unternehmen zur Wachsamkeit anregt.
  • Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben kann zu rechtlichen Konsequenzen und Vertrauensverlust bei Kunden führen.

Das Landgericht Hildesheim hat in einem Urteil vom 07.03.2023 (6 O 156/22) entschieden, dass ein Bestellbutton mit der Beschriftung „Mit Kreditkarte bezahlen“ oder „Bezahlen mit SOFORT-Überweisung“ nicht den Vorgaben der sogenannten Button-Lösung nach § 312j Abs. 3 BGB entspricht. Diese gesetzliche Regelung verpflichtet den Unternehmer, die Bestellsituation so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Wenn die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt, muss diese gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Die Nichtbeachtung dieser Regelung stellt gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß nach § 3a UWG dar.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Hintergrund des Urteils
2. Details des Urteils
3. Auswirkungen des Urteils
3.1. Author: Marian Härtel

Hintergrund des Urteils

Die Beklagte, die Betreiberin einer digitalen Plattform, auf der sie eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen wie Bücher, Seminare und ähnliche Angebote sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer vertreibt, hat den Bestellvorgang auf ihrer Plattform so gestaltet, dass die verbindliche, kostenpflichtige Bestellung durch den Klick auf die Schaltfläche „Mit … bezahlen“ bzw. „Bezahlen…“ ausgelöst wird.

Dies bedeutet, dass der Kunde durch das Klicken auf diese Schaltfläche seine Kaufentscheidung bestätigt und sich zur Zahlung des angegebenen Preises verpflichtet. Dieser Prozess ist ein gängiges Verfahren im Online-Handel, das darauf abzielt, den Kaufprozess für den Kunden so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Jedoch hat das Gericht in seinem Urteil festgestellt, dass diese spezielle Gestaltung des Bestellvorgangs nicht den Voraussetzungen des § 312j Abs. 3 BGB entspricht. Dieser Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass der Unternehmer die Bestellsituation so gestalten muss, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Wenn die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt, ist diese Pflicht nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

In diesem speziellen Fall hat das Gericht entschieden, dass die von der Beklagten verwendete Formulierung „Mit … bezahlen“ bzw. „Bezahlen…“ nicht ausreichend eindeutig ist, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen. Daher wurde entschieden, dass der Bestellvorgang der Beklagten gegen das Gesetz verstößt.

Details des Urteils

Das Landgericht Hildesheim stellte in dem von VZVB initiierten Verfahren fest, dass die Schaltfläche mit der Beschriftung „Mit … bezahlen“ bzw. „Bezahlen …“ vom Verbraucher auch so verstanden werden kann, dass er mit diesem Klick zunächst lediglich das Zahlungsmittel bestätigt, mit dem er „bezahlen“ möchte, aber noch keine Bestellung auslöst. Es fehle daher bei der von der Beklagten verwendeten Beschriftung des Buttons an der erforderlichen Eindeutigkeit, die die vertragliche Bindung und die Zahlungspflicht vermittelt. Darüber hinaus hat das Gericht festgestellt, dass die Beklagte bei einem weiteren Produktangebot die Informationen über den Abschluss eines Abonnement-Vertrages, den Gesamtpreis des Abonnement-Vertrages, die Bedingungen der Kündigung und die Mindestdauer der Verpflichtungen nicht unmittelbar vor Abgabe der Bestellungen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bestell-Button und in hervorgehobener Weise zur Verfügung gestellt hat, was ebenfalls gegen § 312j Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 S. 1 Nr. 4 EGBGB verstößt.

Das Landgericht betonte zudem, dass die Informationen über den Abschluss eines Abonnement-Vertrages, den Gesamtpreis des Abonnement-Vertrages, die Bedingungen der Kündigung und die Mindestdauer der Verpflichtungen unmittelbar vor Abgabe der Bestellungen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bestell-Button und in hervorgehobener Weise zur Verfügung gestellt werden müssen. Bei Nichterfüllung dieser Anforderungen liegt ebenfalls ein Verstoß gegen § 312j Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 S. 1 Nr. 4 EGBGB vor.

Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit der genauen Gestaltung von Bestellbuttons im Online-Handel. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Bestellbuttons den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um Wettbewerbsverstöße zu vermeiden. Es ist daher ratsam, die Beschriftung von Bestellbuttons regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Darüber hinaus zeigt das Urteil, dass Unternehmen auch sicherstellen müssen, dass sie alle relevanten Informationen, einschließlich der Bedingungen des Vertrags und der Gesamtkosten, klar und deutlich vor der endgültigen Bestellung anzeigen.

Besonders hervorzuheben ist, dass in diesem Verfahren der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Anbieter Digistore24 vorgegangen ist. Dies bedeutet, dass alle Unternehmen, die Digistore35 für ihre Online-Verkäufe nutzen, besonders wachsam sein sollten. Sie sollten ihre Bestellprozesse genau prüfen, um sicherzustellen, dass eventuelle Bestellbuttons nicht vielleicht doch händisch eingebaut wurden und somit unzulässig sind.

Dieses Urteil dient als wichtige Erinnerung daran, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Online-Handel von entscheidender Bedeutung ist. Unternehmen, die diese Vorgaben nicht einhalten, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch einen Vertrauensverlust bei ihren Kunden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Rechtssichere Gestaltung von Freemium-Modellen

contract 4085336 1280
4. November 2024

Freemium-Modelle sind für SaaS-Startups ein beliebter Weg, um Nutzer zu gewinnen und schrittweise zu zahlenden Kunden zu konvertieren. Allerdings birgt...

Mehr lesenDetails

Spielerverträge: Angestellter oder Auftragnehmer?

17. Juli 2020

Dieser Artikel befasst sich mit einer spezifischen Frage im deutschen Recht bezüglich des rechtlichen Status von E-Sport-Spielern. Es geht aber...

Mehr lesenDetails

Influencer: LG München entscheidet gegen Kammergericht und andere Landgerichte

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
29. April 2019

Die 4. Handelskammer des Landgerichts München I hat heute die Klage des Verbands Sozialer Medien e.V. gegen Cathy Hummels abgewiesen....

Mehr lesenDetails

OLG Celle: Deckelung von Abmahnungkosten bei Filesharing

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
22. Mai 2019

Aktuell gibt es ein interessantes Urteil vom OLG Celle bzgl. Abmahnungen und Klagen im Bereich Filesharing. Dabei geht es um...

Mehr lesenDetails

Mitarbeiterbindung in Startups: Rechtliche Strategien zur Sicherung von Schlüsselmitarbeitern für Investoren

Zweckbindungsgrundsatz
11. Dezember 2024

Die Bindung von Schlüsselmitarbeitern ist für Startups von zentraler Bedeutung, insbesondere wenn es darum geht, Investoren von der Stabilität und...

Mehr lesenDetails

Warum eine Geschäftsordnung für Geschäftsführer in einer GmbH sinnvoll sein kann

Warum eine Geschäftsordnung für Geschäftsführer in einer GmbH sinnvoll sein kann
21. Juli 2023

Einleitung Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftslebens. Sie arbeiten in fast allen Branchen, von kleinen...

Mehr lesenDetails

Juristische Aspekte der Strategieplanung für Influencer-Agenturen

Juristische Aspekte der Strategieplanung für Influencer-Agenturen
10. Februar 2025

Influencer-Agenturen haben sich in den letzten Jahren zu wichtigen Akteuren im digitalen Marketing entwickelt. Sie bieten nicht nur die Vermittlung...

Mehr lesenDetails

Spieleaccounts in Onlinespiele: Welche rechtliche Natur?

Spieleaccounts in Onlinespiele: Welche rechtliche Natur?
8. Januar 2019

Beim Einbinden meines neuen YouTube-Kanals hier auf der Seite bin ich auf ein ca. 2 Jahre alte Video gestoßen, dass...

Mehr lesenDetails

EU-Komission zieht positive Bilanz zur DSGVO

EU-Komission zieht positive Bilanz zur DSGVO
24. Juli 2019

Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung hat die Europäische Kommission heute einen Bericht veröffentlicht, in dem sie die Auswirkungen...

Mehr lesenDetails
Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?
Recht und Computerspiele

Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?

8. September 2025

Mods add new content to video games, improve graphics or add completely new ways of playing. Hardly any major PC...

Mehr lesenDetails
Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

7. September 2025
Chain of title in game development: building a clean chain of rights

Chain of title in game development: building a clean chain of rights

6. September 2025
Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

5. September 2025
Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

12. August 2025

Produkte

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

Podcastfolge

4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024

Yeah, the first real episode with myself! In this podcast, we dive into the exciting world of IT law and...

Mehr lesenDetails
Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025
092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024
75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024
43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung