• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Wettbewerbsrecht

Landgericht Traunstein Urteil: Haftung für irreführende Hotelsterne-Angaben und eingebundene rechtswidrige Inhalte

31. Mai 2023
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Landgericht Traunstein Urteil: Haftung für irreführende Hotelsterne-Angaben und eingebundene rechtswidrige Inhalte

31. Mai 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
abmahnung 384x192 1

Haftung für irreführende Hotelsterne-Angaben

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Haftung für irreführende Hotelsterne-Angaben
2. Haftung für eingebundene rechtswidrige Inhalte
3. Auswirkungen des Urteils
3.1. Author: Marian Härtel

Das Landgericht Traunstein hat kürzlich ein Urteil gefällt, das weitreichende Auswirkungen auf die Reisebranche haben könnte. In dem Urteil vom 30.03.2023 (Az. 1 HK O 2790/22) wurde entschieden, dass eine Anbieterin von Pauschalreisen für sich zu eigen gemachte unzutreffende Hotelsterne-Angaben ihres Partnerhotels haftet.

Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Traunstein entschied, dass Anbieter von Pauschalreisen für falsche Hotelsterne-Angaben haften müssen.
  • Die Beklagte haftete, obwohl sie angab, keine Kontrolle über Dritte gehabt zu haben.
  • Webseiten-Betreiber sind auch für eingebundene Inhalte über Inline-Links verantwortlich.
  • Das Urteil widerspricht dem BGH "Chefkoch.de"-Urteil zur Störerhaftung.
  • Unternehmen müssen Informationen von Dritten sorgfältig überprüfen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Affiliate-Links müssen deutlich als solche gekennzeichnet werden, um Abmahnungen zu vermeiden.
  • Rechtsprechung entwickelt sich weiter; Webseitenbetreiber und Influencer sollten über neue Anforderungen informiert sein.

Die Beklagte hatte auf ihrer Internetseite für eine Pauschalreise geworben, die unter anderem eine Hotelübernachtung beinhaltete. Dabei wurde ein bestimmtes Hotel am Reiseziel mit drei fünfzackigen Sternen ausgewiesen. Diese Sterne waren mit einem anklickbaren Verweis versehen, der auf eine DEHOGA Klassifizierung des Hotels hinwies. Allerdings verfügte das Hotel nicht über eine solche aktuelle Klassifizierung.

Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Werbung als irreführend und forderte die Beklagte zur Unterlassung auf. Die Beklagte verweigerte die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung mit der Begründung, es handele sich bei den Angaben zu den Hotelsternen um Inhalte Dritter, auf die sie keinen Einfluss habe.

Haftung für eingebundene rechtswidrige Inhalte

In einer weiteren Entscheidung hat das Landgericht Traunstein festgestellt, dass ein Webseiten-Betreiber für mittels Inline-Links eingebundene rechtswidrige Inhalte haftet. Die Beklagte hatte Inhalte mittels Inline-Verlinkung eingebunden und sich dabei auf die Behauptung gestützt, dass es sich um fremde Inhalte handele, für die sie nicht haftbar sei.

Das Gericht sah dies anders und entschied, dass die Beklagte sich die fremden Inhalte durch die Einbettung zu eigen gemacht hat und daher für diese haftet. Die Beklagte kann sich nicht darauf berufen, dass sie sich der Internetseite eines anderen Diensteanbieters bedient und dass sie nicht für deren Inhalte haftet. Die Inhalte erscheinen für den Marktteilnehmer bzw. Internetnutzer als eigene Informationen der Beklagten.

Dieses Urteil bietet eine spannende Abgrenzung zur bisherigen Rechtsprechung zur Störerhaftung, insbesondere im Vergleich zum sogenannten „Chefkoch.de“-Urteil des Bundesgerichtshofs. In diesem Fall wurde festgestellt, dass der Betreiber eines Internetportals, in das Dritte für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte (in diesem Fall Rezepte) stellen können, nach den allgemeinen Vorschriften haftet, wenn er die eingestellten Inhalte vor ihrer Freischaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und sie sich damit zu eigen macht. Dies gilt auch dann, wenn für die Nutzer des Internetportals erkennbar ist, dass die Inhalte (ursprünglich) nicht vom Betreiber, sondern von Dritten stammen.

Im Gegensatz dazu hat das Landgericht Traunstein nun entschieden, dass ein Webseiten-Betreiber auch dann für eingebundene Inhalte haftet, wenn er diese nicht aktiv überprüft oder sich zu eigen macht, sondern lediglich mittels Inline-Links einbindet. Dies stellt eine wichtige Weiterentwicklung der Rechtsprechung zur Störerhaftung dar und unterstreicht die Notwendigkeit für Webseitenbetreiber, sich bewusst zu sein, wie sie mit Inhalten Dritter umgehen und welche Maßnahmen sie ergreifen, um sich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen zu schützen.

Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen für die Reisebranche und andere Branchen, die auf ähnliche Weise mit Partnern zusammenarbeiten. Es unterstreicht die Notwendigkeit, dass Unternehmen die Informationen, die sie auf ihren Websites bereitstellen, sorgfältig überprüfen müssen, auch wenn diese Informationen von Dritten stammen. Es zeigt auch, dass Unternehmen nicht davon ausgehen können, dass sie für eingebundene Inhalte nicht haftbar sind, nur weil diese von Dritten stammen.

Eine interessante Perspektive auf diese Thematik bietet dieser Blogpost bei mir. Darin wird auf das Urteil des OLG Dresden hingewiesen, das besagt, dass auch eine Webseite Links zu Affiliate-Partnern kennzeichnen muss, um keinen Verstoß nach §§ 3, 5 a Abs. 6 UWG und somit eine Abmahnung zu riskieren. Dies betrifft nicht nur Webseiten, sondern auch YouTube-Kanäle, Twitch-Streamer und sonstige Influencer.

Das Gericht stellt fest, dass der kommerzielle Zweck der Handlung, also der Affiliate-Links, kenntlich gemacht werden muss. Es darf für Durchschnittsverbraucher kein Zweifel am Vorliegen eines kommerziellen Zwecks mehr bestehen bleiben. Dies könnte auch bei der Veröffentlichung eines Produkttests oder einer redaktionellen Berichterstattung der Fall sein.

Das aktuelle Urteil, wie auch der andere Blogpost und das Urteil des OLG Dresden, zeigen deutlich, dass man bei der Einbindung von Affiliate-Content extrem vorsichtig sein muss, sowohl hinsichtlich des Inhalts als auch der Kennzeichnung. Die Rechtsprechung in diesem Bereich entwickelt sich weiterhin und Webseitenbetreiber und Influencer sollten sich stets über die aktuellsten rechtlichen Anforderungen informieren, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBundesgerichtshofEntwicklungHaftungInfluencerKIMarktteilnehmerRechtsprechungStörerhaftungTwitchUnterlassungserklärungVerbraucherYouTube

Weitere spannende Blogposts

Dänemark: Sportanerkennung des Esport irrelevant; Vorbild für Deutschland?

Dänemark: Sportanerkennung des Esport irrelevant; Vorbild für Deutschland?
11. September 2019

Wer hin und wieder meinen Blog verfolgt, der dürfte inzwischen mitbekommen haben, dass ich ein Gegner davon bin, in der...

Mehr lesenDetails

Beweislast bei irreführender Onlinewerbung

Getrennte Verfolgung von UWG-Ansprüchen nicht zwingend rechtsmissbräuchlich
11. Juni 2019

In einem aktuell vom Bundesgerichtshof im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entschiedenen Sache zu irreführender Onlinewerbung haben sich zwei Rechtsanwaltskanzleien gestritten. Dabei...

Mehr lesenDetails

Co-Produktionsverträge in der Gamesbranche: Ein Leitfaden für Entwickler

Co-Produktionsverträge in der Gamesbranche: Ein Leitfaden für Entwickler
7. Juni 2023

Einleitung Die Gamesbranche ist ein dynamisches und komplexes Feld, das ständig neue Herausforderungen und Möglichkeiten bietet. Eine dieser Möglichkeiten ist...

Mehr lesenDetails

Meine wachsende Videosektion auf ITMediaLaw

SmallLogo
2. September 2024

In meiner Videosektion auf ITMediaLaw.com findet ihr bereits einige spannende Videos zu verschiedenen Rechtsthemen. Aktuell umfasst die Sammlung 44 Videos,...

Mehr lesenDetails

GeschGehG: Müssen NDA überarbeitet werden?

14. Februar 2020

Seit letztem Jahr gilt das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Jetzt stellt sich die Frage: Müssen deswegen NDA überarbeitet werden?...

Mehr lesenDetails

Musterverfahren zur Werbung mit Kundenbewertungen

Musterverfahren zur Werbung mit Kundenbewertungen
15. Oktober 2023

Die Wettbewerbszentrale will die Frage der Aufschlüsselung durchschnittlicher Sternebewertung durch BGH klären lassen. Worum geht es? Das OLG Hamburg verlangt...

Mehr lesenDetails

Wann kann ich mir den Cookie Banner sparen?

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
18. Oktober 2019

Gerade erst hat der EuGH zum Thema Cookies im Verfahren rund um Planet49 entschieden (siehe diesen Beitrag). Wegen dieses Verfahrens...

Mehr lesenDetails

KJM und Jugendschutzentwicklungen in der Gamesbranche

KJM und Jugendschutzentwicklungen in der Gamesbranche
27. August 2019

Die KJM macht zuletzt vor allem aufgrund der Jusprog-Problematik über sich reden (siehe diesen Artikel), die aktuell dazu führt, dass...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz und Sprecherrechte: Ein paar juristische Gedanken

Künstliche Intelligenz und Sprecherrechte: Ein paar juristische Gedanken
11. Juli 2023

In der facettenreichen Welt der künstlichen Intelligenz (KI) hat sich ein breites Spektrum an Anwendungen herausgebildet, das von Gesichts- und...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
Recht und Esport

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) erlebt seit geraumer Zeit eine Renaissance. Was jahrzehntelang als Spezialmaterie für klassische Fernlehrgänge galt, ist durch die...

Mehr lesenDetails
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

Produkte

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

In dieser persönlichen und fesselnden Episode taucht der erfahrene IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Grauzone seiner beruflichen Tätigkeit ein....

Mehr lesenDetails
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung