• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Landgericht Traunstein Urteil: Haftung für irreführende Hotelsterne-Angaben und eingebundene rechtswidrige Inhalte

31. Mai 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
abmahnung 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Traunstein entschied, dass Anbieter von Pauschalreisen für falsche Hotelsterne-Angaben haften müssen.
  • Die Beklagte haftete, obwohl sie angab, keine Kontrolle über Dritte gehabt zu haben.
  • Webseiten-Betreiber sind auch für eingebundene Inhalte über Inline-Links verantwortlich.
  • Das Urteil widerspricht dem BGH "Chefkoch.de"-Urteil zur Störerhaftung.
  • Unternehmen müssen Informationen von Dritten sorgfältig überprüfen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Affiliate-Links müssen deutlich als solche gekennzeichnet werden, um Abmahnungen zu vermeiden.
  • Rechtsprechung entwickelt sich weiter; Webseitenbetreiber und Influencer sollten über neue Anforderungen informiert sein.

Haftung für irreführende Hotelsterne-Angaben

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Haftung für irreführende Hotelsterne-Angaben
2. Haftung für eingebundene rechtswidrige Inhalte
3. Auswirkungen des Urteils
3.1. Author: Marian Härtel

Das Landgericht Traunstein hat kürzlich ein Urteil gefällt, das weitreichende Auswirkungen auf die Reisebranche haben könnte. In dem Urteil vom 30.03.2023 (Az. 1 HK O 2790/22) wurde entschieden, dass eine Anbieterin von Pauschalreisen für sich zu eigen gemachte unzutreffende Hotelsterne-Angaben ihres Partnerhotels haftet.

Die Beklagte hatte auf ihrer Internetseite für eine Pauschalreise geworben, die unter anderem eine Hotelübernachtung beinhaltete. Dabei wurde ein bestimmtes Hotel am Reiseziel mit drei fünfzackigen Sternen ausgewiesen. Diese Sterne waren mit einem anklickbaren Verweis versehen, der auf eine DEHOGA Klassifizierung des Hotels hinwies. Allerdings verfügte das Hotel nicht über eine solche aktuelle Klassifizierung.

Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Werbung als irreführend und forderte die Beklagte zur Unterlassung auf. Die Beklagte verweigerte die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung mit der Begründung, es handele sich bei den Angaben zu den Hotelsternen um Inhalte Dritter, auf die sie keinen Einfluss habe.

Haftung für eingebundene rechtswidrige Inhalte

In einer weiteren Entscheidung hat das Landgericht Traunstein festgestellt, dass ein Webseiten-Betreiber für mittels Inline-Links eingebundene rechtswidrige Inhalte haftet. Die Beklagte hatte Inhalte mittels Inline-Verlinkung eingebunden und sich dabei auf die Behauptung gestützt, dass es sich um fremde Inhalte handele, für die sie nicht haftbar sei.

Das Gericht sah dies anders und entschied, dass die Beklagte sich die fremden Inhalte durch die Einbettung zu eigen gemacht hat und daher für diese haftet. Die Beklagte kann sich nicht darauf berufen, dass sie sich der Internetseite eines anderen Diensteanbieters bedient und dass sie nicht für deren Inhalte haftet. Die Inhalte erscheinen für den Marktteilnehmer bzw. Internetnutzer als eigene Informationen der Beklagten.

Dieses Urteil bietet eine spannende Abgrenzung zur bisherigen Rechtsprechung zur Störerhaftung, insbesondere im Vergleich zum sogenannten „Chefkoch.de“-Urteil des Bundesgerichtshofs. In diesem Fall wurde festgestellt, dass der Betreiber eines Internetportals, in das Dritte für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte (in diesem Fall Rezepte) stellen können, nach den allgemeinen Vorschriften haftet, wenn er die eingestellten Inhalte vor ihrer Freischaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und sie sich damit zu eigen macht. Dies gilt auch dann, wenn für die Nutzer des Internetportals erkennbar ist, dass die Inhalte (ursprünglich) nicht vom Betreiber, sondern von Dritten stammen.

Im Gegensatz dazu hat das Landgericht Traunstein nun entschieden, dass ein Webseiten-Betreiber auch dann für eingebundene Inhalte haftet, wenn er diese nicht aktiv überprüft oder sich zu eigen macht, sondern lediglich mittels Inline-Links einbindet. Dies stellt eine wichtige Weiterentwicklung der Rechtsprechung zur Störerhaftung dar und unterstreicht die Notwendigkeit für Webseitenbetreiber, sich bewusst zu sein, wie sie mit Inhalten Dritter umgehen und welche Maßnahmen sie ergreifen, um sich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen zu schützen.

Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen für die Reisebranche und andere Branchen, die auf ähnliche Weise mit Partnern zusammenarbeiten. Es unterstreicht die Notwendigkeit, dass Unternehmen die Informationen, die sie auf ihren Websites bereitstellen, sorgfältig überprüfen müssen, auch wenn diese Informationen von Dritten stammen. Es zeigt auch, dass Unternehmen nicht davon ausgehen können, dass sie für eingebundene Inhalte nicht haftbar sind, nur weil diese von Dritten stammen.

Eine interessante Perspektive auf diese Thematik bietet dieser Blogpost bei mir. Darin wird auf das Urteil des OLG Dresden hingewiesen, das besagt, dass auch eine Webseite Links zu Affiliate-Partnern kennzeichnen muss, um keinen Verstoß nach §§ 3, 5 a Abs. 6 UWG und somit eine Abmahnung zu riskieren. Dies betrifft nicht nur Webseiten, sondern auch YouTube-Kanäle, Twitch-Streamer und sonstige Influencer.

Das Gericht stellt fest, dass der kommerzielle Zweck der Handlung, also der Affiliate-Links, kenntlich gemacht werden muss. Es darf für Durchschnittsverbraucher kein Zweifel am Vorliegen eines kommerziellen Zwecks mehr bestehen bleiben. Dies könnte auch bei der Veröffentlichung eines Produkttests oder einer redaktionellen Berichterstattung der Fall sein.

Das aktuelle Urteil, wie auch der andere Blogpost und das Urteil des OLG Dresden, zeigen deutlich, dass man bei der Einbindung von Affiliate-Content extrem vorsichtig sein muss, sowohl hinsichtlich des Inhalts als auch der Kennzeichnung. Die Rechtsprechung in diesem Bereich entwickelt sich weiterhin und Webseitenbetreiber und Influencer sollten sich stets über die aktuellsten rechtlichen Anforderungen informieren, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBundesgerichtshofEntwicklungHaftungInfluencerKIMarktteilnehmerRechtsprechungStörerhaftungTwitchUnterlassungserklärungVerbraucherYouTube

Weitere spannende Blogposts

Gerichte kippen IP-Sperre bei illegalem Glücksspiel

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
17. Februar 2023

Trotz des neuen Glücksspielstaatsvertrages und einer Tendenz der letzten Jahre, dass Gerichte Rückzahlungsansprüche von Kunden von Glücksspielanbietern bejahen, bleibt die...

Mehr lesenDetails

EU verabschiedet Urheberrechtsreform

15. April 2019

Die mehr als umstrittene Urheberrechtsreform wurden heute endgültig umgesetzt und eine  Mehrheit der Staaten der EU haben dafür votiert.  ...

Mehr lesenDetails

Kommt bald das „Cookie“-Gesetz? Referentenentwurf TTDSG

Rechtsstandswahl per AGB nicht per se überraschend
18. August 2020

Aktuell kursiert ein Referentenentwurf des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes, oder ganz schnieke kurz – TTDSG. Dies soll laut Entwurf das aktuelle Nebeneinander von...

Mehr lesenDetails

BGH zu Kosten beim Bilderklau

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
9. Januar 2019

Die urheberrechtswidrige Verwendung von Bildern im Internet, gerade auch bei Blogs und dergleichen, kommt immer wieder vor. Selbst bei Personen...

Mehr lesenDetails

Warum sollten man als Streamer mit einem Rechtsanwalt zusammen arbeiten?

Ein Mann hält ein Telefon hoch, auf dem ein YouTube-Video zu sehen ist.
30. Januar 2020

Aus den Erfahrungen des letzten Jahres möchte ich in diesem Artikel zehn Tipps akkumulieren, aus denen sich ergibt, dass YouTuber...

Mehr lesenDetails

Ende der Anonymität auf Bewertungsplattformen wie Kununu?

Ende der Anonymität auf Bewertungsplattformen wie Kununu?
26. April 2024

Die Frage der Anonymität auf Online-Bewertungsplattformen wie Kununu hat immer wieder für Diskussionen gesorgt. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts...

Mehr lesenDetails

DOSB und Esport: Ein Kommentar

DOSB und Esport: Ein Kommentar
30. Oktober 2018

Einleitung Aktuell wird die Entscheidung des DOSB zum Esport sehr kontrovers diskutiert. Ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, dazu eine...

Mehr lesenDetails

Wichtige Entscheidung des OLG Dresden zur Kündigung von Nutzerkonten in sozialen Netzwerken

Wichtige Entscheidung des OLG Dresden zur Kündigung von Nutzerkonten in sozialen Netzwerken
12. Februar 2024

Einleitung: Die Herausforderung unrechtmäßiger Account-Sperrungen In meiner anwaltlichen Praxis begegne ich regelmäßig Fällen, in denen Mandanten von der unrechtmäßigen Sperrung...

Mehr lesenDetails

Bezeichnung als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ auf Facebook ist rechtswidrige Schmähkritik

Bezeichnung als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ auf Facebook ist rechtswidrige Schmähkritik
4. Dezember 2023

Worum geht es? Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat den Autor eines Facebook-Beitrags, in dem eine deutsche Politikerin als...

Mehr lesenDetails
Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?
Urheberrecht

Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

14. Juli 2025

Während ich an meinem eigenen WordPress-Plugin code, taucht immer wieder eine Frage auf: Gehört mir diese Software wirklich? Im Alltagsverständnis...

Mehr lesenDetails
Startup ohne Entwickler?

Startup ohne Entwickler?

8. Juli 2025
Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

7. Juli 2025
So langsam nimmt der Shop Form an

So langsam nimmt der Shop Form an

3. Juli 2025
Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

2. Juli 2025

Produkte

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 119,00 €
  • Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 416,50 €
  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

In dieser spannenden Podcast-Episode tauchen wir ein in die faszinierende Welt der IT-Startups und erfahren, warum ein erfahrener Rechtsanwalt für...

Mehr lesenDetails
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024
eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung