• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
LG Koblenz: Unzulässige Forderung telefonischer Kündigungsbestätigung

LG Koblenz: Unzulässige Forderung telefonischer Kündigungsbestätigung

21. März 2024
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

LG Koblenz: Unzulässige Forderung telefonischer Kündigungsbestätigung

21. März 2024
in Onlinehandel, Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
lg koblenz unzulaessige forderung telefonischer kuendigungsbestaetigung

Einblick in die Entscheidung des Landgerichts Koblenz

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einblick in die Entscheidung des Landgerichts Koblenz
1.1. Sachverhalt
1.2. Entscheidung des LG Koblenz
1.3. Fazit

Das Landgericht Koblenz hat in seinem Urteil vom 27.02.2024 (Az.: 11 O 12/23) einen relevanten Aspekt im Bereich des Online-Verbraucherschutzes behandelt, indem es die Praxis der telefonischen Bestätigung von online ausgesprochenen Kündigungen beleuchtete. Dieses Urteil, obwohl keine wesentliche rechtliche Neuerung darstellend, gibt eine klare Orientierung bezüglich der Gestaltung von Kündigungsprozessen im digitalen Geschäftsverkehr. Es unterstreicht die Bedeutung eines transparenten und verbraucherfreundlichen Ansatzes in Online-Kündigungsverfahren. Die Entscheidung zeigt auf, dass zusätzliche Anforderungen, wie die telefonische Bestätigung, als Hindernis für eine effektive und unkomplizierte Kündigung angesehen werden können. In diesem Kontext dient das Urteil als eine Art Leitfaden für Unternehmen, ihre Prozesse im Einklang mit den Erwartungen des digitalen Zeitalters und den gesetzlichen Anforderungen zu optimieren.

Wichtigste Punkte
  • Das LG Koblenz behandelte die telefonische Bestätigung von online ausgesprochenen Kündigungen und deren Einfluss auf den Verbraucherschutz.
  • Es wurde festgestellt, dass telefonische Bestätigungen als Hindernis für effektive Kündigungen wirken.
  • Das Unternehmen verlangte eine telefonische Bestätigung, was als irreführend und gegen das UWG verstoßen bewertet wurde.
  • Das Urteil hebt die Bedeutung transparenter und unkomplizierter Kündigungsverfahren hervor.
  • Die Authentifizierung kann auch durch E-Mail erfolgen, was weniger einschränkend ist.
  • Unternehmen müssen verbraucherfreundliche Praktiken implementieren, um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
  • Das Urteil betont die Wichtigkeit der Wahrung der Verbraucherrechte in der digitalen Geschäftswelt.

Sachverhalt

Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Verbraucherschutzverein gegen ein Unternehmen, das für die Wirksamkeit einer online ausgesprochenen Kündigung eine telefonische Bestätigung verlangte. Der Kläger vertrat die Ansicht, dass eine derartige Forderung nicht nur eine unnötige Hürde darstellt, sondern auch eine Irreführung über das Kündigungsrecht des Verbrauchers im Sinne des UWG bedeutet. Diese Vorgehensweise des Unternehmens wird als Beispiel für Herausforderungen in der digitalen Geschäftswelt angesehen, in der Prozesse häufig durch zusätzliche Anforderungen kompliziert werden. Der Fall hebt hervor, wie wichtig es für Unternehmen ist, Kündigungsverfahren einfach, klar und ohne überflüssige Hindernisse zu gestalten. Er zeigt auf, dass im Zuge der Digitalisierung die Wahrung der Verbraucherrechte, insbesondere im Hinblick auf die Beendigung von Vertragsverhältnissen, eine essenzielle Rolle spielt.

Entscheidung des LG Koblenz

In seiner Entscheidung stellte das LG Koblenz fest, dass das Unternehmen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verletzt hat, indem es von seinen Kunden eine telefonische Bestätigung für online ausgesprochene Kündigungen forderte. Das Gericht bewertete diese Praxis als irreführend, da sie einen falschen Eindruck von den rechtlichen Anforderungen an eine Kündigung erweckte. Im Urteil wurde hervorgehoben, dass die Authentifizierung eines Kündigenden auch durch weniger einschränkende Mittel, wie eine Bestätigung per E-Mail, erfolgen kann. Dies unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, Kündigungsprozesse einfach und verbraucherfreundlich zu gestalten, um den Prinzipien eines fairen und transparenten Geschäftsverkehrs gerecht zu werden. Obwohl das Urteil des LG Koblenz keine neue Rechtslage schafft, betont es doch die Bedeutung klarer und unkomplizierter Kündigungsverfahren im digitalen Geschäftsverkehr. Es erinnert Unternehmen daran, dass die Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften essenziell für ein faires Geschäftsumfeld ist und dass Kündigungsprozesse nicht unnötig erschwert werden dürfen. Die Entscheidung zeigt auf, dass Unternehmen in der Gestaltung ihrer Geschäftsprozesse sowohl praktische als auch rechtliche Erwägungen einbeziehen müssen. Dies dient nicht nur dem Verbraucherschutz, sondern fördert auch eine transparente und vertrauenswürdige Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Kunden.

Fazit

Das Urteil des LG Koblenz liefert wichtige Erkenntnisse für Unternehmen im Online-Geschäftsverkehr. Es verdeutlicht die Notwendigkeit, Kündigungsprozesse im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und im Interesse der Verbraucherfreundlichkeit zu gestalten. Unternehmen sind angehalten, ihre Praktiken zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese nicht nur effizient, sondern auch rechtskonform sind.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AuthentifizierungDigitalisierungE-MailGesetz gegen den unlauteren WettbewerbKoblenzKündigungLandgericht KoblenzMailUrteilUWGVerbraucherschutzWettbewerb

Weitere spannende Blogposts

Vermittlerprovisionen im Esport – Achtung!

Ablösesummen im Esport?
13. Februar 2019

Als Ergänzung zu meinem Artikel von gestern hier möchte ich auch einen kleinen Abriss zu Provisionen von Spielervermittlern hinzufügen. Inzwischen...

Mehr lesenDetails

Gesetz zur Klärung strittiger Influencer-Rechtsprechung

Gesetz zur Klärung strittiger Influencer-Rechtsprechung
13. Februar 2020

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beabsichtigt klarzustellen, dass Äußerungen auf sozialen Medien zu Produkten, die ohne Gegenleistung erfolgen...

Mehr lesenDetails

Spannede Entscheidung zum E-Mail-Zugang im Zivilprozessrecht

Spannede Entscheidung zum E-Mail-Zugang im Zivilprozessrecht
23. April 2024

Hintergrund der Entscheidung Die digitale Kommunikation ist aus dem modernen Rechtsverkehr nicht mehr wegzudenken, doch die Frage der Beweisbarkeit des...

Mehr lesenDetails

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs und Gewerberecht

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs und Gewerberecht
26. März 2021

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vorgelegt. Damit soll das deutsche Recht an...

Mehr lesenDetails

Homepage und Suchfunktion überarbeitet

Homepage und Suchfunktion überarbeitet
4. Juli 2019

Nachdem ich vor kurzem der Seite eine Frischzellenkur verpasst habe, habe ich auf ein paar Kritikpunkte reagiert und unter anderem...

Mehr lesenDetails

Meta muss 20 Millionen Euro an die Telekom nachzahlen

Meta muss 20 Millionen Euro an die Telekom nachzahlen
29. Mai 2024

Hintergrund des Rechtsstreits Im Verfahren 33 O 178/23 vor dem Landgericht Köln ging es um die Forderung einer Tochtergesellschaft der...

Mehr lesenDetails

Wann kommt der Vertrag im Onlineshop oder bei SaaS-Diensten zustande

Handelsbrauch
25. Juni 2024

Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Onlineshops und bei SaaS-Diensten ist für Anbieter von großer Bedeutung. Denn davon hängt ab, ab wann die AGB wirksam einbezogen...

Mehr lesenDetails

50 Euro Schmerzensgeld pro Spammail?

Unerwünschte Emailwerbung durch Werbepartner
14. Mai 2019

Dass Spammails meist für Unternehmen keine gute Idee sind, sollte sich inzwischen sehr herumgesprochen haben. Dass Spammails grundsätzlich abmahnbar sind,...

Mehr lesenDetails

Internetanschluss gesperrt? Einstweilige Verfügung zulässig!

Internetanschluss gesperrt? Einstweilige Verfügung zulässig!
15. März 2019

Das Landgericht Hamburg hat Ende letzten Jahres entschieden, dass gegen eine unberechtigte Sperrung des eigenen Internetanschlusses durch einen Telefon- und...

Mehr lesenDetails
Ein Bleistift im Influencer-Stil.
Recht im Internet

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026

Wer heute Social-Media-Accounts mit Reichweite betreibt, betreibt in aller Regel kein rein privates Hobby mehr. Gerade im Influencer-Marketing, im Creator-Business...

Mehr lesenDetails
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026

Produkte

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

In dieser Episode des Itmedialaw Podcasts nimmt euch Rechtsanwalt und Unternehmer Marian Härtel mit auf eine Reise durch den rechtlichen...

Mehr lesenDetails
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024
Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025
Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung