• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Startup / IT-Recht
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Urheberrecht

LG Köln zur Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts bei grenzüberschreitender Internetnutzung

11. Januar 2024
in Urheberrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
lg koeln zur anwendbarkeit deutschen urheberrechts bei grenzueberschreitender internetnutzung
Wichtigste Punkte
  • Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts: Das Landgericht Köln stellte fest, dass deutsches Urheberrecht auf ausländische Webseiten anwendbar ist.
  • Berechnung des lizenzanalogen Schadensersatzes: Schadensersatz von 1.500 Euro wurde festgelegt, unter Berücksichtigung von Nutzung und Aufwand.
  • Relevanz für die juristische Praxis: Urteil verdeutlicht, dass internationales Urheberrecht beachtet werden muss, bei grenzüberschreitenden Online-Inhalten.
  • Schutzlandprinzip: Bei Online-Inhalten ist das Recht des Landes zu berücksichtigen, in dem der Schutz beansprucht wird.
  • Kostenverteilung: Die Beklagte muss 1.500 Euro nebst Zinsen und 1.175 Euro für vorgerichtliche Kosten zahlen.
  • Notwendigkeit rechtlicher Prüfung: Sorgfältige Prüfung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke notwendig, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
  • Globale Implikationen: Urteil zeigt Herausforderungen der globalen Natur des Internets und die Wichtigkeit der Achtung von Urheberrechten.

Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 21. Dezember 2023 (Az. 14 O 292/22) grundlegende Fragen zur Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts im Kontext der Internetnutzung über nationale Grenzen hinweg behandelt. Dieses Urteil ist besonders aufschlussreich für die Praxis des Urheberrechts, da es die Berechnung des lizenzanalogen Schadensersatzes in Fällen internationaler Urheberrechtsverletzungen beleuchtet.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Kernpunkte des Urteils
2. Entscheidung und Kostenverteilung
3. Relevanz für die juristische Praxis
4. Schlussfolgerung

Kernpunkte des Urteils

  1. Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts: Das Gericht stellte fest, dass das deutsche Urheberrecht auf den Fall anwendbar ist, in dem ein italienisches Unternehmen auf seiner Webseite Lichtbilder ohne Erlaubnis veröffentlichte. Trotz der italienischen Sprache der Webseite und des Unternehmenssitzes in Italien war die Webseite auch in Deutschland abrufbar, was nach dem Schutzlandprinzip zur Anwendung des deutschen Urheberrechts führte.
  2. Berechnung des lizenzanalogen Schadensersatzes: Das Gericht setzte den Schadensersatz auf 1.500 Euro fest. Bei der Berechnung wurden die Intensität der Nutzung, die Qualität der Lichtbilder und der Aufwand für deren Erstellung berücksichtigt. Ein Abzug erfolgte aufgrund der nur teilweisen Betroffenheit des deutschen Territoriums, was die Komplexität der Schadensberechnung in grenzüberschreitenden Fällen unterstreicht.

Entscheidung und Kostenverteilung

Die Beklagte wurde zur Zahlung von 1.500 Euro nebst Zinsen sowie eines weiteren Betrags von 1.175 Euro für vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten verurteilt. Die Klage wurde teilweise abgewiesen, und die Kosten des Rechtsstreits wurden entsprechend aufgeteilt.

Relevanz für die juristische Praxis

Dieses Urteil ist von erheblicher Bedeutung für die juristische Praxis, insbesondere im Bereich des Urheberrechts. Es verdeutlicht, dass das deutsche Urheberrecht auch auf ausländische Webseiten Anwendung finden kann, sofern diese in Deutschland abrufbar sind. Dies stellt eine wichtige Klarstellung in der Rechtsprechung dar, da es die Reichweite des deutschen Urheberrechts in der digitalen, global vernetzten Welt aufzeigt. Die Entscheidung betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Rechtmäßigkeit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Zudem unterstreicht das Urteil die Bedeutung des Schutzlandprinzips im internationalen Urheberrecht. Es zeigt auf, dass bei Online-Inhalten, die grenzüberschreitend verfügbar sind, das Recht des Landes berücksichtigt werden muss, in dem der Schutz für das Urheberrecht beansprucht wird. Dies hat weitreichende Implikationen für Webseitenbetreiber, Content-Ersteller und Rechteinhaber, da es eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der internationalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken impliziert.

Schlussfolgerung

Das Urteil des Landgerichts Köln ist ein wichtiger Beitrag zur Rechtsprechung im Bereich des Urheberrechts. Es zeigt die Herausforderungen auf, die sich aus der globalen Natur des Internets ergeben, und dient als Mahnung, die Urheberrechte anderer zu respektieren und die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.

Tags: DeutschlandKlageLandgericht KölnRechtRechtsprechungSchadensersatzUrheberrechtUrteil

Beliebte Beträge

Open Source Lizenzen: GPL, AGPL, MIT und Apache?

Urheberrecht
28. März 2023

Open-Source-Lizenzen sind ein wichtiger Aspekt der Softwareentwicklung und spielen eine entscheidende Rolle in der Funktionsweise und Verbreitung von Open-Source-Software. Es...

Mehr lesenDetails

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!
28. Juli 2023

In der heutigen digitalen Welt stolpern wir oft über den Begriff "IT/IP" (Informationstechnologie/Intellectual Property). Dieser Begriff bezieht sich auf das...

Mehr lesenDetails

Wegweisendes Gerichtsverfahren: KI-Training vs. Urheberrecht

Wegweisendes Gerichtsverfahren: KI-Training vs. Urheberrecht
11. Juli 2024

Einleitung: Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen Der Fall Robert Kneschke gegen LAION e.V. markiert einen Meilenstein in der rechtlichen Auseinandersetzung...

Mehr lesenDetails

§44b UrhG im Kontext des Dataminings von KI

Urheberrecht
21. Dezember 2023

Einführung Einführung Die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich des Dataminings konfrontiert das Urheberrecht mit neuen und komplexen Fragestellungen....

Mehr lesenDetails

Piktogramme können urheberrechtlich geschützt sein

Urheberrecht
24. Juni 2019

In einem aktuellen Urteil stellte der Landgericht Frankenthal fest, dass auch Piktogramme urheberrechtlich geschützt sein können und daher nicht einfach...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zum Recht auf Namensnennung im Urhebervertragsrecht

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
24. Oktober 2023

Einleitung Am 15. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen I ZR 42/21 eine bedeutsame Entscheidung im Kontext...

Mehr lesenDetails

Warum Ideen nicht schützbar sind: Ein paar Anmerkungen zu den juristischen Grundlagen

Warum Ideen nicht schützbar sind: Ein paar Anmerkungen zu den juristischen Grundlagen
12. Juni 2023

Einleitung: Die Unschützbarkeit von Ideen Wir leben in einer Welt, die von Ideen angetrieben wird. Egal ob es sich um...

Mehr lesenDetails

Open Source in der Softwareentwicklung: Rechtliche Grundlagen und Praxis

Open Source in der Softwareentwicklung: Rechtliche Grundlagen und Praxis
17. April 2025

Open-Source-Software ist aus der modernen Softwareentwicklung – ob bei der Entwicklung von Computerspielen (Game Development) oder bei Plugins für populäre...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Absicherung bei der Nutzung von Open-Source-Software in kommerziellen Produkten

Rechtliche Absicherung bei der Nutzung von Open-Source-Software in kommerziellen Produkten
16. Oktober 2024

Die Integration von Open-Source-Software (OSS) in kommerzielle Produkte bietet Startups und etablierten Unternehmen gleichermaßen enorme Vorteile: von Kosteneinsparungen über Zeitersparnis...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 9 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ a month ago
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ 6 months ago
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ 9 months ago
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Meine wichtigsten Prinzipien
Meine wichtigsten Prinzipien
KI in der Rechtsberatung: Revolution oder Risiko?
KI in der Rechtsberatung: Revolution oder Risiko?
Podcasting, was sollte man rechtlich beachten?
Podcasting, was sollte man rechtlich beachten?
Legal framework for crowd-sensing projects: Data protection and remuneration models for participatory sensor networks

Verbraucher und Unternehmer

11. April 2025

Wichtigste Punkte Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet zwischen Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Verbraucher ist eine natürliche Person,...

Mehr lesenDetails
Investmentsteuergesetz (InvStG)

Investmentsteuergesetz (InvStG)

9. November 2024
Kopplungsverbot

Kopplungsverbot

15. Oktober 2024
Vesting / Vestingklausel

Vesting / Vestingklausel

26. Juni 2023
Hauptversammlung

Hauptversammlung

1. Juli 2023

Podcast Folgen

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024

In dieser spannenden Folge unseres Podcasts tauchen wir tief in die Welt der innovativen Geschäftsmodelle ein. Unser Host Marian Härtel,...

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025

In dieser Episode beleuchten wir die rechtlichen Entwicklungen, die das Startup-Umfeld 2025 prägen werden. Von der KI-Regulierung über neue Kryptowährungsrichtlinien...

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025

Anna und Max sprechen in dieser Episode über typische Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten bei Verträgen zwischen Influencern und Agenturen. Im Mittelpunkt...

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

In dieser aufschlussreichen Podcast-Episode wird ein tiefgreifender Blick auf die Startup- und Innovationslandschaft in Deutschland und Europa geworfen. Die Diskussion...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • Meinung/Glosse
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung