• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Recht im Internet

LG Lübeck: QR-Code mit Link auf Webseite reicht für Einbeziehung von AGB aus

5. Februar 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
ChatGPT Image 25. Apr. 2025 09 32 02
Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass AGB über einen QR-Code wirksam in Verträge einbezogen werden können.
  • Das Urteil ist bedeutend für E-Commerce und digitale Dienstleistungen, da es innovative Vertragsgestaltungen eröffnet.
  • Der Fall prüfte die Zumutbarkeit und Verständlichkeit der AGB, die durch den QR-Code zugänglich gemacht werden.
  • Das Urteil reflektiert die Integration digitaler Technologien in den Alltag und erfordert Anpassungen im Vertragsrecht.
  • Juristisch anerkennt das Gericht, dass das Scannen eines QR-Codes eine rechtlich zulässige Methode zur Kenntnisnahme von AGB ist.
  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass die AGB für den Kunden klar und deutlich zugänglich sind.
  • Das Urteil könnte zukünftigen Fällen als Referenz dienen, wobei Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der AGB entscheidend sind.

Das Landgericht Lübeck eine spannende Entscheidung für das Vertragsrecht im digitalen Zeitalter getroffen. Es entschied, dass die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in einen Vertrag wirksam sein kann, wenn diese über einen QR-Code zugänglich gemacht werden, der auf eine Webseite mit den AGB verlinkt. Dieses Urteil ist von erheblicher Tragweite, insbesondere für Unternehmen im Bereich E-Commerce, digitale Dienstleistungen und andere Online-Geschäftsmodelle, da es die Tür für innovative und effiziente Wege der Vertragsgestaltung öffnet.

Die Entscheidung des Gerichts reflektiert die zunehmende Integration von digitalen Technologien in den Alltag und die Notwendigkeit, rechtliche Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. In einer Welt, in der digitale Interaktionen immer mehr an Bedeutung gewinnen, setzt dieses Urteil einen wichtigen Präzedenzfall für die Art und Weise, wie rechtliche Informationen und Vertragsbedingungen kommuniziert und einbezogen werden können.

Hintergrund des Urteils

In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Kunde durch das Scannen eines QR-Codes, der auf die AGB einer Firma verweist, diese wirksam in den Vertrag einbezieht. Der QR-Code wurde in einem physischen Kontext präsentiert, beispielsweise auf einem Vertragsformular oder einem Informationsblatt, und der Kunde hatte die Möglichkeit, durch das Scannen des Codes die AGB einzusehen. Dieser Vorgang stellt eine moderne Form der Bereitstellung von Vertragsbedingungen dar, die sich zunehmend in der digitalen Welt etabliert. Die zentrale rechtliche Fragestellung in diesem Fall war, ob ein solcher Mechanismus den Anforderungen an die wirksame Einbeziehung von AGB nach deutschem Recht genügt. Insbesondere wurde geprüft, ob der Kunde durch das Scannen des QR-Codes in der Lage war, die AGB in einer zumutbaren und verständlichen Weise zur Kenntnis zu nehmen, und ob dieser Prozess den Anforderungen an eine bewusste und eindeutige Zustimmung zu den AGB entspricht. Die Entscheidung des Gerichts in diesem Fall ist richtungsweisend für die Anwendung digitaler Technologien in rechtlichen Transaktionen und stellt einen wichtigen Schritt in der Anpassung des Vertragsrechts an die digitale Kommunikation und Informationsverbreitung dar.

Rechtliche Bewertung

Das Urteil des Landgerichts Lübeck stellt eine sachliche Auseinandersetzung mit der Frage der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über QR-Codes dar. Juristisch betrachtet, erkennt das Gericht an, dass das Scannen eines QR-Codes, der auf AGB verlinkt, eine rechtlich zulässige Methode zur Kenntnisnahme dieser Bedingungen sein kann. Dies reflektiert eine Anpassung des Vertragsrechts an gängige digitale Kommunikationsmittel, wobei der QR-Code im Wesentlichen als ein codierter Link fungiert. Für die Praxis impliziert dieses Urteil, dass Unternehmen unter Beachtung der rechtlichen Anforderungen digitale Technologien zur Gestaltung ihrer Vertragsprozesse nutzen können. Es unterstreicht die Wichtigkeit, dass die AGB für den Kunden klar und deutlich zugänglich sein müssen und dass der Kunde ausreichend auf die Möglichkeit des Abrufs der AGB hingewiesen wird. Das Urteil zeigt auf, dass das Vertragsrecht moderne Technologien berücksichtigt und sich an die digitalen Kommunikationswege anpasst. Es könnte in zukünftigen Fällen als Referenz dienen, setzt jedoch voraus, dass die Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der AGB gewährleistet sind. Insgesamt trägt das Urteil zur juristischen Diskussion bei, wie rechtliche Rahmenbedingungen in einer zunehmend digitalisierten Welt gestaltet werden sollten.

Tags: AGBAnpassungBewertungRechtUrteilVertragsgestaltungVertragsrecht

Beliebte Beträge

Kommerzielle Nutzung von Discord: Ein juristischer Leitfaden

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?
18. Oktober 2023

Einleitung Discord hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2015 zu einer beliebten Plattform für Gamer, Communities und zuletzt auch...

Mehr lesenDetails

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?
26. Dezember 2022

Für viele Menschen ist Discord ein unverzichtbares Werkzeug, um online zu kommunizieren und Inhalte auszutauschen. Aber wer ist für die...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Schritte bei gesperrten Instagram-Accounts: Deine Optionen und Präzedenzfälle

Instagram-Sperrung? Angemessene Wartefrist beachten!
20. Juli 2023

Wenn dein Instagram-Account gesperrt wird, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die du ergreifen kannst, um deine Rechte zu wahren...

Mehr lesenDetails

Podcasts und Recht: Was du beachten musst!

Podcasts und Recht: Was du beachten musst!
7. Februar 2023

In diesem Blogpost geht es um den richtigen Umgang mit Podcasts aus rechtlicher Sicht. Ich versuche zu erklären, was du...

Mehr lesenDetails

Management für OnlyFans-Künstler: Was zu beachten ist und wie es sich von traditionellem Influencer-Management unterscheidet

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
24. Oktober 2023

Das Management im Influencer-Bereich ist längst kein Neuland mehr. Mit Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok wurden bereits zahlreiche Erfolgsgeschichten...

Mehr lesenDetails

Impressumspflicht: Kann auf eine externe Webseite verlinkt werden?

Social Media Accounts und Impressum
3. Dezember 2019

Rund um die Impressumspflicht von Social Media Profilen, aber auch von Profilen auf Twitch oder von YouTube-Kanälen gibt es immer...

Mehr lesenDetails

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
13. September 2024

OnlyFans hat sich in den letzten Jahren zu einer der führenden Plattformen für Content Creator entwickelt. Immer mehr Künstler nutzen...

Mehr lesenDetails

Impressum auf Twitch/YouTube: Bußgeld nach § 11, 5 TMG?

Social Media Accounts und Impressum
20. Juli 2023

Einleitung zur Pflicht eines Impressums Die Impressumspflicht ist ein zentrales Element des deutschen Rechts, das zur Gewährleistung der Transparenz und...

Mehr lesenDetails

Die unterschätzten rechtlichen Risiken von Reaction-Videos: Ein Leitfaden für Streamer, Influencer und Agenturen

Die unterschätzten rechtlichen Risiken von Reaction-Videos: Ein Leitfaden für Streamer, Influencer und Agenturen
17. Juni 2023

Einführung: Reaction-Videos und ihre Beliebtheit Reaction-Videos sind ein beliebtes Format in der Online-Welt, insbesondere auf Plattformen wie YouTube und Twitch....

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Freemium-Modelle rechtssicher gestalten - Der Ultimate Guide für SaaS-Startups
Freemium-Modelle rechtssicher gestalten – Der Ultimate Guide für SaaS-Startups
Investmentberatung für innovative Startups und Investoren: Rechtsanwalt Marian Härtel erklärt
Investmentberatung für innovative Startups und Investoren: Rechtsanwalt Marian Härtel erklärt
Startups und hohe Investments: Eine kritische Betrachtung
Startups und hohe Investments: Eine kritische Betrachtung
Schuldnerverzug

Schuldnerverzug

16. Oktober 2024

Definition und rechtliche Grundlagen: Der Schuldnerverzug, auch einfach als Verzug bezeichnet, ist ein Zustand im Schuldrecht, bei dem der Schuldner...

Mehr lesenDetails
Vorratsgesellschaft

Vorratsgesellschaft

27. Juni 2023
Softwarepatent

Softwarepatent

15. Oktober 2024
Störerhaftung

Störerhaftung

27. Juni 2023
law 447487 1280

Gesellschaftsrecht

25. Juni 2023

Podcast Folgen

86fe194b0c4a43e7aef2a4773b88c2c4

On the dark side? A lawyer in the field of tension of innovative start-ups

26. September 2024

In this personal and engaging episode, the experienced IT and media lawyer delves deep into the gray area of his...

75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024

In this captivating episode of my IT Medialaw podcast, I, Marian Härtel, share my personal journey as a passionate IT...

d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

In this fascinating episode, we dive deep into the legal aspects of the metaverse. As a lawyer and tech enthusiast,...

fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024

In this captivating episode of the podcast "The Unconventional Lawyer", we delve into the world of a lawyer who is...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung