• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
LG Lübeck: QR-Code mit Link auf Webseite reicht für Einbeziehung von AGB aus

LG Lübeck: QR-Code mit Link auf Webseite reicht für Einbeziehung von AGB aus

5. Februar 2024
Legal Wiki statt blindem RAG

Legal Wiki statt blindem RAG

8. April 2026
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

LG Lübeck: QR-Code mit Link auf Webseite reicht für Einbeziehung von AGB aus

5. Februar 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0

Das Landgericht Lübeck eine spannende Entscheidung für das Vertragsrecht im digitalen Zeitalter getroffen. Es entschied, dass die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in einen Vertrag wirksam sein kann, wenn diese über einen QR-Code zugänglich gemacht werden, der auf eine Webseite mit den AGB verlinkt. Dieses Urteil ist von erheblicher Tragweite, insbesondere für Unternehmen im Bereich E-Commerce, digitale Dienstleistungen und andere Online-Geschäftsmodelle, da es die Tür für innovative und effiziente Wege der Vertragsgestaltung öffnet.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Hintergrund des Urteils
2. Rechtliche Bewertung
2.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass AGB über einen QR-Code wirksam in Verträge einbezogen werden können.
  • Das Urteil ist bedeutend für E-Commerce und digitale Dienstleistungen, da es innovative Vertragsgestaltungen eröffnet.
  • Der Fall prüfte die Zumutbarkeit und Verständlichkeit der AGB, die durch den QR-Code zugänglich gemacht werden.
  • Das Urteil reflektiert die Integration digitaler Technologien in den Alltag und erfordert Anpassungen im Vertragsrecht.
  • Juristisch anerkennt das Gericht, dass das Scannen eines QR-Codes eine rechtlich zulässige Methode zur Kenntnisnahme von AGB ist.
  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass die AGB für den Kunden klar und deutlich zugänglich sind.
  • Das Urteil könnte zukünftigen Fällen als Referenz dienen, wobei Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der AGB entscheidend sind.

Die Entscheidung des Gerichts reflektiert die zunehmende Integration von digitalen Technologien in den Alltag und die Notwendigkeit, rechtliche Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. In einer Welt, in der digitale Interaktionen immer mehr an Bedeutung gewinnen, setzt dieses Urteil einen wichtigen Präzedenzfall für die Art und Weise, wie rechtliche Informationen und Vertragsbedingungen kommuniziert und einbezogen werden können.

Hintergrund des Urteils

In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Kunde durch das Scannen eines QR-Codes, der auf die AGB einer Firma verweist, diese wirksam in den Vertrag einbezieht. Der QR-Code wurde in einem physischen Kontext präsentiert, beispielsweise auf einem Vertragsformular oder einem Informationsblatt, und der Kunde hatte die Möglichkeit, durch das Scannen des Codes die AGB einzusehen. Dieser Vorgang stellt eine moderne Form der Bereitstellung von Vertragsbedingungen dar, die sich zunehmend in der digitalen Welt etabliert. Die zentrale rechtliche Fragestellung in diesem Fall war, ob ein solcher Mechanismus den Anforderungen an die wirksame Einbeziehung von AGB nach deutschem Recht genügt. Insbesondere wurde geprüft, ob der Kunde durch das Scannen des QR-Codes in der Lage war, die AGB in einer zumutbaren und verständlichen Weise zur Kenntnis zu nehmen, und ob dieser Prozess den Anforderungen an eine bewusste und eindeutige Zustimmung zu den AGB entspricht. Die Entscheidung des Gerichts in diesem Fall ist richtungsweisend für die Anwendung digitaler Technologien in rechtlichen Transaktionen und stellt einen wichtigen Schritt in der Anpassung des Vertragsrechts an die digitale Kommunikation und Informationsverbreitung dar.

Rechtliche Bewertung

Das Urteil des Landgerichts Lübeck stellt eine sachliche Auseinandersetzung mit der Frage der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über QR-Codes dar. Juristisch betrachtet, erkennt das Gericht an, dass das Scannen eines QR-Codes, der auf AGB verlinkt, eine rechtlich zulässige Methode zur Kenntnisnahme dieser Bedingungen sein kann. Dies reflektiert eine Anpassung des Vertragsrechts an gängige digitale Kommunikationsmittel, wobei der QR-Code im Wesentlichen als ein codierter Link fungiert. Für die Praxis impliziert dieses Urteil, dass Unternehmen unter Beachtung der rechtlichen Anforderungen digitale Technologien zur Gestaltung ihrer Vertragsprozesse nutzen können. Es unterstreicht die Wichtigkeit, dass die AGB für den Kunden klar und deutlich zugänglich sein müssen und dass der Kunde ausreichend auf die Möglichkeit des Abrufs der AGB hingewiesen wird. Das Urteil zeigt auf, dass das Vertragsrecht moderne Technologien berücksichtigt und sich an die digitalen Kommunikationswege anpasst. Es könnte in zukünftigen Fällen als Referenz dienen, setzt jedoch voraus, dass die Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der AGB gewährleistet sind. Insgesamt trägt das Urteil zur juristischen Diskussion bei, wie rechtliche Rahmenbedingungen in einer zunehmend digitalisierten Welt gestaltet werden sollten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBAnpassungBewertungRechtUrteilVertragsgestaltungVertragsrecht

Weitere spannende Blogposts

Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Rufnummer in der Widerrufsbelehrung

Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Rufnummer in der Widerrufsbelehrung
6. Mai 2024

Das Landgericht Arnsberg hat in seinem Urteil vom 22.02.2024 (Az. 4 O 273/23) entschieden, dass das Fehlen einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zu einer Verlängerung der...

Mehr lesenDetails

Glücksspiel vs. Skillgaming, ein kleiner Abriss

Glücksspiel vs. Skillgaming, ein kleiner Abriss
1. Juli 2019

Skillgaming? Gerade habe ich ein Gutachten zur Zulässigkeit von Skillgaming nach dem § 284 StGB und dem Glücksspielstaatsvertrag fertiggestellt, daher...

Mehr lesenDetails

BGH: Urheberrechtsverletzung auch bei Bestreiten der Urheberschaft nur gegenüber dem Urheber selbst

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
10. Juli 2024

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil vom 27.06.2024 (Az. I ZR 102/23) eine bedeutende Klarstellung zum Schutzumfang des...

Mehr lesenDetails

Kündigungsbutton muss ohne Login möglich sein

Onlinedienste: Kündigungsbutton nicht vergessen!
23. September 2024

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in seinem Endurteil vom 30.07.2024 (Az. 3 U 2214/23) wichtige Klarstellungen zur Gestaltung des Kündigungsbuttons gemäß...

Mehr lesenDetails

KI und Vertragsgestaltung

24. September 2024

Einleitung Die Vertragsgestaltung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) stellt eine der spannendsten und zugleich herausforderndsten Aufgaben unserer Zeit dar....

Mehr lesenDetails

OLG Hamburg: Klärende Positionierung im Bereich Online-Coaching und FernUSG

OLG Hamburg: Klärende Positionierung im Bereich Online-Coaching und FernUSG
27. Februar 2024

Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit seinem Urteil vom 20. Februar 2024 (Az.: 10 U 44/23) eine klärende Stellungnahme im Bereich...

Mehr lesenDetails

Geoblocking Verordnung: Achtung Abmahnfalle

Geoblocking Verordnung: Achtung Abmahnfalle
3. Dezember 2018

Komplexes Themam aber relevant für Spieleentwickler und viele mehr Das Thema Geoblocking kann im Details sehr komplex sein und unter...

Mehr lesenDetails

KI kann mehr, wo geht es noch hin?

Was ist der Artificial Intelligence Act?
17. Januar 2023

In den letzten Wochen habe ich mich mehr und mehr mit KI beschäftigt und was SaaS Plattformen noch so alles...

Mehr lesenDetails

Vorkasse-Zahlungen im Onlineshop: Achtung bei den eigenen AGB

AGB sind nicht allein wegen der Länge unwirksam!
4. Juni 2024

Als Rechtsanwalt für IT-Recht und Vertragsrecht erstelle ich regelmäßig AGB für verschiedene SaaS-Anbieter, Dienste und Onlineshops. Gerade bei Onlineshops fällt...

Mehr lesenDetails
Legal Wiki statt blindem RAG
Sonstiges

Legal Wiki statt blindem RAG

8. April 2026

Die aktuelle Diskussion rund um Legal AI, Akten-Wikis und wissensbasierte Systeme zeigt sehr deutlich: Es geht längst nicht mehr nur...

Mehr lesenDetails
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026

Produkte

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025

In dieser kurzen Episode diskutieren Anna und Max die Bedeutung der Rechtekette im Game Development – ein zentraler Aspekt für...

Mehr lesenDetails
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung