• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

LG Lübeck: QR-Code mit Link auf Webseite reicht für Einbeziehung von AGB aus

5. Februar 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
ChatGPT Image 25. Apr. 2025 09 32 02

Das Landgericht Lübeck eine spannende Entscheidung für das Vertragsrecht im digitalen Zeitalter getroffen. Es entschied, dass die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in einen Vertrag wirksam sein kann, wenn diese über einen QR-Code zugänglich gemacht werden, der auf eine Webseite mit den AGB verlinkt. Dieses Urteil ist von erheblicher Tragweite, insbesondere für Unternehmen im Bereich E-Commerce, digitale Dienstleistungen und andere Online-Geschäftsmodelle, da es die Tür für innovative und effiziente Wege der Vertragsgestaltung öffnet.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Hintergrund des Urteils
2. Rechtliche Bewertung
2.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass AGB über einen QR-Code wirksam in Verträge einbezogen werden können.
  • Das Urteil ist bedeutend für E-Commerce und digitale Dienstleistungen, da es innovative Vertragsgestaltungen eröffnet.
  • Der Fall prüfte die Zumutbarkeit und Verständlichkeit der AGB, die durch den QR-Code zugänglich gemacht werden.
  • Das Urteil reflektiert die Integration digitaler Technologien in den Alltag und erfordert Anpassungen im Vertragsrecht.
  • Juristisch anerkennt das Gericht, dass das Scannen eines QR-Codes eine rechtlich zulässige Methode zur Kenntnisnahme von AGB ist.
  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass die AGB für den Kunden klar und deutlich zugänglich sind.
  • Das Urteil könnte zukünftigen Fällen als Referenz dienen, wobei Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der AGB entscheidend sind.

Die Entscheidung des Gerichts reflektiert die zunehmende Integration von digitalen Technologien in den Alltag und die Notwendigkeit, rechtliche Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. In einer Welt, in der digitale Interaktionen immer mehr an Bedeutung gewinnen, setzt dieses Urteil einen wichtigen Präzedenzfall für die Art und Weise, wie rechtliche Informationen und Vertragsbedingungen kommuniziert und einbezogen werden können.

Hintergrund des Urteils

In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Kunde durch das Scannen eines QR-Codes, der auf die AGB einer Firma verweist, diese wirksam in den Vertrag einbezieht. Der QR-Code wurde in einem physischen Kontext präsentiert, beispielsweise auf einem Vertragsformular oder einem Informationsblatt, und der Kunde hatte die Möglichkeit, durch das Scannen des Codes die AGB einzusehen. Dieser Vorgang stellt eine moderne Form der Bereitstellung von Vertragsbedingungen dar, die sich zunehmend in der digitalen Welt etabliert. Die zentrale rechtliche Fragestellung in diesem Fall war, ob ein solcher Mechanismus den Anforderungen an die wirksame Einbeziehung von AGB nach deutschem Recht genügt. Insbesondere wurde geprüft, ob der Kunde durch das Scannen des QR-Codes in der Lage war, die AGB in einer zumutbaren und verständlichen Weise zur Kenntnis zu nehmen, und ob dieser Prozess den Anforderungen an eine bewusste und eindeutige Zustimmung zu den AGB entspricht. Die Entscheidung des Gerichts in diesem Fall ist richtungsweisend für die Anwendung digitaler Technologien in rechtlichen Transaktionen und stellt einen wichtigen Schritt in der Anpassung des Vertragsrechts an die digitale Kommunikation und Informationsverbreitung dar.

Rechtliche Bewertung

Das Urteil des Landgerichts Lübeck stellt eine sachliche Auseinandersetzung mit der Frage der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über QR-Codes dar. Juristisch betrachtet, erkennt das Gericht an, dass das Scannen eines QR-Codes, der auf AGB verlinkt, eine rechtlich zulässige Methode zur Kenntnisnahme dieser Bedingungen sein kann. Dies reflektiert eine Anpassung des Vertragsrechts an gängige digitale Kommunikationsmittel, wobei der QR-Code im Wesentlichen als ein codierter Link fungiert. Für die Praxis impliziert dieses Urteil, dass Unternehmen unter Beachtung der rechtlichen Anforderungen digitale Technologien zur Gestaltung ihrer Vertragsprozesse nutzen können. Es unterstreicht die Wichtigkeit, dass die AGB für den Kunden klar und deutlich zugänglich sein müssen und dass der Kunde ausreichend auf die Möglichkeit des Abrufs der AGB hingewiesen wird. Das Urteil zeigt auf, dass das Vertragsrecht moderne Technologien berücksichtigt und sich an die digitalen Kommunikationswege anpasst. Es könnte in zukünftigen Fällen als Referenz dienen, setzt jedoch voraus, dass die Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der AGB gewährleistet sind. Insgesamt trägt das Urteil zur juristischen Diskussion bei, wie rechtliche Rahmenbedingungen in einer zunehmend digitalisierten Welt gestaltet werden sollten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBAnpassungBewertungRechtUrteilVertragsgestaltungVertragsrecht

Weitere spannende Blogposts

Urteil zu World Of Warcraft & Accountsperrung wegen AGB-Verstoß

Urteil zu World Of Warcraft & Accountsperrung wegen AGB-Verstoß
12. August 2019

In einem von mir vertretenen Fall hat das Amtsgericht Neukölln entschieden, dass ein Account im Spiel World of Warcraft nur...

Mehr lesenDetails

Betrug durch Apple Pay: Ein aktuelles Urteil des LG Köln und seine Auswirkungen

Betrug durch Apple Pay: Ein aktuelles Urteil des LG Köln und seine Auswirkungen
16. Mai 2024

Einleitung In der täglichen Praxis gibt es immer wieder Mandanten, die Opfer von Betrug durch Apple Pay geworden sind. Diese...

Mehr lesenDetails

E-Rechnungen ab 2025: Sind Sie als Unternehmer vorbereitet?

E-Rechnungspflicht ab 2025: BMF konkretisiert Vorgaben
19. Juni 2024

E-Rechnungen ab 2025: Sind Sie als Unternehmer vorbereitet? Die Digitalisierung schreitet in allen Bereichen voran, so auch bei der Rechnungsstellung....

Mehr lesenDetails

Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?
12. Dezember 2023

Oh wow: Epic Games, der Entwickler hinter dem weltweit bekannten Spiel Fortnite, hat in einem beispiellosen Kartellrechtsprozess gegen Google einen...

Mehr lesenDetails

Haftungsrisiken bei der Bereitstellung von APIs: Was Sie wissen müssen

Haftungsrisiken bei der Bereitstellung von APIs: Was Sie wissen müssen
11. September 2023

Einleitung In meiner täglichen Arbeit erlebe ich, wie APIs, auch bekannt als Application Programming Interfaces, weit mehr als nur technische...

Mehr lesenDetails

Dürfen Trading Apps den Handel einschränken?

Dürfen Trading Apps den Handel einschränken?
29. Januar 2021

Achtung: Aufgrund der Brisanz der aktuellen Situation darf dieser Blogpost nicht als konkrete Rechtsberatung verstanden werden - wie auch eigentlich...

Mehr lesenDetails

BGH klärt die Abgrenzung zwischen Scheinselbstständigen und Angestellten: Eine dringende Warnung für Startups, Spieleentwickler, Esportteams und Agenturen

BGH klärt die Abgrenzung zwischen Scheinselbstständigen und Angestellten: Eine dringende Warnung für Startups, Spieleentwickler, Esportteams und Agenturen
26. Mai 2023

Ein neues BGH-Urteil bestätigt die Risiken von Scheinselbstständigkeit - Seien Sie vorbereitet In den letzten Jahren habe ich immer wieder...

Mehr lesenDetails

OLG Köln: Cloudflare haftet als Täter

OLG Köln: Cloudflare haftet als Täter
9. November 2023

Einleitung Das Oberlandesgericht Köln hat in einer richtungsweisenden Entscheidung die Haftung von Dienstleistern im Bereich des Urheberrechts neu justiert. Im...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz und die Verwertung von Bildmaterial in Filmen und Spielen

Künstliche Intelligenz und die Verwertung von Bildmaterial in Filmen und Spielen
18. Juli 2023

Einleitung Mit dem Aufkommen und der rasanten Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) erleben wir eine Revolution in der Film- und...

Mehr lesenDetails
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
Recht im Internet

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025

Private Accounts bei ChatGPT & Co. für Unternehmenszwecke sind ein Einfallstor für Datenschutzverstöße, Geheimnisabfluss und arbeitsrechtliche Konflikte; wer KI im...

Mehr lesenDetails
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

In dieser spannenden Podcast-Episode tauchen wir ein in die faszinierende Welt der IT-Startups und erfahren, warum ein erfahrener Rechtsanwalt für...

Mehr lesenDetails
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung