• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
LG Lübeck: QR-Code mit Link auf Webseite reicht für Einbeziehung von AGB aus

LG Lübeck: QR-Code mit Link auf Webseite reicht für Einbeziehung von AGB aus

5. Februar 2024
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

LG Lübeck: QR-Code mit Link auf Webseite reicht für Einbeziehung von AGB aus

5. Februar 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
ChatGPT Image 25. Apr. 2025 09 32 02

Das Landgericht Lübeck eine spannende Entscheidung für das Vertragsrecht im digitalen Zeitalter getroffen. Es entschied, dass die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in einen Vertrag wirksam sein kann, wenn diese über einen QR-Code zugänglich gemacht werden, der auf eine Webseite mit den AGB verlinkt. Dieses Urteil ist von erheblicher Tragweite, insbesondere für Unternehmen im Bereich E-Commerce, digitale Dienstleistungen und andere Online-Geschäftsmodelle, da es die Tür für innovative und effiziente Wege der Vertragsgestaltung öffnet.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Hintergrund des Urteils
2. Rechtliche Bewertung
2.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass AGB über einen QR-Code wirksam in Verträge einbezogen werden können.
  • Das Urteil ist bedeutend für E-Commerce und digitale Dienstleistungen, da es innovative Vertragsgestaltungen eröffnet.
  • Der Fall prüfte die Zumutbarkeit und Verständlichkeit der AGB, die durch den QR-Code zugänglich gemacht werden.
  • Das Urteil reflektiert die Integration digitaler Technologien in den Alltag und erfordert Anpassungen im Vertragsrecht.
  • Juristisch anerkennt das Gericht, dass das Scannen eines QR-Codes eine rechtlich zulässige Methode zur Kenntnisnahme von AGB ist.
  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass die AGB für den Kunden klar und deutlich zugänglich sind.
  • Das Urteil könnte zukünftigen Fällen als Referenz dienen, wobei Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der AGB entscheidend sind.

Die Entscheidung des Gerichts reflektiert die zunehmende Integration von digitalen Technologien in den Alltag und die Notwendigkeit, rechtliche Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. In einer Welt, in der digitale Interaktionen immer mehr an Bedeutung gewinnen, setzt dieses Urteil einen wichtigen Präzedenzfall für die Art und Weise, wie rechtliche Informationen und Vertragsbedingungen kommuniziert und einbezogen werden können.

Hintergrund des Urteils

In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Kunde durch das Scannen eines QR-Codes, der auf die AGB einer Firma verweist, diese wirksam in den Vertrag einbezieht. Der QR-Code wurde in einem physischen Kontext präsentiert, beispielsweise auf einem Vertragsformular oder einem Informationsblatt, und der Kunde hatte die Möglichkeit, durch das Scannen des Codes die AGB einzusehen. Dieser Vorgang stellt eine moderne Form der Bereitstellung von Vertragsbedingungen dar, die sich zunehmend in der digitalen Welt etabliert. Die zentrale rechtliche Fragestellung in diesem Fall war, ob ein solcher Mechanismus den Anforderungen an die wirksame Einbeziehung von AGB nach deutschem Recht genügt. Insbesondere wurde geprüft, ob der Kunde durch das Scannen des QR-Codes in der Lage war, die AGB in einer zumutbaren und verständlichen Weise zur Kenntnis zu nehmen, und ob dieser Prozess den Anforderungen an eine bewusste und eindeutige Zustimmung zu den AGB entspricht. Die Entscheidung des Gerichts in diesem Fall ist richtungsweisend für die Anwendung digitaler Technologien in rechtlichen Transaktionen und stellt einen wichtigen Schritt in der Anpassung des Vertragsrechts an die digitale Kommunikation und Informationsverbreitung dar.

Rechtliche Bewertung

Das Urteil des Landgerichts Lübeck stellt eine sachliche Auseinandersetzung mit der Frage der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über QR-Codes dar. Juristisch betrachtet, erkennt das Gericht an, dass das Scannen eines QR-Codes, der auf AGB verlinkt, eine rechtlich zulässige Methode zur Kenntnisnahme dieser Bedingungen sein kann. Dies reflektiert eine Anpassung des Vertragsrechts an gängige digitale Kommunikationsmittel, wobei der QR-Code im Wesentlichen als ein codierter Link fungiert. Für die Praxis impliziert dieses Urteil, dass Unternehmen unter Beachtung der rechtlichen Anforderungen digitale Technologien zur Gestaltung ihrer Vertragsprozesse nutzen können. Es unterstreicht die Wichtigkeit, dass die AGB für den Kunden klar und deutlich zugänglich sein müssen und dass der Kunde ausreichend auf die Möglichkeit des Abrufs der AGB hingewiesen wird. Das Urteil zeigt auf, dass das Vertragsrecht moderne Technologien berücksichtigt und sich an die digitalen Kommunikationswege anpasst. Es könnte in zukünftigen Fällen als Referenz dienen, setzt jedoch voraus, dass die Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der AGB gewährleistet sind. Insgesamt trägt das Urteil zur juristischen Diskussion bei, wie rechtliche Rahmenbedingungen in einer zunehmend digitalisierten Welt gestaltet werden sollten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBAnpassungBewertungRechtUrteilVertragsgestaltungVertragsrecht

Weitere spannende Blogposts

Urteil zur Schleichwerbung vom LG Trier

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
12. Juli 2024

Die Rechtsprechung zur Kennzeichnungspflicht von Werbung entwickelt sich stetig weiter. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Trier (Urteil vom 24.11.2023, Az....

Mehr lesenDetails

Pokémon Go: Der Datenschutz und die Nutzungsbedingungen

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
19. Juli 2016

Nun kommt von mir schon der dritte Artikel zum Thema Pokémon Go. Das müssen die Leser aber ertragen, denn das Spiel...

Mehr lesenDetails

Die rechtlichen Fallstricke nicht-organischen Followerwachstums auf Social Media

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
13. Oktober 2023

Einleitung In der digitalen Ära ist die Präsenz auf Social Media-Plattformen für viele Influencer und Unternehmen unverzichtbar geworden. Ein hoher...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz in der Moderation: Rechtliche Grenzen bei der Sperrung von Social Media- und Gaming-Accounts

Künstliche Intelligenz in der Moderation: Rechtliche Grenzen bei der Sperrung von Social Media- und Gaming-Accounts
21. November 2023

In der digitalen Welt von Social Media und Online-Gaming ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Moderation von Inhalten...

Mehr lesenDetails

10 Aspekte, auf die Computerspiel-Entwickler bei einem Publishingvertrag achten sollten

Publishingvertrag
27. Juli 2023

Ein Publishingvertrag kann der Wendepunkt in der Karriere jedes Spieleentwicklers sein, der zum Wachstum und Erfolg eines Spiels beitragen kann....

Mehr lesenDetails

Blockchain und DLT-Technologie: Wie sie Demokratie fördern und DAOs das Mitbestimmungsrecht stärken

Blockchain und DLT-Technologie: Wie sie Demokratie fördern und DAOs das Mitbestimmungsrecht stärken
12. April 2023

In diesem Blogpost wage ich ein Gedankenspiel und sammle Meinungen, um herauszufinden, ob die Nutzung von Blockchain und Distributed Ledger...

Mehr lesenDetails

Blockchain, Games und Esport

hands 460865 1280 1
6. Dezember 2022

In der heutigen digitalen Welt sind Blockchain, Distributed Ledger Technology (DLT), Gaming und Esport zu wichtigen und vielversprechenden Bereichen geworden....

Mehr lesenDetails

Onlinehändler brauchen vorerst keine starke Kundenvalidierung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
4. September 2019

Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland dürfen Kreditkartenzahlungen im Internet ab dem 14. September 2019 vorerst auch ohne starke Kundenauthentifizierung ausführen. Die Bundesanstalt...

Mehr lesenDetails

Esport- Teams: Was sollte man beachten?

Esport- Teams: Was sollte man beachten?
3. September 2020

Auch wenn es immer so eine Sache ist, etwas ein neues Rechtsgebiet zu nennen, aber spätestens mit der zweiten Esport-Recht...

Mehr lesenDetails
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?
Sonstiges

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Gewinnspiele sind eines der beliebtesten Marketinginstrumente im Internet. Influencer, E-Commerce-Shops, SaaS-Unternehmen oder Agenturen nutzen sie, um Reichweite zu erhöhen, Newsletter-Listen...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

In dieser spannenden Episode des itmedialaw.com Podcasts tauchen wir tief in das hochaktuelle Thema der digitalen Souveränität ein. Vor dem...

Mehr lesenDetails
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung