• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Warenkorb
Plugin Install : Cart Icon need WooCommerce plugin to be installed.
  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
Kurzberatung
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Sonstiges

LSG Celle: Künstlersozialabgaben dürfen nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden

8. März 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
wallet g0a19d3bf1 1920
Wichtigste Punkte
  • Das Landessozialgericht Celle entschied in einem Eilverfahren zur Künstlersozialabgabe für Influencer und Startups.
  • Künstlersozialabgaben dürfen nicht auf einer undifferenzierten Schätzung basiert werden.
  • Eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung forderte 4.200 € nach, basierend auf pauschalen Umsatzschätzungen.
  • Die Fabrikanten hielten die Schätzung für realitätsfern und wirtschaftlich bedrohlich.
  • Das Gericht ordnete die aufschiebende Wirkung der Klage an, da Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit bestanden.
  • Die DRV musste nachvollziehbare und realistische Grundlagen für ihre Schätzungen präsentieren.
  • Die DRV räumte ein, keine differenzierte Schätzung vorgenommen zu haben.

Das Landessozialgericht Celle hat in der 2. Instanz in einer spannende Entscheidung zur sogenannten Künstlersozialabgabe eine Rechtsfrage entschieden, die auch für viele Influencer, Vermarkter und sonstige Startups im Medienbereich relevant sein könnte. So entschied das Gericht, wenn auch im Eilverfahren, dass Künstlersozialabgaben nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden dürfen.

Vorangegangen war eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung bei einer kleinen Schokoladenmanufaktur, wonach das Unternehmen als sog. Eigenwerber rd. 4.200 € Künstlersozialabgaben nachzahlen sollte. Grundlage der Berechnung war eine pauschale Schätzung der Werbeumsätze.

Die Fabrikanten hielten die Schätzung für realitätsfern. Außerdem bedrohe ein Vollzug der Forderung ihre wirtschaftliche Existenz, zumal sie von den Pandemieauswirkungen geschäftlich stark betroffen seien.

Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet, da durchgreifende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Forderung bestünden.

Die DRV habe schon dem Grunde nach nicht dargelegt, dass die Fabrikanten zur Kreis der sog. Eigenwerber gehörten. Dies seien Unternehmen, die nicht nur gelegentlich Werbeaufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilten. Hierfür sei in Bezug auf wesentliche Teile des Zeitraums nichts ersichtlich. Außerdem müsse eine Schätzung eine realistische Grundlage haben sowie in sich schlüssig und nachvollziehbar sein.

Die DRV habe jedoch völlig sachwidrig, unabhängig von der Unternehmensausrichtung und –größe einen pauschalen Jahreswert von 19.000 € Werbeumsätzen für sämtliche Eigenwerber zugrunde gelegt. Wenn das klagende Unternehmen selbst jedoch nur 50 bis 225 € angäbe, brauche es schon sorgfältig ermittelte Tatsachen für die Betragsberechnung und keinen undifferenzierten Tabellenwert.

Denn die DRV trage im Rahmen der Betriebsprüfung uneingeschränkt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer Bescheide. Sie räume selbst ein, bei der Schätzung nicht differenziert zu haben. Ihr Hinweis auf dafür maßgebliche „Gründe der Vereinfachung“ bringe zum Ausdruck, dass sich die DRV sehenden Auges über rechtsstaatliche Vorgaben hinweggesetzt habe.

 

Tags: CelleInfluencerKlageRechtsfrageStartups

Weitere spannende Blogposts

OLG Stuttgart zu den Ansprüchen einer Influencerin als ehemalige Geschäftsführerin einer GmbH

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
13. März 2020

Das Oberlandesgerichts Stuttgart hat ein Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt, mit der die GmbH zur Auskunft über die von ihr...

Mehr lesenDetails

BGH: Paarship hat Vergütungsanspruch trotz Widerruf

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
24. Juni 2021

Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass § 656 Abs. 1 BGB, nach...

Mehr lesenDetails

LG Frankfurt: Onlineportal muss mehr als nur Frau/Herr zur Auswahl bieten

Tätigkeit als eintragener Kaufmann: Die Haftungsfallen
14. Januar 2021

Das Landgericht Frankfurt hat Anfang Dezember letzten Jahres eine interessante Entscheidung für alle Onlineanbieter getroffen, die beispielsweise Logins oder Bezahlmöglichkeiten...

Mehr lesenDetails

BGH lehnt Auslistungsbegehren gegen Google ab!

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
27. Juli 2020

Der BGH hat in zwei Verfahren entschieden und in einem Fall das Auslistungsbegehren abgeleht (und dabei die ersten beiden Instanzen...

Mehr lesenDetails

Geoblocking Verordnung: Achtung Abmahnfalle

Geoblocking Verordnung: Achtung Abmahnfalle
3. Dezember 2018

Komplexes Themam aber relevant für Spieleentwickler und viele mehr Das Thema Geoblocking kann im Details sehr komplex sein und unter...

Mehr lesenDetails

Countdown/Drohung über Instagram = Kosten der Polizei tragen

Countdown/Drohung über Instagram = Kosten der Polizei tragen
27. August 2020

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass ein Schüler rechtmäßig zur Erstattung von Polizeikosten in Höhe von 864,- Euro herangezogen worden...

Mehr lesenDetails

Ist das Vertriebsmodell Free2Play wettbewerbswidrig?

Schlüsselwörter: Vertriebsmodell, Free2Play.Geänderte Beschreibung: Ein Holztisch mit einem offenen Buch und einem Stift, der das Free2Play-Vertriebsmodell erkundet.
23. Oktober 2018

In einem von mir vertretenen Fall stellt sich, neben zahlreichen weiteren Problemen, aktuell die Frage, ob das von vielen Publisher...

Mehr lesenDetails

Differenzbesteuerung und die Preisangaben Verordnung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
11. März 2019

Im Steuerrecht können sich Juristen in der Regel noch mehr streiten, als dies im Zivilrecht und im gewerblichen Rechtsschutz nicht...

Mehr lesenDetails

Esport: Was gehört in einen Spielervertrag?

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig
3. September 2020

Zum Thema Spielerverträge habe ich bereits hier auf dem Blog sehr viele geschrieben, z.B. zum Thema Angestellter oder Auftragnehmer. In...

Mehr lesenDetails
Geschäftsgeheimnisgesetz

Geschäftsgeheimnisgesetz

15. Oktober 2024

Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) ist am 26. April 2019 in Kraft getreten und dient dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor unerlaubter Erlangung,...

Mehr lesenDetails
Einzelunternehmer / Einzelunternehmen

Einzelunternehmer / Einzelunternehmen

25. Juni 2023
362a601b 8be0 4ab6 972c 9fdafcbba63a 20383572

Factoring

29. März 2025
Recht auf Datenübertragbarkeit

Recht auf Datenübertragbarkeit

15. Oktober 2024
Körperschaftsteuergesetz (KStG)

Körperschaftsteuergesetz (KStG)

9. November 2024

Podcast Folgen

8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024

  In this insightful episode of the ITmedialaw podcast, we take an in-depth look at the intersection of Web3, blockchain...

d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

In this fascinating episode, we dive deep into the legal aspects of the metaverse. As a lawyer and tech enthusiast,...

43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024

This episode of the ITmedialaw.com podcast is all about the importance of legal advice for startups. Host Marian Härtel talks...

d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024

In this fascinating podcast episode, we take a deep dive into the world of artificial intelligence (AI) and its impact...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung