• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
in Sonstiges
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
bqrsmevl 400x400

QR-Codes gehören längst zum Alltag: Sie erleichtern das Öffnen von Webseiten, das Zahlen per Smartphone oder den Zugriff auf digitale Inhalte. Diese Bequemlichkeit ist zugleich ein strukturelles Risiko. Kriminelle nutzen manipulierte QR-Codes gezielt aus, um Daten zu stehlen, Zugangsdaten abzugreifen oder Banktransaktionen zu autorisieren – ein Phänomen, das inzwischen einen eigenen Namen trägt: Quishing (eine Kombination aus „QR“ und „Phishing“). Gerade im Umfeld von Kleinanzeigenplattformen und privaten Transaktionen führt Quishing zu erheblichen finanziellen Schäden.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Wie funktioniert Quishing technisch und psychologisch?
2. Typische Angriffszenarien – besonders bei Kleinanzeigen
3. Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Schutzmechanismus mit Grenzen
4. Präventionsstrategien: Sicherheit jenseits technischer Mechanismen
5. Rechtliche Einordnung: Erstattung, Haftung und grobe Fahrlässigkeit
6. Was tun, wenn Betroffenheit vorliegt?
7. Fazit
7.1. Author: Marian Härtel

Dieser Artikel erklärt, wie manipulierte QR-Codes und Quishing funktionieren, warum herkömmliche Schutzmechanismen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) nicht immer ausreichen, welche rechtlichen Problemlagen sich daraus ergeben und wie Betroffene sich effektiv schützen und rechtlich korrekt verhalten können.

Wie funktioniert Quishing technisch und psychologisch?

Ein QR-Code ist technisch nichts anderes als eine kodierte URL. Sobald ein Smartphone diesen scannt, wird ein Link geöffnet – ohne dass die Zieladresse vorher sichtbar wäre. Dieses Verhalten machen sich Angreifer zunutze, indem sie QR-Codes erzeugen, die auf täuschend echte, gefälschte Webseiten verweisen. Die Opfer öffnen nach dem Scan oft unkritisch eine Seite, die authentisch erscheint, und geben dort Zugangsdaten, TAN-Codes oder persönliche Informationen ein. In vielen Fällen gehen die Täter noch einen Schritt weiter und nutzen Social Engineering: Sie erzeugen Drucksituationen („Zahlung freigeben, sonst verfällt das Angebot“), um eine 2FA-Bestätigung zu erzwingen.

Im klassischen Phishing werden manipulierte E-Mails mit Links versendet. Beim Quishing hingegen wird der „Link“ bereits als QR-Code verteilt – über Messenger, Anzeigenportale, gedruckte Flyer, Aufkleber an öffentlichen Orten oder direkte Zuschriften. Dies führt dazu, dass Quishing-Angriffe in Situationen stattfinden, in denen Nutzer die Quelle subjektiv als „sicher“ einschätzen, z. B. im Chat mit vermeintlichen Käufern/Verkäufern oder via persönlicher Nachricht.

Typische Angriffszenarien – besonders bei Kleinanzeigen

Besonders stark ausgeprägt ist das Risiko bei Kleinanzeigenhandel und sonstigen Peer-to-Peer-Geschäften. Hier spielen mehrere Faktoren zusammengenommen:

  • Zunächst wird ein scheinbar seriöser Kontakt aufgebaut, etwa im Chat einer gängigen Plattform.
  • Der angebliche Käufer oder Verkäufer sendet einen QR-Code mit der Behauptung, dies sei der offizielle Zahlungslink, ein Versandlabel oder ein Verifizierungsprozess.
  • Das Opfer scannt und wird auf eine täuschend echte Anmeldeseite geführt, die beispielsweise den Login zu einem Zahlungsdienst nachahmt.
  • Nach Eingabe von Zugangsdaten oder der Bestätigung einer Transaktion kommt es zur Übertragung von Daten an die Täter oder zur ungewollten Zahlungsfreigabe.

Im Kleinanzeigenkontext lässt sich eine weitere spezielle Täterlogik beobachten: Der QR-Code wird genutzt, um eine vermeintliche Legitimation zu erzeugen („Das ist die sichere Zahlungsseite“), obwohl keine direkte Verbindung zur eigentlichen Plattform besteht. Die Folge sind häufig nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch Identitätsmissbrauch und Account-Übernahmen.

Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Schutzmechanismus mit Grenzen

In der Rechts- und Sicherheitsberatung wird oft auf Zwei-Faktor-Authentifizierung verwiesen. 2FA soll sicherstellen, dass ein Zugang nur mit zwei unabhängigen Nachweisen möglich ist, etwa Passwort und zusätzlichem Code oder einer Push-Bestätigung.

Grundsätzlich reduziert 2FA das Risiko, dass ein bloß gestohlenes Passwort ausreicht, um unautorisiert in ein Konto einzudringen. In der Praxis zeigen sich jedoch zwei Schwachstellen:

  1. Sozialer Aspekt: Wenn der Nutzer durch eine gefälschte Legitimation zur Freigabe aufgefordert wird, bestätigt er die Transaktion gerade bewusst und aktiv, wenn auch unter Täuschung. Der Mechanismus von 2FA wird damit nicht „umgangen“: Er wird vom Opfer selbst ausgeführt.
  2. Technische Ausprägung der 2FA: Die Phishing-Toleranz unterscheidet sich je nach Art des zweiten Faktors:
    • Bei SMS-TAN oder zeitbasierten App-Codes kann der generierte Code direkt in einer gefälschten Seite eingegeben werden.
    • Push-Bestätigungen in Banking-Apps sind besonders tückisch: Sie erscheinen auf dem legitimen Gerät und werden oft bestätigt, ohne dass der Nutzer die Konsequenzen vollständig erfasst.

Nur 2FA-Methoden mit kryptographischer Bindung an die legitime Domain (z. B. Sicherheitsschlüssel nach FIDO-Standard) reduzieren dieses Risiko erheblich. Diese werden allerdings von vielen Diensten noch nicht flächendeckend unterstützt.

Präventionsstrategien: Sicherheit jenseits technischer Mechanismen

Technische Schutzmaßnahmen sind wichtig, aber nicht ausreichend. Rechtsberatung und Cybercrime-Prävention setzen daher auf ein Zusammenspiel aus Technik, Bewusstsein und Prozessregeln:

  • QR-Codes sind immer wie fremde Links zu behandeln. Wenn möglich, sollte die Ziel-URL vor dem Öffnen geprüft werden, z. B. durch eine Vorschau oder durch Verwendung eines QR-Scanners, der eine URL-Vorschau ermöglicht.
  • Bei Geldtransaktionen gehört es zur gebotenen Sorgfaltspflicht, Zahlungen ausschließlich über die offiziellen Seiten oder Apps des Zahlungsdienstes bzw. der betreffenden Plattform anzustoßen.
  • Die Bestätigung einer 2FA-Abfrage sollte nicht reflexartig erfolgen, sondern stets unter Prüfung des konkreten Zwecks, der Transaktionsdetails und der Einordnung in den Kontext.
  • Von „Off-Platform“-Links ist grundsätzlich Abstand zu nehmen. Seriöse Anbieter stellen eigene, geschützte Workflows zur Verfügung.
  • Im öffentlichen Raum kann das Aufkleben manipulierte QR-Codes betreiben (sog. „Oversticker“). Hinweise wie sichtbare Überklebungen, schiefe Platzierung oder nachträglich angebrachte Aufkleber sind Warnsignale.

Diese Maßnahmen wirken nicht nur technisch, sondern sind auch rechtlich relevant. In einem etwaigen Haftungs- oder Erstattungsprozess wird geprüft, inwieweit der Betroffene die typischen Warnsignale erkennen konnte oder ob er seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Rechtliche Einordnung: Erstattung, Haftung und grobe Fahrlässigkeit

Kommt es zu einem unautorisierten Zahlungsfluss, sind die Rechtsgrundlagen in erster Linie im Zahlungsdienste- und Bankrecht zu suchen, insbesondere in den §§ 675u ff. BGB. Der Anspruch auf Erstattung unautorisierter Zahlungen ergibt sich grundsätzlich aus § 675u BGB. Die Erstattungsregelung sieht vor, dass der Zahlungsdienstleister den Betrag ohne Verzögerung zurückerstatten muss, wenn die Zahlung nicht vom Zahler autorisiert wurde.

Gleichzeitig erlaubt § 675v BGB dem Zahlungsdienstleister, bei grob fahrlässigem Verhalten des Kunden die Haftung zu kürzen oder zu verweigern. Ob ein Verhalten als grob fahrlässig einzustufen ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Die dürftige Rechtsprechung in diesem Bereich betont regelmäßig, dass bei offensichtlichen Sicherheitsverstößen oder Ignorieren von Warnhinweisen eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.

Für Betroffene bedeutet dies: Auch wenn technische Manipulationen vorliegen, wird die Frage im Streitfall nicht allein über das Vorhandensein einer Täuschung entschieden, sondern darüber, ob der Sicherheitsverstoß objektiv erkennbar war und die betroffene Person die üblichen Sorgfaltsmaßstäbe verletzt hat. Eine sorgfältige Dokumentation des Vorfalls und der eigenen Handlungen ist dabei entscheidend.

Was tun, wenn Betroffenheit vorliegt?

Im Falle eines tatsächlichen oder vermuteten Quishing-Angriffs empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen:

  1. Transaktion sofort stoppen: Zahlungsverkehr aussetzen, Zugangsdaten ändern, relevante Passwörter aktualisieren.
  2. Bank/ Zahlungsdienstleister informieren: Sperrung von Konten und Karten veranlassen.
  3. Erstattung beantragen und rechtsverbindlich dokumentieren: Fristgerechte, schriftliche Erklärung gegenüber dem Zahlungsdienstleister, ggf. mit Nachweisen.
  4. Anzeige erstatten: Strafanzeige wegen Betrugs bzw. Phishing/Quishing bei der Polizei stellen; Beweismittel sichern.
  5. Kommunikation mit der Plattform: Anbieter von Kleinanzeigen/Webdiensten informieren, um weitere Schäden zu verhindern.

Dieses Vorgehen dient nicht nur der Schadensbegrenzung, sondern kann im Rahmen späterer rechtlicher Auseinandersetzungen entscheidende Bedeutung erlangen.

Fazit

Die Kombination aus visueller Glaubwürdigkeit, mobiler Komfortorientierung und mangelnder URL-Transparenz macht manipulierte QR-Codes und Quishing zu einer realen Gefährdung – insbesondere in Kontexten, in denen Transaktionen zwischen Privatpersonen stattfinden. Klassische Sicherheitsmechanismen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung sind wichtig, aber sie ersetzen nicht eine kritische Prüfung, bewusste Handlung und anspruchsvolle Verhaltensregeln.

Im Zweifel ist es ratsam, Transaktionen nur über offizielle Workflows abzuwickeln und bei Unklarheiten nicht zu scannen, sondern direkt über die App bzw. den Browser zu agieren. Im Ernstfall sollten Betroffene schnell handeln, um rechtliche Ansprüche zu wahren und mögliche Haftungsfragen professionell klären zu können.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

BGH begrenzt den Abmahnwahn!

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
20. Dezember 2018

Das Thema rechtsmissbräuchliche Abmahnungen habe ich ja schon ein paar Mal hier im Blog behandelt und die grundsätzlichen Fragen sind...

Mehr lesenDetails

BaFin und die Regulierung von E-Geld (auch bei Computerspielen)

BaFin und die Regulierung von E-Geld (auch bei Computerspielen)
11. Dezember 2022

Was ist die BaFin? Die BaFin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und ist die deutsche Aufsichtsbehörde für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleister...

Mehr lesenDetails

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
27. Januar 2023

Der Einsatz künstlicher Intelligenz im Recht ist nicht neu, es gibt verschiedene sinnvolle Anwendungsbereiche. In der Praxis hat man davon...

Mehr lesenDetails

Neue OLG-Urteile zu Produktbeschreibungen im Onlinehandel

Neue OLG-Urteile zu Produktbeschreibungen im Onlinehandel
5. Oktober 2023

Irreführende Produktbeschreibungen: Neue OLG-Urteile zeigen Fallstricke für Onlinehändler auf Wer in Online-Shops Produkte verkauft, möchte sie natürlich bestmöglich beschreiben und...

Mehr lesenDetails

EuGH: Schlussanträge zur Haftung von Plattformen für rechtswidriges Hochladen

EuGH: Schlussanträge zur Haftung von Plattformen für rechtswidriges Hochladen
25. August 2020

Der EuGH soll demnächst zu Rechtsfragen der Haftung von Content-Plattformen entscheiden. Nach Auffassung von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe haften Betreiber von...

Mehr lesenDetails

Urheberrecht in der digitalen Welt: Wie geht es weiter mit KI Bildgeneratoren?

Urheberrecht in der digitalen Welt: Wie geht es weiter mit KI Bildgeneratoren?
17. Januar 2023

Einführung Der Einsatz von KI-Bildgeneratoren ist in den letzten Jahren zu einem immer wichtigeren Faktor im Urheberrecht geworden. Diese Technologie...

Mehr lesenDetails

Hitler ist ein Gamer? Zumindestens ist er ein Sperrgrund für Facebook!

Facebook/Instagram: Gerichtliche Zustellungen auch in Deutsch zulässig!
5. Oktober 2020

Es gibt Urteile, die glaubt man kaum, dass es sie gibt. Ein solches hat das Landgericht Frankenthal gefällt und eigentlich...

Mehr lesenDetails

Onlinehandel: Rabatt auf in Deutschland kaum bekannte Zahlungsmittel unzulässig

Onlinehandel: Rabatt auf in Deutschland kaum bekannte Zahlungsmittel unzulässig
25. April 2019

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Unternehmen für die Zahlung per Kreditkarte oder Sofortüberweisung kein Entgelt verlangen darf, wenn...

Mehr lesenDetails

OLG Braunschweig erlaubt fremde Marken bei Google-Ads

OLG Braunschweig erlaubt fremde Marken bei Google-Ads
10. März 2023

Worum geht es? Bei dem „Keyword-Advertising“ buchen Werbende sogenannte Keywords bei einem Suchmaschinenbetreiber, bei deren Eingabe die von ihnen erworbenen...

Mehr lesenDetails
bqrsmevl 400x400
Sonstiges

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026

QR-Codes gehören längst zum Alltag: Sie erleichtern das Öffnen von Webseiten, das Zahlen per Smartphone oder den Zugriff auf digitale...

Mehr lesenDetails
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

Produkte

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025

Anna und Max sprechen in dieser Episode über typische Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten bei Verträgen zwischen Influencern und Agenturen. Im Mittelpunkt...

Mehr lesenDetails
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024
Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung