• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Warenkorb
Plugin Install : Cart Icon need WooCommerce plugin to be installed.
  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
Kurzberatung
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Recht im Internet

Musterverfahren zur Werbung mit Kundenbewertungen

15. Oktober 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Sternebewertung1
Wichtigste Punkte
  • Die Wettbewerbszentrale will Klärung durch BGH zur Aufschlüsselung von durchschnittlichen Sternebewertungen.
  • OLG Hamburg fordert Fundstellenangabe bei Werbung mit „bekannt aus …“, sieht jedoch keine Aufschlüsselung nach Sternekategorien als nötig an.
  • Das Gericht betont die Nachprüfbarkeit von Werbeaussagen zur Transparenz für Verbraucher.
  • Eine Aufschlüsselung von Kundenbewertungen nach Sterneklassen wurde als nicht wesentlich für geschäftliche Entscheidungen erachtet.
  • Die Wettbewerbszentrale sieht die Anzahl der Bewertungen und Zeiträume als wichtige Informationen.
  • Das Berufungsgericht erachtet die Irreführung der Verbraucher als nicht gegeben ohne Aufschlüsselung.
  • Die Revision wegen der grundlegenden Bedeutung der Rechtsfrage wurde zugelassen.

Die Wettbewerbszentrale will die Frage der Aufschlüsselung durchschnittlicher Sternebewertung durch BGH klären lassen.

Worum geht es?

Das OLG Hamburg verlangt die Angabe einer Fundstelle bei Werbung mit „bekannt aus …“, sieht aber kein Erfordernis zur Aufschlüsselung einer durchschnittlichen Sternebewertung nach Sternekategorien.

Werbung mit Kundenbewertungen sind regelmäßig Anlass für rechtliche Überprüfungen durch die Wettbewerbszentrale – jetzt liegt in einem ihrer Musterverfahren die Entscheidung des Berufungsgerichts vor:

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale u.a. entschieden, dass bei einer Werbung mit der Angabe „Bekannt aus …“ und der anschließenden Angabe von Presse- bzw. Rundfunkerzeugnissen eine Fundstelle anzugeben oder zu verlinken ist, aus der sich die Berichterstattung ergibt. Das Gericht sah es hingegen nicht als erforderlich an, bei einer Werbung mit Kundenbewertungen unter Angabe einer durchschnittlichen Sternebewertung die Bewertungen nach Sternekategorien aufzuschlüsseln (Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.09.2023, Az. 15 U 108/22, nicht rechtskräftig). Der Senat hat die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

Werbung mit „Bekannt aus …“ ohne Fundstelle

Das beklagte Unternehmen hatte im Internet für die Vermittlung von Immobilienmaklern u.a. mit den Hinweisen „Bekannt aus den Medien“ sowie „Bekannt aus: …“ geworben.  Anschließend wurden jeweils einige regionale und überregionale Zeitungen und Magazine namentlich genannt. Eine Fundstelle mit weitergehenden Informationen wurde nicht bereitgestellt.

Die Wettbewerbszentrale hielt unter Transparenzgesichtspunkten eine Fundstelle als eine wesentliche Information zwecks Nachprüfbarkeit der Werbeaussage für erforderlich.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat anders als das Landgericht Hamburg angenommen, dass der angesprochene Verkehr ein Interesse daran habe, nachvollzuziehen, aus welchem Anlass, in welcher Weise und auch wann das entsprechende Medium über die Beklagte berichtet habe. Ohne diese Information könne der Verbraucher die Werbeaussage der Beklagten überhaupt nicht einordnen. Ohne Fundstellenangabe lasse sich auch nicht nachvollziehen, ob über die Beklagte positiv oder neutral berichtet wurde, ob sich der Bericht allein ihr gewidmet habe oder ob sie nur am Rande eines anderen Thema Erwähnung gefunden habe, ob dem Bericht eine persönliche Erfahrung mit der Beklagten zugrunde liege oder nicht oder wie lange die Berichterstattung her sei, also ob sie noch zeitlich relevant sei. Die Angabe der Fundstelle sei daher von erheblichem Gewicht.

Werbung mit einer durchschnittlichen Kundenbewertung

Im Rahmen der Internetpräsentation wurde außerdem mit

„Kundenbewertung ø 4.62 / 5.00“

beziehungsweise

Sternebewertung1

geworben. Die Wettbewerbszentrale ist der Auffassung, dass bei der Werbung mit durchschnittlichen Kundenbewertungen die Gesamtzahl der Bewertungen, der relevante Zeitraum sowie eine Aufschlüsselung nach einzelnen Sterneklassen wesentliche Informationen im Sinne des § 5a Abs. 1 UWG seien. Das Landgericht Hamburg gab der Klage nur teilweise statt und bejahte den Anspruch auf Unterlassung nur zur Angabe der Gesamtzahl und dem Zeitraum, in dem diese abgegeben wurden. Die Aufschlüsselung der Bewertungen, also wie häufig eine Bewertung in der jeweiligen Sternekategorie vergeben wurde, hielt das Gericht nicht für wesentlich (LG Hamburg, Urteil vom 06.09.2022, Az. 315 O 160/21). Hiergegen richtete sich die Berufung der Wettbewerbszentrale.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Berufung zu diesem Antrag zurückgewiesen und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Der Aufschlüsselung der Einzelbewertungen nach Sterneklassen komme kein erhebliches Gewicht für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zu. Grundsätzlich spielten Kundenbewertungen zwar bei der Vermarktung im Internet eine wesentliche Rolle. Eine Aufgliederung nach Sterneklassen würde für den Verbraucher auch eine nützliche Information darstellen, da sie veranschauliche, ob die Einzelbewertungen insgesamt eher nah beieinander liegen bzw. wie weit sie auseinanderfallen und ob es viele wenige oder viele schlechte Bewertungen gebe. Eine nützliche Information stelle aber nicht stets eine wesentliche Information dar. Dass eine Aufgliederung die Aussagekraft der angegebenen Durchschnittszahl in gewissem, allerdings auch sehr überschaubarem Maß erhöhen bzw. die Aussage in geringem Maße konkretisieren würde, reiche nicht aus, um ein erhebliches Gewicht für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers anzunehmen. Eine Irreführung wurde demnach verneint.

Der Senat hat auch zur Frage, ob die Aufschlüsselung der Bewertungen nach einzelnen Sternekategorien eine wesentliche Information im Sinne des § 5a UWG darstellt, die Revision zugelassen. Die Wettbewerbszentrale will diese Frage höchstrichterlich klären lassen und die zugelassene Revision einlegen.

Tags: BewertungBGHHamburgInformationinternetKlageLandgericht HamburgolgUrteilUWGVerbraucherWerbung

Weitere spannende Blogposts

Kapitalerhöhung mit Agio: Schenkungsteuerliche Fallstricke und Lösungsansätze für Startups

Kapitalerhöhung mit Agio: Schenkungsteuerliche Fallstricke und Lösungsansätze für Startups
9. Oktober 2024

Als erfahrener Rechtsanwalt für IT-Recht, Gesellschaftsrecht und Medienrecht beobachte ich seit geraumer Zeit eine interessante Entwicklung im Bereich der Startupfinanzierungen....

Mehr lesenDetails

Keine Werbung auf Social-Media-Plattformen mit über Gewinnspiele generierten Bewertungen!

social media 936543 1280 1
11. September 2020

"Die Werbung mit Bewertungen auf Social-Media-Plattformen, die als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben werden, ist unlauter. Es...

Mehr lesenDetails

Landgericht Bonn bestätigt Bußgeld wegen mangelhafter Kundenverifizierung

Schon ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt?
18. November 2020

Die 9. Kammer für Bußgeldsachen des Landgerichts Bonn hat heute entschieden, dass das Bußgeld, welches der Bundesbeauftragte für den Datenschutz...

Mehr lesenDetails

Business mit Kunden in Kalifornien? Achtung CCPA

Achtung vor Analytics ohne Anonymisierung
18. November 2019

Für wen ist es relevant? Am 1. Januar 2020 wird in Kalifornien das California Consumer Privacy Act (CCPA) in Kraft...

Mehr lesenDetails

Gerichtsstandsvereinbarungen in Influencerverträgen

Gerichtsstandsvereinbarungen in Influencerverträgen
19. Dezember 2023

In meiner aktuellen anwaltlichen Praxis habe ich gerade einen Fall, der sich mit der Frage der Gerichtsstandsvereinbarungen in Influencerverträgen beschäftigt....

Mehr lesenDetails

Kraftwerk, Tonsequenzen, Urheberrecht – Die Neverending Story jetzt beim EuGH

Urheberrecht
18. September 2023

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Klärung des urheberrechtlichen Begriffs des Pastiches vorzulegen. Sachverhalt: Der...

Mehr lesenDetails

Umsatzsteuerpflicht bei Aufsichtsräten

Kleines Spiel, Große Regeln – Ein Sieg fürs Prinzip im Umsatzsteuerrecht
27. Februar 2024

Einleitung Als Rechtsanwalt mit einem Fokus außerhalb des Steuerrechts finde ich es dennoch wichtig, relevante Rechtsfragen, die Unternehmen betreffen, zu...

Mehr lesenDetails

Erfolgreich Investments einwerben durch Crowdinvestment: Chancen, Risiken und rechtliche Fallstricke für Startups

Erfolgreich Investments einwerben durch Crowdinvestment: Chancen, Risiken und rechtliche Fallstricke für Startups
17. Mai 2023

Einführung in Crowdinvestment für Startups Crowdinvestment ist ein faszinierender Weg für Startups, Kapital zu beschaffen, ohne sich auf traditionelle Finanzierungsmethoden...

Mehr lesenDetails

Mandantenportal im Test

Mandantenportal im Test
18. Januar 2021

Wie angekündigt habe ich am Wochenende das Mandantenportal für meine Mandanten freigeschalten und es läuft jetzt stabil im Testmodus. Die...

Mehr lesenDetails

Selbstorganschaft

10. November 2024

Definition und Rechtliche Grundlagen Selbstorganschaft ist ein zentrales Rechtsprinzip im Gesellschaftsrecht, das die Fähigkeit einer Gesellschaft beschreibt, ihre eigenen Organe...

Mehr lesenDetails
kapitalerhoehung

Kapitalerhöhung

27. Juni 2023
Cloud-Service-Vertrag

Cloud-Service-Vertrag

15. Oktober 2024
Drag-Along Klausel

Drag-Along Klausel

24. Juni 2023
Stufenklage

Stufenklage

25. Juni 2023

Podcast Folgen

86fe194b0c4a43e7aef2a4773b88c2c4

On the dark side? A lawyer in the field of tension of innovative start-ups

26. September 2024

In this personal and engaging episode, the experienced IT and media lawyer delves deep into the gray area of his...

4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024

Yeah, the first real episode with myself! In this podcast, we dive into the exciting world of IT law and...

247f58c28882e230e982fa3a32d34dea

Digital sovereignty: Europe’s path to a self-determined digital future

8. Dezember 2024

In this exciting episode of the itmedialaw.com podcast, we take a deep dive into the highly topical subject of digital...

da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024

In this exciting podcast episode, we delve into the fascinating world of IT start-ups and find out why an experienced...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung