• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

NFT und das Urheberrechtsproblem

30. Januar 2023
in Urheberrecht, Blockchain und Web 3 Recht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
nft g08d440343 1920

Schon ein paar mal hab ich unterschwellig in Blogbeiträgen auf das Problem hingewiesen, was NFT eigentlich sind und was nicht.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was sind NFT (was alle denken)?
2. Was sind NFT (juristisch)?
3. Was ist nun mit den Urheberrecht?
4. Apropos Affen
5. Übrigens auch in Computerspielen
6. Was muss man beachten?
6.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • NFT steht für non-fungible tokens, einzigartige digitale Einheiten, die nicht austauschbar sind.
  • Erste Anwendung von NFTs war die Cryptokitty-Serie, die einzigartigen digitalen Katzen repräsentiert.
  • Juristische Klarheit zu NFTs ist in Deutschland noch nicht gegeben, viele Fragen bleiben offen.
  • NFTs bieten keinen automatischen Urheberrechtsschutz; die Übertragung hängt von vertraglichen Vereinbarungen ab.
  • Die Erstellung und Vermarktung von NFTs könnte urheberrechtliche Genehmigungen erfordern, was oft nicht geklärt ist.
  • Käufer sollten genau prüfen, welche Rechte sie mit einem NFT erwerben, um Enttäuschungen zu vermeiden.
  • AGB und Lizenzverträge von Spezialisten überprüfen lassen, um rechtliche Unsicherheiten zu minimieren.

Was sind NFT (was alle denken)?

NFT steht für „non-fungible tokens“. Es handelt sich dabei um Einheiten, die einzigartig sind und nicht austauschbar. Anders als bei fungible Wertpapieren (z.B. Aktien), bei denen es unerheblich ist, welche Einheit man besitzt, ist jede NFT einzigartig und kann nicht getauscht werden. Die erste Anwendung für NFTs ist die Cryptokitty-Serie von Ethereum. Diese digitalen Katzen sind ein gutes Beispiel für „non-fungible tokens“, da jede einzigartig ist und nicht austauschbar. Jede Cryptokitty hat ihre eigene Geschichte, Persönlichkeit und Ausrüstung. Andere Anwendungen für NFTs könnten sein: digitale Kunstwerke, digitales Eigentum oder auch digitale Gesundheitsinformationen.

Was sind NFT (juristisch)?

Nun, die ehrliche Antwort ist (zumindest in Deutschland), dass wir Juristen es noch nicht so genau wissen. Juristen und Autoren streiten sich um die Details, Rechtsprechung gibt es noch kaum. Tatsächlich stellen sich im Zusammenhang mit NFT zahlreiche neue Rechtsfragen, die nach innovativen Antworten verlangen. Zivilrechtlich könnten NFT zwar als „sonstiges Recht“ nach § 823 Abs. 1 BGB deliktischen Schutz genießen, sie stellen aber – jedenfalls nach ganz überwiegender Auffassung – keine absoluten Rechte dar und sind mangels Körperlichkeit auch keine Sachen im Sinne der §§ 90, 903 BGB. Die konkrete rechtliche Bedeutung einzelner NFTs bleibt daher im Wesentlichen der vertraglichen Ausgestaltung durch die Parteien überlassen. Und genau hier liegt das Problem, auf das ich in diesem Blogbeitrag eingehen möchte.

Für die Rechtsbeziehungen zwischen Erwerber und Veräußerer eines NFT sowie für die mit dem NFT verbundenen Rechte, die sich auf das Referenzobjekt beziehen, kommt es daher vor allem darauf an, welche absoluten Rechte nach der jeweiligen Rechtsordnung an dem Referenzobjekt bestehen und was die Parteien hinsichtlich der Rechteübertragung vereinbaren. Bei den absoluten Rechten handelt es sich im Rahmen des derzeit besonders aktiven digitalen Kunstmarktes vor allem um Urheberrechte und bei den übertragenen Rechten um urheberrechtliche Nutzungsrechte, die häufig auch als Lizenzen oder Lizenzrechte bezeichnet werden.

Was ist nun mit den Urheberrecht?

Auch aus urheberrechtlicher Sicht stellen sich eine Reihe von Fragen, die beantwortet werden müssen, z.B. wie NFTs in den Katalog der Nutzungsarten einzuordnen sind und welche Rechte mit dem Verkauf eines NFTs auf den Käufer übergehen. Hier sind vor allem die Ersteller von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert, die AGB korrekt zu formulieren, was nach meiner Erfahrung derzeit selten der Fall ist.

Es ist denkbar, dass die Herstellung und Vermarktung eines NFT aus einem urheberrechtlich geschützten Werk ein (noch) unbekanntes Recht zur öffentlichen Wiedergabe im Sinne des § 15 Abs. 2 UrhG voraussetzt. Diese Einordnung ist jedoch keineswegs zwingend; ebenso gut ist denkbar, dass NFT überhaupt keine urheberrechtliche Relevanz haben, sondern das (ggf. eigentumsähnliche) Eigentum am “digitalen Original” isoliert von etwaigen Urheberrechten zu sehen ist. Insofern erwirbt auch der Käufer eines physischen Gemäldes lediglich das Recht auf freien Werkgenuss. Das ist ein Gedanke, mit dem ich persönlich, und ich denke auch viele Kollegen, sympathisieren können. Es bedeutet aber, dass das, was der Nichtjurist unter NFT versteht, und das, was wir Juristen unter NFT verstehen, auseinander fallen würden. Nach meinem Verständnis wäre der NFT also nur ein 3-KB-Speicher, der zwar technisch eine Art Zuordnung eines Rechts zu der Person, die Zugriff auf den NFT hat, ermöglicht, aber juristisch eben nichts ist, solange das darin verkörperte Recht nicht richtig formuliert ist oder überhaupt existiert.

Das finde ich auch denklogisch richtig, denn auch wenn NFT oft mit Bildern, Affen oder Computerspielen in Verbindung gebracht werden, kann der Token eigentlich mehr, wie man in der folgenden Grafik sieht.

NFT

Apropos Affen

Gelangweilte Affen (Bored Apes) ist übrigens ein gutes Stichwort, denn sie sind der Anlass für den heutigen Blogpost. In einem Gerichtsverfahren in den USA geht es nämlich genau um die Frage, ob der Anbieter der „Bored Apes“ die „Copyrights“ registriert hat bzw. ob er diese überhaupt besitzt. Auch wenn sich das rechtliche Problem sehr stark auf einen Aspekt des US-Urheberrechts, nämlich die Registrierung von Urheberrechten, konzentriert, den das europäische Urheberrecht nicht kennt, gibt es doch Anlass, über die Gestaltung von AGB und die Art und Weise von NFT nachzudenken. Denn nur weil Ihnen jemand ein digitales Bild in einem NFT verkauft, heißt das noch lange nicht, dass Sie damit auch die Rechte an dem Bild übertragen bekommen. Schon gar nicht ist damit klar, was man mit dem Bild machen darf, ob man es zum Beispiel auf T-Shirts drucken und die T-Shirts dann verkaufen darf oder ähnliches. All das können nur Lizenzverträge regeln, die oft einen umfangreichen Rechtekatalog enthalten. Die Käufer von NFT-Kunst glauben oft genau das Gegenteil.

Übrigens auch in Computerspielen

Gleiches gilt übrigens auch für NFT in Computerspielen. Nur weil man z.B. ein virtuelles Schwert als NFT erhalten hat, ist – jedenfalls ohne Kenntnis der AGB oder des Lizenzvertrages – noch nicht geklärt, was man mit dem NFT machen darf, z.B. ob man es auch in anderen Spielen verwenden darf, ob man es „verkaufen“ darf etc.

Was muss man beachten?

Käufer von NFT sollten unbedingt darauf achten, was sie kaufen und welche Rechte sie kaufen. Nur so kann man sich über den möglichen Wert der NFT sicher sein. Verkäufer von NFT sollten sehr darauf achten, die AGB und Lizenzverträge von Spezialisten überprüfen zu lassen, um ebenfalls auf der sicheren Seite zu sein und später nicht unnötigen Frust bei den Käufern und schlechte PR hinnehmen zu müssen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBlogComputerComputerspielComputerspieleDigitalEthereumInformationKILizenzRechtsfrageRechtsfragenRechtsprechungRegistrierungUrheberrechtVerträgeWertpapierZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

19. Open Stage Games in Stuttgart – typische Fehler in Publishingverträgen

19. Open Stage Games in Stuttgart – typische Fehler in Publishingverträgen
12. November 2019

Open Stage, was ist das? Ob unabhängige Entwicklerstudios oder große Publisher, ob frisch gebackene Absolvent*innen oder Recruiter*innen auf der Suche...

Mehr lesenDetails

BGH zum OS-Link (Streitbeilegungsplattform der EU)

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
19. September 2019

Hin und wieder hab ich als Rechtsanwalt den Verdacht, dass es Kollegen und Gerichte doch zu langweilig ist, wenn diese...

Mehr lesenDetails

Podcasts und Recht: Was du beachten musst!

Podcasts und Recht: Was du beachten musst!
7. Februar 2023

In diesem Blogpost geht es um den richtigen Umgang mit Podcasts aus rechtlicher Sicht. Ich versuche zu erklären, was du...

Mehr lesenDetails

16 Jahre Innovation und Leidenschaft im IT-Recht: Ein persönlicher Rückblick

16 Jahre Innovation und Leidenschaft im IT-Recht: Ein persönlicher Rückblick
10. Januar 2024

Manchmal braucht es eine kleine Erinnerung, um uns die Bedeutung eines langen Weges bewusst zu machen. Gestern hat mich LinkedIn...

Mehr lesenDetails

AG Heidelberg verurteilt Betreiber von Metin2-Server

6. Februar 2019

Das Amtsgericht Heidelberg hat gegen den Betreiber mehrerer Piraterie-Server für das Online-Spiel Metin2 eine Geldstrafe verhängt. Dem Urteil war eine...

Mehr lesenDetails

OLG München untersagt Amazon Dash Buttons

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
10. Januar 2019

Ich selber bin eigentlich IT-Nerd und Stammkunde bei Amazon. Aber die Dash-Buttons waren mir auch immer suspekt. Das kann aber...

Mehr lesenDetails

Ändern einer fremden Amazon-Beschreibung kann wettbewerbswidrig sein

Gekaufte Bewertungen bei Amazon
7. März 2019

Das Ändern einer, durch einen Wettbewerber angelegten, Beschreibung für ein Amazon Produkt, kann wettbewerbswidrig sein.  Im Fall, den das Landgericht...

Mehr lesenDetails

Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand

Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand
30. Dezember 2021

Seit einiger Zeit bin ich nicht mehr dazu gekommen, regelmäßig Blogbeiträge zu schreiben. Der Grund dafür ist, dass ich in...

Mehr lesenDetails

Filesharing: Keine Entlastung als Mutter

Filesharing und Belehrung durch Eltern
24. August 2020

Das Amtsgericht München verurteilte am 20.08.2019 die beklagte Ehefrau und Mutter aus Starnberg zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation
Sonstiges

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025

Softwareentwicklung verändert sich radikal. Was über Jahrzehnte das präzise Schreiben von Code war, wird zunehmend durch Kommunikation ersetzt. „Vibecoding“ beschreibt...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025

Produkte

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

Podcastfolge

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode des Podcasts "Der Unkonventionelle Anwalt" tauchen wir ein in die Welt eines Juristen, der die traditionellen...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024
Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung