• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

NFT und das Urheberrechtsproblem

30. Januar 2023
in Urheberrecht, Blockchain und Web 3 Recht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
nft g08d440343 1920
Wichtigste Punkte
  • NFT steht für non-fungible tokens, einzigartige digitale Einheiten, die nicht austauschbar sind.
  • Erste Anwendung von NFTs war die Cryptokitty-Serie, die einzigartigen digitalen Katzen repräsentiert.
  • Juristische Klarheit zu NFTs ist in Deutschland noch nicht gegeben, viele Fragen bleiben offen.
  • NFTs bieten keinen automatischen Urheberrechtsschutz; die Übertragung hängt von vertraglichen Vereinbarungen ab.
  • Die Erstellung und Vermarktung von NFTs könnte urheberrechtliche Genehmigungen erfordern, was oft nicht geklärt ist.
  • Käufer sollten genau prüfen, welche Rechte sie mit einem NFT erwerben, um Enttäuschungen zu vermeiden.
  • AGB und Lizenzverträge von Spezialisten überprüfen lassen, um rechtliche Unsicherheiten zu minimieren.

Schon ein paar mal hab ich unterschwellig in Blogbeiträgen auf das Problem hingewiesen, was NFT eigentlich sind und was nicht.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was sind NFT (was alle denken)?
2. Was sind NFT (juristisch)?
3. Was ist nun mit den Urheberrecht?
4. Apropos Affen
5. Übrigens auch in Computerspielen
6. Was muss man beachten?
6.1. Author: Marian Härtel

Was sind NFT (was alle denken)?

NFT steht für „non-fungible tokens“. Es handelt sich dabei um Einheiten, die einzigartig sind und nicht austauschbar. Anders als bei fungible Wertpapieren (z.B. Aktien), bei denen es unerheblich ist, welche Einheit man besitzt, ist jede NFT einzigartig und kann nicht getauscht werden. Die erste Anwendung für NFTs ist die Cryptokitty-Serie von Ethereum. Diese digitalen Katzen sind ein gutes Beispiel für „non-fungible tokens“, da jede einzigartig ist und nicht austauschbar. Jede Cryptokitty hat ihre eigene Geschichte, Persönlichkeit und Ausrüstung. Andere Anwendungen für NFTs könnten sein: digitale Kunstwerke, digitales Eigentum oder auch digitale Gesundheitsinformationen.

Was sind NFT (juristisch)?

Nun, die ehrliche Antwort ist (zumindest in Deutschland), dass wir Juristen es noch nicht so genau wissen. Juristen und Autoren streiten sich um die Details, Rechtsprechung gibt es noch kaum. Tatsächlich stellen sich im Zusammenhang mit NFT zahlreiche neue Rechtsfragen, die nach innovativen Antworten verlangen. Zivilrechtlich könnten NFT zwar als „sonstiges Recht“ nach § 823 Abs. 1 BGB deliktischen Schutz genießen, sie stellen aber – jedenfalls nach ganz überwiegender Auffassung – keine absoluten Rechte dar und sind mangels Körperlichkeit auch keine Sachen im Sinne der §§ 90, 903 BGB. Die konkrete rechtliche Bedeutung einzelner NFTs bleibt daher im Wesentlichen der vertraglichen Ausgestaltung durch die Parteien überlassen. Und genau hier liegt das Problem, auf das ich in diesem Blogbeitrag eingehen möchte.

Für die Rechtsbeziehungen zwischen Erwerber und Veräußerer eines NFT sowie für die mit dem NFT verbundenen Rechte, die sich auf das Referenzobjekt beziehen, kommt es daher vor allem darauf an, welche absoluten Rechte nach der jeweiligen Rechtsordnung an dem Referenzobjekt bestehen und was die Parteien hinsichtlich der Rechteübertragung vereinbaren. Bei den absoluten Rechten handelt es sich im Rahmen des derzeit besonders aktiven digitalen Kunstmarktes vor allem um Urheberrechte und bei den übertragenen Rechten um urheberrechtliche Nutzungsrechte, die häufig auch als Lizenzen oder Lizenzrechte bezeichnet werden.

Was ist nun mit den Urheberrecht?

Auch aus urheberrechtlicher Sicht stellen sich eine Reihe von Fragen, die beantwortet werden müssen, z.B. wie NFTs in den Katalog der Nutzungsarten einzuordnen sind und welche Rechte mit dem Verkauf eines NFTs auf den Käufer übergehen. Hier sind vor allem die Ersteller von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert, die AGB korrekt zu formulieren, was nach meiner Erfahrung derzeit selten der Fall ist.

Es ist denkbar, dass die Herstellung und Vermarktung eines NFT aus einem urheberrechtlich geschützten Werk ein (noch) unbekanntes Recht zur öffentlichen Wiedergabe im Sinne des § 15 Abs. 2 UrhG voraussetzt. Diese Einordnung ist jedoch keineswegs zwingend; ebenso gut ist denkbar, dass NFT überhaupt keine urheberrechtliche Relevanz haben, sondern das (ggf. eigentumsähnliche) Eigentum am “digitalen Original” isoliert von etwaigen Urheberrechten zu sehen ist. Insofern erwirbt auch der Käufer eines physischen Gemäldes lediglich das Recht auf freien Werkgenuss. Das ist ein Gedanke, mit dem ich persönlich, und ich denke auch viele Kollegen, sympathisieren können. Es bedeutet aber, dass das, was der Nichtjurist unter NFT versteht, und das, was wir Juristen unter NFT verstehen, auseinander fallen würden. Nach meinem Verständnis wäre der NFT also nur ein 3-KB-Speicher, der zwar technisch eine Art Zuordnung eines Rechts zu der Person, die Zugriff auf den NFT hat, ermöglicht, aber juristisch eben nichts ist, solange das darin verkörperte Recht nicht richtig formuliert ist oder überhaupt existiert.

Das finde ich auch denklogisch richtig, denn auch wenn NFT oft mit Bildern, Affen oder Computerspielen in Verbindung gebracht werden, kann der Token eigentlich mehr, wie man in der folgenden Grafik sieht.

NFT

Apropos Affen

Gelangweilte Affen (Bored Apes) ist übrigens ein gutes Stichwort, denn sie sind der Anlass für den heutigen Blogpost. In einem Gerichtsverfahren in den USA geht es nämlich genau um die Frage, ob der Anbieter der „Bored Apes“ die „Copyrights“ registriert hat bzw. ob er diese überhaupt besitzt. Auch wenn sich das rechtliche Problem sehr stark auf einen Aspekt des US-Urheberrechts, nämlich die Registrierung von Urheberrechten, konzentriert, den das europäische Urheberrecht nicht kennt, gibt es doch Anlass, über die Gestaltung von AGB und die Art und Weise von NFT nachzudenken. Denn nur weil Ihnen jemand ein digitales Bild in einem NFT verkauft, heißt das noch lange nicht, dass Sie damit auch die Rechte an dem Bild übertragen bekommen. Schon gar nicht ist damit klar, was man mit dem Bild machen darf, ob man es zum Beispiel auf T-Shirts drucken und die T-Shirts dann verkaufen darf oder ähnliches. All das können nur Lizenzverträge regeln, die oft einen umfangreichen Rechtekatalog enthalten. Die Käufer von NFT-Kunst glauben oft genau das Gegenteil.

Übrigens auch in Computerspielen

Gleiches gilt übrigens auch für NFT in Computerspielen. Nur weil man z.B. ein virtuelles Schwert als NFT erhalten hat, ist – jedenfalls ohne Kenntnis der AGB oder des Lizenzvertrages – noch nicht geklärt, was man mit dem NFT machen darf, z.B. ob man es auch in anderen Spielen verwenden darf, ob man es „verkaufen“ darf etc.

Was muss man beachten?

Käufer von NFT sollten unbedingt darauf achten, was sie kaufen und welche Rechte sie kaufen. Nur so kann man sich über den möglichen Wert der NFT sicher sein. Verkäufer von NFT sollten sehr darauf achten, die AGB und Lizenzverträge von Spezialisten überprüfen zu lassen, um ebenfalls auf der sicheren Seite zu sein und später nicht unnötigen Frust bei den Käufern und schlechte PR hinnehmen zu müssen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBlogComputerComputerspielComputerspieleDigitalEthereumInformationKILizenzRechtsfrageRechtsfragenRechtsprechungRegistrierungUrheberrechtVerträgeWertpapierZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

OLG Frankfurt am Main vs. OLG Celle – FernUSG in B2B-Verträgen

OLG Frankfurt am Main vs. OLG Celle – FernUSG in B2B-Verträgen
30. Oktober 2023

In der Coaching-Branche herrschte bislang eine spürbare Unsicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) auf B2B-Verträge. Viele...

Mehr lesenDetails

KI & Urheberrecht: Eine Analyse

KI & Urheberrecht: Eine Analyse
10. Dezember 2022

KI & Urheberrecht ist ein neues und wichtiges Thema, das viele Menschen beunruhigt. Es ist wichtig, dieses Thema zu verstehen,...

Mehr lesenDetails

Routerzwang bei Internetanbieter = rechtswidrig

Routerzwang bei Internetanbieter = rechtswidrig
29. Juni 2019

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Internetanbieter bei der Bestellung von DSL-Tarifen im Internet nicht mehr den Eindruck erwecken...

Mehr lesenDetails

Leitfaden: Werbekennzeichnung bei Social Media Angeboten

Leitfaden: Werbekennzeichnung bei Social Media Angeboten
24. April 2019

Nun habe ich ja schon vielfach über das Thema Influencer, Trennungsgebot bzw. Werbekennzeichnungen im Blog geschrieben und damit auch viele...

Mehr lesenDetails

Neue Funktion auf meinem Blog: KI-Unterstützung für individuelle Blogposts

Neue Funktion auf meinem Blog: KI-Unterstützung für individuelle Blogposts
15. Mai 2023

Ich freue mich, euch eine neue Funktion auf meinem Blog vorzustellen, die darauf abzielt, eure Interaktion beim Lesen der Artikel...

Mehr lesenDetails

Steuerrecht und Esport in 6 Problemfeldern

Steuerliche Behandlung von Upwork in Deutschland?
8. April 2019

Steuerrecht im Esport, ja, das gibt es In diesem Post möchte ich ein paar steuerrechtliche Fragen zum Esport zusammenfassen, die...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt und urheberrechtlicher Logoschutz

Urheberrecht
15. Juli 2019

Das Thema eines urheberrechtlichen Schutzes von Logos sind immer wieder Grundlage von Rechtsstreitigkeiten. Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn Logo...

Mehr lesenDetails

Podcasts erstellen: Worauf es rechtlich zu achten gilt

Ist Rundfunkrecht bei Streamer noch angemessen?
29. August 2024

Podcasts erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und sind zu einem festen Bestandteil der Medienlandschaft geworden. Sie bieten eine tolle Möglichkeit,...

Mehr lesenDetails

Influencer-Agenturen: Vertragskonstellationen und ihre Auswirkungen

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
8. August 2024

Als Influencer-Agentur gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man Verträge mit Kunden und Influencern gestalten kann. Jede dieser Konstellationen hat ihre...

Mehr lesenDetails
Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?
Recht und Computerspiele

Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?

8. September 2025

Mods add new content to video games, improve graphics or add completely new ways of playing. Hardly any major PC...

Mehr lesenDetails
Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

7. September 2025
Chain of title in game development: building a clean chain of rights

Chain of title in game development: building a clean chain of rights

6. September 2025
Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

5. September 2025
Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

12. August 2025

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

Podcastfolge

75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024

In this captivating episode of my IT Medialaw podcast, I, Marian Härtel, share my personal journey as a passionate IT...

Mehr lesenDetails
Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025
Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung