• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Notarielle Beurkundung bei Asset Deals: Ein Blick auf § 311b Abs. 3 BGB

Notarielle Beurkundung bei Asset Deals: Ein Blick auf § 311b Abs. 3 BGB

14. Juni 2023
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Notarielle Beurkundung bei Asset Deals: Ein Blick auf § 311b Abs. 3 BGB

14. Juni 2023
in Gesellschaftsrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
a book gaf8d2343d 1280

Unternehmenskäufe gehören zum Tagesgeschäft in der gesellschaftsrechtlichen Beratung. Zwei Gestaltungsformen dominieren die Praxis: Asset Deal und Share Deal. Beide sind etabliert, unterscheiden sich jedoch erheblich in ihrer rechtlichen Struktur, Risikoverteilung und steuerlichen Wirkung.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Grundlagen: Asset Deal vs. Share Deal
1.1. Share Deal
1.2. Asset Deal
2. Die notarielle Beurkundung beim Asset Deal – § 311b Abs. 3 BGB im Fokus
2.1. Was regelt § 311b Abs. 3 BGB?
2.2. Wann ist ein Asset Deal vom Beurkundungserfordernis betroffen?
2.3. Beispiele aus der Praxis
3. Rechtsfolgen bei Formverstoß
4. Strategische Hinweise für die Vertragsgestaltung
5. Fazit: Die notarielle Beurkundung im Asset Deal – oft übersehen, rechtlich aber hochrelevant
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Der Asset Deal ermöglicht den selektiven Erwerb von Vermögenswerten, vermeidet jedoch bestimmte Verbindlichkeiten.
  • Im Share Deal werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernommen.
  • Die notarielle Beurkundung spielt eine entscheidende Rolle im Kontext von Asset Deals und Share Deals.
  • Nach § 311b Abs. 3 BGB ist eine notarielle Beurkundung notwendig, wenn das gesamte Vermögen verkauft wird.
  • „Catch-all-Klauseln“ können kompliziert sein und die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung beeinflussen.
  • Eine fehlende notarielle Beurkundung kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Nichtigkeit des Vertrags.
  • Der Artikel hebt die Bedeutung der juristischen Details bei Asset Deals zur Vermeidung von Fallstricken hervor.

Während der Share Deal auf die Übertragung von Gesellschaftsanteilen zielt, betrifft der Asset Deal die selektive Übertragung einzelner Vermögenswerte. Für Käufer und Verkäufer ist die Wahl der Struktur kein bloßer Formalismus, sondern strategisch bedeutsam – sowohl im Hinblick auf die Transaktionssicherheit als auch auf Haftung, Finanzierung und steuerliche Optimierung.

Dieser Beitrag beleuchtet die Unterschiede der beiden Modelle, mit einem besonderen Fokus auf eine häufig übersehene, aber praxisrelevante Vorschrift: § 311b Abs. 3 BGB, der in bestimmten Konstellationen auch beim Asset Deal eine notarielle Beurkundung verlangt.

Grundlagen: Asset Deal vs. Share Deal

Share Deal

Beim Share Deal werden Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft übertragen – in der Regel GmbH-Anteile (§ 15 Abs. 1, 3 GmbHG) oder Aktien (§ 67 AktG). Der Erwerber tritt in die Rechtsstellung des Gesellschafters ein und übernimmt damit das Unternehmen in seiner Gesamtheit – einschließlich aller Aktiva und Passiva, Verträge, Mitarbeiter und potenzieller Altlasten.

Vorteile:

  • Einfache Übertragbarkeit durch einen einzigen Rechtsakt
  • Erhalt bestehender Vertragsbeziehungen und Lizenzen
  • Schnelle Umsetzung (bei klaren Eigentumsverhältnissen)

Risiken:

  • Übernahme aller Verbindlichkeiten
  • Mögliche steuerliche Belastungen beim Veräußerer
  • Notarielle Form zwingend erforderlich (§ 15 Abs. 3 GmbHG)

Asset Deal

Der Asset Deal führt zur Einzelrechtsnachfolge. Gegenstand sind einzelne Wirtschaftsgüter oder ganze Geschäftsbetriebe, z. B. Maschinen, Kundenverträge, Lagerbestände oder immaterielle Rechte. Die operative Hülle (z. B. die GmbH als juristische Person) bleibt bestehen, sie wird lediglich „ausgeschlachtet“.

Vorteile:

  • Selektive Übernahme: gezielte Ausklammerung von Risiken und Verbindlichkeiten
  • Bessere steuerliche Strukturierungsmöglichkeiten
  • Kein unmittelbarer Anteilserwerb

Risiken:

  • Einzelübertragung jedes Vermögensgegenstands erforderlich (ggf. Zustimmung Dritter)
  • Komplexität der Transaktionsstruktur
  • Eventuell Zustimmung des Betriebsrats bei Betriebsübergang (§ 613a BGB)

Wichtig: Während der Share Deal stets der notariellen Beurkundung bedarf, ist dies beim Asset Deal nur ausnahmsweise der Fall – aber genau diese Ausnahme hat es in sich.

Die notarielle Beurkundung beim Asset Deal – § 311b Abs. 3 BGB im Fokus

Was regelt § 311b Abs. 3 BGB?

„Verpflichtet sich ein Unternehmer zur Veräußerung seines gesamten gegenwärtigen Vermögens, so bedarf der Vertrag der notariellen Beurkundung.“

Der Zweck der Norm liegt im Schutz des Veräußerers: Die vollständige Veräußerung seines Vermögens soll nicht leichtfertig und ohne rechtliche Kontrolle erfolgen. Die notarielle Beurkundung dient hier nicht nur der Form, sondern auch der rechtlichen Aufklärung und Absicherung.

Wann ist ein Asset Deal vom Beurkundungserfordernis betroffen?

Die Beurkundungspflicht greift nicht bereits dann, wenn der wirtschaftliche Effekt dem einer Unternehmensveräußerung gleichkommt. Entscheidend ist, ob sich der Veräußerer ausdrücklich zur Übertragung seines gesamten Vermögens verpflichtet.

Indizien für die Beurkundungspflicht:

  • Catch-all-Klauseln wie: „Der Verkäufer überträgt alle im Eigentum stehenden Vermögenswerte, gleich ob aufgeführt oder nicht.“
  • Veräußerung ohne explizite Einschränkung auf einzelne Aktiva
  • Fehlen einer Vermögensreserve oder Fortführungsabsicht

Nicht beurkundungspflichtig ist hingegen:

  • Die Übertragung ausdrücklich bezeichneter Einzelpositionen (selbst wenn sie faktisch das gesamte Vermögen ausmachen)
  • Die Veräußerung eines klar abgegrenzten Geschäftsbereichs
  • Die Veräußerung eines bestimmten Bruchteils oder Prozentanteils, sofern nicht auf das gesamte Vermögen abgestellt wird

Beispiele aus der Praxis

  • ✅ Nicht beurkundungspflichtig: Ein Unternehmen verkauft alle Maschinen, Patente und Markenrechte – allerdings nur, soweit diese im Anhang 1 gelistet sind. Keine „Catch-all“-Klausel.
  • ❌ Beurkundungspflichtig: „Veräußert werden alle dem Verkäufer gehörenden Aktiva und Forderungen.“ Keine Einschränkung, umfassender Vermögensübergang – § 311b Abs. 3 BGB greift.

Rechtsfolgen bei Formverstoß

Wird ein nach § 311b Abs. 3 BGB beurkundungspflichtiger Vertrag ohne Beurkundung abgeschlossen, ist er nichtig (§ 125 BGB).

Das kann in der Praxis zu erheblichen Rückabwicklungs- und Haftungsrisiken führen:

  • Kein wirksamer Eigentumsübergang
  • Rückforderung der bereits übertragenen Vermögensgegenstände
  • Rückabwicklung von Kaufpreiszahlungen
  • Haftung des Beraters bei fehlender Aufklärung

Strategische Hinweise für die Vertragsgestaltung

  • Keine Pauschalklauseln: Vermeidung unbestimmter Formulierungen („alle Aktiva“)
  • Exakte Auflistung der zu übertragenden Assets im Anhang
  • Definition eines Restvermögens oder Fortführungszwecks zur Abgrenzung
  • Vertraglich klarstellen, dass keine vollständige Entäußerung beabsichtigt ist
  • Erstellung einer Vermögensübersicht zur Dokumentation des verbleibenden Vermögens

Fazit: Die notarielle Beurkundung im Asset Deal – oft übersehen, rechtlich aber hochrelevant

Die Vertragsgestaltung bei Unternehmenskäufen verlangt Sorgfalt – nicht nur inhaltlich, sondern auch formal. § 311b Abs. 3 BGB ist eine wenig beachtete, aber potentiell folgenschwere Norm: Ein vermeintlich einfacher Asset Deal kann bei unklarer Vertragsformulierung schnell zur Formnichtigkeit führen.

Wer rechtssicher handeln will, sollte:

  • Vertragsgegenstände exakt bezeichnen
  • keine Generalklauseln verwenden
  • stets prüfen (lassen), ob eine Beurkundungspflicht besteht

Der Mehraufwand lohnt sich – denn die nachträgliche Heilung eines unwirksamen Vertrags ist in vielen Fällen nicht möglich.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: RechtsanwaltRechtssicherheit

Weitere spannende Blogposts

Zwischen Spielerrechten und Anbieterpflichten – Der Umgang mit gesperrten Gaming-Accounts

Zwischen Spielerrechten und Anbieterpflichten – Der Umgang mit gesperrten Gaming-Accounts
19. November 2023

Einleitung Als Rechtsanwalt mit einer Vergangenheit im Gaming-Bereich begegnen mir häufig Fälle, in denen es um gesperrte Gaming-Accounts geht. Diese...

Mehr lesenDetails

Warum Deutschland der ideale Standort für die Gründung von IT- und Medienunternehmen ist

Warum Deutschland der ideale Standort für die Gründung von IT- und Medienunternehmen ist
1. September 2023

Einleitung In einer Zeit der Globalisierung und Digitalisierung stellt sich für viele Unternehmen, ob Start-up oder etabliert, die Frage nach...

Mehr lesenDetails

Kerngleiche Verstöße im Online-Marketing: Ein wichtiges Urteil für Agenturen

Kerngleiche Verstöße im Online-Marketing: Ein wichtiges Urteil für Agenturen
17. September 2024

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im IT- und Medienrecht möchte ich heute ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vorstellen,...

Mehr lesenDetails

Was ist der Artificial Intelligence Act?

Was ist der Artificial Intelligence Act?
6. Januar 2023

Einleitung Der Artificial Intelligence Act ist ein Vorschlag für ein europäisches Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) - das erste Gesetz....

Mehr lesenDetails

Vertragsmuster: Chancen und Gefahren bei der Verwendung in der Geschäftswelt

Vertragsmuster: Chancen und Gefahren bei der Verwendung in der Geschäftswelt
4. April 2023

Einleitung: Vertragsmuster sind insbesondere für kleine Unternehmen und Einzelunternehmer von Vorteil, die sich keine teure Rechtsberatung leisten können. Die Verwendung...

Mehr lesenDetails

Wie Compliance eine Win-win-Situation für Kunden und Anbieter schafft

Wie Compliance eine Win-win-Situation für Kunden und Anbieter schafft
21. Dezember 2022

Was ist Compliance und warum ist sie wichtig? Compliance ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien. Dies beinhaltet unter anderem...

Mehr lesenDetails

KI und Vertragsgestaltung

ai generated g63ed67bf8 1280
24. September 2024

Einleitung Die Vertragsgestaltung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) stellt eine der spannendsten und zugleich herausforderndsten Aufgaben unserer Zeit dar....

Mehr lesenDetails

Verdeckte Sachgründung: Ein unterschätztes Risiko für Startups

Verdeckte Sachgründung: Ein unterschätztes Risiko für Startups
3. November 2023

Als Rechtsanwalt begegne ich immer wieder Fällen, in denen Startups durch rechtliche Fallstricke unerwartet ins Straucheln geraten. Ein solcher Stolperstein,...

Mehr lesenDetails

Haftungsrisiken für Esport-Teams bei der Zusammenarbeit mit scheinselbstständigen Spielern

Haftungsrisiken für Esport-Teams bei der Zusammenarbeit mit scheinselbstständigen Spielern
13. Dezember 2022

Einführung: Warum sind Esport-Teams gegenüber Haftungsrisiken von selbstständigen Spielern anfällig? Esport-Teams sind einem hohen Risiko ausgesetzt, wenn sie mit scheinselbstständigen...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation
Sonstiges

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026

Die rasante Entwicklung generativer KI hat in der Softwareentwicklung eine neue Arbeitsweise hervorgebracht, die in der Praxis häufig als „Vibe...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026

Produkte

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024

In dieser aufschlussreichen knapp 20-minütigen Podcast-Episode von und mit mir wird das komplexe Thema des Urheberrechts im digitalen Zeitalter beleuchtet....

Mehr lesenDetails
Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025
Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung