• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Warenkorb
Plugin Install : Cart Icon need WooCommerce plugin to be installed.
  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
Kurzberatung
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel

ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel > Recht und Computerspiele > Rechtliche Bewertung von “swatten” im Esport/bei Streamern

Rechtliche Bewertung von “swatten” im Esport/bei Streamern

31. Oktober 2019
in Recht und Computerspiele, Recht und Esport
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
police 1073901 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Swatting ist ein fingierter Notfall, um Streamer live zu stören oder zu schaden.
  • Im August stürmte die Polizei das Haus von Kyle "Bugha" Giersdorf wegen falscher Notrufe.
  • In Deutschland wurde der YouTuber Drachenlord ebenfalls Opfer von Swatting.
  • Juristische Strafen können nach § 145 StGB wegen Missbrauch von Notrufen drohen.
  • Zivilrechtliche Ansprüche und Schadensersatz sind für betroffene Streamer möglich.
  • Falsche Einsätze können teuer werden und große Schäden verursachen.
  • Opfer von Swatting sollten sich unbedingt melden und rechtliche Schritte einleiten.

Was ist Swatting?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist Swatting?
2. Die juristische Einordnung
3. Welche Folgen hat das Ganze?
4. Opfer von Swatting unbedingt melden!

Das Swatten ist inzwischen in den USA zu einer Unart geworden, die vor allem berühmte Streamer trifft. Aber wie ist die Sache in Deutschland rechtlich zu bewerten?

Swatting ist ein Kunstwort für einen fingierten Notfall, um über einen Polizeieinsatz meist berühmte Streamer live beim streamen zu stören oder sogar zu schaden.

Im August dieses Jahres stürmte z.B. ein bewaffnetes Polizeieinsatzkommando in Florida  das Haus des “Fortnite”-Weltmeisters Kyle “Bugha” Giersdorf. Die dortigen Anrufe behaupteten der Spieler hätte gerade seinen Vater mit einer Kalaschnikow erschossen und zudem seine Mutter gefesselt in die Garage gesperrt.

Gerade erst traf es Cody „Clix“ Conrad, der Opfer von Swatting wurde, als er gerade die Fortnite Champion Series mit seinem Team spielte und dies  live auf Twitch streamte.

Da Phänomen ist aber keinesfalls auf die USA beschränkt. In Deutschland traf es den YouTuber Drachenlord.

Die juristische Einordnung

Juristisch kommen bei derartigen Handlungen eine Strafbarkeit nach § 145 StGB wegen “Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln” infrage, aber auch eine Bedrohung im Sinne von § 241 StGB oder auch § 126 StGB wegen “Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten” kommt in Betracht.  Schließlich ist an eine Strafbarkeit wegen “Falscher Verdächtigung” nach § 162 StGB zu denken. Und das sind die infrage kommenden Strafnormen, wenn durch den Einsatz nicht passiert. Sollte es durch den Polizeieinsatz und sei als Nebenfolge, Körperverletzungen oder Todesfälle (wie 2017 in den USA passiert) geben, dann würden noch deutlich schwerwiegende Strafnormen in Beitracht kommen.

Welche Folgen hat das Ganze?

Auch zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung sind denkbar. Bei gewerblichen Streamern oder Influencer wären zudem an Schadensersatzansprüche in nicht irrelevanter Höhe zu denken. Das gilt nicht nur für verursachte Schäden, aber auch für Umstände, wenn durch den Einsatz beispielsweise Turniere verloren werden und daher eventuell Sponsoren abspringen. Gleiche gilt, wenn ein konkurrierender Streamer einen solchen Anruf, vielleicht sogar als Scherz gedacht, vornimmt. Werden hier eventuell aufnahmen des Einsatzes etc. auf einem anderen Kanal veröffentlicht, ist an Verletzungen der jeweiligen Persönlichkeitsrechte zu denken. Siehe dazu auch diesen Artikel zu Prank-Videos auf YouTube.

Schließlich wären die Kosten für den falschen Einsatz, inklusive für Dinge wie zerstörte Türen etc. natürlich durch den Anrufer zu bezahlen. Hier können also wegen eines Anrufs ganze Existenzen zerstört werden.

Grundsätzlich ist daher festzustellen, dass Swatting weit mehr als nur ein “Dummer Jungenstreich” ist und bei Feststellung der Täterschaft zu empfindlichen Haftstrafen und zivilrechtlich zu empfindlichen Schadensersatzforderung führen kann. Von dem Umstand, dass der Missbrauch von Notrufen natürlich Geld kostet und eventuell zu Engpässen in echten Gefahrensituationen führen kann, will ich gar nicht erst anfangen.

Opfer von Swatting unbedingt melden!

Wer Opfer von Pranks oder sogar Swatting wurde, kann sich gerne bei mir melden. Wir klären dann zusammen, was das beste Vorgehen ist, um gegen den Verursacher vorzugehen.

Tags: EsportFortniteInfluencerSchadensersatzSponsorTwitchYouTubeYouTuberZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

Cathy Hummels, Schleichwerbung als Influencer?

#ad als Hashtag für Werbung nicht ausreichend!
11. Februar 2019

Heute sollte es eigentlich eine interessante Entscheidung am Landgericht München geben, die die Rechtsprechung rund um Influencer-Marketing und die Pflicht...

Mehr lesenDetails

Meine wachsende Videosektion auf ITMediaLaw

SmallLogo
2. September 2024

In meiner Videosektion auf ITMediaLaw.com findet ihr bereits einige spannende Videos zu verschiedenen Rechtsthemen. Aktuell umfasst die Sammlung 44 Videos,...

Mehr lesenDetails

Twitch Streamer und Änderungen beim Rundfunkstaatsvertrag

22. Januar 2019

Aufgrund einiger Anfragen vom heutigen Tag wegen "Gelber Briefe" für Streamer auf Twitch, möchte ich noch einmal auf meinen letzten...

Mehr lesenDetails

Eine Blockchain-GmbH gründen? Geht das

Eine Blockchain-GmbH gründen? Geht das
1. Februar 2023

Worum geht es? Wie hier im Blog schon oft zu lesen war, stellen Blockchains (egal von welchem Anbieter und auf...

Mehr lesenDetails

Mixer und Impressum sowie weitere Fragen

Mixer und Impressum sowie weitere Fragen
25. Oktober 2019

Aktuell hat Microsoft mit ihrer Streamingplattform Mixer einen regelrechten Kampf der Streaminggiganten begonnen, indem der Softwaregigant erst Ninja von Twitch...

Mehr lesenDetails

Doppelvertretung bei Influencer-Agenturen – Ein rechtliches Minenfeld?

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
4. September 2024

Als Influencer-Agentur stehen Sie täglich vor der Herausforderung, die Interessen Ihrer Klienten bestmöglich zu vertreten und gleichzeitig für alle Beteiligten...

Mehr lesenDetails

Werbekennzeichnung für Influencer bald nur noch bei wirklicher Gegenleistung?

Werbekennzeichnung für Influencer bald nur noch bei wirklicher Gegenleistung?
13. November 2020

Eines der größten Themen hier auf dem Blog ist sicher die Frage, wann Influencer, Streamer etc. Werbung kennzeichnen müssen. Dazu...

Mehr lesenDetails

Eiermann-Tische und das Urheberrecht

Eiermann-Tische und das Urheberrecht
5. Dezember 2022

Da ich, gerade im Startup-Bereich, so einige Fans von Eiermann-Tischen im Büro kenne, fand ich dieses Urteil des OLG Frankfurt...

Mehr lesenDetails

YouTube/Twitch und Hakenkreuze in Streams/Videos?

Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind strafbar
29. Juli 2019

Aktuell gibt es eine ausdauernde Diskussion dazu, ob Videos vom Spiel "Wolfenstein: Youngblood" in der englischen Fassung auf YouTube oder...

Mehr lesenDetails
23600238 fc76 4626 bd40 a2606a0d02d0 202615361

Whistleblowing

29. März 2025

Definition und gesellschaftliche Bedeutung des Whistleblowings Whistleblowing beschreibt die Praxis, bei der Mitarbeiter oder Insider innerhalb eines Unternehmens oder einer...

Mehr lesenDetails
Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden

Datenschutzfolgeabschätzung

26. Juni 2023
AGB sind nicht allein wegen der Länge unwirksam!

AGB

23. Juni 2023
Quellensteuer

Optieren

10. November 2024
Auditklausel

Auditklausel

27. Juni 2023

Podcast Folgen

8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024

  In this insightful episode of the ITmedialaw podcast, we take an in-depth look at the intersection of Web3, blockchain...

Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025

In the final episode of the first season of the ITmedialaw.com podcast, we take a look at the future of...

43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024

This episode of the ITmedialaw.com podcast is all about the importance of legal advice for startups. Host Marian Härtel talks...

7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025

This insightful 20-minute podcast episode by and with me explores the complex topic of copyright in the digital age. The...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung