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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Risiko Sozialversicherungs / Steuerprüfung für Streamer, Esportler u.a.

18. Februar 2019
in Steuerrecht
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Streamer und Influencer ignorieren häufig die Gefahren von Steuerprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen.
  • Steuerprüfer überprüfen Unternehmen, ob gemeldete Umsätze und Gewinne korrekt sind, was häufig zu Nachzahlungen führt.
  • Fehler in der Buchhaltung können zu erheblichen finanziellen und strafrechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Steuerhinterziehung.
  • Sozialversicherungsprüfer ermitteln korrekte Beitragszahlungen und können bei falscher Einstufung strafrechtliche Folgen haben.
  • Die Risiken sind enorm: Insolvenz-gefährdende Nachzahlungen sind häufig und schwer vorhersehbar.
  • Eine Steigerung der Prüfungen durch Finanzämter und Sozialversicherungsbehörden ist in diesem Jahr zu erwarten.
  • Vorsorge ist wichtig: Ordentliche Buchhaltung und Finanzplanung sind unerlässlich, um Überraschungen zu vermeiden.

Streamer/Influencer und Steuern

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Streamer/Influencer und Steuern
2. Was sind Steuerprüfer?
3. Das gibt es auch bei der Sozialversicherung?
4. Die rechtlichen Schwierigkeiten sind enorm groß
4.1. Die größte Gefahr
5. Lieber Vorsicht als Nachsicht
5.1. Author: Marian Härtel

Schon des Öftern habe ich darauf hingewiesen, dass für zahlreiche neue Nutzer von Social Media Kanälen wie Streamer, YouTuber, Twitcher, Influencer, aber auch für Esportteams und dergleichen zahlreiche Gefahren lauern, die hauptsächlich im Recht die unlauteren Wettbewerbs und des Urheberrechts lagern und im Großen und Ganzen mit dem Schlagwort „Abmahnung“ einhergehen.

Während die Kosten für eine derartige Abmahnung aber oft ärgerlich, jedoch überschaubar sind, scheinen gefühlt 99 % der Influencer/Unternehmer (sei es auf Instagram, YouTube, Twitch, Twitter, Snapchat oder sonstigen Social Media Kanälen) eine noch viel größere Gefahr vollständig zu ignorieren.

Und diese Gefahr geht von Behörden der Bundesrepublik Deutschland aus: Es handelt sich dabei um Steuerprüfer und Sozialversicherungsprüfer.

Was sind Steuerprüfer?

Steuerprüfer prüfen Unternehmen und Selbstständige in regelmäßigen Abständen, bei Verdachtsfällen oder Meldungen dahingehend, ob die gemeldeten Umsätze, Gewinne und somit Steuerzahlungen wirklich der Wahrheit entsprechen. Dabei müssen vollständige, konsistente und korrekte Buchhaltungsunterlagen vorgelegt werden. Die Steuerprüfungen können getrennt nach Steuerarten vorkommen und beispielsweise nur auf die Umsatzsteuer oder nur auf die Einkommenssteuer beschränkt sein. Die Fehler sind bereits zahlreich vorstellbar, selbst wenn man versucht korrekte Steuererklärungen abzugeben und beginnen mit falsch ausgefüllten Bewirtungsbelegen, nicht korrekten Rechnungen aus dem Ausland, nicht korrekt verbuchten Einnahmen von Werbetreibenden, Netzwerken etc. und enden bei falscher Buchhaltung, unvollständigen Unterlagen und Rechenfehlern. Selbst diese Fehler können sehr teuer werden, wenn es nur um Nachzahlungen von einem Zeitraum einiger Monate geht. Im schlimmsten Fall kann es sich jedoch sogar um Jahreszeiträume handeln. Im Fall von vollständig fehlenden Erklärungen bestimmter Einnahmen, falscher Erklärung von Einnahmen oder Ausgaben und zahlreichen weiteren Umständen ist schnell sogar ein Fall der Steuerhinterziehung erreicht, der nicht nur besonders teuer, sondern sogar strafrechtlich relevant ist.

Das gibt es auch bei der Sozialversicherung?

Sozialversicherungsprüfungen gehen von den Sozialversicherungsträgern aus, beispielsweise von der Deutschen Rentenversicherung. Während auch hier unter Umständen allein handelnde Selbstständige (wie Streamer oder sonstige Influencer) betroffen sein können, wird es meistens problematisch, wenn man Mitarbeiter hat. Nicht korrekt abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter, wie Spieler eines Esport Teams, Helfer eines Streamers etc. führen nicht nur zu Nachzahlungen und zu Zinsforderungen, sondern im schlimmsten Fall auch zu strafrechtlichen Konsequenzen der Verantwortlichen (wie beispielsweise einem Geschäftsführer). Problematisch hier ist, dass im Sozialversicherungsrecht in aller Regel nicht zählt, was vertraglich vereinbart wurde, wie („§ 1 Person X ist kein Angestellter.“), sondern wie die tatsächlichen Umstände, auf Basis des Sozialversicherungsrechtes, sind. Verträge, dass Spieler eines Esport Teams angeblich selbstständig seien und ihre Einnahmen selbst verteuern müssen, sind irrelevant, wenn die tatsächlichen Umstände und die rechtliche Bewertung dazu führt, dass Spieler als Angestellte zu werten sind. Dabei ist es irrelevant, wie viel Geld verdient wurde, ob das Team eine Rechtsform hat oder sonstiges. Auch bei Streamern, Instagram-Nutzern und vielen weiteren Social Media Unternehmern kann es ähnliche Probleme geben. Diese können ebenfalls aus dem Bereich der Frage kommen, ob jemand Angestellter oder Auftragnehmer ist. Es gibt aber auch weitere Fallen. So können selbst Auftragnehmer in Konflikte mit der Künstlersozialkasse kommen. Ich gehe beispielsweise einmal davon aus, dass die wenigsten Influencer, Streamer oder Esport Teams wissen, dass jeder, der künstlerische oder publizistische Leistungen beauftragt, um diese öffentlich weiter zu verwerten,  auf die dafür gezahlten Beträge die Künstlersozialabgabe zahlen muss. Dies können natürliche Personen sein, die hin und wieder ein Video für den eigenen YouTube Kanal erstellen, schneiden oder bearbeiten, aber natürlich auch solche Personen, die Texte schreiben, Thumbnails regelmäßig erstellen oder sonstige künstlerische Werke erbringen. Gerichte spaßen mit diesen Umständen nicht.

Die rechtlichen Schwierigkeiten sind enorm groß

In kurzer Abriss hier auf dem Blog kann unmöglich die enorme Detailfülle, die Regelungswut oder auch nur die Probleme im Ansatz beschreiben. Dafür könnte ich einen eigenen Blog erstellen oder ein Buch veröffentlichen. Und dann würde ich noch nicht alle Probleme abdecken.

Dieser Post hat jedoch eine vollständige andere Intention. Ich möchte auf das Risiko hinweisen, dessen sich viele nicht bewusst sind. Welches Risiko? Das Risiko liegt im Umstand, dass nicht nur Zahlungen geschuldet sein könnten, die man nicht erwartet, für die man kein Geld hat und auf die auch noch Zinsen anfallen. Das Risiko liegt vielmehr auch in dem Umstand, dass in einer Vielzahl der Fälle nicht nur strafrechtliche Konsequenzen drohen könnten, sondern beispielsweise auch Probleme mit zukünftiger Untersagung von Gewerbetätigkeiten auftreten könnten („Stichwort: Unzuverlässigkeit“). Bei den Zahlungen und Kosten durch Sozialversicherung und/oder Steuerprüfungen ist den meisten zudem nicht klar, dass die Steuerpflichten in aller Regel nicht „insolvenzfest“ sind, eine GmbH oder andere Rechtsform also meist vor Pflichten und Konsequenzen nicht schützt. Ähnliches gilt für die Privatinsolvenz, wobei das Thema zu komplex ist für diesen Post, um alle alternativen und Details zu erklären. Zusammengefasst kommt man um geschuldete Steuernachzahlungen oder Sozialversicherungsbeträge meist nicht drum herum und schuldet für diese, oft unvermittelt und überraschend, für viele Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte. Forderungen der Finanzämter und der Sozialversicherungsträger müssen zudem meist nicht extra eingeklagt und dann vollstreck werden, sondern werden einfach, beispielsweise durch den Zoll, selbst vollstreckt. Auch wenn man sich dagegen wehren kann, führt dies zu beträchtlichen Kosten für Rechtsanwälte und weiteren finanziellen Risiken.

Die größte Gefahr

Dieser Umstand ist meiner Meinung nach einer der größten Gefahren für gerade junge Selbstständige und Startups. Die Summe geschuldeter Beiträge können schnell Insolvenz-gefährdend werden und Gründer/Unternehmer schneller mit Existenzängsten konfrontiert sein, als es diesen lieb ist. Jährlich rutschen tausende Selbständige in diese Falle, die meist dadurch begründet ist, dass die Erfahrungen und Rechtskenntnisse für eine ordentliche Buchführung, eine ordentliche Finanzplanung, die Höhe der Steuernachzahlungen, für Verträge und Pflichten und sonstiges schlicht fehlen und gerade zu Beginn der Selbständigkeit unnötiger Geiz in Bezug auf Ausgaben für Berater, Rechtsanwälte und Steuerberater an den Tag gelegt werden.

Aber warum jetzt mein Post? Nun, die meisten meiner Mandanten sind Streamer, Influencer,  junge Medienstartups, Social Media Netzwerke, Esport Teams und dergleichen. Diese haben lange in einer Art Grauzone agiert. Bei vielen Finanzämtern Sozialversicherungsbehörden und ähnlichen Institutionen waren die Geschäftsmodelle schlicht nicht „auf dem Radar“. Dass jemand Beteiligungen aus Subscriptions bei Twitch als Zahlung aus den USA erhält, war oft ebenso wenig bekannt, wie dass Marken Geld dafür zahlen, wenn eine junge Frau Fotos mit Kleidung auf Instagram veröffentlicht. Dies hat sich inzwischen aber massiv geändert. Aktuell gibt es jährlich tausende derartiger Prüfungen, Nachforderungen und ähnlichen Verfahren. Verjährungen drohen zudem selten, denn wenn nichts erklärt wurde, kann auch eine Erklärung nicht rechtskräftig werden. Aber nicht  nur Steuerprüfer sind inzwischen Dinge wie YouTube oder Instagram ein Begriff, auch vor allem die Sozialversicherungsbehörden gehen immer gezielter und immer aggressiver derartigen Umständen nach, mit denen versucht wird zu vermeiden, dass Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Das gilt für Esport Organisationen und ihre Spieler ebenso wie für vermeintliche „Partner/Kollegen/Auftragnehmer“ eines Streamers oder sonstigen Influencers. Dieser Trend wird sich dieses Jahr noch verstärken und ich gehe davon aus, auch durch bestimme Änderungen bei Reportingpflichten der Netzwerke wie YouTube, aber auch durch Hinweismeldungen der Finanzämter untereinander. So wird in inzwischen regelmäßig, wenn beispielsweise ein Sponsor etc. Kosten als Betriebsausgaben geltend macht, eine Kontrollmeldung an das Finanzamt des jeweiligen Empfängers des Geldes gemacht. Da auch bei Finanzämtern und Sozialversicherungsbehörden die Digitalisierung zunimmt und derartige Meldungen und Prüfungen schneller und effektiver erfolgen können, gehe ich davon aus, dass die Menge der Prüfungen und Anfragen zunehmen werden. YouTuber, Esport Teams, Instagram-Influencer, Twitch-Anbieter und dergleichen sollte sich auf Prüfungen einstellen. Die Menge der Prüfungen wird dieses Jahr sehr zunehmen und die Gefahr für Startups und junge Unternehmer massiv erhöht werden.

Ich weiß aus erster Hand, dass es sowohl im Esport-Bereich, als auch im Streamingbereich, im Jahr 2018, vermehrte Prüfungen, inklusive Strafzahlungen, gab. 

Lieber Vorsicht als Nachsicht

Es gilt daher jetzt Vorsorge zu treffen, ordentliche Abläufe, Verträge, Buchhaltung, Dokumentenaufbewahrung und ähnliches ebenso zu etablieren, wie Methoden, um eine effektive Finanzplanung zu haben und somit von Zahlungen nicht überrascht zu werden.

Gerne kann ich hierzu initial oder auch regelmäßig, auch in Form einer Unternehmensberatung, behilflich sein. Kontaktieren Sie mich einfach mit Informationen zu den jeweiligen Umständen und wir besprechen, welche Maßnahmen geeignet sind.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBeratungBlogChatDigitalEsportInfluencerInformationInsolvenzInstagramModelNatürliche PersonSozialversicherungSponsorStartupsSteuerberaterTwitchTwitterUmsatzsteuerUrheberrechtVerträgeYouTubeYouTuberZins

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