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Schadenersatzanspruch für Online-Stadtplan-Urheberrechtsverletzung

23. April 2019
in Urheberrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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urheberrecht 384x192 1

Eigentlich hätte ich schwören können, dass Thema von Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen für die rechtswidrige Nutzung von Stadtplänen seit vielen Jahren der Vergangenheit angehört, spätestens eigentlich seit Google Maps. Nun ja, so irrt man sich, und es hatte das Oberlandesgericht Frankfurt in einer derartigen Sache zu entscheiden.

Wichtigste Punkte
  • Das Thema der Abmahnungen bleibt relevant, trotz Google Maps und ähnlicher Dienste.
  • Die Klägerin verlangte 1.620,- EUR netto für die Lizenzierung eines Stadtplanausschnitts.
  • Über 200 geschwärzte Verträge und ein Zeugnis des Steuerberaters belegen die Praxis der Klägerin.
  • Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte die Lizenzschadenforderung gegen den Beklagten.
  • Verträge, auch nach der Abmahnung geschlossen, waren rechtlich relevant.
  • Der Beklagte muss zusätzlich zu Lizenzschäden auch Prozesskosten tragen.
  • Das vollständige Urteil des OLG ist öffentlich zugänglich.

Die Klägerin macht nach der Abmahnung geltend, dass diese den Stadtplanausschnitt herkömmlicherweise für 1.620,- EUR netto lizenziere. Zum Beweis der Tatsache, legte diese mehr als 200 geschwärzte Verträge mit Kunden sowie ein Zeugnis des eigenen Steuerberater vor.

Dieser Umstand reichte sowohl dem Landgericht, als auch dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main, um den Nachweis einer entsprechenden Vertragspraxis bei der Klägerin nachzuweisen.

Da das Gericht auch kein Problem darin sah, dass einige der Verträge erst nach der Abmahnung geschlossen wurden, verurteilte das OLG Frankfurt a.M. den Beklagten zur Zahlung des vollen Lizenzschadens. Das war ein teures Vergnügen des Einbindens eines Kartenausschnittes, ohne vorher über die eigene Berechtigung nachzudenken, denn zum Lizenzschaden kommen nun auch noch die Prozesskosten für zwei Instanzen.

Das vollständige Urteil kann man hier nachlesen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungFrankfurtGoogleLizenzSteuerberaterTestUrheberrechtUrheberrechtsverletzungVerträge

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