- Das Thema der Abmahnungen bleibt relevant, trotz Google Maps und ähnlicher Dienste.
- Die Klägerin verlangte 1.620,- EUR netto für die Lizenzierung eines Stadtplanausschnitts.
- Über 200 geschwärzte Verträge und ein Zeugnis des Steuerberaters belegen die Praxis der Klägerin.
- Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte die Lizenzschadenforderung gegen den Beklagten.
- Verträge, auch nach der Abmahnung geschlossen, waren rechtlich relevant.
- Der Beklagte muss zusätzlich zu Lizenzschäden auch Prozesskosten tragen.
- Das vollständige Urteil des OLG ist öffentlich zugänglich.
Eigentlich hätte ich schwören können, dass Thema von Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen für die rechtswidrige Nutzung von Stadtplänen seit vielen Jahren der Vergangenheit angehört, spätestens eigentlich seit Google Maps. Nun ja, so irrt man sich, und es hatte das Oberlandesgericht Frankfurt in einer derartigen Sache zu entscheiden.
Die Klägerin macht nach der Abmahnung geltend, dass diese den Stadtplanausschnitt herkömmlicherweise für 1.620,- EUR netto lizenziere. Zum Beweis der Tatsache, legte diese mehr als 200 geschwärzte Verträge mit Kunden sowie ein Zeugnis des eigenen Steuerberater vor.
Dieser Umstand reichte sowohl dem Landgericht, als auch dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main, um den Nachweis einer entsprechenden Vertragspraxis bei der Klägerin nachzuweisen.
Da das Gericht auch kein Problem darin sah, dass einige der Verträge erst nach der Abmahnung geschlossen wurden, verurteilte das OLG Frankfurt a.M. den Beklagten zur Zahlung des vollen Lizenzschadens. Das war ein teures Vergnügen des Einbindens eines Kartenausschnittes, ohne vorher über die eigene Berechtigung nachzudenken, denn zum Lizenzschaden kommen nun auch noch die Prozesskosten für zwei Instanzen.
Das vollständige Urteil kann man hier nachlesen.