• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Warenkorb
Plugin Install : Cart Icon need WooCommerce plugin to be installed.
  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
Kurzberatung
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Blockchain und Web 3 Recht

Semi-Fungible Tokens (SFTs) im Kontext der DSGVO

10. April 2024
in Blockchain und Web 3 Recht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
ChatGPT Image 25. Apr. 2025 09 15 44
Wichtigste Punkte
  • Datenminimierung: Die DSGVO verlangt, personenbezogene Daten nur solange zu speichern, wie nötig; Blockchain widerspricht diesem Prinzip.
  • Recht auf Vergessenwerden: Nutzer können Datenlöschung verlangen, aber permanente Blockchain-Speicherung erschwert diese Umsetzung.
  • Verantwortlichkeit: Dezentrale Blockchain-Strukturen erschweren die Identifikation von Verantwortlichen, was für DSGVO-Einhaltung notwendig ist.
  • SFTs bieten Potenzial: Semi-Fungible Tokens könnten innovative Lösungen für DSGVO-Konformität entwickeln.
  • Off-Chain-Lösungen: Speicherung personenbezogener Daten außerhalb der Blockchain könnte DSGVO-Anforderungen besser erfüllen.
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Kooperation zwischen Juristen, Technikern und Datenschutzexperten ist essenziell für innovative Lösungen.
  • Neue Standards setzen: Herausforderungen durch SFTs bieten Chancen für Fortschritte im Datenschutz in der digitalen Welt.

 Eine juristische Betrachtung

Die Einführung von Semi-Fungible Tokens (SFTs) hat nicht nur in der Blockchain-Technologie neue Wege eröffnet, sondern stellt auch Rechtsanwälte und Datenschutzexperten vor neue Herausforderungen. Diese Entwicklungen sind besonders relevant für meine beratende Tätigkeit, in der ich Mandanten zu den rechtlichen Aspekten der Blockchain-Technologie, einschließlich der DSGVO, berate. Mit SFTs entstehen komplexe rechtliche Fragestellungen, die sowohl für Technologieunternehmen als auch für Verbraucher von Bedeutung sind. In meiner Praxis begegne ich häufig der Notwendigkeit, innovative Lösungen zu entwickeln, die den technologischen Fortschritt mit den strengen Anforderungen der DSGVO in Einklang bringen.

Dieser Artikel zielt darauf ab, die spezifischen Rechtsfragen, die sich aus der Verwendung von SFTs in Verbindung mit der DSGVO ergeben, zu beleuchten. Dabei wird insbesondere der grundlegende Konflikt zwischen der DSGVO und Blockchain-Systemen untersucht. Aus meiner anwaltlichen Erfahrung ist es essenziell, die technischen Eigenschaften von SFTs genau zu verstehen und diese im Kontext der aktuellen Rechtslage zu bewerten. Hierbei ist ein tiefgehendes Verständnis für die Funktionsweise von SFTs und deren Einbettung in die Blockchain-Technologie unabdingbar, um effektive und rechtlich abgesicherte Beratung zu bieten.

Durch die Verbindung meiner juristischen Expertise mit praktischer Erfahrung im Bereich der Blockchain-Technologien strebe ich danach, Mandanten dabei zu unterstützen, die rechtlichen Herausforderungen, die SFTs mit sich bringen, zu meistern und gleichzeitig die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen. Diese Arbeit erfordert eine ständige Auseinandersetzung mit den neuesten Entwicklungen in der Blockchain-Welt und eine flexible Anpassung der rechtlichen Beratung an diese dynamischen Veränderungen.

Grundlegender Konflikt: DSGVO vs. Blockchain

Die DSGVO und die Blockchain-Technologie stehen aufgrund ihrer unterschiedlichen Grundprinzipien in einem wesentlichen Spannungsverhältnis. Einerseits zielt die DSGVO darauf ab, den Schutz personenbezogener Daten zu stärken und den Einzelnen mehr Kontrolle über seine Daten zu geben. Dies umfasst das Recht auf Vergessenwerden, die Datensparsamkeit und die Notwendigkeit der Datenlöschung. Andererseits basieren Blockchain-Systeme auf einer dezentralen und unveränderlichen Struktur, in der einmal eingetragene Daten nicht mehr verändert oder entfernt werden können. Diese Charakteristik steht im direkten Widerspruch zu einigen Kernanforderungen der DSGVO.

Die Rolle von SFTs in diesem Kontext

Semi-Fungible Tokens (SFTs) vereinen die Merkmale von fungiblen und nicht-fungiblen Tokens und bieten dadurch eine größere Flexibilität in der Handhabung von Daten. Durch ihre einzigartige Fähigkeit, Zustände zu wechseln, können sie sich an verschiedene Anforderungen anpassen. SFTs können beispielsweise als austauschbare Assets beginnen, ähnlich herkömmlicher Kryptowährungen, und sich unter bestimmten Umständen in einzigartige, nicht austauschbare Assets verwandeln.

Diese Flexibilität eröffnet vielfältige Anwendungsmöglichkeiten. In der Gaming-Branche etwa können SFTs sowohl als Spielwährung als auch als einzigartige Sammlerstücke oder Belohnungen eingesetzt werden. In diesem Kontext beginnen sie als allgemeine Spielwährung und können sich in seltene Gegenstände verwandeln, die einen spezifischen Wert innerhalb des Spiels haben. Ein anderes Anwendungsbeispiel findet sich im Bereich der digitalen Tickets. SFTs können hier als normale Eintrittskarten fungieren, die sich nach dem Besuch einer Veranstaltung in einzigartige Sammlerstücke verwandeln, die dann als Andenken an das Ereignis dienen.

Trotz ihrer Anpassungsfähigkeit und Anwendungsvielfalt müssen SFTs jedoch die Anforderungen der DSGVO berücksichtigen. Hierbei steht vor allem die Frage im Raum, wie die Grundsätze der Unveränderlichkeit der Blockchain-Daten mit den DSGVO-Vorgaben, wie dem Recht auf Vergessenwerden und der Datensparsamkeit, vereinbart werden können. Es gilt, innovative Lösungsansätze zu finden, die die Balance zwischen der technologischen Funktionsweise der SFTs und den Datenschutzanforderungen wahren.

Datenschutzrechtliche Herausforderungen für SFTs

  • Datenminimierung und Speicherbegrenzung: Die DSGVO fordert, dass personenbezogene Daten nur in dem Umfang und solange gespeichert werden, wie es für den ursprünglichen Zweck notwendig ist. Die permanente Speicherung in einer Blockchain widerspricht diesem Prinzip.
  • Recht auf Vergessenwerden: Dieses Recht ermöglicht es Individuen, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. In einer Blockchain sind Daten jedoch dauerhaft gespeichert, was die Umsetzung dieses Rechts erschwert.
  • Verantwortlichkeit und Haftung: Die dezentralisierte Natur von Blockchain-Systemen erschwert es, einen klar definierten Verantwortlichen für die Datenverarbeitung zu identifizieren, was für die Einhaltung der DSGVO erforderlich ist.

Lösungsansätze und Zukunftsperspektiven

Trotz der Herausforderungen, die mit ihrer Integration verbunden sind, bieten Semi-Fungible Tokens (SFTs) ein erhebliches Potenzial für die Entwicklung von Mechanismen, die eine verbesserte Konformität mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ermöglichen könnten. Eine Möglichkeit ist die Entwicklung von Technologien oder Verfahren, die eine Anonymisierung oder Pseudo-Anonymisierung personenbezogener Daten innerhalb einer Blockchain erlauben. Dies würde bedeuten, dass die Identität der betroffenen Personen geschützt bleibt, während ihre Daten weiterhin im Rahmen der Blockchain-Technologie genutzt werden können.

Darüber hinaus könnte der Einsatz von Off-Chain-Datenbanken in Verbindung mit SFTs ein weiterer Weg sein, die DSGVO-Konformität zu verbessern. In diesem Modell würden personenbezogene Daten außerhalb der Blockchain gespeichert, während auf der Blockchain selbst lediglich nicht-personenbezogene oder stark anonymisierte Daten gehalten werden. Diese Trennung könnte helfen, die Unveränderlichkeit der Blockchain mit den Datenschutzanforderungen der DSGVO in Einklang zu bringen.

Für Spieleanbieter, Sammlerportale oder Unternehmen, die die Blockchain-Technologie nutzen möchten, könnten SFTs besonders interessant sein. Ihre Fähigkeit, zwischen austauschbaren und einzigartigen Zuständen zu wechseln, bietet flexible Anwendungsmöglichkeiten. Im Gaming-Bereich könnten SFTs beispielsweise sowohl als In-Game-Währung als auch als seltene, einzigartige Gegenstände genutzt werden. Für Sammlerportale bieten sie die Möglichkeit, Objekte zunächst als austauschbare Güter anzubieten, die später zu einzigartigen Sammlerstücken werden.

Diese Anwendungsmöglichkeiten heben hervor, wie wichtig es ist, dass die Entwicklung von SFTs und ihre Anwendung in verschiedenen Branchen von einer tiefgreifenden Kenntnis sowohl der technischen als auch der rechtlichen Aspekte begleitet wird. Die Integration von SFTs in bestehende rechtliche Strukturen erfordert kontinuierliche Anpassungen, um sicherzustellen, dass sowohl die technologischen Vorteile genutzt als auch die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Um eine solche Balance zu erreichen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Technologieexperten, Juristen und Datenschutzbeauftragten unerlässlich. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht es, innovative Lösungen zu entwickeln, die sowohl die Einzigartigkeit der SFTs nutzen als auch den strengen Datenschutzanforderungen der DSGVO gerecht werden. Nur durch diesen integrativen Ansatz können die vollständigen Vorteile von SFTs realisiert und gleichzeitig die Datenschutzbedürfnisse der Nutzer gewahrt werden.

Fazit

SFTs stellen eine interessante Entwicklung in der Blockchain-Technologie dar, werfen jedoch komplexe rechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die DSGVO. Die Lösung dieser Fragen erfordert innovative Ansätze und eine enge Abstimmung zwischen der technologischen Entwicklung und dem Datenschutzrecht. In diesem rechtlichen Neuland liegt die Chance, neue Standards für den Datenschutz in der digitalen Welt zu setzen.

Tags: AnpassungBeratungBlockchainDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDatenschutzrechtDSGVOEntwicklungGamingHaftungPersonenbezogene DatenRechtRechtsfragenTechnologieVerbraucher

Weitere spannende Blogposts

BGH zur Werbung mit ÖKO-Test-Siegel

Achtung mit Black Friday Werbung!
12. Dezember 2019

Der Bundesgerichtshof hat in drei Revisionsverfahren die Benutzung von Testsiegel-Marken als Verletzung der Rechte der Markeninhaberin an ihrer bekannten Marke...

Mehr lesenDetails

Agile Anwaltskanzlei: Wie Lean-Strukturen und moderne Technologien den Rechtsbeistand verändern

Agile Anwaltskanzlei: Wie Lean-Strukturen und moderne Technologien den Rechtsbeistand verändern
11. Mai 2023

Lean und Flexibel: Das Fundament meiner modernen Anwaltskanzlei In einer Zeit, in der sich der Rhythmus unserer Welt kontinuierlich beschleunigt,...

Mehr lesenDetails

Durchsuchungen in Fällen der “Google Fonts”-Abmahnungen

Durchsuchungen in Fällen der “Google Fonts”-Abmahnungen
3. Januar 2023

In einem Verfahren gegen zwei Beschuldigte – einen 53-jährigen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und dessen 41-jährigen Mandanten, dem angeblichen...

Mehr lesenDetails

 Der finale Entwurf von MICAR (Markets in Crypto Assets Regulation) ist verfügbar: Ein grober Überblick über den Inhalt

EuGH soll entscheiden, ob Verbraucherschützer Datenschutz abmahnen dürfen
20. April 2023

Der finale Entwurf von MICAR (Markets in Crypto Assets Regulation) ist nun verfügbar und markiert einen bedeutenden Schritt in der...

Mehr lesenDetails

Blockchain-Strategie der Bundesregierung: Ein Einblick in die juristischen Aspekte

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
31. Mai 2023

Einleitung: Es ist schon eine Weile her, dass die Bundesregierung ihr Positionspapier zur Blockchain-Strategie veröffentlicht hat. Dieses Dokument, das als...

Mehr lesenDetails

BGH zu Verbraucherinformationen auf Werbemitteln

BGH zu Verbraucherinformationen auf Werbemitteln
6. August 2019

Die fast unzähligen Verbraucherschutznormen setzen oft voraus, dass die Verbraucherhinweise direkt auf den Werbemittel angebracht sind, allen voran unter anderem...

Mehr lesenDetails

Kleines Spiel, Große Regeln – Ein Sieg fürs Prinzip im Umsatzsteuerrecht

Kleines Spiel, Große Regeln – Ein Sieg fürs Prinzip im Umsatzsteuerrecht
18. März 2024

Die Freuden der Detailarbeit: Kleiner Streitwert, großer Einsatz Manchmal sind es die kleinen Dinge, die uns Rechtsanwälte in unserem Berufsalltag...

Mehr lesenDetails

Verfassungsbeschwerde gegen Adblock-Urteil zurückgewiesen

Bundesverfassungsgericht: Recht auf Vergessen I
8. Oktober 2019

Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Verfassungsbeschwerde von Axel Springer gegen das Urteil des Bundesgerichtsgerichtshofes zur Klage von Axel Springer gegen den...

Mehr lesenDetails

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
24. Januar 2019

Gerade überschlagen sich ein wenig die Informationen zum Medienstaatsvertrag in der Form des 23. Änderungsvertrages zum Rundfunkstaatsvertrag. Mich hat gerade eine...

Mehr lesenDetails
Creative Commons Lizenz

Creative Commons Lizenz

23. Mai 2025

Wichtigste Punkte Creative Commons (CC) Lizenzen sind Standard-Lizenzverträge, mit denen Urheber ihre Werke der Öffentlichkeit zur Nutzung freigeben können –...

Mehr lesenDetails
e1b22941 8541 4953 98a5 7858790f09a7 20191530

Vertragsfreiheit

29. März 2025
Klauselverbote

Klauselverbote

28. Juni 2023
Gefahrübergang

Gefahrübergang

16. Oktober 2024
98b343eb e2c4 445a 93ee 0358fd3c6da6 20245689

Geschäftsfähigkeit

29. März 2025

Podcast Folgen

75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024

In this captivating episode of my IT Medialaw podcast, I, Marian Härtel, share my personal journey as a passionate IT...

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024

Welcome to the third episode of our podcast "IT Media Law"! In this episode, we delve into the fascinating world...

d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

In this fascinating episode, we dive deep into the legal aspects of the metaverse. As a lawyer and tech enthusiast,...

c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024

This insightful podcast episode takes an in-depth look at the startup and innovation landscape in Germany and Europe. The discussion...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung