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Home Recht und Computerspiele

Sind Spielregeln in Deutschland geschützt?

17. September 2019
in Recht und Computerspiele, Urheberrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Spielregeln sind im Allgemeinen nicht geschützt, jedoch können spezifische Spielinhalte wie Namen, Grafiken und Texte geschützt sein.
  • Für Schutz einer Spielidee ist die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt wichtig, da Details entscheidend sind.
  • Patentschutz ist in Deutschland meist nicht möglich; ein Designschutz ist eine mögliche Option.
  • Die Beschreibung von Spielregeln kann Urheberrechtsschutz genießen, insbesondere bei Brettspielen.
  • Markenrecht und UWG können ebenfalls Schutz bieten, erfordern jedoch spezifische Bedingungen für eine Verletzung.
  • Bei der Entwicklung eines Spiels gilt: Ideen sind nicht geschützt, nur spezifische Ausführungen und Regelkombinationen.
  • Vor Pitching bei Publishers sollten klare Verträge und möglicherweise notarielle Hinterlegungen der Spielregeln erfolgen.

Immer wieder taucht im Bereich von Computerspielmandanten die Frage auf, ob Spielregeln geschützt sind oder ob man diese „kopieren“ dürfte. Die Antwort eines Rechtsanwaltes ist dabei „Es kommt darauf an“.

Im Grundsatz sind Spielregeln nicht geschützt. Geschützt sind jedoch – meistens – die konkreten Ergebnisse eines Spieles, wie Namen, Grafiken, Texte, Setting, eventuell Farbgestaltung und dergleichen. Auch geschützt sein kann, hier kommt es jedoch auf Details an, wenn jemand sklavisch Dinge nachahmt und nur Grafiken, Sound und Name des Spieles verändert.

Will man die eigene Spielidee schützen, sollte man hier unbedingt mit einem Rechtsanwalt zusammenarbeiten.  Es kommt hier nämlich auf viele Details und konkrete Umstände an, auch weil ein Patentschutz, in aller Regel nicht in Betracht kommt. Jedenfalls nicht in Deutschland. Denkbar ist allenfalls ein Schutz als „Design“, früher bekannt als Geschmacksmuster.

Auch das Urheberrecht kann hier gemein sein, denn meisten sind einzelne Regeln nicht geschützt. Anders kann es jedoch mit der Gesamtheit der Spielregeln aussehen. Dazu gibt es auch relevante Rechtsprechung. Zu beachten ist natürlich, dass Dinge wie die Beschreibung der Spielregeln sehr wohl  einen Urheberrechtsschutz genießen und beispielsweise bei Brettspielen auch sonstigen Werkarten einschlägig sein können, wenn die Kopie die Gestaltung der Spielkarten, des Spielplans oder sonstige grafische Ausgestaltungen betrifft.

Schließlich ist natürlich auch ein Schutz durch das Markenrecht und in bestimmten Konstellationen auch an ein Schutz durch das UWG zu denken. Bei letzteren sind aber weitergehende Tatbestandsmerkmale notwendig, um zu einer Verletzung zu kommen.

Will man ein eigenes Spiel entwickeln, sei es ein Brettspiel oder ein Computerspiel, und fürchtet, dass es Ähnlichkeiten mit einem bereits existierenden Produkt aufweist, gelten im Prinzip die gleichen Grundsätze. Eine Idee ist nie geschützt, nur die konkrete Ausführung und somit auch eine Gesamtheit von Spielregeln und Spielprinzipien.

Aus eben diesen Gründen ist aber auch das Pitching von Spielen durch Entwickler bei einem Publisher mithilfe eines Prototyps sehr kritisch. Hier sollte unbedingt auf klare Verträge vor dem Pitch geachtet werden oder neuerdings die Möglichkeiten genutzt werden, die einem auch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz bieten. Auch eine notarielle Hinterlegung der Spielregel und des Regelwerkes könnte hilfreich sein, um später den genauen Inhalt beweisen zu können.

Tags: ComputerComputerspielMarkenrechtPatentPatenteRechtsprechungUrheberrechtVerträge

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