• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Sollte ein Softwareentwickler als Auftragnehmer seinen Auftraggeber über die Anwendung von Scrum informieren?

Sollte ein Softwareentwickler als Auftragnehmer seinen Auftraggeber über die Anwendung von Scrum informieren?

30. Mai 2023
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Sollte ein Softwareentwickler als Auftragnehmer seinen Auftraggeber über die Anwendung von Scrum informieren?

30. Mai 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
agree 1728448 1920 1

Als ich heute Morgen meinen morgendlichen Scroll durch LinkedIn machte, stolperte ich über einige interessante Diskussionen und Reflexionen über Scrum und seine Anwendung in der Softwareentwicklung. Scrum ist eine agile Methode, die in der Softwareentwicklung sehr populär geworden ist. Sie fördert Flexibilität, Zusammenarbeit und kontinuierliches Lernen.

Wichtigste Punkte
  • Transparenz und Vertrauen: Scrum fördert Vertrauen durch klare Kommunikation zwischen dem Softwareentwickler und dem Auftraggeber.
  • Effektive Kommunikation: Regelmäßige Meetings und Feedback sind zentrale Bestandteile der Scrum-Methode.
  • Verständnis von Fortschritten: Scrum ermöglicht Sichtbarkeit von Fortschritten und Herausforderungen im Entwicklungsprozess.
  • Komplexität vermeiden: Zu viele Details über Scrum können den Auftraggeber überfordern, insbesondere bei wenig technischem Verständnis.
  • Fokus auf Ergebnisse: Auftraggeber interessieren sich oft mehr für Ergebnisse als für den konkreten Entwicklungsprozess.
  • Risiko von Mikromanagement: Detailliertes Wissen über Scrum kann Auftraggeber dazu bringen, in den Prozess einzugreifen.
  • Juristische Verpflichtungen: Vertragliche Bedingungen können die Anwendung von Scrum oder anderen Methoden regulieren.

In den verschiedenen LinkedIn-Threads tauchte immer wieder eine spezielle Frage auf, die in mir das Verlangen weckte, meine eigenen Gedanken dazu niederzuschreiben und zu teilen: Sollte ein Softwareentwickler, der als Auftragnehmer tätig ist, seinen Auftraggeber darüber informieren, dass er nach den Grundsätzen von Scrum arbeitet?

Dieser Blogpost ist das Resultat dieser Überlegungen. Ich werde sowohl Argumente für als auch gegen die Information des Auftraggebers über die Anwendung von Scrum darlegen und versuchen, einige rechtliche und vertragliche Aspekte zu beleuchten.

Lassen Sie uns die Frage aus verschiedenen Perspektiven betrachten…

In der heutigen digitalen Welt ist die Softwareentwicklung zu einem entscheidenden Bereich geworden, der Unternehmen dabei hilft, ihre Ziele zu erreichen. Viele Unternehmen beauftragen externe Softwareentwickler, um spezifische Softwarelösungen zu entwickeln. Häufig kommen dabei agile Methoden wie Scrum zum Einsatz. Aber sollte ein Softwareentwickler seinen Auftraggeber über die Anwendung von Scrum informieren? Diese Frage ist komplex und wirft viele Aspekte auf, die es zu betrachten gilt.

Argumente dafür, den Auftraggeber zu informieren

  • Transparenz und Vertrauen: Die Benachrichtigung des Auftraggebers über die Verwendung von Scrum gewährleistet Transparenz und fördert das Vertrauen zwischen den Parteien. Transparenz ist insbesondere bei Projekten wichtig, die einen hohen Grad an Zusammenarbeit und Interaktion erfordern.
  • Effektive Kommunikation und Zusammenarbeit: In Scrum sind regelmäßige Meetings und Feedback-Schleifen ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses. Der Auftraggeber sollte über diese Praktiken informiert werden, um die Zusammenarbeit effektiver zu gestalten.
  • Verständnis von Fortschritten und Hindernissen: Scrum ermöglicht es, Fortschritte und Hindernisse während des Entwicklungsprozesses deutlich sichtbar zu machen. Dieses Verständnis kann dem Auftraggeber helfen, realistische Erwartungen zu haben und informierte Entscheidungen zu treffen.

Argumente dagegen, den Auftraggeber zu informieren

  • Komplexität und Überinformation: Scrum kann komplex sein, insbesondere für Personen, die keine technischen Hintergrund haben. Es besteht die Gefahr, den Auftraggeber mit Details zu überfrachten, die er nicht benötigt oder nicht versteht.
  • Fokussierung auf Ergebnisse statt Prozesse: Manche Auftraggeber sind hauptsächlich an den Ergebnissen und nicht am Entwicklungsprozess interessiert. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Diskussion auf die gelieferten Produkte und Dienstleistungen anstatt auf die angewendeten Methoden zu konzentrieren.
  • Risiko von Mikromanagement: Mit detaillierten Kenntnissen über den Prozess könnte der Auftraggeber dazu neigen, in die Entwicklung einzugreifen und zu versuchen, den Prozess zu steuern. Das könnte das Scrum-Prinzip des selbstorganisierten Teams untergraben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung, ob ein Softwareentwickler seinen Auftraggeber über die Anwendung von Scrum informieren sollte, von vielen Faktoren abhängt. Es sollte ein Gleichgewicht zwischen Transparenz und effektiver Zusammenarbeit auf der einen Seite und der Vermeidung von Komplexität und Mikromanagement auf der anderen Seite gefunden werden. Es liegt in der Verantwortung des Softwareentwicklers, den besten Weg für die Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu finden.

Die rechtlichen und vertraglichen Aspekte der Softwareentwicklung sind von entscheidender Bedeutung und können erhebliche Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben. Die Verwendung von Scrum oder anderen agilen Methoden ist dabei keine Ausnahme.

Juristische und Vertragliche Gründe

  • Vertragliche Verpflichtungen: Ein Softwareentwickler, der als Auftragnehmer fungiert, ist in der Regel verpflichtet, die Bedingungen eines Vertrages einzuhalten, den er mit dem Auftraggeber unterzeichnet hat. Wenn der Vertrag bestimmte Methoden, Prozesse oder Standards für die Softwareentwicklung vorschreibt, muss sich der Entwickler daran halten.
  • Informationspflicht: Je nach Rechtsprechung kann es auch eine Informationspflicht geben. Ein Entwickler könnte beispielsweise rechtlich verpflichtet sein, den Auftraggeber über wichtige Aspekte des Entwicklungsprozesses zu informieren. Das könnte auch die Anwendung von Scrum einschließen.

Kann ein Auftraggeber die Entwicklung nach Scrum-Grundsätzen untersagen?

Die Antwort auf diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Inhalt des Vertrages und vom geltenden Recht. Im Allgemeinen hat ein Auftraggeber das Recht, die Bedingungen des Vertrages festzulegen, einschließlich der verwendeten Methoden und Prozesse.

Wenn der Vertrag beispielsweise vorschreibt, dass die Softwareentwicklung nach dem Wasserfallmodell erfolgen soll, dann könnte der Auftraggeber tatsächlich die Anwendung von Scrum untersagen. Allerdings sollten beide Parteien vor Unterzeichnung des Vertrages eine klare Übereinstimmung über die Vorgehensweise erreichen. Es wäre im Interesse beider Parteien, dass die im Vertrag festgelegten Methoden und Prozesse sowohl den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen als auch dem Softwareentwickler eine effektive und effiziente Arbeit ermöglichen.

Jetzt wird die Frage allerdings etwas komplizierter, weil wir einen Schritt weiter gehen und die Rechtsprechung betrachten. Als Rechtsanwalt, der mit dem deutschen Recht vertraut ist, ist mir bewusst, dass diese Angelegenheit nicht trivial ist. Viele meiner Klienten, insbesondere Startups und Softwareentwickler – und ganz besonders Entwickler von Computerspielen – haben oft mit internationalen Verträgen zu tun. Das bedeutet, dass sie nicht nur mit dem deutschen Recht, sondern auch mit Rechtssystemen außerhalb Deutschlands oder sogar außerhalb der Europäischen Union zu tun haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Recht und die Vertragsgestaltung komplex sind und von vielen Faktoren abhängen, einschließlich der spezifischen Umstände des Einzelfalls und der Rechtsordnung, unter der der Vertrag fällt. Das Thema kann noch komplizierter werden, wenn mehrere Rechtsordnungen involviert sind. Daher kann die Frage, ob ein Auftraggeber die Anwendung von Scrum untersagen kann, je nach geltendem Recht und den spezifischen Bedingungen des Vertrages unterschiedlich beantwortet werden. Bei Unsicherheiten sollten sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer professionellen juristischen Rat einholen, idealerweise von einem Anwalt, der Erfahrung mit internationalen Softwareentwicklungsverträgen hat.

Abseits von juristischen Überlegungen gibt es auch praktische Gründe, die für die Offenlegung der Verwendung von Scrum sprechen. Ich habe bereits in einem früheren Artikel (siehe Navigieren durch KI-Generatoren: Haftung, Offenlegung und Notwendigkeit von Regulierungen) hervorgehoben, dass Offenheit und Transparenz wichtig sind, um das Vertrauen in neue Technologien und Methoden zu fördern.

Die Offenlegung der Verwendung von Scrum kann dazu beitragen, das Vertrauen des Auftraggebers in die Arbeitsmethoden, die Qualitätsansprüche und die Fähigkeit zur Einhaltung von Zeitplänen zu stärken. Das ist insbesondere wichtig in Bereichen wie der Spieleentwicklung, wo Deadlines und Meilensteine oft von entscheidender Bedeutung sind. Die Offenlegung der Anwendung von Scrum kann dem Auftraggeber ein besseres Verständnis davon vermitteln, wie die Entwicklung ablaufen wird, und kann dazu beitragen, realistische Erwartungen zu setzen und Missverständnisse zu vermeiden.

Darüber hinaus kann die Einhaltung von Zeitplänen – obwohl sie nur indirekt mit Scrum zusammenhängt – in der Tat vertraglich relevant sein. Scrum legt einen starken Fokus auf kontinuierliche Verbesserung und iterative Entwicklung, was dazu beitragen kann, dass Projekte in der vorgesehenen Zeit abgeschlossen werden. Die Offenlegung der Verwendung von Scrum kann dem Auftraggeber also nicht nur Vertrauen in die Prozesse des Entwicklers geben, sondern auch die Sicherheit, dass der Entwickler bestrebt ist, die vereinbarten Deadlines einzuhalten.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine erfolgreiche Anwendung von Scrum sowohl vom Entwickler als auch vom Auftraggeber eine aktive Beteiligung und Zusammenarbeit erfordert. Die Offenlegung der Verwendung von Scrum sollte daher der Beginn eines offenen Dialogs und einer produktiven Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien sein.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComputerspieleEntscheidungenEntwicklungHaftungKILinkedInManagementRechtsprechungRechtssystemRegulierungSicherheitStartupsVerträge

Weitere spannende Blogposts

Falschaussage auf Facebook kann gerichtlich untersagt werden

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019
11. Dezember 2019

Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat entschieden, dass nicht der Eindruck erweckt werden dürfe, die Bundestagsabgeordnete Renate Künast,...

Mehr lesenDetails

StaRUG – Neue Pflichten auch für Startups und Kleinunternehmen

Neue Meldepflichten für Handelsplattformen durch das PStTG
4. August 2024

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz StaRUG, ist Teil des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) und trat...

Mehr lesenDetails

Agile Entwicklung und Festpreisprojekte: Vertragsrechtliche Herausforderungen für IT-Dienstleister

Agile Entwicklung und Festpreisprojekte: Vertragsrechtliche Herausforderungen für IT-Dienstleister
14. Oktober 2024

Die Kombination von agiler Softwareentwicklung und Festpreisprojekten stellt IT-Dienstleister vor besondere vertragsrechtliche Herausforderungen. Einerseits erfordert die agile Methodik Flexibilität und...

Mehr lesenDetails

Links zu Amazon müssen als Werbung gekennzeichnet werden

Prüfung Onlineshop
14. April 2020

Vom Landgericht Berlin gibt es eine neue Runde in Sachen Kennzeichnung von Werbung auf Webseiten. Im letzten Jahr gab es...

Mehr lesenDetails

Ende der Anonymität auf Bewertungsplattformen wie Kununu?

Ende der Anonymität auf Bewertungsplattformen wie Kununu?
26. April 2024

Die Frage der Anonymität auf Online-Bewertungsplattformen wie Kununu hat immer wieder für Diskussionen gesorgt. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts...

Mehr lesenDetails

Influencer müssen Meinung nicht als Werbung kennzeichnen

Influencer müssen Meinung nicht als Werbung kennzeichnen
16. Juli 2019

Was eigentlich wie eine selbstverständliche Aussage in der Überschrift klingt und eventuell viele Leser ein wenig den Kopf kratzen lässt,...

Mehr lesenDetails

Keine Steuerbefreiung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG für ausländischen Investmentfonds

Risiko Sozialversicherungs / Steuerprüfung für Streamer, Esportler u.a.
4. März 2020

Die nur auf inländische Investmentfonds anwendbare Steuerbefreiungsvorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG a.F. ist mit der Kapitalverkehrsfreiheit...

Mehr lesenDetails

BGH: Urheberrechtsverletzung auch bei Bestreiten der Urheberschaft nur gegenüber dem Urheber selbst

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
10. Juli 2024

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil vom 27.06.2024 (Az. I ZR 102/23) eine bedeutende Klarstellung zum Schutzumfang des...

Mehr lesenDetails

OLG Braunschweig: Online-Glücksspiel gibt Geld zurück!

Glücksspiel vs. Skillgaming, ein kleiner Abriss
7. März 2023

Nun dreht sich wohl wieder die Rechtsprechung dahingehend, dass deutsche Gerichte auf der Seite von Online-Glücksspielern stehen. Nachdem vor ein...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
Recht und Esport

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) erlebt seit geraumer Zeit eine Renaissance. Was jahrzehntelang als Spezialmaterie für klassische Fernlehrgänge galt, ist durch die...

Mehr lesenDetails
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

Produkte

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauche ich als IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Welt der rechtlichen Herausforderungen ein, die mit...

Mehr lesenDetails
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung