• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Sollte ein Softwareentwickler als Auftragnehmer seinen Auftraggeber über die Anwendung von Scrum informieren?

30. Mai 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
agree 1728448 1920 1
Wichtigste Punkte
  • Transparenz und Vertrauen: Scrum fördert Vertrauen durch klare Kommunikation zwischen dem Softwareentwickler und dem Auftraggeber.
  • Effektive Kommunikation: Regelmäßige Meetings und Feedback sind zentrale Bestandteile der Scrum-Methode.
  • Verständnis von Fortschritten: Scrum ermöglicht Sichtbarkeit von Fortschritten und Herausforderungen im Entwicklungsprozess.
  • Komplexität vermeiden: Zu viele Details über Scrum können den Auftraggeber überfordern, insbesondere bei wenig technischem Verständnis.
  • Fokus auf Ergebnisse: Auftraggeber interessieren sich oft mehr für Ergebnisse als für den konkreten Entwicklungsprozess.
  • Risiko von Mikromanagement: Detailliertes Wissen über Scrum kann Auftraggeber dazu bringen, in den Prozess einzugreifen.
  • Juristische Verpflichtungen: Vertragliche Bedingungen können die Anwendung von Scrum oder anderen Methoden regulieren.

Als ich heute Morgen meinen morgendlichen Scroll durch LinkedIn machte, stolperte ich über einige interessante Diskussionen und Reflexionen über Scrum und seine Anwendung in der Softwareentwicklung. Scrum ist eine agile Methode, die in der Softwareentwicklung sehr populär geworden ist. Sie fördert Flexibilität, Zusammenarbeit und kontinuierliches Lernen.

In den verschiedenen LinkedIn-Threads tauchte immer wieder eine spezielle Frage auf, die in mir das Verlangen weckte, meine eigenen Gedanken dazu niederzuschreiben und zu teilen: Sollte ein Softwareentwickler, der als Auftragnehmer tätig ist, seinen Auftraggeber darüber informieren, dass er nach den Grundsätzen von Scrum arbeitet?

Dieser Blogpost ist das Resultat dieser Überlegungen. Ich werde sowohl Argumente für als auch gegen die Information des Auftraggebers über die Anwendung von Scrum darlegen und versuchen, einige rechtliche und vertragliche Aspekte zu beleuchten.

Lassen Sie uns die Frage aus verschiedenen Perspektiven betrachten…

In der heutigen digitalen Welt ist die Softwareentwicklung zu einem entscheidenden Bereich geworden, der Unternehmen dabei hilft, ihre Ziele zu erreichen. Viele Unternehmen beauftragen externe Softwareentwickler, um spezifische Softwarelösungen zu entwickeln. Häufig kommen dabei agile Methoden wie Scrum zum Einsatz. Aber sollte ein Softwareentwickler seinen Auftraggeber über die Anwendung von Scrum informieren? Diese Frage ist komplex und wirft viele Aspekte auf, die es zu betrachten gilt.

Argumente dafür, den Auftraggeber zu informieren

  • Transparenz und Vertrauen: Die Benachrichtigung des Auftraggebers über die Verwendung von Scrum gewährleistet Transparenz und fördert das Vertrauen zwischen den Parteien. Transparenz ist insbesondere bei Projekten wichtig, die einen hohen Grad an Zusammenarbeit und Interaktion erfordern.
  • Effektive Kommunikation und Zusammenarbeit: In Scrum sind regelmäßige Meetings und Feedback-Schleifen ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses. Der Auftraggeber sollte über diese Praktiken informiert werden, um die Zusammenarbeit effektiver zu gestalten.
  • Verständnis von Fortschritten und Hindernissen: Scrum ermöglicht es, Fortschritte und Hindernisse während des Entwicklungsprozesses deutlich sichtbar zu machen. Dieses Verständnis kann dem Auftraggeber helfen, realistische Erwartungen zu haben und informierte Entscheidungen zu treffen.

Argumente dagegen, den Auftraggeber zu informieren

  • Komplexität und Überinformation: Scrum kann komplex sein, insbesondere für Personen, die keine technischen Hintergrund haben. Es besteht die Gefahr, den Auftraggeber mit Details zu überfrachten, die er nicht benötigt oder nicht versteht.
  • Fokussierung auf Ergebnisse statt Prozesse: Manche Auftraggeber sind hauptsächlich an den Ergebnissen und nicht am Entwicklungsprozess interessiert. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Diskussion auf die gelieferten Produkte und Dienstleistungen anstatt auf die angewendeten Methoden zu konzentrieren.
  • Risiko von Mikromanagement: Mit detaillierten Kenntnissen über den Prozess könnte der Auftraggeber dazu neigen, in die Entwicklung einzugreifen und zu versuchen, den Prozess zu steuern. Das könnte das Scrum-Prinzip des selbstorganisierten Teams untergraben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung, ob ein Softwareentwickler seinen Auftraggeber über die Anwendung von Scrum informieren sollte, von vielen Faktoren abhängt. Es sollte ein Gleichgewicht zwischen Transparenz und effektiver Zusammenarbeit auf der einen Seite und der Vermeidung von Komplexität und Mikromanagement auf der anderen Seite gefunden werden. Es liegt in der Verantwortung des Softwareentwicklers, den besten Weg für die Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu finden.

Die rechtlichen und vertraglichen Aspekte der Softwareentwicklung sind von entscheidender Bedeutung und können erhebliche Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben. Die Verwendung von Scrum oder anderen agilen Methoden ist dabei keine Ausnahme.

Juristische und Vertragliche Gründe

  • Vertragliche Verpflichtungen: Ein Softwareentwickler, der als Auftragnehmer fungiert, ist in der Regel verpflichtet, die Bedingungen eines Vertrages einzuhalten, den er mit dem Auftraggeber unterzeichnet hat. Wenn der Vertrag bestimmte Methoden, Prozesse oder Standards für die Softwareentwicklung vorschreibt, muss sich der Entwickler daran halten.
  • Informationspflicht: Je nach Rechtsprechung kann es auch eine Informationspflicht geben. Ein Entwickler könnte beispielsweise rechtlich verpflichtet sein, den Auftraggeber über wichtige Aspekte des Entwicklungsprozesses zu informieren. Das könnte auch die Anwendung von Scrum einschließen.

Kann ein Auftraggeber die Entwicklung nach Scrum-Grundsätzen untersagen?

Die Antwort auf diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Inhalt des Vertrages und vom geltenden Recht. Im Allgemeinen hat ein Auftraggeber das Recht, die Bedingungen des Vertrages festzulegen, einschließlich der verwendeten Methoden und Prozesse.

Wenn der Vertrag beispielsweise vorschreibt, dass die Softwareentwicklung nach dem Wasserfallmodell erfolgen soll, dann könnte der Auftraggeber tatsächlich die Anwendung von Scrum untersagen. Allerdings sollten beide Parteien vor Unterzeichnung des Vertrages eine klare Übereinstimmung über die Vorgehensweise erreichen. Es wäre im Interesse beider Parteien, dass die im Vertrag festgelegten Methoden und Prozesse sowohl den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen als auch dem Softwareentwickler eine effektive und effiziente Arbeit ermöglichen.

Jetzt wird die Frage allerdings etwas komplizierter, weil wir einen Schritt weiter gehen und die Rechtsprechung betrachten. Als Rechtsanwalt, der mit dem deutschen Recht vertraut ist, ist mir bewusst, dass diese Angelegenheit nicht trivial ist. Viele meiner Klienten, insbesondere Startups und Softwareentwickler – und ganz besonders Entwickler von Computerspielen – haben oft mit internationalen Verträgen zu tun. Das bedeutet, dass sie nicht nur mit dem deutschen Recht, sondern auch mit Rechtssystemen außerhalb Deutschlands oder sogar außerhalb der Europäischen Union zu tun haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Recht und die Vertragsgestaltung komplex sind und von vielen Faktoren abhängen, einschließlich der spezifischen Umstände des Einzelfalls und der Rechtsordnung, unter der der Vertrag fällt. Das Thema kann noch komplizierter werden, wenn mehrere Rechtsordnungen involviert sind. Daher kann die Frage, ob ein Auftraggeber die Anwendung von Scrum untersagen kann, je nach geltendem Recht und den spezifischen Bedingungen des Vertrages unterschiedlich beantwortet werden. Bei Unsicherheiten sollten sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer professionellen juristischen Rat einholen, idealerweise von einem Anwalt, der Erfahrung mit internationalen Softwareentwicklungsverträgen hat.

Abseits von juristischen Überlegungen gibt es auch praktische Gründe, die für die Offenlegung der Verwendung von Scrum sprechen. Ich habe bereits in einem früheren Artikel (siehe Navigieren durch KI-Generatoren: Haftung, Offenlegung und Notwendigkeit von Regulierungen) hervorgehoben, dass Offenheit und Transparenz wichtig sind, um das Vertrauen in neue Technologien und Methoden zu fördern.

Die Offenlegung der Verwendung von Scrum kann dazu beitragen, das Vertrauen des Auftraggebers in die Arbeitsmethoden, die Qualitätsansprüche und die Fähigkeit zur Einhaltung von Zeitplänen zu stärken. Das ist insbesondere wichtig in Bereichen wie der Spieleentwicklung, wo Deadlines und Meilensteine oft von entscheidender Bedeutung sind. Die Offenlegung der Anwendung von Scrum kann dem Auftraggeber ein besseres Verständnis davon vermitteln, wie die Entwicklung ablaufen wird, und kann dazu beitragen, realistische Erwartungen zu setzen und Missverständnisse zu vermeiden.

Darüber hinaus kann die Einhaltung von Zeitplänen – obwohl sie nur indirekt mit Scrum zusammenhängt – in der Tat vertraglich relevant sein. Scrum legt einen starken Fokus auf kontinuierliche Verbesserung und iterative Entwicklung, was dazu beitragen kann, dass Projekte in der vorgesehenen Zeit abgeschlossen werden. Die Offenlegung der Verwendung von Scrum kann dem Auftraggeber also nicht nur Vertrauen in die Prozesse des Entwicklers geben, sondern auch die Sicherheit, dass der Entwickler bestrebt ist, die vereinbarten Deadlines einzuhalten.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine erfolgreiche Anwendung von Scrum sowohl vom Entwickler als auch vom Auftraggeber eine aktive Beteiligung und Zusammenarbeit erfordert. Die Offenlegung der Verwendung von Scrum sollte daher der Beginn eines offenen Dialogs und einer produktiven Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien sein.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComputerspieleEntscheidungenEntwicklungHaftungKILinkedInManagementRechtsprechungRechtssystemRegulierungSicherheitStartupsVerträge

Weitere spannende Blogposts

Internationalisierung von Startups

Internationalisierung von Startups: Rechtliche Herausforderungen beim Markteintritt im Ausland
8. Oktober 2024

Die Internationalisierung bietet Startups enorme Wachstumschancen, bringt aber auch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Ein erfolgreicher Markteintritt im Ausland erfordert...

Mehr lesenDetails

Facebook und das NetzDG

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019
3. April 2023

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat vor kurzem in einem Eilbeschluss festgestellt, dass die in § 3 b des Gesetzes zur Verbesserung...

Mehr lesenDetails

Esport und der Sportbegriff – lasst es bleiben

Spielervertrag (Esport)
21. Februar 2019

Gestern fand die Anhörung im Sportausschuss des Bundestages statt und mit wenigen Ausnahmen wollte keiner so richtig den Forderungen des...

Mehr lesenDetails

OVG Lüneburg zu Datenminimierung in Onlineshops

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
4. März 2024

Einblick in den Fall Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit seinem Urteil (Beschluss 14 LA 1/24) eine richtungsweisende Entscheidung im Bereich...

Mehr lesenDetails

Steuerpflicht bei „Play to Earn“-Games

Steuerpflicht bei „Play to Earn“-Games
5. Dezember 2022

Einleitung Von der ersten Spielekonsole im Jahre 1972 bis hin zu Millionen von Spielen auf dem Smartphone hat sich in...

Mehr lesenDetails

Was ist der Artificial Intelligence Act?

Was ist der Artificial Intelligence Act?
6. Januar 2023

Einleitung Der Artificial Intelligence Act ist ein Vorschlag für ein europäisches Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) - das erste Gesetz....

Mehr lesenDetails

NFT und Prospektpflichtigkeit

nft g2a667756c 1920
7. Juni 2022

Das Thema, ob und wann der Verkauf oder der Handel mit NFT der Prospektpflicht unterliegt, ist brandneu und im Detail...

Mehr lesenDetails

Keine Steuerbefreiung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG für ausländischen Investmentfonds

Risiko Sozialversicherungs / Steuerprüfung für Streamer, Esportler u.a.
4. März 2020

Die nur auf inländische Investmentfonds anwendbare Steuerbefreiungsvorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG a.F. ist mit der Kapitalverkehrsfreiheit...

Mehr lesenDetails

Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand

Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand
30. Dezember 2021

Seit einiger Zeit bin ich nicht mehr dazu gekommen, regelmäßig Blogbeiträge zu schreiben. Der Grund dafür ist, dass ich in...

Mehr lesenDetails
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups
Sonstiges

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025

Wer Software entwickelt, KI-Modelle trainiert oder ein Games-Projekt mit Milestones und Publisher-Abnahmen stemmt, braucht eine saubere Vertragsarchitektur. Der formale Unterschied...

Mehr lesenDetails
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024

In diesem spannenden 30-minütigen Podcast entschlüsselt Rechtsanwalt Marian Härtel die komplexe Welt des digitalen Rechts für Selbstständige, Startups und Solopreneure....

Mehr lesenDetails
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung