• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Steuerpflicht bei „Play to Earn“-Games

5. Dezember 2022
in Blockchain und Web 3 Recht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
non fungible token gd2f29ffa3 1280
Wichtigste Punkte
  • Der Newzoo Global Games Market Report zählte 2022 weltweit 3,2 Milliarden Online-Spieler.
  • Play to Earn Games ermöglichen Spielern, durch Token für Spielbeiträge finanziell belohnt zu werden.
  • Erworbene NFTs werden steuerrechtlich als Kunstobjekte und Vermögensgegenstände klassifiziert.
  • Transaktionsgebühren bei Weiterverkäufen von virtuellen Gegenständen liegen zwischen 2,5% und 10%.
  • Einkünfte aus Play to Earn Games müssen versteuert werden, wenn sie die Freigrenzen überschreiten.
  • Die steuerliche Bewertung von Play to Earn Games erfordert spezielle Beratung durch Fachanwälte oder Steuerberater.
  • Richtige Dokumentation aller Kosten ist wichtig für die Steuererklärung.

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Was sind Play to Earn Games?
3. Welche Kosten entstehen bei Play to Earn Games?
4. Wie sind die erworbenen NFTs steuerrechtlich zu bewerten?
5. Muss man Einnahmen bei Play to Earn Games versteuern?
5.1. Author: Marian Härtel

Von der ersten Spielekonsole im Jahre 1972 bis hin zu Millionen von Spielen auf dem Smartphone hat sich in der digitalen Spielwelt einiges verändert. Der Newzoo Global Games Market Report zählt 2022 weltweit rund 3,2 Milliarden Online-Spieler. Spieleentwickler machen sich diesen Markt zunutze und entwickeln stets neue Spielkonzepte, indem sie neue Bereiche miteinander verbinden. Mit der Verknüpfung der Bereiche Spiele, NFT und der dezentralen Finanzwirtschaft (DeFi) soll es nun endlich jedem Spieler möglich sein, beim Spielen Geld zu verdienen (sog. “Play-to-Earn-Games”). Ob der spaßige Nebenverdienst für den einen oder anderen Gamer eine Arbeit darstellt oder nicht, ist den Finanzbehörden egal. Wer seine Einnahmen bei der Steuererklärung nicht oder nicht korrekt angibt, dem drohen strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Play to Earn Games funktionieren und wie man solche Spiele steuerrechtlich bewerten muss.

Was sind Play to Earn Games?

Play to Earn Game (zu deutsch: „Spielen, um zu verdienen”) ist ein auf Blockchain-basiertes Spielkonzept, bei dem die Spieler für Beiträge im Ökosystem durch virtuelle Werteinheiten (sog. Token) belohnt werden und die Möglichkeiten haben, Teile der virtuellen Welt zu erwerben. Bei den Beiträgen im Ökosystem handelt es sich um die Rechenleistung im Netzwerk, wobei die Tokens eine Dokumentation ihrer Rechenleistung darstellen (Tokenisierung). Hierfür werden NFT als Werteinheit eingesetzt (sog. NFT-Games; Was NFTs sind, erfahren Sie hier). Sie speichern Transaktionen, Vermögenswerte und Besitzverhältnisse dezentral. D.h. diese virtuellen Werteinheiten werden weder von einer staatlichen Zentralbank oder öffentlichen Stelle kontrolliert, noch besitzen sie den gesetzlichen Status einer Währung. Sie können innerhalb der Netzwerke oder in der realen Welt gegen anerkannte Werteinheiten getauscht werden.

Welche Kosten entstehen bei Play to Earn Games?

Anwender der “Play to Earn Games” können bei manchen Spielen dazu verpflichtet werden, bestimmte Dienstleistungen zu kaufen, um am Spiel teilnehmen oder voranschreiten zu können. Weiterhin kann der Anwender Grundstücke, Gegenstände (sog. Items) oder eine benutzerdefinierte Darstellung seiner Grafikfigur (sog. Skins) erwerben. Die im Spiel erworbenen virtuellen Gegenstände oder Grundstücke können zerstört und nicht ersetzt werden.  Bei Weiterveräußerung entstehen Transaktionsgebühren zwischen 2,5% und 10% des Kaufpreises. Diese Gebühren, Investitionskosten und Verlustrechnungen können bei der Steuererklärung eine wichtige Rolle spielen und sollten daher dokumentiert und sicher abgespeichert werden.

Wie sind die erworbenen NFTs steuerrechtlich zu bewerten?

NFTs werden steuerrechtlich wohl als Kunstobjekte bewertet und gehören zu den sonstigen Vermögensgegenständen. Je nachdem, wie ein NFT erlangt wurde, erfolgt eine andere steuerrechtliche Bewertung. Sie werden bei der Einkommensteuererklärung in den Anlagen SO zu den sonstigen Einkünften unter laufenden Einkünften oder als private Veräußerungsgewinne eingetragen. Ausnahmen gelten bei gewerblichen Tätigkeiten. 

Muss man Einnahmen bei Play to Earn Games versteuern?

Sie haben bei Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn die Erträge über den Freigrenzen liegen. Wie die Einnahmen und Ausgaben bei Play to Earn Games zu beurteilen sind, ist aufgrund der technologischen Entwicklung und dem starren deutschen Steuersystem nicht eindeutig festzulegen. Eine allgemeingültige steuerliche Bewertung zu allen “Play to Earn Games” ist daher nicht möglich und erfordert eine gesonderte Beleuchtung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater. 

Haben Sie noch Fragen bzgl. der Besteuerung von Kryptowährungen? Ich berate dabei Unternehmen gerne ausführlich zu diesen Themen. Als IT-Rechtsanwalt und Unternehmensberater kenne ich mich bestens auf den Gebieten der Kryptotechnologie und Online-Spiele aus. Rufen Sie mich an oder vereinbaren Sie ein kostenloses Kennenlerngespräch.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BankBlockchainDienstleistungDigitalEntwicklungInvestitionIT-RechtKIKryptowährungSmartphoneSpieleentwicklerSteuerberaterTokenUrteileZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

Juristische Strategien gegen unberechtigte Sperrungen von Social Media Account

Juristische Strategien gegen unberechtigte Sperrungen von Social Media Account
10. November 2023

Einleitung: In meiner anwaltlichen Praxis begegne ich regelmäßig Fällen, in denen gewerbliche Mandanten, insbesondere Influencer, mit der Herausforderung unberechtigter Sperrungen...

Mehr lesenDetails

Frankreich: Steam muss Weiterverkauf von Spielen ermöglichen

Frankreich: Steam muss Weiterverkauf von Spielen ermöglichen
20. September 2019

Steam und weitere Anbieter von Computerspiellizenzen stehen aktuell in Europa unter Druck, gegen die Geoblocking-Verordnung zu verstoßen (siehe diesen Artikel)....

Mehr lesenDetails

Semi-Fungible Tokens (SFTs) im Kontext der DSGVO

Ende der Anonymität auf Bewertungsplattformen wie Kununu?
10. April 2024

 Eine juristische Betrachtung Die Einführung von Semi-Fungible Tokens (SFTs) hat nicht nur in der Blockchain-Technologie neue Wege eröffnet, sondern stellt...

Mehr lesenDetails

Beleidigungen durch Emoji?

Beleidigungen durch Emoji?
4. März 2019

Meine Kanzlei ist so digital wie nur möglich, ich bin voll digital erreichbar und überwiegende Anzahl meiner Mandanten hat mit...

Mehr lesenDetails

Wird Top-Angebot beworben, muss auch Top-Angebot angeboten werden

Wird Top-Angebot beworben, muss auch Top-Angebot angeboten werden
7. Mai 2020

Die irrtümlich erheblich zu geringe Angabe des Kilometerstandes in einem Gebrauchtwagenangebot auf einer Internetplattform (2.040 km statt 204.032 km) ist...

Mehr lesenDetails

Verstärkung in der Kanzlei

Verstärkung in der Kanzlei
2. Januar 2023

Wie schon angekündigt, wird dies ein spannendes Jahr. Ein Grund dafür ist, dass ich mich nach intensiven Gesprächen mit meiner...

Mehr lesenDetails

BGH zum OS-Link (Streitbeilegungsplattform der EU)

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
19. September 2019

Hin und wieder hab ich als Rechtsanwalt den Verdacht, dass es Kollegen und Gerichte doch zu langweilig ist, wenn diese...

Mehr lesenDetails

Online Poker darf weiterhin nicht beworben werden

Online Poker darf weiterhin nicht beworben werden
28. März 2019

Glücksspiel in Deutschland Glücksspielanbieter haben es in Deutschland weiterhin nicht leicht. Erst vor kurzem hat das Landgericht Koblenz entschieden, dass...

Mehr lesenDetails

Doppelte Markenanmeldung = Bösgläubigkeit?

Internationale Markenanmeldung beim WIPO
8. August 2019

Von Europäischen Markenamt, dem EUIPO, gibt es aktuell eine interessante Entscheidung, die das aktuell in der "Ausformung" befindliche Rechtskonstrukt der...

Mehr lesenDetails
Contractual regulations for no-code/low-code software development
Sonstiges

Contractual regulations for no-code/low-code software development

21. Mai 2025

No-code and low-code platforms enable rapid software development without extensive manual programming. Applications are increasingly being developed on the basis...

Mehr lesenDetails
Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

20. Mai 2025
Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

19. Mai 2025
Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

18. Mai 2025
From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

17. Mai 2025

Produkte

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025

In the final episode of the first season of the ITmedialaw.com podcast, we take a look at the future of...

Mehr lesenDetails
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024
da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024
3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024
AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung