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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw > Sonstiges > Unberechtigter Wegwurf von Retouren bald verboten?

Unberechtigter Wegwurf von Retouren bald verboten?

12. Februar 2020
in Sonstiges, Onlinehandel
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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unberechtigter wegwurf von retouren bald verboten 2
Wichtigste Punkte
  • Bundeskabinett hat Gesetzesentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Abfallvermeidung und Recycling vorgestellt.
  • Neue Regeln fördern die Nachfrage nach recyceltem Material in Bundesbehörden und -unternehmen.
  • Öffentliche Beschaffung soll Produkte bevorzugen, die rohstoffschonend, abfallarm und recyclingfähig sind.
  • Die Obhutspflicht verpflichtet Hersteller zur Verantwortung für Retouren und Überhänge, um deren Vernichtung zu verhindern.
  • Eine Transparenzverordnung wird entwickelt, um den Umgang mit nicht verkauften Waren zu dokumentieren.
  • Hersteller von Einweg-Produkten sollen Kosten für die Reinigung öffentlicher Räume übernehmen.
  • Das Gesetz enthält Anforderungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie und der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie.

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze den Gesetzesentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung will damit die Abfallvermeidung verbessern und das Recycling verstärken.

Die neuen Regeln zur öffentlichen Beschaffung zielen darauf, die Nachfrage nach recyceltem Material zu erhöhen. Denn für sogenannte Rezyklate gibt es häufig noch keinen ausreichend großen Markt. Darum nimmt sich die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf selbst in die Pflicht. Künftig sollen die 6.000 Beschaffungsstellen in Bundesbehörden sowie bundeseigenen und vom Bund beherrschten Unternehmen Produkte aus Recycling gegenüber Neuanfertigungen bevorzugen. Auf Grundlage des neuen Gesetzes müssen sie – sofern keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen – beim Einkauf Produkte bevorzugen, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind.

Ein neues Element in der Produktverantwortung ist die sogenannte „Obhutspflicht“. Mit ihr nimmt die Bundesregierung Hersteller und Händler stärker in die Verantwortung. „Mit der Obhutspflicht schafft der Bund erstmals eine gesetzliche Grundlage, um der Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen einen Riegel vorzuschieben. Damit sind wir in der Europäischen Union die ersten“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze. In den Bereichen öffentliche Beschaffung und Obhutspflicht geht die Bundesregierung damit deutlich über das hinaus, was EU-weit vereinbart wurde.

Um das bisher sehr intransparente Vorgehen mancher Händler systematisch auszuleuchten, erarbeitet das Bundesumweltministerium derzeit eine Transparenzverordnung. Die dafür nötige gesetzliche Grundlage enthält das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz. Hersteller und Händler müssen dann deutlich nachvollzierbar dokumentieren, wie sie mit nicht verkauften Waren umgehen. Eine Möglichkeit ist, diese Produkte günstiger zu verkaufen oder zu spenden.

Für die Reinigung von Parks und Straßen kommen bislang allein die Bürgerinnen und Bürger über kommunale Gebühren auf. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern. Hersteller und Vertreiber von Einweg-Produkten aus Kunststoff sollen sich künftig an den Kosten für die Säuberung des öffentlichen Raums beteiligen. „Das Ziel ist klar: Wir wollen eine saubere Umwelt, in der weder Müll und noch giftige Kippen rumliegen“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Neben diesen drei zentralen Maßnahmen enthält der Gesetzentwurf weitere Anforderungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie und teilweise bereits der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie.

Nach der heutigen Kabinettentscheidung wird das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Parallel erfolgt die sogenannte Notifizierung des Entwurfs bei der Europäischen Kommission.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: GesetzeKIVerordnung

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